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1894. Samstag den 29. September. 114.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch; 1 j; Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. sch 9 und Samfiag. stag

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Rundgang der Feldgeschworenen. Friedberg den 26. September 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Soweit die Feldgeschworenen den diesjährigen Herbstrundgang noch nicht vorgenommen haben, ist derselbe alsbald auszuführen.

Bei dem Gang sind nicht nur die Gemarkungs-, sondern auch die Flur- und Gewanngrenzsteine zu besichtigen. Einsendung der hierüber

aufzunehmenden Protokolle erwarten wir bis spätestens 1. November l. J.

In denjenigen Gemarkungen, in welchen im laufenden Jahre eine Revision der Grenzpunkte durch einen von dem Großh. Kataster⸗ amt beauftragten Geometer stattgefunden hat oder in welchen eine solche angekündigt ist, sowie in denjenigen Gemeinden, in welchen eine allgemeine Wiederherstellung der fehlerhaften Punkte durch einen Geometer im Gang ist, ebenso in denjenigen, in welchen in Folge von Consolidation im laufenden Jahre neu ausgesteint ist oder in welchen eine Feldbe reinigung nahe bevorsteht, hat der Grenzgang für dieses Jahr zu unterbleiben. Auch in solchem Falle erwarten wir Ihren Bericht, daß und warum dies geschehen ist.

Den Feldgeschworenen wollen Sie das Ausschreiben mittheilen. Dr. Braden.

Bekanntmachung, die Ausführung des Bauunfallversicherungsgesetzes, hier: den Prämientarif für die Versicherungsanstalt der Hessen-Naussauischen Baugewerks⸗Berufsgenossensch aft betreffend. Die nachstehende Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts vom 12. September 1894 bringen wir mit Be Bekanntmachung vom 5. Dezember 1893(Regierungsblatt 2. Theil, Beilage Nr. 31) zur öffentlichen Kenntniß. Darmstadt den 18. September 1894. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. In Vertretung: v. Knorr. Best.

zugnahme auf unsere

Bekanntmachung.

Auf Grund des§ 24 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887(Reichsgesetzblatt Seite 287 ff.) wird der von dem Reichs⸗ Versicherungsamt festgesetzte Prämien-Tarif für die Versicherungs-Anstalt der Hessen-Nassauischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft zu Frankfurt a. M. nachstehend bekannt gemacht. Das Reichsversicherungsamt.

Berlin den 12. September 1894.(gez.) Dr. Bödiker.

Prämientarif für die Versicherungsanstalt der Hessen⸗Nassauischen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft. Gültig für die Jahre 1895 und 1896.

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Betrag der für 5 jede ange⸗ 8 jede ange⸗ Vein fangene halbe Lohn fangene halbe prozente. Mark des in prezente. Mark des in welche als Betracht welche als Betracht Gefahrenklassen. Prämie zu komffiende Gefahrenklassen. Prämie zu] kommensen entrichten 85 entrichten 5 sind Lohnes zu sind Lohnes zu 1 5 entrichtenden a 5 entrichtenden Prämie. Prämie. Prozent. Pfennig. Prozent. Pfennig. f Gefahrenklasse a. 1 12 Gefahrenklasse[ Ff. 5 20 Ofensetzer, Stubenbohner. Zimmerer, Bauunternehmungs⸗ u. Bauunterhaltungs⸗ Gefabrenklasse.. 172 974(Bauleitung) Arbeiten, Anbringung, Abnahme, Ver⸗ Tapezierer, Glaser, Architekten, Ingenieure, Bauführer, legung und Reparatur von Blitzableitern. Bautechniker, Bauwächter. Gefah reullaße. 6 3 Gesahrenklasse O. 5 2 1 Mühlenbauer, Brunnenmacher, Schornsteinbauer, Erd⸗ Baulackirer, Bauanstreicher, Weißbinder, Verputzer, und Grundarbeiten. Baumaler, Gypser, Tüncher, Kunst⸗ u. Dekorationsmaler, Gefahrentlasse ft. 7 Stuckateure, Bühnenbauarbeiter, Asphaltirer, Stein⸗ Kies⸗, Lehm-, Mergel⸗, Sand- und Thongräberei, setzer(Pflasterer), Bauschreiner. g Dachdecker, Steinbrecher, Steinsprenger, Fuhrwerks⸗ Gefahrenklasse 0d. 3 und Transportarbeiten. Einrichter von Gas- und Wasseranlagen, Steinmetzen Hefahrennase. 9 47 und Steinhauer, Bauschlosser, Ziegelei- u. Kalkbrennerei⸗ Arbeiter zur Bedienung von Dampfkesseln, Kraft⸗ Arbeiten(Handbetrieb), Bauklempner. maschinen u. von Arbeits maschinen ꝛc., Abbruchsarbeiten. Gefahrenklasse S. 49055 4 2

Schiffbauer, Maurer, Schornsteinfeger.

Sonstige Bestimmungen.

Hinsichtlich der in dem vorstehenden Prämientarif nicht besonders aufgeführten Kategorien von Arbeiten festzustellen, ob die betreffende Kategorie in dem berufsgenossenschaftlichen Gefahrentarif klassifizirt worden ist. bezügliche Arbeit die der betreffenden Gefahrenklasse entsprechende Prämie zu entrichten. Für alle übrigen im Gefahren- und Prämientarif nicht klassifizirten Bauarbeiten ist der Prämiensatz der vorstehenden Klasse E mit 2 Pfennigen für jede angefangene halbe Mark des in Betracht kommenden Lohnes maßgebend.

Festgesetzt gemäß§ 24 des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887 eichsgesetzlatt Seite 287 ff.) Das Reichsversicherungsamt. Berlin den 12. September 1894. 93(gez.) Dr. Bödiker.

Arbeits⸗Vergebung.

Ein Theil der Chaussirarbeiten an der Kreisstraße ButzbachHausen veranschlagt zu 3333 M. 35 Pf. sollen auf Grund schriftlichen Angebots vergeben werden. Voranschlag und Bedingungen liegen auf dem Bureau des Kreistechnikers Metzger in Butzbach zur Einsicht für die Interessenten offen. Daselbst sind die Angebote, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis Donnerstag den 4. Oktober l. J., Vormittags 10 Uhr, einzureichen. i 5 Friedberg den 27. September 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

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Dr. Braden.

Nebenarbeiten) ist zunächst Trifft dies zu, so ist für die