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3.7.1902 Zweites Blatt
 
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Nr. 151. Zweites Blatt.

Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg, in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­jährlich Mt. 150.

Gratisbellagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) Oberhessische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Donnerstag, den 3. Juli 1902.

Gießener

11. Jahrgang.

Insertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für Gießen wie: ganz Oberhessen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pf., sonst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3032.

Redaktion und Expedition: Gießen, Neuenweg 28.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei( gegr 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.

Hessischer Landtag.

Darmstadt, 2. Jult. Zweite Lesung der Wahlrechtsvorlage. Bu Artikel 4, in dem das Prinzip der direkten Wahl festgelegt wird, erklärt Abg. Dr. David( Soz.) die Abstim­mung über diesen Artikel in der ersten Lesung wäre insofern erfreulich, als dieser Artikel mit 40 gegen 5 St mmen an genommen wurde. Das habe gezeigt, daß der Wunsch in der Zweiten Kammer bestehe, das indirekte Wahlrecht durch das direkte zu erseßen. Die Klarheit, die hier hervorge­treten, suche man aber vergebens in der Abstimmung über die anderer Artikel. Er urd seine Freunde ständen der Vorlage mit einem trockenen und einem nassen Auge gegen­über. Wenn aber auch eine Reihe von Bestimmungen in ihr ihnen nicht gefalle, so sei seine Partei andererseits doch der Meinung, daß, wenn das direkte Wahlrecht im Brinzip angenommen würde, die zweite Kammer dann auch den einzelnen Artikeln tro mancherlei Kautelen zustimmen und somit das Gesetz ihrerseits nicht zu Full bringen sollte.

So wurde seine Partei unter allen Umständen für das Ge­setz stimmen und zwar auf Grund der Ausschußanträge. Jedenfalls würde aber, wenn das direkte Wahlrecht nicht angenommen würde, die ganze Frage nicht eher zur Ruhe tommen, bis erreicht sei, was er und seine Freunde für richtig hielten. Wolle bie Regierung wirklich im Ernst dem Volte Unruhen ersparen, so möge sie jetzt bei der zweiten Lesung mit etwas mehr Energie für die Vorlage eintreten und sich entgegenkommend erweisen in Fragen, in denen die Mehrheit der Boltsvertretung einig sei. Es gilt, Klarheit zu schaffen über die Freunde und die Feinde des direkten Wahlrechts. Daß die Regierung zu den letteren gehöre, Stellung der Zweiten Kammer zu Gunsten des direkten Wahlrechts würde das Volk sehen, wo die wirklichen Feinde der Vorlage in Wahrheit fäßen. Die erste Kammer solle zeigen, wie sie eigentlich zur Vorlage steht. Die fünf offenen Feinde des direkten Wahlrechts in der zweiten Kammer feien nicht die gefährlichsten für die Vorlage, sondern jene, die diesen fünf bei der Abstimmung über andere Artikel zufielen. Die wirklichen Freunde des direkten Wahlrechts müßten unter allen Umständen verhindern, daß in der zweiten Lesung nicht wieder dieselbe 3 rsplitterung eintritt, wie in der ersten Lesung. Sollte aber unter den 40 Abgeordneten der Zweiten Kammer, die bei der ersten Lesung für Artikel 4 stimmten, heimliche Gegner des direkten Wahlrechts sein, so wäre es besser, daß sie jetzt offen hervorträten und sich als Gegner der Wahlreform be fennten. Es würde jedenfalls dem Ansehen des Hauses nicht förderlich sein, wenn das Volk annehmen müsse, daß

hier von einzelnen Abgeordneten in dieser so wichtigen Frage Komödie gespielt werde.

Innerhalb dieser Kammer drehen sich die Differenzen um die Wahlpflicht und um die Vermehrung der städtischen Mandate. Wer aber erst einmal für Artikel 4 gestimmt habe, dürfte nicht um dieser beiden Punkte willen die Vorlage ablehnen. Was die Wahlpflicht anlange, so würde sie mit Zeit ja doch eingeführt werden. Aber es sei nicht nötig, daß sie gerade jezt schon beim ersten Wurf tomme. Fur die Freunde der Wahlpflicht liege also, selbst wenn die Wahlpflicht jetzt nicht durchgehe, darin kein Grund, die Vorlage abzulehnen. Sie müßten denn zu Denen ge= hören, die heimlich Gegner des direkten Wahlrechts sind. Was die Vermehrung der städtischen Abgeordneten anlange, so bestehe auch hier fein Grund, um deswillen die Vorlage scheitern zu lassen. Wenn man ehrlich die direkte Wahl wolle, so sei das eine so wichtige Sache des Fortschritts, daß man sie nicht hemmen dürfe, wegen der an sich sehr geringfügigen Vermehrung der städuschen Mandate. Geschehe das aber doch, so laden die betreffenden Abgeordneten den Vorwurf auf sich, daß sie die städtische Bevölkerung als eine Bevölkerung 2. Klasse ansehe. Das könnte nnr die schlimmsten Folgen haben für das ganze Land. Auch für den Kompromißantrag Wolf, der dahin geht, daß nur Mainz, Darmstadt und Offenbach einen Abgeordneten mehr erhalten, würde seine Partei zu haben sein, indem sie vor­ausseße, daß diese Angelegenheit später doch noch durch ein besonderes Gesetz geregelt werden müsse. Seiner Partei solle man jedenfalls nicht nachsagen fönnen, daß sie mitschuldig set, wenn die fünf ausgesprochenen Gegner des direkten Wahlrechts in der zweiten Kammer auch bei der zweiten Kammer auch bei der zweiten Lesung noch Zuwachs er­hielten. Seine Partei stelle also um des willen ihre weiter gehenden Wünsche vorläufig zurück. Er hoffe, daß, wenn die Vorlage scheitere, sie wenigstens nicht in diesem Hause scheitere, sondern in der ersten Kammer.

Abg. Köhler- Langsdorf( fr. B.): Er und seine näheren Freunde hätten von Anfang an der Vorlage freundlich gegenübergestanden. Sie wollten nur die Vermehrung der städtischen Mandate hindern, aber er erkläre, daß er für seine Person um deswillen doch nicht das direkte Wahlrecht zu Fall bringen wolle. ( Bravo!) Er bitte deshalb( Redner wendet sich den National­liberalen zu), daß Alle für das direkte Wahlrecht eintreten und den Willen des Volkes nun auch wirklich zum Ausdruck brächten. Es sei für ihn zwar eine harte Nuß. der Ver­mehrung der städtischen Abgeordneten zuzustimmen, aber es sei, wie die Situation liege, ein Muß im Interesse des direkten Wahlrechts.

Abg. Schönberger( fr. V.) wendet sich gegen Ausführungen des Abg. Dr. David. Es sei nicht not wendig, daß das direkte Wahlrecht eingeführt werden müßte zugleich mit der Vermehrung der städtischen Mandate. Damit scheine ihm das direkte Wahlrecht nicht zu teuer bezahlt.( hört, hört!) Gr sei der Meinung, daß an der Regierung die Schuld liege, wenn

die Vorlage scheitere. Er verharre auf seinem Stand­punkt und lehne die Vermehrung der städtischen Ab­geordneten ab.

Abg. v. Brentano( 3tr.): Dr. David habe teilweise eine ſcharfe Stritik an der zweiten Kammer geübt, aber er fönne sie nicht ganz als unrichtig ab­lehnen, denn er glaube auch, daß außer jenen fünf noch weitere Gegner der Vorlage in der zweiten Kammer säßen, wenn er ihnen auch nicht Unehrlichkeit vorwerfen wolle. Bei dem Abg. Schönberger führte Reife.( Der Präsident ruft den Redner deshalb zur er seine Haltung zurüd auf Mangel an poluischer Ordnung.) Die Aeußerung des Abg. Köhler- Langs­dorf begrüße er mit Freuden. Der Regierung aber fönne man feinen Vorwurf machen. Er erfläre im Namen seiner sämtlichen politischen Freunde, daß sie zwar eine ganze Reihe auch prinzipieller Wünsche in dieser Vorlage nicht verwirklicht sehen, aber trotz dem die Vorlage annehmen würden, so wie sie ist. Man solle im Lande Hessen wenigstens direkten Wahlrechts sind. Er sei überzeugt, daß die erste stammer den Entwurf ablehnen würde, aber die zweite Kammer, die Volkskammer, solle ihr wenigstens die Gelegenheit zu solcher Ablehnung nicht ersparen. die Ablehnung tragen. Das andere Haus möge dann die Verantwortung für

Staatsminister Rothe: Bei den einzelnen Artikeln werde für die Regierung noch Gelegenheit gegeben sein, sich im Einzelnen zu äußern, aber dem Abg. Schön­berger gegenüber wolle er ausdrücklich erklären, daß die Regierung jede ihrer Forderung ernstlich gemeint habe und nur unter dem Gesichtspunkt gestellt habe, das direkte Wahlrecht zu verwirklichen.

Abg Weidner( chriſtl.- soz.): Außer dem Abg. Köhler- Langsdorf würden er und seine Freunde wohl auf dem Standpunkt bleiben, den sie in der ersten Lesung eingenommen haben. Die Kammer solle ver­zichten auf die Vermehrung der städtischen Abgeordneten, dann würden er und seine Freunde sofort für die Vor­lage zu haben sein.

Nach längerer Debatte werden Artikel 1 und 2 mit Ausnahme von Position 10 angenommen. Dann kommt es zur namentlichen Abstimmung über Artikel 3, die Vermehrung der städtischen Mandate. Der Antrag Korell, der dahin geht, es bei der bis­herigen Anzahl städtischer Abgeordneten zu lassen, also die Zahl 10 statt 15 festzuhalten, wird mit 24 gegen 22 Stimmen abgelehnt. Ebenso abgelehnt wird der Kompromißantrag Wolff, der will, daß Darmstadt, Mainz, Offenbach einen Abgeordneten mehr erhalten. Darauf wird abgestimmt über den Antrag Brentano, der dahin geht, die Regierungsvorlage anzunehmen, also 15 städtische Abgeordnete zu bewilligen. Für den Antrag Brentano stimmen 27, dagegen 19 Abgeordnete. 2/3 Da aber/ Majorität nötig ist, so ist damit die Ne­gierungsvorlage abgelehnt.

Das ganze Gesetz ist hiermit ein Torso geworden, da ihm der Artikel 3 fehlt. Das Wahlgesetz ist damit auf die lange Bank geschoben, da über einen neuen Artikel 3 erst wieder abgestimmt werden kann nach Rückäußerung der ersten Kammer.

Abg. Dr. Gutfleisch( freis.) ist davon überzeugt, daß die erste Kammer der Vorlage zustimmen würde, wenn die zweite Kammer die Vorlage mit Freuden entgegengenommen

hätte. Es gefällt ihm nicht, wenn man der ersten Kammer die Verantwortlichkeit zuschieben wolle. Die Schuld am Scheitern der Vorlage würde vor Allem jenen fünf Gegnern des direkten Wahlrechts der zweiten Rammer zufallen, sowie derjenigen, welche die Vermehrung der städtischen Abgeord­neten nicht wollen. Es sei ein Verrat am Volt, wenn diese Vorlage wegen geringer Mein= ungsverschiedenheiten nicht zu Stande käme. Die große Errungenschaft des direkten Wahlrechts müsse man bei den Debatten und bei der schließliten Entscheidung in den Vordergrund stellen. Die Initiative der Regierung sei dabei nicht hoch genug anzuschlagen.

Abg. Ulrich( S03.): Seine Partei bringe, wenn sie die Vorlage samt den Rautelen annehme, das größte Opfer, indem sie ein gut Teil ihrer Forderungen aufgebe im Inter­esse des direkten Wahlrechts, damit das Volk dadurch seine wahre Meinung zum Ausdruck bringen könne. Was die fünf mehr geforderten städtischen Abgeordneten angehe, so verstehe er nicht, daß sich 40 Vertreter vor 15 Städten fürchten können.

Abg. Jöckel( nl.): wendet sich mit Heftigkeit gegen die Ausführungen des Avg. Dr. David. Er und seine Partei­genossen wollten ja nicht das direkte Wahlrecht ablehnen, sondern nur diesen Gesetzentwurf, was doch nicht ein und das bg. Wolff: Er habe es nicht für möglich gehalten, dasselbe wäre. daß bei der ersten Lesung dieser Vorlage 40 Abgeordnete für den Art. 4 der Vorlage stimmten; denn nach privaten Aeußerungen, die gefallen waren, hätten es weniger sein müssen, woraus hervorgehe, daß Manche sich den Mantel Freunde des direiten Wahlrechts geworden zu sein. So der Volksfreundlichkeit unhingen, ohne deshalb ehrliche auch nur erklärten sich die zum Teil ganz verrückten Resul­tate bei den Abstimmungen der e sten Lesung.( Redner wird wegen des Ausdrucks verrückt" zur Ordnung ge= rufen.) Diese zweite Lesung" solle Klarheit schaffen. Er werde, wenn es ihm auch schwer falle, für die Bermehrung der städtischen Abgeordneten stimmen im Sinne Regierungsvorlage und nicht nur für seinen eigenen Kom­promißantrag.

der

Abg. Graf Oriola( natl.): Die Nationalliberalen, die auf seinem Standpunkt stünden, se en stets bemüht geweſen, sozialpolitischen und freiheitlichen Forderungen ein offenes Dar zu leihen. Er sei ein aufrichtiger und ehrlicher An­hänger des direkt n Wahlrechts und stehe in gewisser Be­ziehung auf demselben Standpunkt, wie der Abg. Dr. Gut­fleisch in dieser Frage, der ja auch an den Einzelbeschlüssen das direkte Wahlrecht nicht scheitern lassen wolle. Am besten wäre es gewesen, wenn die Regirrung die Frage nach der

Vermehrung der städtischen Abgeordneten nicht mit in die Vorlage hineingebracht, sondern einem besonderen Gesezent­wurf vorbehalten hätte. So ungern er das thue, würde er jetzt aber doch schließlich für die Vermehrung der städti­schen Abgeordneten stimmen. Freilich hätte er nie gedacht, saß zwischen Stadt und Land hervorgekehrt werden würde. daß im hessischen Landtage in so scharfer Weise der Gegen­Auch aus praktischen Gründen fönne er das bestehende indirekte Wahlrecht nicht als nüglich anerkennen.( Bravo!) Nach einer langen Reihe mehr persönlicher Bemerkungen zwischen einzelnen Abgeordneten, namentlich den Abgg. Jöckel und David tritt man in die Abstimmung über die einzelnen Artikel ein, über deren Ergebnis wir schon be­richtet haben.

Nächste Sigung morgen 9 Uhr. Dieselbe Tages­ordnung.

Aus Hessen und Dachbargebieten.

g. Krosdorf, 1. Juli. Heute Nacht gegen 1 Uhr ging hier ein schweres Gewitter nieder. Der Blizz schlug in Die Telephonleitung, einen Neubau ein ohne zu zünden. die am Hause vorübergeht, iſt beſchädigt. Zwei Stangen sind zertrümmert.

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s. Heuchelheim, 1. Jul. Nachdem am gestrigen Morgen der Durchmarsch des Infanterieregiments Nr. 116 durch unser Dorf erfolgt war, fonnte man bald ein großartiges Schauspiel im unabschbaren Lahnwiesengrunde" beobachten. Bereits mehrere Jahre benutzt das Regiment unmittelbar nach der Heuernte diese große Wiesenfläche zu einer mehr. tägigen Uebung. Unter den Klängen der Regimentskapelle wurde dieselbe gegen 9 Uhr mit dem üblichen Parade­marsch geſchloſſen und es erfolgte sofort der Rückmarsch zur

Garnison.

** Hungen, 1. Juni. Die Brandkatastrophe auf der Grube Friedrich hat ein weiteres Opfer gefordert. Gestern Nacht verstarb an seinen Brandwunden im hiesigen Kranken­