Ausgabe 
17.9.1902 Zweites Blatt
 
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tem Wohnhaus und

Nr. 216.

Zweites Blatt.

Mittwoch, den 17. September 1902.

Moonnement preis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., ins Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­jährlich Mr. 1.50.

ist bei 6 Mille Mt. Oberheinische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und ung sofort billig Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen wöchentlich).

Gratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich)

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Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Gießener

11. Jahrgang.

Infectionsvreis: Die einspaltige Petitzeile für Gießen wie ganz Oberbeffen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. fonft 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3032.

Redaktion und Expedition: Gießen, Neuenweg 28. Fernsprechanschluk Nr. 362.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei,( gegr. 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen. Gegen den Schwindel bei Bersteigerungen. sagen, wenn die Beschaffenheit der Sachen aus gesundheits­

C- Binne( Nachdruck verboten.)

Mit dem 1. September sind in Preußen neue ministerielle Vorschriften in Kraft getreten, die be­timmt und auch wohl geeignet sind, die größten Mißstände im Versteigerungswesen abzustellen. Sie richten fich namentlich gegen schwindelhafte und über­flüssige Versteigerungen durch Privatpersonen, legen jedoch auch den gerichtlich bestellten Beamten erweiterte Berpflichtungen auf.

Handel- wie Gewerbetreibende, nicht zum wenigsten biele Handwerker, mußten bisher ohnmächtig zusehen, wie sie allerwärts durch" wilde" Versteigerungen schwer geschädigt wunden. Nur gegen die allergröbsten Schwindelauktionen, wie sie besonders in größeren Städten auftauchten, vermochte man hin und wieder, bei besonders schweren Fällen von Betrug, einzuschreiten; im allgemeinen konnten selbst diese ziemlich offen den unverschämtesten Gimpelfang betreiben und die un­fundigen Bieter durch allerlei Pfiffe und Kniffe übers nerei Königseer bauen. Nicht alle wilden Versteigerungen gingen geradezu darauf aus, viele sollten nur Sachen möglichst Walcherri

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schnell umsetzen; häufig waren es anfangs nur fliegende" Unternehmungen für besondere Gelegen­heiten, aber allmählich, als das Geschäft sich machte, wuchsen sie sich mehr und mehr zu dauernden Betrieben aus und schädigten die übrige Geschäftswelt fast noch mehr als jene. Waren hier die Mitbieder vielfach nur Scheinbieter oder Schlepper", die mit den Versteigerern unter einer Decke steckten, so bildeten sich andererseits bei gerichtlichen Versteigerungen förmliche Ringe" unter den gewerbsmäßigen Auktionshyänen" zu dem Zweck, unter sich die Preise niedrig zu halten und andere Mit­bieter entweder fernzuhalten oder zur Zahlung von Abstandsgeldern an die" Ringe" zu bewegen.

Wie will man nun all diesem und anderem Unwesen fteuern? Bunächst soll eine Versteigerung nur noch auf schriftlichen Antrag vom Versteigerer vorgenommen werden. Der Antrag muß über Namen und Wohnort des Auftrag gebers und des Eigentümers, über den Anlaß zur Ver­fteigerung und darüber, ob die Sachen gebraucht sind und wo sie sich befinden, vollen unzweifelhaften Aufschluß geben. Bei neuen Sachen muß ein genaues Verzeichnis beigefügt

und mit dem Antrag eine bestimmte Frist vor der Ver­fteigerung bei der Ortspolizeibehörde zur Bescheinigung ein­gereicht werden. Dieselbe kann jede Versteigerung verhindern. Sie muß die Bescheinigung und damit die Erlaubnis ver­

2]

Entlarvt.

Roman von Morik Bilie.

( Nachdruck verboten.)

Er selbst nicht, Paul, aber die Agenten meines Rechts­anwalts haben ihn mit Hilfe unserer Konsulate ausgefundschaftet", bemerkte der Graf. Er ist wahrscheinlich schon auf der Heim­teise begriffen; der Brief Hartwigs spricht sich darüber nicht Feutlich aus, und ich muß mich daher bis morgen gedulden, wo bartwig persönlich hier vorsprechen will, um mir nähere Mit­teilungen zu machen. Nun wird alles noch gut werden, Paul, und Friede und Freude ziehen hoffentlich wieder in mein einsames Haus ein. Du wirst gewiß mit Georg gute Freundschaft halten; damit Du Dir ebenfalls einen eigenen Herd gründen fannit, schenke ich Dir das Gut Rotkirch. Die Besisung ist nicht groß, aber bei bescheidenen Ansprüchen nährt sie ihren Mann. Und nun adieu für heute, ich habe noch zu schreiben; möge der morgende Tag gute Nachrichten bringen!"

Er verließ das Gemach, um sich in sein Zimmer zu begeben. Mit dem kleinen Gütchen Rotfirch gedenkst Du mich also abzuspeisen, während ich mit allen Fibern nach der fürstlichen Grafschaft Nodeck strebe!" zischte er zwischen den schmalen Lippen hervor. Einen gewöhnlichen Bauern willst Du aus mir machen, indes Dein Herr Sohn sich hier in Schloß Roded mit königlicher Bracht umgiebt und im Ueberflusse schwelgt! Nein, alter Filz, diesmal hast Du Dich verrechnet. Ich will fein Unterthan des Grafen Rodeck sein, herrschen will ich, nicht gehorchen, gebieten, nicht dienen!"

11.

Unerwartete Nachrichten. Graf Rodeck stand am Fenster und schaute ungeduldig auf die nach der Stadt Karlsbrunn führende Straße hinab, auf welcher der Rechtsanwalt Hartwig sich dem Schlosse nähern mußte. An dem wohlbesezten Frühstücstisch hatte Ancelot Plaz genommen und las in einem Zeitungsblatt, hin und wieder aus dem mit Portwein gefüllten Glase einen Schluck nehmend. Endlich ward in der Ferne Peitschengeknall hörbar, und bald darauf rasselte der Wagen des Advokaten in den Schloßhof.

Der Graf drückte auf die elektrische Klingel.

polizeilichen Gründen zu beanstanden ist, die Versteigerung auf eine Täuschung des Publikums ausgeht, gegen sonstige gesetzliche oder polizeiliche Vorschriften verstößt oder wenn die Sachen zum Zwecke, versteigert zu werden, angefertigt oder aufgekauft sind, oder auch ein geändertes Fabrikzeichen tragen. Die Bescheinigung tann ferner untersagt werden auf Grund ungenauer oder unzuverlässiger Angaben im An­trag, bei ungeeigneten Räumen, außerdem wenn die Ver­steigerung aus ungenügend begründetem Anlaß oder in der Absicht des unlauteren Wettbewerbs vorgenommen wird, ja schon wenn sie eine empfindliche Schädigung der angesessenen Gewerbetreibenden befürchten läßt. Die Entscheidung, vor der feine Bekanntmachung erfolgen darf, steht also bei der Polizei, doch müssen vor der Entscheidung sachverstän­dige Gewerbetreibende gehört werden. Der Versteigerungs­termin ist vorher bekannt zu geben und zugleich mitzuteilen, wann und wo die Sachen zu besichtigen sind. Dies muß mindestens zwei Stunden vor der Versteigerung ermöglicht werden. Die Bekanntmachung hat bestimmte Angaben zu enthalten.

steigerer ist hervorzuheben, daß ihnen selbst das Auf­Aus den weiteren Bestimmungen für die Ver­kaufen von Sachen, Aendern von Fabrikzeichen, das Mitbieten oder Erwerben verboten ist, ebenso haben sie es ihren Angehörigen oder Angestellten zu untersagen, und auch deren Sachen dürfen sie nicht versteigern. Sie dürfen sich bei neuen Sachen nicht finanziell beteiligen, ferner keine Vorschüsse gewähren, auch die Kaufgelder durch Abtretung nicht an sich bringen oder für den Ein­gang der Kaufgelder Bürgschaft übernehmen. Sie müssen über ihre Thätigkeit nach vorgeschriebener Weise genau Buch führen und während der Versteigerung nach vorgeschriebenem Muster eine Niederschrift auf­nehmen.

Die Versteigerung selbst hat mit dem Vorlesen der Bedingungen zu beginnen und ist von dem Versteigerer persönlich zu leiten, eine Stellvertretung durch Angestellte muß von der Ortspolizeibehörde genehmigt werden. Der Versteigerer hat alles unlautere Geschäftsgebahren, das betrügerische Anpreisen der Sachen sowie das Auf­stellen von Scheinbietern zu unterlassen; ja, wenn er wahrnimmt, daß die Bieter" Ringe" gebildet haben, um andere vom Mitbieten abzuhalten, hat er diese Personen entweder zu entfernen oder die Versteigerung abzubrechen. Er darf keine Betrunkenen zum Bieten zulassen, noch auch dulden, daß, wie es oft auf dem

Führe den Herrn Rechtsanwalt sofort hierher", befahl er dem eintretenden Tom.

Wenige Minuten später betrat der Erwartete das Zimmer. Die Ungeduld des Grafen ließ dem Advokaten kaum Zeit zu flüchtiger Begrüßung. Er bestürmte ihn mit Fragen.

" Was ich Ihnen mitzuteilen habe, Herr Graf, ist leider wenig erfreulich", nahm der Jurist das Wort; ich würde glücklich sein, fönnte ich Ihnen ein besseres Resultat meiner Nach­forschungen verfünden."

Sie schrieben mir doch gestern, Georg sei gefunden", fiel der Schloßherr rasch ein.

Gewiß schrieb ich Ihnen das, gnädiger Herr", versette Hartwig, aber nicht die Verson selbst habe ich entdeckt, sondern nur seine Spur."

Was wollen Sie damit sagen?" rief der Graf erbleichend. ,, Weilt mein Sohn nicht mehr unter den Lebenden?"

Gewiß ist die Hoffnung, den Verschollenen jemals wieder­zusehen, nur eine schwache gewesen, Herr Graf, und wenn sie leider nicht in Erfüllung gehen sollte, so-"

Also auch er ist tot, mein legter Wunsch, den ich auf Erden zurücklehnend und die Hände vor das Gesicht schlagend. noch hegte, vernichtet!" hauchte der Greis, sich in seinen Sessel

Teilnehmend blickte der Advokat auf den Grafen; auf dem heimlichen Triumphes. Antlige bes Franzosen aber lag der Ausdruck stiller Freude,

" Mein armer, unglücklicher Sohn!" jammerte der Graf im tiefſten Seelenschmerze, indem er die Hände finfen ließ und den umflorten Blick auf ein fleines Bildnis lenkte, daß an der Wand hing und den Dahingeschiedenen darstellte. Wie magst Du geendet haben, seit ich Dich grausam Deinem Schidjale überließ! Und nun bist Du auch dahingegangen, und ich bin der legte Roded, dem keine liebende Hand die Augen zudrückt, wenn sein legtes Stündlein gekommen ist!"

Könnte ich doch Ihren Kummer lindern, Sie in Ihrem gerechten Schmerze um den geliebten Sohn trösten, o, wie gern wollte ich selbst das schwerste Leid ertragen!" sagte Ancelot mit scheinbar vor Rührung leise bebender Stimme.

Der Graf reichte ihm die Hand.

Du bist ein guter Mensch, habe Dank für Dein treues Wollen!" erwiderte er mit einem Blick voll innigen Vertrauens zu dem jungen Mann. Und nun, Herr Rechtsanwalt, sagen Sie mir alles, was Sie von meinem Sohne wissen, ich will wenigstens an seinen Hinterlassenen, wenn solche vorhanden sind, gutzumachen versuchen, was ich an ihm selbst erbrochen habe."

Lande geschah, während der Versteigerung geistige Ge. tränke unentgeltlich verabreicht werden.

Hat der Auftraggeber ein Mindestangebot festgesetzt, werden; bei neuen Sachen ist das Mindestangebot an­so muß auf ein höheres Gebot der Zuschlag erteilt zugeben. Neue und alte Sachen dürfen zusammen nur bei Konkurs- und Nachlaßmassen unter den Hammer kommen.

Sachen, die zum Verkauf oder erst zu anderer Zeit zur Versteigerung bestimmt sind, müssen trennt gehalten und entweder verdeckt oder durch be­bei geschlossenem Raume von den zu versteigernden ge­sondere Aufschrift kenntlich gemacht werden. Ein frei­händiger Verkauf neuer Sachen während der Versteiger­ung ist nicht erlaubt.

Wie man sieht, sind diese Vorschriften wohl ge nügend, um an ihrer Hand die Auswüchse im Ver­steigerungswesen ordentlich zu beschneiden. Sollen sie aber in der Wirklichkeit entsprechend wirken, so wird die Polizeibehörde bei ihrer Aufsicht vom Publikum, namentlich den Geschäftsleuten, sowie von den recht­Vorschriften in dieser Hinsicht erlassen, die aber nicht so schaffenen Versteigern selbst thatkräftig unterstützt werden müssen. Bisher hat, soviel wir erfahren, nur Bayern Es ist nun umfassend und einschneidend sein sollen. zu erwarten, das sich andere Bundesstaaten dem Vor­gehens Preußens bald anschließen werden. Der preußische Minister für Handel und Gewerbe hat sich mit diesem Schritt ein Verdienst erworben, das in der redlichen Geschäftswelt vollen Dant, aber auch den Wunsch her­vorrufen wird, man möge gegen andere Mißstände, 3 B. gegen das Ausverkaufsunwesen, in ähnlicher Weise einschreiten.

Litterarisches.

O. K.

Die ,, Berliner Illustrierte Zeitung" be­ginnt in ihrer heute erschienenen Nummer 37 mit dem Abdruck des neuesten Romans von Ompteda Der Eiskönig", der den Humor und die feine Charakter­zeichnung des Dichters in glänzendſtem Lichte zeigt. Die Nr. enthält außerdem einen Artikel von Dr. Adolf

Heilborn über den Werdegang und das wirken Rudolf Virchows. Zahlreiche interessante Bilder aus dem thatenretchen bewegten Leben des großen Gelehrten sind dem Artikel beigegeben.

Paul fühlte es siedendheiß in seinem Innern aufsteigen; an die Möglichkeit, daß Georg erbberechtigte Kinder hinterlassen haben könnte, hatte er nicht gedacht. War das der Fall, so fiel das erträumte Millionenerbe in sich zusammen. Mit fest geschlossenen Lippen und gespanntester Aufmerksamkeit lauschte er daher auf die Worte des Juristen. Dieser begann:

Erst gestern abend, nachdem der Brief an Sie bereits abgegangen war, erhielt ich von meinem Agenten ausführlichere Nachrichten, die mir bestätigten, was ich bereits fürchtete, nämlich den Tod des Grafen Georg. Um sicher zu sein, daß eine Ver wechselung mit einer anderen Persönlichkeit ausgeschlossen sei, mußte ich den Lebensgang des jungen Herrn bis zu dem Zeit puntte verfolgen, wo er auf sich selbst angewiesen war, also von feiner Verheiratung an.

Er mietete eine einfache Wohnung in einer der Borstädte Wiens und begann Lokalberichte für Beitungen zu schreiben. Das ist freilich ein faurer Bissen Brot, aber die Feder war das einzige Mittel, für sich und seine junge Frau den Unterhalt zu erwerben. So lange der Herr Graf noch Wertgegenstände besaß, durch deren Verkauf er sich Geld verschaffen konnte, ging alles gut; aber diese Einnahmequelle aus besseren Tagen war bald erschöpft, und nun begann wirkliche Not in die Wohnung des jungen Paares ihren Einzug zu halten. Nach Ablauf eines Jahres vergrößerte fich die Familie um ein kleines Mädchen, welches in der Laufe den Namen Emmy erhielt. So große Freude die Ankunft des Kindes auch hervorrief, so vermehrte dasselbe doch auch die Sorgen. Eine kleinere Wohnung wurde gemietet und die Ausgaben auf das äußerste beschränkt, aber die fortdauernde Strankheit der jungen Frau verursachte doch bedeutende Kosten. Der Herr Graf war zu stolz, einen seiner früheren Bekannten um Hilfe anzu­gehen; nach seiner Verheiratung zog er sich von diesen lebens lustigen Streisen zurüd und entsagte ben noblen Passionen, denen er gehuldigt hatte."

Weiter- weiter!" drängte der Greis, als der Advokat fich unterbrach, um sich mit dem seidenen Taschentuche über die Stirn zu fahren.

Als nach abermals einem Jahre der Bustand des jungen Weibes sich noch immer nicht merklich gebessert hatte", segte der Rechtsanwalt seinen Bericht fort, erklärte der Arzt, daß er die völlige Genesung der Kranken einzig und allein von einer Luft­veränderung erwarte; wenn ihr Gatte also die Erhaltung ihres Lebens wünsche, möge er sobald als möglich Wien verlassen. Das war ein hartes Wet; wohin sollte er sich wenden, wovon sollte er seine Familie erhalten, wenn er auch die spärliche Einnahmequelle aufgab?"