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3.7.1902 Erstes Blatt
 
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a. Wolfhagen, 30 Juni. Der Wahl des Kämmerers Notte zum Bürgermeister hat die Regierung abermals ihre Genehmigung versagt.

n. Bodenheim, 30. Juni. Eine respektable Kraft­leistung vollführte infolge einer Wette ein hiesiger junger Schmiedemeister. Derselbe hob einen neuen, gerade fertig gestellten Wagen im Gewichte von 635 gr. ohne jede Vor­richtung und gewann so die Wette glänzend.

Mainz, 2. Juli. Der 16jährige Formerlehrling Friedrich Kirchner ertrant gestern Abend beim Baden in der Nähe der Mainspiße. 3 Genossen, die dabei waren, mochten ihm nicht zu helfen.

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* Nierstein. Ein abscheuliches Sittlichkeitsverbrechen beging der 29 Jahre alte unverheiratete Ranzenberger von hier. Nachbarsleute wurden durch das Bellen der Hunde aufmerksam und begaben sich in dessen Stall, wo er an einem Tiere( Ziege) seinen widernatürlichen Trieb befriedigte. Lange dauerte es, bis man Herr über ihn wurde; denn er biß und schlug die Leute. Er wurde mit Stricken gebunden hinter Schloß und Niegel gebracht. Am anderen Tage war die Staatsanwalt­schaft zur Untersuchung hier, die ihn, da er nicht ganz zurechnungsfähig sein soll, aus der Haft entließ.

tt. Worms, 2. Juli.( 26. Mittelrheinisches Turnfest.) Samstag, 2. August. Von vormittags 10 Uhr ab: Empfang der ankommenden Kampfrichter und Turner. Nachmittags 4 Uhr: Kampfgerichtssigung. Abends 7 Uhr Festtommers in der Festhalle, Uebergabe des Festes an die Kreisleitung, turnerische Aufführungen, Marmorgruppen, Gesangsvorträge der vereinigten Gesangvereine. Sonntag, 3. Aug. Von 7 bis 11 Uhr: Vereins- und Musterriegen­turnen. Nachmittags 1/21 Uhr: Aufstellung des Festzuges. 1 Uhr: Abmarsch. Nach Ankunft auf dem Festplatz: Auf­marsch zu den allgemeinen Stabübungen, Turnen der älteren Turner, event. Fortseßung des Vereinsturnens, Turnspiele. Abends 8 Uhr: Verkündigung der siegenden Vereine. Montag, 4. Aug., morgens 6 Utr: Weckruf, Kampfge= richtssißung. 7 Uhr: Beginn des Einzelwetiturnens. Nach mittags 1 Uhr: Festbankett in der Festhalle und auf dem Festplaße. Dienstag, 5. August, morgens 7 Uhr: Rampf­gerichtssigung. 8 Uhr: Beginn des Wettfechtens. 12 Ugr: Gemeinschaftliches Mittagsmahl in der Festhalle. Nach­mittags 2 Uhr: Fortsetzung des Wettfechtens und Wett­ringen. Abends 7 Uhr: Verkündigung der Sieger, dann offizieller Schluß.

e. Alzenau, 2. Juli. In Mömbris grassiren die Masern in schreckenerregender Weise. Zahlreich blühende Kinder sind der Seuche zum Opfer gefallen.

f. Frankfurt a. M., 2. Juli. Der sozialdemokra­tische Verein nahm in einer gestern Abend abgehaltenen Versammlung eine Resolution an, worin ein Zusammengehen mit den Demokraten und Freisinnigen bei den bevorstehenden Stadtverordnetenwahlen, wenigstens für den 1. Wahlgang, entschieden abgelehnt wird. Für die Stichwahlen begielt sich der Verein einen Beschluß vor. Die demokratische Partei hatte eine diesbezügliche Anfrage an den sozialdemokratischen Verein gerichtet.

c. Rassel, 2. Juli. Im besten Mannesalter starb hier der Bildhauer Jean Echtermeyer, ein Bruder des be­rühmten Kasseler Bildhauers Karl Echtermeyer in Braun­schweig.

Eine alte Servitut. Eine alte Schäferei- Ge­rechtigteit, deren Ursprung ins Mittelalter zurückreicht, war Gegenstand eines bei dem hiesigen Oberlandesge­richt in der Berufungsinstanz verhandelten und nunmehr entschiedenen Rechtsstreits. Im Jahre 1622 übergab der Landgraf von Hessen- Homburg der Familie von Brendel 300 Morgen Land in der Gemeinde Ober­stedten zur Benutzung und mit dem Recht, die ihr ge­hörigen Schafe darauf weiden zu lassen. Die Familie von Brendel starb im Jahre 1786 aus und dieses Recht ge= langte in 21 Loosen an 18 verschiedenen Personen, die es gemeinschaftlich als eine Gesellschaft und in der Person ihrer Rechtsnachfolger bis auf den heutigen Tag derart ausüben, daß sie ihre Schafe auf sämtlichen in der Gemarkung der Gemeinde Oberstedten belegenen Grundstücken weiden lassen. Als das Grundbuch für diese Gemeind: angelegt wurde, berlangte die Oberstedtener Schäferei- Gesellschaft von sämt­lichen Eigentümern, daß ihr Recht als Servitut im Grund­buch eingetragen werden solle. Die Meisten waren damit einverstanden, während die Uebrigen ihre Einwilligung ver­sagten. Es tam zum Prozeß, in dem die erwähnte Gesell­schaft die Eintragung ihrer Gerechtigkeit im Grundbuche be­ansprucht. Das Landgericht wies die Klage ab, da es die Gesellschaft wegen ihrer mangelnden Organisation nicht als rechtsfähig betrachtete, mithin nur die einzelnen Mitglieder, nicht aber die Gesellschaft als solche das Servitut für sich in Anspruch nehmen fönnte. Bu einer andern Rechtsauf faffung gelangte das hiesige Oberlandesgericht. Aus einer Reihe von Thatsachen erblickte es in der Oberstedtener Schäferei- Gesellschaft eine organisierte Realgenossenschaft, die ihre Rechte nach Außen hin vertreten fönne. Das Urteil der ersten Instanz wurde aufgehoben und nach dem Klage­antrag erkannt.

Akademische Nachrichten.

Rektor und Senat der Universität Würzburg haben beim Staatsministerium des Innern für Kirchen- nnd Schul- Angelegenheiten ihre Entlassung nachgesucht und protestieren gegen das Vorgehen des Kultusministers, welcher ihnen Befangenheit und Wiangel an Objektivität in einer Sache Chroust vorgeworfen

hatte.

Der Dozent für höhere Mathematik am Züricher Polytechnikum Herr Professor Dr. Minkowski gat einen Ruf nach Göttingen erhalten und angenommen. Würzburg. Nach dem endgiltigen Abschluß der Immatrikulation beträgt die Frequenz der hiesigen Universität 1244 Studenten, nämlich 1207 Immatrifu­lierte, 18 Hörer und 19 Hörerinnen. Die Frequenz hat sich gegen die letzten Semester etwas gehoben,

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wenn auch die frühere Ziffer noch immer nicht erreicht ist. Der Ausfall betrifft hauptsächlich die medizi­nische Fakultät. Sie zählt 462 Studenten oder, da 41 Pharmazeuten und 25 Zahnärzte mitgezählt Im Winter 1888/89 waren find, 396 Studenten. dagegen 984 Mediziner hier immatrikuliert.

Vermischtes.

* Stuttgart, 2. Juli. Gestern ist in Boehmenfirch, Amt Geislingen ein Brand ausgebrochen, bei welchem 12 Häuser eingeäschert wurden. Das Feuer, welches sehr rasch um sich griff, soll durch spielende Kinder entstanden sein. * Düsseldorf, 30. Juni. In der vergangenen Nacht wurden zwei hiesige Polizeibeamte verhaftet, welche in stark berauschtem Zustande auf den Straßen wüste Skandale verursachten und mit dem blanken Säbel auf das Bublifum einschlugen. Auch ihrer Verhaftung setzten Beide unter Benutzung der Waffe heftigen Widerstand entgegen.

* Wien, 2. Juli. Heute fand zwischen dem Abg. Berger und einem Burschenschafter ein Säbelduell statt, wo­bei im vierten Gange Berger das rechte Ohr abgeschlagen wurde. Die Ursache des Duells soll politischer Natur sein. * Budapest, 2. Juli. Der Juwelier Alexander Erdei wurde in der vergangenen Nacht in der Nähe des Volks­plazes ermordet und gräßlich verstümmelt aufgefunden. Der in seinem Besitz gewesenen Baarbetrag von 2400 Kronen und Juwelen im Werte von 2000 kronen sind geraubt

worden.

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Die heilige Kindheit. Unlängst hat ein Herr Kapian Kromer die Karlsruher dadurch in Harnisch gebracht, daß er sich über die ausgeschnittenen Kleidchen der Schul­mädchen entrüstete Nunmehr weist der dortige Volksfreund den gestrengen Herrn auf das nachstehende Gedicht eines Freiburger Dichters hin, das sich in dem Werkchen Danne­zapse us em Schwazwald" von August Ganther( Stuttgart, Verlag von Bonz u. Komp.) 3. Auflage findet. Es ist betitelt:

D' heilig Kindheit.

D'r Pfarrverweser fummt in d' Schuel;

' r macht e finschder G'sicht.

' 8 Meerröhrli legt' r uf d'r Stuhl; Das git e böse G'schicht!

Herrschaft, wie ferchde d' Büewli sich! Sie merke d'' widderwolf'.

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Pfui", rüeft' er, pfui an! Schämmen üch! Ihr sin e suwers Volk!

Mit Maidili, poz Höllebrand,

Hen ihr jo badet gescht!

Du bisch d'rbi bi gsi, Ferdinand! G'stand's, oder' s git Arrescht!"

" Jo", sait d'r Ferdili, i bin D'r bi g'si; doch i ha

Nit g'wißt, daß Maidli drunder sin

' s het feins e Röckli g' ha."

" Ja", fügt der Volksfreund bei, so ist die Kindheit und darum soll man diese Kinder nicht ganz unnüberweise auf Dinge aufmerksam machen, an die das unschuldige Kindergemüt sonst gar nicht denkt."

Ausstellung Düsseldorf. Die erste Million zahlender Besucher wird in den nächsten Tagen voll werden. Bei der Ausstellung des Jahres 1880 wurde werden. der millionste Besucher von der Ausstellungsleitung festlich empfangen und es wurde ihm eine wertvolle goldene Uhr überreicht. Bei der diesjährigen Aus­stellung beabsichtigt die Ausstellungsleitung denjenigen zahlenden Besucher, auf den die Nummer 1000 000 fällt, in gleicher Weise zu ehren.

* Die Leiche des Kommandanten des untergegangenen Torpedobotes S 42 wurde gestern Abend beim Operriff treibend gesehen. Das Stationsschiff Sirius" ist heute früh ausgegangen, um nach der Leiche, die außerhalb des Fahr­wassers trieb zu suchen.

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* Vater und Sohn. Ein vierundzwanzig­iähriger Studiosus der Chemie flagte bei dem Landgericht zu Wiesbaden gegen seinen Vater, einen Fa­brifbesizer, auf Zahlung fortlaufender Alimente von monat­lich 500 mt, weil er seine Studien noch nicht vollendet ha e und darum nicht in der Lage sei, den Unterhalt für sich und seine Familie er ist verheiratet und Vater eines Kindes zu erwerben. Der Anspruch in der beantragten Höhe sei den Vermögensverhältnissen des Vaters, der ein Einkommen von jährlich 100,000 Mt. befize, angepakt. Der Beklagte wandte ein, daß sein Sohn durch eigenes Verschulden in Notlage geraten sei und durch unmoralisches Verhalten die Ansprüche an ihn nach§ 1611 B.-G.-B. nur insoweit erheben fönne, als sie den notdürftigsten Lebens­untechalt betreffen. Für diese Behauptungen gibt der Vater eine Reihe von Thatsachen an, u. A. daß der Sohn eine sittlich tiefst hende Frau geheirathet habe, einen lüderlichen Lebenswandel führe und Betrügereien verübte, ja in Wies­baden, was sittliche Verkommenheit anlange, zu einer typi­schen Persönlichkeit geworden sei. Der Sohn denke nicht ernsthaft daran, seine Studien zu vollenden, sondern wolle ba en trat den Ausfüh ungen des Beklagten bei und be= ihn schon zu Lebzeiten beerben. Das Landgericht zu Wies­w.lligte dem Kläger durch einstweilige Verfügung nur 60 Warf monatlich. Auf Zureden des Präsidenten, ber dem w.lligte dem Kläger durch einstweilige Verfügung nur 60 Beklagten vorstellte, daß sein Sohn möglicher Weise auf die Bahn des Verbrechens gelange, wenn derselbe mittellos ſei, verstand dieser sich in der Berufungsinstanz vor dem hiesigen Oberlandesgericht, im Wege des Vergleichs ohne hiesigen Oberlandesgericht, im Wege des Vergleichs ohne eine Präjudiz für den Hauptprozeß damit zu schaffen, 150 Mart monatlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung an den Sohn zu zahlen.

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Luccheni im Kerker! Luccheni, der Mörder der Kaiserin Elisabeth von Oesterreich, muß so lesen wir in Genfer Blättern- seit einiger Zeit besonders streng überwacht werden, da er sich in einem Zustande großer Erregung befindet und die Gefängnisbeamten

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wiederholt angegriffen hat. Der Direktor des Eveche", ( fo heißt das Genfer Gefängnis) hat daher angeordnet, daß der gefährliche Mensch nicht mehr von einem, sondern von mindestens zwei Kerkermeistern überwacht werden soll. Wie nötig diese Vorsichtsmaßregel war, zeigte sich erst vor einigen Tagen. Zwei Kerkermeister traten gegen 6 Uhr Abends in Lucchenis Zelle, um ihm seine Nation Suppe zu bringen. Luccheni verlangte gebieterisch seinen Strohsack für die Nacht, der während des Tages immer aus der Zelle entfernt wird. Die Gefängnisbeamten erklärten, daß sie zuerst den anderen Sträflingen die Abendsuppe bringen müßten; wenn das geschehen sei, werde er seinen Strohsack erhalten, Luccheni lärmte und tobte nun wie ein Wahnsinniger in der Zelle und setzte fortwährend die elektrische Glocke in Bewegung. Als dann einer der Wächter zurückkehrte, um dem Skandal ein Ende zu machen, stürzte sich Luc­cheni auf ihn und zerkragte ihm das Gesicht. Man mußte den rasenden Menschen fesseln und in einen finsteren Keller werfen.

Auf der Jagd erschossen wurde in Bayern der Privatier Steigerwald aus Basing von dem Mühlenbesizer Gerl aus Habach. St. war telegraphisch herbeigerufen, da sich in seinem Jagdbezirke Hochwild zeigte. Die beiden trafen sich im Walde und hielten sich gegenseitig für Wilderer. Steigerwald legte auf Gerl an. Dieser kam ihm aber zuvor und streckte ihn nieder.

Kann eine Zeitung beleidigt werden? Vor kurzem hat der österreichische oberste Gerichtshof die Frage, ob eine Zeitung ein taugliches Objekt einer Ehrenbeleidigung sein kann, verneint. In Anfnüpfung an dieses Urteil untersucht der Staßburger Strafrechtslehrer Prof. Dr. F. van Calker in der Dtsch. Juristenztg." die Frage, ob die Zeitung Objekt der Beleidigung sein kann. Er geht davon aus, daß das Rechtsgut der Ehre als Ob­jekt der Beleidigung in dem Anspruch auf Achtung be­steht, der einem jeden Gliede der Rechtsgemeinschaft zu­kommt, und daß nach geltendem( deutschen) Recht nicht nur der einzelne Mensch, sondern auch die Gesamt­persönlichkeit beleidigungsfähig und vom Rechte gegen Beleidigungen geschützt ist. Der Verfasser fährt dann fort:

Auch die Zeitung" ist eine Gesamtpersönlichkeit- natürlich nicht das einzelne Zeitungseremplar, das ein Produkt bestimmter Thätigkeiten, Ware und Sache ist, wohl aber das Zeitungsunternehmen, und dieses wird regelmäßig gemeint, wenn man sich kritisch, lobend oder tadelnd gegen eine bestimmte Zeitung wendet. Die Eigenart dieser Kollektivperson besteht darin, daß eine Anzahl einzelner Personen Ver­leger und Redakteure in der Weise zu einer Ein­heit zusammengeschlossen sind, daß sie ihre geistige Arbeit nach einem einheitlichen Plan, einem einheit­lichen Zweck, nämlich der Herstellung der Zeitung widmen. Eine Zeitung hat eine bestimmte ,, Richtung", sie verfolgt politische, wirtschaftliche, religiöse, wissen­schaftliche Zwecke, sie hat ihre Freunde und Gegner. Verleger und Redakteure bilden zwar ein jeder für sich einen Teil dieser Einheit; aber die Einheit kann als solche, auch wenn sämtliche Teile wechseln, ihre Eigenart, ihre besondere Stellung in der Gemeinschaft bewahren. Und aus der Thatsache dieser selbstständigen Stellung und Bedeutung ergiebt sich ein selbstständiger Anspruch der Zeitung auf Achtung und giebt sich die Möglichkeit einer Verlegung dieses Anspruches: die Zeitung fann beleidigt werden." " Die Anerkennung, daß auch die Zeitung eine Ehre haben und gegen die Verletzung ihrer Ehre gerichtlichen Schutz beanspruchen fann" so schließt der Artifel ,, bedeutet keineswegs, daß die Zeitung gegen jede Be­schimpfung die Gerichte anrufen wird. Je stärker sie sich vielmehr in ihrer Stellung fühlt, desto weniger wird sie der Anschauung sein, zu diesem Schutzmittel greifen zu fönnen aber wird ihr die Notwendigkeit benehmen, in anderer Weise d. h. gleichfalls durch Be­schimpfung des Gegners, sich Genugthuung zu ver­schaffen. So wird meines Erachtens die Anerkennung der Beleidigungsfähigkeit der Zeitung in veredelndem Sinn wirken; sie wird es der Zeitung erleichtern, im Kampf der Anschauungen ein treuer Freund und ein vornehmer Gegner zu sein.

Büchertisch.

Tertaus­

Das Schaumweinsteuergeseß. gabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister, herausgegeben von der Zeitschrift" Der Weinkenner". Berlin 1902. Ph. Brand u. Co. Preis 50 Pf. Das neue Schaumweinsteuergesetz tritt befanntlich am 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Die vorliegende Ausgabe, ver­anstaltet von der Redaktion der in den Kreisen der Weinkonsumenten wohlbekannten Zeitschrift Der Wein­kenner", dient sowohl den Interessen der Juristen, wie denen der Laien und dürfte bei ihrer Handlichkeit und der Knappheit der Darstellung gern benutzt werden.

Welch gute Gewinnaussichten die Darmstadter Schloß­freiheitslotterie bietet, ergiebt folgender Vergleich: Die be­fannte große deutsche sogen. Wohlfahrtslotterie, eine viel größere Lotterie als die Schloßfreiheitslotterie, gewährt den Teilnehmern nur Gewinne von zusammen 575 000 Mt. die Darmstädter Schloßfreiheitslotterie bietet dagegen, trog einer weit geringeren Einnahme für ihre Lose, als sie von der Wohlfahrtslotterie erzielt wird, 844 770 Mt. Gewinne. Die Lose bekommt man das Zehntel zu 3 Mt., das Fünftel zu 6 Mt. das Halbe zu 15 Mt., das Ganze zu 30 Mt.

Gestorbene.

in

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walled Am 1. Juli: Christian Werner, 69 Jahre alt, Schreinermeister hier.