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2. Wahlbezirk.
( Wahllokal: Turnhalle des Realgymnasiums.) Bergstraße, Bismarckstraße, Bruchstraße, Erdkauterweg, Goethestraße, Grünbergerstraße ohne die Nr. 116, Gutenberg straße, Hess nstraße, Keplerstraße, Landmannstraße, LicherStraße ohne die Nr. 65, Ludwigstraße Nr. 1-41, Nahrungsberg, Schiffenbergerweg, Stephanstraße, Wolffstraße und Gemarfung Schiffenberg mit Baumgarten.
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3. Wahlbezirk.
( Wahllofal: Turmhaus am Brand.) Auf der Bach, Brandgasse, Brandplay, Braugasse, Diezstraße, Sundgasse, Kaplaneigasse, Kanzleiberg, Kirchenplay, Landgrafenstraße, Lindengasse, Lindenplaß, Moltkestraße, Neuen Bäue, Neuer Weg, Oftanlage, Schloßgasse, SchulStraße, Sentenbergstraße, Wagengasse, Walltorstraße 1-22, Wiesenstraße und Bozelsgasse. 4. Wahlbezirk.
7. Wahlbezirk.
( Wahllokal: Turnhalle der Stadtmädchenschule.) Alicestraße, Bahnhofstraße, Bleichstraße, Frankfurterstraße 1-20, Grabenstraße, Liebigstraße 1-21, Westanlage, Hinter der Westanlage und Wolfengasse.
8. Wahlbezirk. ( Wahllokal: Sälchen der Gastwirtschaft„ Zur Seltershöhe". An den Bahnhöfen, Crednerstraße, Ebelstraße, Frantfurterstraße 21 bis Schluß, Hillebrandstraße, Hofmannstraße, Klinikstraße, Leihgesternerweg, Liebigstraße 22 bis Schluß, Ludwigstraße 42 bis Schluß, Mittelweg, Riegelpfad, Wezzlarer Weg und Wilhelmstraße.
( Wahllokal: Turnhalle der Stadtknabenschule.) Burggraben, Dammstraße, von der Grünbergerstraße die Nr. 116, Kirchstraße, Kaplansgasse, Katharinengasse, Kreuzplaz, von Licherstraße 65 Kaserne I, Mäusburg, Marktplatz, Marktstraße, Nordanlage, Rittergasse, Wettergasse und W. ß- steingasse.
5 Wahlbezirk.
der
2. in 2angsborf Großh. Beigeordnete als Vorsitzender, Gemeinderatsmitglied Adam Roth II. als Stellvertreter; 3. in Trai8 a. d. Lda.
der Großh. Beigeordnete als Vorsigender, Gemeinderatsmitglied Otto Frig als Stellvertreter;
4. in allen übrigen Gemeinden der Großh. Bürgermeister als Vorsitzender, der Großh. Beigeordnete als Stellvertreter.
Die Wahl ist in den Landgemeinden in dem GemeindeHause oder in dessen Ermangelung im Schulhause abzuhalten. Das Nähere wird durch die Großh. Bürgermeistereien ortsüblich bekannt gemacht werden.
Die vorstehenden Anordnungen gelten auch für etwaige Ersagwahlen innerhalb des ersten Jahres nach der allgemeinen Wahl.
Zu Wahlvorstehern und Stellvertretern werden ernannt: 1. in Gießen: für den 1. Wahlbezirk: Stadtverordneter Hanau als Vorsitzender, Stadtverordneter Leib als Stellvertreter; für den 2. Wahlbezirk: Stadtverordneter Petri als Vorsitzender, Stadtverordneter Jughardt als Stellvertreter; für den 3. Wahlbezirk: Stadtverordneter Keller als Vorsitzender, Stadtverordneter Schmall als Stellvertreter; für den 4. Wahlbezirk: Stadtverordneter Wallenfels als Vorsitzender, Stadtverordneter Drbig als Stellvertreter; für den 5. Wahlbezirk: Kommerzienrat W. Gail als Vorsißender, Stadtverordneter Schaffstaedt als Stellvertreter; für den 6. Wahlbezirk: Oberbürgermeister Mecum als Vorsitzender, Stadtverordneter Hetchelheim als Stellvertreter; für den 7. Wahlbezirk: Stadtverordneter Kirch als Vorsitzender, Stadtverordneter Huhn als Stellvertreter; für den 8. Wahlbezirk:
( Wahllokal: Schulhaus in der Neustadt.) Sammstraße, An der Hardt, Kornblumengasse, Krofs dorferstraße, Lahnstraße, In Löbers Hof, Große und Kleine Mühlgasse, Neustadt, Oswaldsgarten, Rodheimerstraße, Sandgasse, Schanzenstraße, Schüßenstraße und Tiefenweg. 6. Wahlbezirk. ( Wahllokal: Bürgermeistereigefäude.) Dreiläufergasse, Eichgärten, Eichweg, Erlengasse, Gartenstraße, Johannesstraße, Löberstraße, Löwengasse, Lonystraße, Ludwig plaz, Maigasse, Plockstraße, Roonstraße, Seltersweg, Sonnenstraße, Großer Steinweg, Südanlage, Teufelsluftgärtchen und Weidengasse.
Stadtverordneter Schiele als Vorsitzender, Direktor Lemmé als Stellvertreter.
Todes- Anzeige.
Zum Wahltommissär, an welchen die Wahlakten einzusenden sind, ist der Unterzeichnete ernannt.
Die Großh. Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt. vorstehende Bekanntmachung, welcher die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden noch die Bezeichnung des Wahllokals zuzusehen haben, sofort spätestens aber am 6. Juni 1903 in Ihren Gemeinden und in den Ihnen etwa zugeteilten besonderen Gemarkungen ortsüblich bekannt zu machen.
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Bis zum 7. Juni wollen Sie durch Bericht oder durch Postkarte
a. anzeigen, an welchem Tage diese ortsübliche Befanntmachung erfolgt ist,
b. das Wahllokal namhaft machen.
Gießen, den 2. Jani 1903.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Breidert.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei( gegr. 1873); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.
Allen Verwandten, Freunden und Bekannten hiermit die schmerzliche Mitteilung von dem heute Vormittag 11 Uhr erfolgten Hinscheiden meiner innig geliebten Frau, unserer unvergesslichen Tochter, Schwägerin und Tante
Frau Katharina Moll
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Grünberg, den 3. Juni 1903.
Die Beerdigung findet Freitag, nachmittags 22 Uhr statt.
die tieftrauernden Hinterbliebenen:
Louis Moll.
Frau Margarethe Merz.
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