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fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Vilbel und
Intelligenz-BDlatt
Nidda
im Beſonderen..
Sonnabend den 20. November
1852.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Nach einer Benachrichtigung des Gr. Landgerichts Büdingen wurde dem daſelbſt inhaftirten Conrad Eckert von Mittelgründau am 22. v. M. zu Niederwöllſtadt ein ſchma⸗ les wergenes Tuch, dem Anſchein nach ein Säetuch, wel⸗ Eckert behauptet, daſſelbe bei Ilbenſtadt auf der Chauſſee gefunden zu haben. Da der Eigenthümer dieſes Tuchs unbekannt iſt, ſo wird derſelbe hiermit aufgefordert, ſich bei dem oben⸗ genannten Gericht zur Empfangnahme zu melden.
Friedberg den 13. November 1852. Der Großh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg M nile
Ueber Verſorgungsanſtalten im Allgemeinen,
insbeſondere über die allgemeine Rentenanſtalt zu Darmſtadt.
(Aus der Darmſtädter Zeitung Num. 287.)
Vor Kurzem iſt der achte Rechenſchaftsbericht der unter dem beſonderen Protektorate Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs ſtehenden„Allgemeinen Rentenan⸗ ſtalt zu Darmſtadt⸗ für das Jahr 1851 im Druck er⸗ ſchienen. Dieſer Bericht gibt dem Einſender Veranlaſſung, den Leſern der Darmſtädter Zeitung, die das Intereſſe des engeren Vaterlandes gewiß mit Recht ſtets in den Vorder— grund ſtellt, nicht nur einige Mittheilungen daraus zu machen, ſondern auch zugleich über Rentenanſtalten(oft ausſchließlich oder vorzugsweiſe Verſorgungsanſtalt ge— nannt) im Vergleich zu andern Verſorgungsanſtalten (Töchter⸗, Wittwen⸗ und Waiſen⸗, ſowie Lebensverſiche⸗ rungsanſtalten und Sparkaſſen) im Allgemeinen Einiges zu ſagen. Man wird dieſes um ſo weniger am unrechten Orte finden, da genannte Inſtitute immer mehr an Be⸗ deutſamkeit gewinnen.
Das Weſen und der Zweck der Wittwen⸗ und Waiſenanſtalten iſt bekannt. In Anerkennung des vielen Guten, das ſie oft ſtiften, iſt es zu bedauern, daß ſie ihrem Weſen nach nicht(wohl) allgemein werden können; wenigſtens haben allgemeine Wittwen⸗ und Waiſenanſtalten
ihre eigenthümlichen, faſt nicht zu bewältigenden Schwie— rigkeiten, daher auch, unſeres Wiſſens, Verſuche zur Er⸗ richtung derſelben überall geſcheitert ſind. Wittwen⸗ und Waiſenanſtalten ſind nur für Wenige, für Wittwen und Waiſen irgend einer Corporation, ſogenannter Augeſtellten, gut und nützlich, und auch hier bleibt immerhin der Um⸗ ſtand mißlich, daß oft eine lange Reihe von Jahren hindurch bedeutende Beiträge geleiſtet werden müſſen, ohne daß dem Einleger oder ſeinen Hinterlaſſenen davon je wieder Etwas zu gute käme. Es kann alſo bei derarti⸗ gen Anſtalten nur bedingungsweiſe das Eingelegte als eine Erſparniß angeſehen werden; freilich wird dagegen oft auch viel mehr aus der Kaſſe an die Verſicherten zu⸗ rückbezahlt, als der Verſicherer eingelegt hat. Ein zweiter Uebelſtand iſt der, daß deu Waiſen nur bis zu ihrer Voll⸗ jährigkeit Penſionen gegeben werden. Dieſer Umſtand hat ein Surrogat, die Töchterverſorgungsanſtalt ins Leben gerufen. Doch auch dieſes Inſtitut leidet an man⸗ chen Uebelſtänden. Wir wollen nur daran erinnern, daß der Eintritt durch das Alter der zu verſichernden Töchter, ſowie das des Verſicherers(des Vaters) bedingt iſt; daß ferner nur Töchter aufgenommen werden, die keine kör⸗ perlichen Gebrechen haben. Der Umſtand, daß die Töchter verſorgungsanſtalt nur für Wenige vortheilbringend iſt, mag auch Urſache ſein, daß derartige Inſtitute unſeres Wiſſens bisher keine Nachahmung in andern Ländern ge— funden haben. Jedenfalls iſt es eine traurige Erſcheinung, daß ſchon manches junge? zädchen ſeine Lebensbeſtimmung, Gattin und Mutter zu werden, einer elenden Summe Geldes wegen, gänzlich verfehlt hat und noch verfehlen wird.
Anders iſt es mit den gewöhnlichen Sparkaſſen. Hier wird das Erſparte zinsbringend hinterlegt und kann in der Regel zu jeder Zeit zurückgenommen werden. Die Zinſen abgerechnet, wird indeß bei Sparkaſſen nie mehr, als die Einlage beträgt, zurückgegeben. Ueber den wirk— ſamen Einfluß der Sparkaſſen auf Wohlſtand und Mora— lität iſt nicht nöthig Etwas zu ſagen. Indeſſen mag doch zuweilen der Nutzen der Sparkaſſen überſchätzt werden. Bedenkt man, daß Perſonen, die Das, was ſie ſelbſt oder Andere für ſie erſpart haben, oft leichtſinnig verſchwenden oder durch irgend einen unglücklichen Umſtand verlieren, ſo iſt der Zweck der Sparkaſſe, für ſpätere Zeiten einen Nothpfennig zu haben, unerreicht geblieben.
Wir kommen nunmehr auf die Lebens verſiche- rungsanſtalten. Dieſe ſichern den Angehörigen oder
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