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ender
Intelligenz-Blatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
2 20.
Sonnabend den 11. März
1854.
Amtlicher Theil. Das Großherzoglich Heſſiſche Kreisamt Friedberg an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Den Transport von zum Lebensunterhalt von Staats⸗ angeborigen oder für landwirthſchaftliche Zwecke beſtimmte Kartoffeln auf der Main-Weſer-Eiſenbahn. Nachſtehend abgedruckte höchſte Verfuͤgung haben Sie alsbald zur Kenntniß Ihrer Gemeindeangehörigen zu bringen. Friedberg den 7. März 1854. Mä lte x, Regierungsrath.
Das Großherzogliche Miniſterium des Innern an ſämmtliche Großherzogliche Kreisämter.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu befehlen geruht, daß während der gegenwärtigen Theuerung und bis auf anderweite Verfügung für ſolche Transporte von Kartoffeln auf der Main-Weſer-Eiſenbahn(innerhalb des Großherzogthums) hinſichtlich welcher eine Beſcheini— gung der Großherzoglichen Kreisämter beigebracht wird, wonach die Kartoffeln zum Lebensunterhalt von Angehörigen des Großherzoglhums oder für landwirthſchaftliche Zwecke— Saat und Füt⸗ terung— beſtimmt ſind, eine Ermäßigung der Fahrtaxe auf die Hälfte in der Weiſe ſtattfinden ſoll, daß der Be— trag dieſer Ermäßigung, ſomit die Hälfte der Fahrtaxe, dem Aufgeber nachtraͤglich aus der Großherzoglichen Staats— kaſſe zu erſetzen iſt. Es haben zu dem Ende Diejenigen, welche von dieſer Vergünſtigung Gebrauch machen wollen, bei dem Großherzoglichen Kreisamte, in deſſen Bezirk ſie ihren Wohnſitz haben, um Ertheilung einer Beſcheinigung der oben bemerkten Art nachzuſuchen. Dieſe Beſcheinigung iſt von ihnen bei der Entrichtung der Fahrtaxe für die zum Transporte auf der Eiſenbahn aufgegebenen Kartoffeln der Eiſenbahnbehörde vorzulegen, welche letztere unter die Be— ſcheinigung eintragen wird, welche Quantität von Kar— toffeln und für welche Bahnſtrecke ſolche aufgegeben und welche Fracht dafür bezahlt worden iſt. Auf den Grund dieſer Beſcheinigungen, welche durch Vermittelung der be— treffenden Großherzoglichen Kreisämter an uns einzuſenden ſind, werden wir alsdann die Hälfte der entrichteten Fracht auf die Staatskaſſe zur Auszahlung an die Ju— tereſſenten anweiſen.
Wir geben Ihnen von dieſer Allerhöchſten Ent— schließung zu Ihrem Bemeſſen und mit dem Auftrage Nach—
richt, dieſelbe alsbald zur Kenntniß Ihrer Bezirksangehöri— gen zu bringen. Darmſtadt am 20. Februar 1854. Dalwig k. v. Lehmann.
Inn Betreffend: Den Gewerbbetrieb der Lumpenſammler.
Das nachſtehende Schreiben Großherzoglicher Ober— ſteuerdirection theile ich Ihnen zur ſtrengen Nachachtung hierdurch mit.
Friedberg am 6. März 1854.
Müller.
Die Großherzogliche Oberſteuerdirection an die Groß⸗ herzoglichen Kreisämter.
In vielen Orten des Großherzogthums wird das Gewerbe des Lumpenſammelns in der Weiſe betrieben, daß für die eingeſammelten Lumpen an Zahlungsſtatt allerlei kleine Verbrauchsgegenſtände, als Glas-, Porzellan-, Kurz⸗ waaren, Schnur und Garn u. dgl. hingegeben werden. In dieſen Fällen iſt es jedoch erforderlich, dieſe Tauſch— waaren als Hauſirgegenſtände in den Patenten der Lum— penſammler beſonders einzutragen. Damit nun etwaigen Contraventionen in dieſer Beziehung vorgebeugt werde, er— ſuchen wir Sie, die Großh. Bürgermeiſter darauf aufmerk— ſam zu machen, daß in allen Fällen, in welchen das Lum— penſammeln in Form eines Tauſchhandels betrieben wird, mit der polizeilichen Erlaubniß zum Betriebe des Lumpen— ſammelns auch die Erlaubniß zum Hauſiren mit den als Zahlmittel gebrauchten Waaren eingeholt und ſofort auch der Eintrag letzteren Handels in das Patent erwirkt wer— den muß.
Darmſtadt den 14. Februar 1854.
Für die Ausfertigung:
für Die, welche bei dem landwirthſchaftlichen Be⸗ zirksverein Saamen beſtellt haben, diene, daß derſelbe da— hier angekommen iſt und Montag den 13. und Dienſtag den 14. d. M., Vormittags, bei dem Vereinsrechner Fer⸗ dinand Frick dahier in Empfang genommen werden kann
Friedberg den 7. März 1854. Der erſte Dſrektor des landwirthſchaftlichen
Bezirksvereins Mülher, Regierungsrath.


