Ausgabe 
27.9.1902 Drittes Blatt
 
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Nr. 225.

Drittes Blatt.

Hov.nement preis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., ins Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­jährlich Mt. 1.50.

Gratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) Cberheffische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Samstag, den 27. September 1902.

Gießener

11. Jahrgang.

Infectionspreis: Die einfvaltige Petitzeile für Gießen wie ganz Oberbeffen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Bfg. sonst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3032.

Redaktion und Erpedition: Gießen, Neuenweg 28. Ferusprechanschluk Nr. 362.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberhessen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei,( gegr. 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.

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Was bieten die, Giessener neueste Nachrichten" ibren Lesern?

Die Gießener Neueste Nachrichten" wollen zur politischen Aufklärung Jedermann beitragen und die Interessen aller Stände, vornehmlich die des gesamten Bürgerstandes und der wirtschaftlich Schwachen vertreten; sie dienen keiner ausgesprochen politischen Partei, aber weniger dem Intereffe eines Einzelnen.

Die Gießener Neueste Nachrichten" besprechen in zahlreichen Original- Leitartikeln und einer sorgfältig ausgearbeiteten politischen Rundschau die politischen und wirtschaftlichen Tages- und Zeitfragen in unabhängigem Sinne und Geiste.

Täglich werden der Redaktion die wichtigsten Nachrichten aus aller Welt durch eins der größten Depeschen- Bureaus auf dem sichersten und chnellsten Wege übermittelt.

Zahlreiche Korrespondenten aus dem gesamten Verbreitungsgebiete unferes Blattes teilen alles Wissenswerte in volkstümlicher und kerniger Form mit, decken vorhandene Mißstände auf und geben so ein interessantes und treues Spiegelbild des ländlichen Lebens.

Im lokalen Teil werden die Tagesneuigkeiten zur Kenntnis gebracht, kommunale Fragen und Wünsche besprochen, die Erscheinungen des Vereins­lebens registrirt, über die Stadtverordnetenjitzungen unterrichtet. Vorzügliche Romane, Feuilletons aus allen Gebieten, praktische Mitteilungen verschiedenster Art, allgemeiner Briefkasten bieten des Unterhaltenden und Belehrenden eine Fülle. In den Beilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) fommen vorzügliche Romane und packende Gedichte zum Abdruck, dabei ist für unsere Kleinen eine Rätselecke mit eingefügt.

Die Giessener Seifenblasen( wöchentlich) sorgen für den nötigen Wizz und Humor und in der Oberhessischen Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst­und Gartenbau( wöchentlich) finden unsere Landwirte und Gartenbesitzer reiche Anleitungen und Belehrungen für die Bewirtschaftung ihrer Ländereien und für die Haltung aller nützlichen Haustiere; den schädlichen Tieren wird zur passenden Zeit ein Wort für deren Vernichtung und Bekämpfung geschrieben.

Unabläſſig iſt die Redaktion der Gießener Neueste Nachrichten" bemüht, den Kreis des Gebotenen zu erweitern, ausgehend von dem Gedanken, daß für das Volk nur das Beste gut genug ist. Man abonnirt für 60 Pfg. pro Monat bei freier Zustellung( incl. der drei Beilagen) bei unsern Trägern, in der Expedition, Gießen, Neuen­weg 28, oder bei der Post. Die Redaktion der ,, Giessener Neueste Nachrichten".

Aus dem Gerichtssaal.

Straffammerfitung. Gießen, 26. September. Um 8 Uhr eröffnet der Vorsitzende, Landgerichts­direktor Dr. Güngerich, die Sizung. Vertreter der Anklagebehörde ist Staatsanwalt Hoos.- Der wegen Totschlag vor einiger Zeit zu 8 Jahren Zuchthaus ver­urteilte Adolf Kanuff ist der Beleidigung des Ober­landesgerichts beschuldigt. In einem Brief an seinen Rechtsanwalt hat er allerhand Anschuldigungen gegen diesen Gerichtshof erhoben. Er erhält eine Zusatzstrafe von 4 Jahr Zuchthaus.- Der jugendliche Heinrich Samel aus Rainrod ist als Lehrling bei einem Als­felder Schlossermeister beschäftigt. Vor einigen Wochen hatte er im Auftrage seines Meisters an der elektrischen Leitung der Alsfelder Turnhalle eine Reparatur auszu­

Bildhauergesellen führen. Dabei stellte er eine brennende Spirituslampe

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unter die Dachsparren und ging später zum Mittag­essen, ohne die Flamme auszublasen. So entstand ein Brand, der gerade noch rechtzeitig gelöscht werden fonnte. Mit Rücksicht auf das gute Zeugnis, das dem Jungen von seinem Meister ausgestellt wird und wegen seines reuigen Verhaltens beantragt der Staatsanwalt bloß einen gerichtlichen Verweis. Das Gericht geht jedoch über diesen Antrag hinaus und verurteilt den Angeklagten zu 5 Mt. Geldstrafe und Tragung der Der Dienstknecht Karl Michel aus Lollar, der in Gießen in Stellung ist, ist der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt. Er ist mit seinem Fuhr­werk zwischen zwei anderen Fuhrwerken, die sich auf gleicher Höhe der Straße befanden, en carrière durch­gejagt, wobei dem Führer des einen Wagens eine Hand erheblich verlegt wurde. Strafe: 2 Wochen Gefängnis und Auferlegung der sämtlichen entstandenen Kosten. Der Knecht Wilhelm Bretsch aus Egelsbach, mehr mals wegen Diebstahls und Bettelei vorbestraft, iſt wiederum des Diebstahls in zwei Fällen, in einem Falle in idealer Konkurrenz mit Sachbeschädigung be­schuldigt. Bei seiner ersten Vernehmung gestand er ein, eine Reisetasche und Pferdegeschirr entwendet zu haben, heute macht er Ausflüchte. Der Staatsanwalt beantragt eine Gesamtstrafe von 7 Monaten. Das Urteil lautet Demgemäß. Heinrich Rink aus Hattenrod ist der schweren Körperverletzung angeklagt. Er hat bei einem Wirtshausstreit seinem Gegner, dem früheren Straßen­

wärter Keil, so in den Daumen gebissen, daß Keil 9 Wochen in der Klinik lag und dauernd in seiner Erwerbsfähigkeit geschädigt sein wird. Mit Rücksicht darauf, daß Keil den Streit begonnen hat, auch an­fangs mit seiner Wunde unvorsichtig umgegangen ist, so daß er an den Folgen zum guten Teil selber Schuld ist, kommt Rink mit 40 Mt. Geldstrafe und Tragung aller entstandenen Kosten und Auslagen davon.- Den Schluß der Sitzung bildet die Privatklage des Betriebs­führers Schnetter in Lollar gegen den Arbeiter Jakob Rau II aus Alten- Buseck. Der Angeklagte hatte an den Vorgesetzten des Schnetter, den Direktor

Dr. Steinecke in Lollar, einen anonymen Brief ge­schrieben, in dem er Schnetter der Bestechlichkeit be­schuldigt. Dafür hatte er vom Schöffengericht 60 Mf. Strafe bekommen. Die hiergegen eingelegte Berufung wird heute verworfen.

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Schöffengericht.

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Gießen, 26. September. Borsigender ist Amtsgerichtsrat Gebhardt. Schöffen sind Direktor Steinecke von Lollar und Heinrich Wagner XIV. von Großen- Buseck. Als Amisanwalt fungiert Assessor Weiß. Der Kaufmann Karl Hanau von Gießen hatte einen Strafbefehl wegen angeblicher Uebertretung der Be Stimmungen für Radfahrer erhalten. Er legte Berufung ein und wird freigesprochen. Wilhelm Wehle Installateur von Gießen ist der Körperverlegung angeklagt, da er jedoch ringe Strafe von 30 Mt. Der Friseur Konrad Zimmer­von seinem Gegner dazu gereizt war, so erhält er die ge­mann von Gießen ist der Sachbeschädigung beschuldigt. Er hat einen Fensterladen am Wallthor in der Nacht abge rissen. Dafür erhält er 50 Mt. Geldstrafe. Hermann Schaumberg von Schweinsberg wird von der Anklage, die Vorschriften betr. Verhütung der Verbreitung von Vieh­ſeuchen freigesprochen, da es sich ergiebt, daß nicht er sondern sein Bruder Moriß das fragl. Vieh von Gießen ausgeführt hat, ohne es vom Tierarzt untersuchen zu lassen. Der Student Ed. Meents aus Esens ist der Sachbeschädigung beschuldigt. Vom persönlichen Erscheinen ist er entbunden. Auch er hat sich an Läden vergriffen. Er erhält 25 Mt. Geldstrafe.

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Aus der Untersuchungshaft wird der Fuhr­mann Joh. Phil. Schick aus Alten- Buseck vorgeführt. Er ist wegen Pfandveräußerung angeklagt. Es stellt sich indes heraus, daß keine ordnungsmäßige Pfändung vorliegt. Der

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| Kreispfandmeister hat zwar dem Schuldner und seiner Frau die Pfändung erklärt, aber unterlassen, an den Pfändern die Schick wird deshalb freige­Pfandzeichen anzubringen. sprochen. Bulegt wird gegen den Arbeiter Albert Euler von Gießen und gegen den Kaufmann Wilhelm Dehus aus Laubach wegen Körperverlegung verhandelt. Sie haben sich gegenseitig mit Stöcken geprügelt, der Euler hat außer­dem auch auf einen Unbeteiligten eingehauen. Er erhält deshalb die härtere Strafe 40 Mt. Geldstrafe. Der An­geklagte Dehus erhält blos 15 Mt. Die Kosten haben beide je zur Hälfte zu tragen.

Arbeitsnachweis der Stadt Gießen Gartenstraße Nr. 2( Bürgermeisterei­gebäude) Zimmer Nr. 14.

Der Arbeits nachweis hat die Aufgabe zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern( Arbeitern jeglicher Art, Dienstboten und Lehr. lingen) unentgeltlich Arbeit zu vermitteln.

An den Werktagen von 8 bis 1 Uhr und von 3 bis 6 geöffnet.

Angebot der Arbeitnehmer:

1 Spengler und Installateur, 3 Maschinenschloffer 2 Bauschlosser, 6 Taglöhner, 4 Pferdefnechte, 2 Hausburschen, 2 Bau- und Möbelschreiner, 2 Dienstmädchen, 3 Lauffrauen.. Reservistent: 1 Bureaudiener, 1 Bau- und Möbelschreiner. Nachfrage der Arbeitgeber:

2 Krankenpfleger, 1 Megger, 1 Schmied, 2 jüngere Hausbürschchen, 1 Spengler und 3 Schloſſerlehrlinge, 16 Dienstmädchen per sofort und 1. und 15. Oftober, 2 Herrschaftstöchinnen gegen hohen Lohn, 1 Hoteltö chin, 2 Lauffrauen, 1 Laufmädchen, 1 Kindermädchen, 1 Kinder­wärterin. Für Reservisten: 1 Spengler, 1 Friseur, 4 Pferdeknechte.

Gestorbene.

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Am 26. Sept. Johannes Eidmann, 51 Jahre alt, Schneider dahier.

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