1894.
Dienstag den 22. Mai.
W 538.
V berhessischer Anzeiger.
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Osten Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗
6 wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
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120 Betreffend: Das Ober-Ersatz-Geschäft pro 1 500 f 3 1 i 15 N Friedberg den 19. Mai 1894.
Spiel Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg
euer, an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
ih ü Das diesjährige Ober⸗Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter—
det. inen, findet nach dem untenstehenden Reiseplan am J., 2., 4., 5., 6. und lassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Be—
hae, 7. Juni l. J. in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt. stimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter
eit. Hierbei haben zu erscheinen: 5 darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der
hände,. 1. Die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Ein-[Beorderung zum Ober⸗-Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortiger
5 jährig⸗Freiwilligen; 8 a zwangsweiser Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich
1 2. sämmtliche, in diesem Jahre von Großherzoglicher Ersatz.[an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus
icht Adele! Commission Friedberg oder von fremden Ersatz⸗Commissionen ge⸗ Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.
95 6. K. musterten, inzwischen in den Kreis Friedberg verzogenen Militär- Die der Großherzoglichen Ober-ErsatzCommission vorzulegenden
„ pflichtigen, daferne dieselben ni ch t a uf ein Jahr zurück⸗ Reklamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung Iriedhet gestellt worden sind. Gemüthskranke, Blödsinnige, sowie augen- der Reklamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. ö 0 scheinlich zum Militär Untaugliche, welche sich hier zum Ersatzgeschäft[Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurthei—
stag Kegel.
S. gestellt haben, haben nicht zu erscheinen.
Denen Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den rt⸗Clll Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß die— selben reinlich und sämmtlich präcis zu der in der Ladung an⸗ eg. 2 gegebenen Stunde erscheinen. i 5 ittag von 5 U. Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober— Stewiese. J. Ersatz⸗Commission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aus— E a hebungsbezirk verziehen, oder solche, in anderen Aushebungsbezirken le bethelgen. Gemusterte in Ihre resp. Gemeinden einziehen, so wollen Sie hiervon ⸗Vleil sofort anher Anzeige erstatten. Bei Zugängen ist der Loosungs— schein des Betreffenden der Anzeige beizulegen. ihr dener Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen — der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be—
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erg.
§. 26. 7. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden
nicht puͤnktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe
dhe Ensemb“ verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Hast bis zu 3 Tagen zu be⸗
r Bad⸗Rauhe strafen. Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung
auß. SF. 66) entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt
erfolgt, oder liegen die Voraussetzungen des§. 150 D.⸗Str.⸗G. vor, so sind sie
tudent. unbeschadet der von ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige(§. 66, 3 0)
von Milloln, zu behandeln. 8. Ist die Versäumniß der Gestellungspflicht durch Umstände herbei—
seöffnung 7 geführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichten lag, so perrstz Mel!“ treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 33.
gesetzliche Ansprüche auf Zuvückstellung oder
lung der Reklamationen irgendwie in Frage kommen, wollen sie auf den Tag, an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vormittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militär— pflichtige geladen ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und die— selben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Ge— folge hat, hinweisen.
Militärpflichtige, welche angeblich kurzsichtig, schwerhörig ꝛc. ꝛc. sind, haben— insoweit dies noch nicht gescheheu— Atteste von Geistlichen, Lehrern ꝛc. ꝛc. mitzubringen, solche, welche an Blutsturz, Bluthusten, Geistesgestörtheit oder Epilepsie leiden oder gelitten haben, müssen ärztliche Atteste oder glaubhafte Zeugenaussagen vorlegen..
Dr. Braden.
Deutsche Wehrordnung.
worden sind(§. 26,). R. M. G. F. 33. b) Stehen solchen Militärpflichtigen Befreiung von der Aushedung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzeommissionen dieser Vergün⸗ stigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumniß in bös— licher Absicht oder wiederholt erfolgt ist. R. M. G.§§. 30 4b und 33. e. Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Bezirks- Commandeure einem Jnfanterietruppentheil bezw. der nächsten Arbeiter-Abthellung (§. 30, 3) oder dem nächsten in Betracht kommenden Marinetheil(Matrosendivisionen §. 23, 2a, b und 3, Werftdivision:§. 23, 2c und d) überwiesen werden(S. 68, 3).
latz M. 40§. 66, 6 a. Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in d. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in
Bindernagelk' tinem von den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termin nicht pünktlich erschienen und[dem Willen des betreffenden Militärpflichtigen lag, so treten die unter a bis 0
denen deßhalb von den Ersatz-Commissionen die Vortheile der Loosung entzogen[erwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.§. 33.
gal-. Reiseplau für das Aushebungsgeschäft der 49. Infanterie-Brigade für 1894.
1 2 0—————,———— DD—̃——
beschr. Hahl Datum. Wochentag Ort 3. 1.
f f Socc z a Gosschz Reiseweg und Angabe der täglichen Dienstverrie en.
12 00 3 und Beginn des Geschäfts. des Geschäfts. Reiseweg 9 glichen Dienstverrichtungen
0 Gaschause, Monat. Tag. d f 8 5 f
iden ae Juni. 1.] Freitag, 9½ Uhr Vormittags, Friedberg. Reise nach Friedberg, Liste B, C, Beilage 1— 3, Felddienstunfähige, Invaliden, wird il 8 5 5 77. r
N 5 2. Samstag, 8 ½ Uhr Vormittags, 6 Liste 0, Felddienstunfähige, Invaliden,
1 war!„ 3. Sonntag, 5 Ruhe.
Aisch 1 4.] Montag, 8 ½ Uhr Vormittags. 1 Liste E, Felddienstunfähige, Invaliden,
— 0 5. Dienstag, 8/ Uhr Vormittags, 5 Desgleichen, 55
Lohn 5 6.] Mittwoch, 8% Uhr Vormittags, 3 Desgleichen,
r den Sh 5 7. Donnerstag, 8 ½ Uhr Vormittags, 5 Desgleichen und Reise nach Lich.
nselben ger ae. dc. 2c
Samstag.
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Darmstadt den 19. Mai 1894.
Großherzogliche Ober Der Militär⸗Vorsitzende: gez. von Oppen.
Ersatz⸗Commission im Bezirk der 49. Infant.⸗Brig.(1. Großh. Hess.) Der Civil-Vorsitzende: gez. Frhr. v. Gemmingen.
Friedberg den 19. Mai 1894.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir bringen unser Ausschreiben vom 24. März l. J. hiermit zum zweitenmale in Erinnerung und erwarten nunmehr Erledigung
Dr. Braden.
des Kreisblatts vom 17. Mai d. J. obigen Betreffs bringen wir hiermit zur Hauptsteuerämter und Steuerämter des Großberzogthums, sowie das Salzsteueramt Wimpfen für Aus— Waaren, welche für Ausfuhr nach Rußland bestimmt sind, ermächtigt sind.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg: Dr. Braden.
an S Betreffend: Rundgang der Wiesenvorstände im Frühjahre 1894.
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erste desselben innerhalb 3 Tagen. 5
1555 90 0 Bekanntmachung. v Grödel 9 Betreffend: Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem deutschen Reich und Rußland. ben. 9 Im Anschluß an unsere Bekanntmachung in Nr. 56
dung öffentlichen Kenntniß, daß auch die
1 La stellung von Ursprungszeugnissen über
be, ul, Friedberg den 19. Mai 1894.
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