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Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
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Edietalladung. (1458) Cs hat 1) Georg Reibert zu Aſſenheim beſcheinigter⸗ maßen das Grundſtück 72/5. 11% Ru⸗ then im Münzenberger Hohlfeld vor ſchon 20 Jahren von dem verſtorbenen Peter Lang, dem es noch zugeſchrieben iſt und deſſen Erben unbekannt ſind, erkauft. Dann ſtehen 2) der Cantor Müllers Wittwe zu Aſſenheim die Grundſtücke 271/49. 37 Ruthen im Eicherloh, 895/18. 50% Ruthen hinter dem Langert, im Grundbuche zugeſchrie— ben, obgleich die Eigenthumsurkunde auf ihren Sohn Daniel Müller lautet, der ſolche für ſie erkauft haben ſoll, was ſeine Wittwe beſtätigt hat, während dem eine Tochter ſich in Amerika befinden ſoll, alſo, da Cantor Müllers Wittwe jene Stücke verkauft, auf dieſem Wege zu Geltendmachung etwaiger Anſprüche auf— gefordert werden muß. Weiter haben 3) Georg Mohrs Eheleute zu Aſſenheim dem Chriſtian Bertalotte von da das Grund⸗ ſtück 1017/15. 22¼̃ Ruthen in der Silz käuflich überlaſſen, es iſt aber ſpäter Prozeß darüber entſtanden, der, da Georg Mohr inmittelſt heimlich nach Amerika ausgewandert iſt, durch einen am 18. März v. J. mit ſeiner Ehefrau ab⸗ geſchloſſenen Vergleich, dahin erledigt worden, daß dieſe dem Käufer einen Kauf⸗ brief über jenes Grundſtück— wie ſie ihrer Seits gethan und demſelben Quit⸗ tung beigefügt hat,— auszufertigen und Vollmacht ihres Mannes nachzuliefern verſprochen hat, was bis jetzt unterblieben iſt, auch nicht bewirkt werden konnte, da die Mohriſche Ehefrau ebenfalls ausge⸗ wandert und ihr Aufenthalt unbekannt iſt. Ferner find 4) auf Inſtanz der Gemeinde Aſſenheim den vorgedachten Georg Mohrs Eheleuten die Grundſtücke 180/42. 8½ Ruthen Grabgar⸗ ten in den Wehrgärten, 263/9. 14 Ruthen im Eicherloh, 508/11. a. 20% Ruthen Acker im Silzberg fur 74 fl. 30 kr. ver⸗ ſteigert worden. Theils liegen Eigen⸗ thumsurkunden über dieſe Grundſtücke nicht vor, theils haben Beklagte über den Ver⸗ kauf noch nicht gehört werden können, ſo daß die Ausfertigung der Adjudications⸗ urkunden bis jetzt nicht Statt finden konnte. Endlich ſteht 5) im Aſſenheimer Hypothekenbuche auf dem Namen des Heinrich Bopp von da noch eine am 8. April 1783 bei Friedrich Peter Zimmermann zu Hanau entliehene Hypothek von 25 fl. offen, die längſt ge⸗ tilgt ſein ſoll, jedoch nicht vorgelegt wer⸗ den kann.
Auf Antrag der Betheiligten werden nun alle, welche auf die bezeichneten Grundſtücke und auf die sub. 5 genannte Hypothek Anſprüche bilden, ſodann Georg Mohr und Ehefrau, wenn ſie Einwendungen gegen den sub. 4 erwähnten Verkauf oder den Vollzug des sub. 3 erwähnten Vergleiches erheben wollten, aufgefordert, ſolche ſogewiß binnen drei Monaten von heute an hier geltend zu machen, als ſonſt ad 1 das bezeich⸗ nete Grundſtück dem Georg Reibert zu Aſſen⸗ heim als durch Verjährung erworben im Grund⸗ buche zugeſchrieben, ad 2 Cantor Müllers Wittwe als Eigenthümerin der bezeichneten Grundſtücke behandelt und deren Verkauf beſtä⸗ tigt, a d 3 der abgeſchloſſene Vergleich als auch von G. Mohr genehmigt und die Qufttung
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ſeiner Ehefrau als von ihm anerkannt betrachtet nicht weniger der Kaufbrief beſtätigt, ad 4 der Verkauf unter Confirmation der Adjudications⸗ urkunden und Ausſchluß mit Einwendungen ratificirt, endlich a d 5 die gedachte Hypothek für erloſchen erachtet und im Hypothekenbuche gelöſcht werden wird. Friedberg den 1. September 1853. Großherzogl. Landgericht Hofmann. Edietalla dung.
(145) Ueber das Vermögen des Konrad Roß II. von Oberrosbach iſt der förmliche Concursproceß erkannt worden. Es werden deßhalb alle Diejenigen, welche Forderungen und Anſprüche an dieſes Vermögen zu bilden haben, aufgefordert, ſolche Mittwoch den 16. November, Vormittags 9 Uhr, bei Meidung des ſtillſchweigend erfolgenden Ausſchluſſes von der Maſſe anzumelden und zu begründen. In dieſem Termin ſoll ein Arran⸗ gement verſucht, wegen Veräußerung der Maſſe und Beſtellung eines Curators Beſchlüſſe gefaßt werden und werden alle Gläubiger, die nicht per⸗ ſönlich erſchienen, oder durch Specialbevollmäch⸗ tigte vertreten ſind, in jenen Beziehungen als den Beſchlüſſen der Mehrheit der erſcheinenden Gläubiger beitretend angeſehen. Friedberg den 29. Auguſt 1853. Großherzogl. Landgericht Hofmann.
Edictalla dung.
(1435) Ueber das Vermögen des Heinrich Bender von Friedberg iſt der förmliche Con⸗ cursproceß erkannt worden. Es werden deßhalb die bekannten und unbekannten Gläubiger des⸗ ſelben aufgefordert, ihre Forderungen, Anſprüche und Vorzugsrechte Mittwoch den 16. November, Vormittags 9 Uhr,
dahier, bei Meidung des ſtillſchweigend erfol⸗ genden Ausſchluſſes don der Maſſe anzumelden und zu begründen.
In dieſem Termin ſoll ein Arrangement ver⸗ ſucht und über die Maſſe ſelbſt Beſchluß gefaßt werden, weßhalb die nicht perſönlich erſcheinen— den Gläubiger ihre Vertreter zum Abſchluß eines Arrangements, ſowie zur Wahl eines Gläubigerausſchuſſes und Curators, beſonders zu bevollmächtigen haben, widrigenfalls ſie als der Mehrheit der erſchienenen Gläubiger bei⸗ tretend angeſehen werden
Friedberg den 13. September 1853.
Großherzogl. Landgericht Hofmann. Edictalla dung. (1823) Nachſtehende Grundrenten, als:
a) die dem Herrn Fürſten Ferdinand von Solms-Braunfels zu Braunfels in der Gemarkung Gambach zuſtehen- den, von vier Mühlen, im Geſammt⸗ betrag von 327 fl. 59 kr.,
b) die dem Freiherrn Ludwig v. Wie⸗ ſenhütten zu Niederweiſel in der dortigen Gemarkung angehörenden, durch Allodification von Landfiedellehen entſtandenen Grundrenten, im Geſammt⸗ betrag von 263 fl. 20 kr.,
ſollen nach den deßhalb beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen abgelößt werden.
Es werden daher alle bei dieſen Ablöſungen bekannten und unbekannten Betheiligten hier⸗ durch aufgefordert, ihre etwaigen Rechtsanſprüche ſogewiß binnen 2 Monaten bei dem unterzeich⸗ neten Gerichte anzumelden, gegenfalls die Aus- zahlung der Ablöſungskapitalien an die genannten Herren Berechtigten geſtattet werden wird.
Butzbach den 26. September 1853.
Gr. Heſſ. Landgericht E bel.
(Butzbach). Ankauf von Lebensmittel.
(1532) Donnerſtag den 6. Oktober d. J., des Vormittags um 10 Uhr, ſoll in der hie⸗ ſigen Reitercaſerne die Lieferung bedeutender Quantitäten Kartoffeln, Bohnen, Erbſen, Linſen und Sauerkraut für die Menagen der hieſigen Garniſon mittelſt Verſteigerung an den Wenigſt⸗ verlangenden in Accord gegeben werden. Dieß den Intereſſenten zur Nachricht. Butzbach den 28. September 1853. In Auftrag: Cellarius, Oberquartiermeiſter.
Edictalla dung.
(155) An Heinrich Weckers Wittwe dahier iſt ein Capital von 500 fl. abgetragen worden, welches Heinrich Philippi zu Fauerbach II. laut Hypothek vom 2. Auguſt 1810 von dem verlebten Apotheker Marold zu Burg Friedberg, deſſen Erben gerichtlich nicht bekannt find, ent⸗ liehen hat. Wittwe Wecker hat nicht nur die Hypothek über jene 500 fl. in Händen, ſondern auch einen Looszettel vorgelegt, wonach dieſes Capital bei Theilung des Nachlaſſes ihres Va⸗ ters ihr zugefallen ſein ſoll, allein daß und wie daſſelbe auf letzteren übergegangen iſt, hat nicht nachgewieſen werden können.
Ebenſo hat Johannes Walz J. von hier eine Hypothek bei Heinrich Philippis Wittwe zu Fauerbach II. über 230 fl. quiktirt, welche nach der Urkunde ſelbſt von Adam Grunes Wittwe dahier am 15. November 1823 ent⸗ liehen worden ſein ſollen, während, ſo viel be— kannt, dieſer Name hier nicht exiſtirt hat und Johannes Kromms Wittwe, welche von Jo— hannes Walz J. beerbt worden, die Darleiherin geweſen ſein ſoll.
Endlich ſteht dem verlebten Eberhard Ernſt zu Fauerbach II., deſſen Inteſtaterben ſeinen Nachlaß ausgeſchlagen haben, im Flurbuche ein Grundſtück 627/58 1 Vril. 18½ Ruthen im Holz zugeſchrieben, das Johannes Walz I. im Zwangswege von jenem erkauft haben will und beſcheinigtermaßen ſchon über 10 Jahre beſitzt, während Akten über jenen, angeblich am 10. März 1832 geſchehenen Verkauf nicht haben aufgefunden werden können, auch das Eigen⸗ thum des Johannes Walz J. urkundlich nicht dargethan werden kann.
Auf geſtellten Antrag werden hiernach alle, welche auf die vorgedachten Schuldurkunden und das Grundſtück 627/58 Anſprüche irgend einer Art bilden wollen, aufgefordert, ſolche ſo gewiß binnen acht Wochen von heute an, bier geltend zu machen, als ſonſt dieſes Grundſtück dem Johannes Walz 1. als durch Verjährung erworben im Flurbuche zugeſchrieben und, da er es weiter veräußert hat, der deßfallſige Kauf⸗ brief beſtätigt werden wird, auch Heinrich Weckers Wittwe und Johannes Walz J. als wahre Eigenthümer der obgedachten Kapitglien angeſehen und auf die von ihnen quittirten Schuldurkunden die betreffenden Einträge in den Hypothekenbüchern gelöſcht werden ſollen.
Friedberg am 19. September 1853.
Großberzogl. Landgericht Hofmann.
E deteta fta ut z, (4555) Die als Söhne und Erben des vor⸗ maligen Regierungs-⸗Präſidenten, nachher Mini⸗ ſters, Ferdinand Schenk zu Schweinsberg, und ſeiner Gattin, Chriſtiane, geb. Freuſch von Buttlar, aufgetretenen
Moritz Kraft Magnus, rath, a. D., Ernſt Ludwig Franz Gontram, Carl Friedrich Franz Rudolph, Forſt⸗ meiſter in Schmalkalden, und Wilhelm Ludwig Carl Walther, Gehei— merath, a. D., zu Schweinsberg, haben Kaufvertragsurkunde vorlegen laſſen, wo— nach ſie das in der Gemarkung des hieſigen
Obergerichts⸗


