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1893. Donnerstag den 31. August. 102.
Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
N Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Kreiskonferenz der Lehrer des Kreises Friedberg. Friedberg den 28. August 1893. Die Großherzogliche Kreis-Schulkommission Friedberg, an die Schulvorstände des Kreises. i Die betreffende Conferenz soll nächsten Mittwoch den 6. September l. J., auf dem Rathhause zu Friedberg, von /¼10 Uhr an abgehalten werden. Sie wollen hiervon Ihren Lehrern mit dem Bedeuten Mittheilung machen, daß denselben in den nächsten Tagen noch eine besondere
Einladung mit der Tagesordnung zugehen wird, daß die Konferenz aber auch stattfindet, wenn ihnen die besondere Einladung nicht zugehen sollte. Ur. Braden.
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Betreffend: Den Ausschlag der Umlagen der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen pro 1893/94. Friedberg den 25. August 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises. Nachstehenden Auszug aus dem Hebregister über die Beiträge der israel. Religionsgemeinden zu den Landjudenschaftsbedürfnissen der Provinz Oberhessen für 1893/94 bringen wir hiermit zu Ihrer Kenntniß und beauftragen wir Sie, Ihren Gemeinderechnern Ausgabe— anweisung über die Beiträge, welche auf Ihre Gemeinden entfallen, zu ertheilen und dafür besorgt zu sein, daß Zahlung in den in der Be— kanntmachung Großh. Provinzialdirektion Oberhessen vom 27. März 1893 in der Beilage Nr. 9 Großh. Regierungsblatt von 1893 ange— gebenen Terminen(1. Oktober und 1. Dezember l. J.) an den Rechner der Landjudenschaft, Grüneberg zu Gießen, erfolgt.
1 Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir
mann Or. Göttelmann dahier einzusenden.
Dr. Braden.
M. Pf.. M. Pf. M. I. M. Pf. M. Pf. a M. Pf. Butzbach 46 95 JNieder-Weisel 23 42 Bad⸗Nauheim 88 10 Friedberg 276 64 Nieder⸗Eschbach 2 80] Ober-Rosbach 1 29 Gambach 9 18 Ostheim 2 53 Bönstadt 22 39] Groß-Karben 39 84 Nieder⸗Florstadt 15 22] Okarben 3 87 Griedel 5 65 Steinfurth 2 63 Bruchenbrücken 5 65 Heldenbergen 61 61 I Nieder-Wöllstadt 19 69 Rendel 5 58 Hoch-Weisel 2 04 Stammheim und Büdesheim 14 99 Holzhausen 1 33 Ober⸗Erlenbach 2 35 Rodheim 27 90 Kirch⸗Göns 3 15 Staden 22 39] Burg⸗Gräfenrode 6 0 Klein⸗Karben 1 94 Ober⸗Eschbach— 80 Vilbel 33 05 Münzenberg 6 48 Assenheim 26 37 f
Betreffend: Schießübungen des Feld-Artillerie-Regiments Nr. 25. Bekanntmachung.
Auf Befehl des General⸗-Kommandos wird das Feld⸗Artillerie-Regiment Nr. 25 am 4. September d. J. mit 4 Batterien eine Schießübung mit scharfer Munition in dem Gelände⸗Rayon Wisselsheim—Rödgen— Beienheim—Melbach— Södel— Hohe- oder Römerstraße— Oppershofen— Steinfurth— Wisselsheim abhalten. Das Schießen beginnt um 830 Vormittags, jedoch wird der genannte Rayon durch Sicher— heitsposten von 715 an für jeglichen Verkehr auf den Straßen zwischen obengenannten Orten, auf den Wegen, die in das von obigen Orten eingeschlossene Gelände führen oder in dem Gelände selbst, gesperrt werden. Die Posten sind mit strenger Anweisung versehen; da ein Ab— sperren jedoch nur an den Straßenmündungen bezw. Knotenpunkten erfolgen kann, so wird darauf 0
hingewiesen, daß das Betreten obenge— nannten Rayons als mit größter Lebensgefahr verbunden, streng verboten ist. Die Absperrung des Rayons dauert etwa bis 10 Uhr Vormittags. Schließlich wird bekannt gegeben, daß das Auffinden blindge— Geschosse sofort dem Regiment bezw. den im Gelände befindlichen Unteroffizieren oder Mannschaften des Regiments mitgetheilt die Sprengung wird alsdann veranlaßt werden. Auch wird hierbei darauf hingewiesen, daß solche Geschosse unbedingt liegen das Aufheben mit der größten Lebensgefahr verbunden ist.— Der durch das Schießen entstehende Flurschaden wird nach Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
gangener werden muß; bleiben müssen, da dem Schießen abgeschätzt werden und wird Vergütung des Schadens erfolgen. Friedberg den 25. August 1893. Ur. Braden. Betreffend: Wie oben. Friedberg den 25. August 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Sie, dieselbe wiederholt zur öffentlichen Kenntniß und Feldschutzpersonal strengstens anzuhalten, etwaige Außerachtlassung derselben durch das Publikum zu verhüten. den Schulen durch die Herren Lehrer auf die Bekanntmachung aufmerksam machen lassen. Flurschadens anbelangt, so verweisen wir auf unser Ausschreiben vom 23. d. Mts. am Ende und Nachweisungen alsbald nach Abschluß des Schießens an den Sci eee e Kreisamt— i Ur. Braden.
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zu bringen und das Polizei⸗ Auch wollen Sie in Was die Abschätzung des betr. beauftragen Sie, die desfallsigen besonderen
Bekanntmachung. Nach Mittheilung Großh. Kreisamts Gießen ist die Maul- und Klauenseuche zu Oden hausen und Mün ster erloschen und die Gemarkungs⸗ bezw. Gehöftsperre aufgehoben worden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 30. August 1893. 5 Dr. Braden. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Vilbel. Bekanntmachung. In der Zeit vom 31. August bis 14. September d. J. liegen die Arbeiten des III. Abschnittes vom III. Felde rubre. Gemarkung ämlich: 19 55 3 Blatt Zutheilungskarten, 8 8 3 1 Blatt desgleichen über pie in dem Distrikt„Rußland“ zugetheilten Grundstücke, 1 Band Gütergeschosse, 2 1 Heft Zusammenstellung der Geschosse, 1 Heft Zutheilungsverzeichniß, 2 f i 1 Blatt desgleichen über die in dem Distrikt„Rußland“ zugetheilten Grundstücke, . 1 Heft Obstbaumverzeichniß nach dem alten und dem neuen Stand und 1 das Protokollbuch f Betheiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen
821 Grag Bürgermeisterei Vilbel zur Einsicht der auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Vilbel zur Einsicht der Bethei bag i 445 9 5 diese Arbeiten findet statt: Freitag den 15. September d. J., Vormittags von 9 bis 10 Uhr, in dem Rathhause zu Vilbel, wozu ich die Betheiligten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. 5 85 Friedberg den 29. August 1893. Der Vollzugs⸗Commissär: 2 Dr. Göttelmann.


