Einzelbild herunterladen

W eisf. essor. 1

nchen

. Bernt

n-Seile,

d 50 Pfg.,

u-Seile,

d 50 Nfg.

J. A. Windecker,

Schürzen & Jack,

den,

& Socken

ligt.. Diehl, ga

i vͤhnlicher

its

ollene

dlosse,

em fehlen pel . ud Ml 120

the Erben,

8 Fiutak Patertverscläl,

i, Mh 1

else,

bei

ir. Waguen 6

ll

ung

1 1894. Dionnerstag den 2. August. n 89.

berhessischer Anzeiger.

e,

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch j 750 18 Sri Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.

n

zf. Annoncen von aus⸗

Amtlicher Theil.

I en Die Brandversicherungsanstalt für Gebäude. Friedberg den 30. Juli 1894. i Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nachdem wir in letzter Zeit vielfach die Beobachtung gemacht haben, daß seitens der Bürgermeistereien die denselben obliegende bfortige Anzeige von Brandfällen verzögert oder, anstatt direkt an den Großh. Brandversicherungsinspektor, an uns eingesandt werden, bringen bir die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften nachstehend durch Abdruck mit dem Anfügen in Erinnerung, daß wir bei Brandfällen genaue Lefolgung der Bestimmungen erwarten. Dr. Braden.

Anmeldung des Brandschadens und Anberaumung des Schätzungstermins. Aktie

Die Bürgermeisterei hat von einem jeden Brandfall innerhalb 24 Stunden, bei Vermeidung disziplinärer Einschreitung, dem Brand tersicherungsinspektor Anzeige zu machen, welcher den Schätzungstermin anberaumt und von demselben der Bürgermeisterei und der Brandver scherungskammer Kenntniß giebt.

Ueber den Befund des Schadens ist von dem Brandversicherungsinspektor an Ort und Stelle eine genaue Beschreibung aufzunehmen ud mit dieser die Schätzung des Schadens zu verbinden.

Die Aufnahme, Beschreibung und Schätzung kleiner Brandschäden kann den verpflichteten Bauschätzern von dem Brandversicherungs ü spektor übertragen werden. Die Schätzungsverhandlung ist in diesem Falle dem Brandversicherungsinspektor vorzulegen.

Der Großherzogliche Kreisrath des Kreises Friedberg

ehrt sich die Herren Bürgermeister der Gemeinden des Sparkassebezirks Friedberg-Butzbach mit Bezug auf§ 7 der Statuten des Mathilden üfts auf Montag den 13. August l. J., Vormittags 8 ½ Uhr, in den Rathhaussaal zu Friedberg zur Erledigung folgender Gegen linde der Tagesordnung einzuladen: 1. Wahl von je drei Mitgliedern des Verwaltungsraths der beiden Kassenbezirke; 2. Besprechung über Rusleihung von Kapitalien.

Im Falle der Großherzogliche Bürgermeister verhindert sein sollte, ist der Beigeordnete und in dessen Verhinderung ein Gemeinde kethsmitglied zum Erscheinen einzuladen. Friedberg den 1. August 1894. Dr. Braden.

5

0 Einladung der auf Montag den 13. August l. J., Vormittags 9 Uhr, auf Grund des§ 9 der Statuten anberaumten General⸗Versammlung Is Mathildenstifts Friedberg-Butzbach. Die Versammlung findet in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt und kommen in derselben mit bezug auf§ 8 der Statuten zur Verhandlung:

1. Rechnungsablage 1892er Rechnung. 5 Erstattung des Verwaltungsberichts der Mathildenstiftung für verwahrloste Kinder zu Friedberg.

2. 3. Festsetzung des Voranschlags für 1895. 4. Prämiirung von Dienstboten. 5. Vergütung der Auslagen bei Erhebung von Kaufschillingen. 6. Ausleihung von Kapitalien. 7. Mittheilung über Aufnahme neuer Mitglieder. 8. Ergänzung des Vorstandes. 1 Zu recht zahlreichem Besuch ladet ein Der Präsident des Mathildenstifts Friedberg-Butzbach: Friedberg den 1. August 1894. 9 5 e Dr. Braden. Ibreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Reichelsheim i. d. W. Bekanntmachung.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge ihenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche be nach Bedürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalauf stzen, bei der am 29. Juni d. Is. stattgehabten Abstimmung für die nahme aufgebracht werden sollen; zldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Baumstücken der 3. die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen

Gmarkung Reichelsheim i. d. W. erklärt haben, und nachdem inner und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts lub der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit und dessen Stellvertreter zu wählen.

ider Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten i Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feld- vorgebracht und berathen werden.

bereinigungsarbeiten verordnet und den Unterzeichneten zum Vollzugs In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende betheiligte ommissär ernannt. Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und zitig sämmtliche betheiligten Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Be Atikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887, Mittwoch den theiligten verbindlich.

15. August l. J., Vormittags 9 Uhr, in dem Gemeindehause Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat zu Reichelsheim stattfindenden Versammlung ein. zu 1 durch Vermessung der Grundstücke die Ermittelung des Flächen Diese Versammlung hat: gehalts derselben zu erfolgen,

1. darüber zu beschließen, ob die im Stockbuch enthaltenen Größen⸗ zu 2 die Vollzugscommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, angaben, oder ob die durch Vermessung zu ermittelenden Fläche-] zu 3 die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sachver gehalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind; ständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden Friedberg den 28. Juli 1894. sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Der Vollzugs⸗Commissär:

Abschätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und 3241 Dr. Göttelmann. 4 Der Amtsanwalt bei den Großh. Amtsgerichten Friedberg, Bad-Nauheim, Butzbach und Vilbel

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der 4 Bezirke. Sie wollen umgehend die noch rückständigen Feldrügeregister einsenden. Zimmermann.