1393. Samstag den 30. Dezember. M 153.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Darm 1853 ff Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗
wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Abnahme des Verfassungseides vom IV. Quartal 1893. Friedberg den 22. Dezember 1893. Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1. zu Friedberg Dienstag den 9. Januar k. Is., Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben Mittwoch den 10. Januar k. Is., Vormittags 10 Uhr.
Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung des rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 6. Januar 1894 unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 Mark Strafe vorladen lassen.
Zugleich werden wir in dem Termine am 10. Januar 1894 von Angehbrigen der betr. Orte Beschwerden oder Wünsche entgegennehmen.
Geistliche und Volksschullehrer sind nicht vorzuladen. Dr. Braden.
Bei 3 Mark Strafe sind zu laden:
Joh. Ludw. Franck von Beienheim, Gg. Karl Hoffmann von Friedberg, Friedrich Geyer von Friedberg, Wilh. Jacob Bender von Griedel, Karl Remigius Schweitzer von Ober-Mörlen, Heinrich Wörner von Ober-Rosbach, Karl Scholz von Schwalheim, Wilh. Reuling von Wölfersheim, Konrad Glock von Büdesheim, Friedr. Karl Winter von Büdesheim, Hilarius Densch von Dortelweil, Phil. Hacksbacher von Vilbel.
Betreffend: Die Einsendung der Tage- und Handbuchs⸗Auszüge und der Kasseprotokolle, sowie der
Kostenverzeichnisse der Kreisboten. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, die Kirchen- und Stiftungs-Vorstände, die Vorstände der israelitischen Religions— gemeinden und die Rechner der betreffenden Fonds.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 13. September 1888— Oberhess. Anzeiger Nr. 109— und vom 25. März 1889 — Oberhess. Anzeiger Nr. 38— bringen wir die mit Anfang des nächsten Monats zu erfolgen habende Einsendung der Kassesturzprotokolle, der Hand- und Tagebuchs-Auszüge und der Abschriften der Kostenverzeichnisse der Kreisboten pro 114. Quartal 1893/94 andurch in Erinnerung.
Hierbei verweisen wir auf die Vorschrift in§ 16 der Instruktion zur Dienstführung der Gemeinde-Einnehmer vom 4. Dezember 1877
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Friedberg den 28. Dezember 1893.
ümmich. 512 bezw. in§ 15 der Instruktion zur Geschäftsführung der Rechner von Kirchen, Stiftungen und Schulen vom 18. September 1835, und beauf⸗
tragen die Rechner andurch, bei den monatlichen Abschlüssen des allgemeinen Tagebuchs dem Abschluß stets folgende Anmerkung beizufügen: Darnstad!„Nach dem heute, gleichzeitig mit vorstehendem Abschlusse, vorgenommenen Kassesturz waren in Kasse baar vorhanden M. Pf. er Straße). Gh Der Rest nach oben beträgt.% ᷑ ¶U Lꝶhõ ⅛•ꝶ¼męd ace dee Verglichen, so fehlen, sind mehr in der Kasse M. Pf.
liche) Stell 1 0 r„ N 15 Murhah welche von mir zugeschossen(in der Kasse belassen) worden sind.“ 9(Datum.) 5 N Wir erwarten, daß diese Vorschrift genau befolgt wird.
Die Vorstände wollen die Rechner hiervon noch besonders benachrichtigen.
(Unterschrift.) Dr. Braden.
Bekanntmachung.
50 E„ 2 4 1 ie nachstehenden Bestimmungen bringen wir hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten. 5 f. 10 5 5 15 20. 8 4893 f eee Friedberg. 7 7 ö
0 2 5§ 136 der Gewerbe-⸗Ordnung. g 1 50„ 1 Die Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter(§S 135) dürfen nicht vor 5¼ Uhr Morgens beginnen und nicht über 8¼ Uhr Abends 50* 1 dauern. Zwischen den Arbeitsstunden müssen an jedem Arbeitstage regelmäßige Pausen gewährt werden. Die Pausen müssen für Kinder 50% 100 8% eine halbe Stunde, für junge Leute zwischen vierzehn und sechszehn Jahren Mittags eine Stunde, sowie Vormittags und Nachmittags je eine 920% halbe Stunde mindestens betragen. dagner, Bekanntmachung. i „Fabtik-La Betreffend: Die Nachmittagspausen der in Spinnereien beschäftigten jugendlichen Arbeiter. Vom 8. Dezember 1893. f 5 5
b Auf Grund des§ 139a der Gewerbeordnung hat der Bundes— ein halb Uhr Nachmittags dauern und nach der Mittagspause Pohl rath die nachstehenden. vier Stunden nicht überschreiten. 5 1 bin ich ea Bestimmungen, betreffend die Nachmittags-Pausen der in 2. An diesen Tagen muß den jugendlichen Arbeitern gestattet wer⸗ tlich ein. Spinnereien beschäftigten jugendlichen Arbeiter, den, das Vesperbrod während der Arbeit einzunehmen. inmite ch erlassen: II. In Spinnereien, welche von den vorstehenden Bestimmungen ach e 1 In Spinnereien, welche der Ortspolizeibehörde angezeigt haben,[Gebrauch machen wollen, ist in Räumen, in denen jugendliche Ar⸗ ung daß sie von der durch diese Bestimmungen nachgelassenen Ausnahme beiter beschäftigt werden, neben der nach 8 138 Absatz 2 der Ge⸗ e 1 9 Gebrauch machen wollen, darf die für jugendliche Arbeiter durch S 136 werbeordnung auszuhängenden Tafel eine zweite Tafel auszuhängen, Hefte g beordnung vorgeschriebene Nachmittagspause am welche in deutlicher Schrift die Bestimmungen unter! wiedergibt.
„
Absatz 1 der Gewer Samstag, sowie an dingungen wegfallen: 1. An denjenigen Tagen, fallen soll, darf die Ark länger als neun und ei
Vorabenden der Festtage unter folgenden Be- an welchen die Nachmittagspause fort— beitszeit der jugendlichen Arbeiter nicht ne halbe Stunde und nicht über fünf
Dienstnachrichten aus
III. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem Tage der Ver— kündung in Kraft und haben bis zum 1. Januar 1904 Gültigkeit. Berlin den 8. Dezember 1893. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. v. Boetticher.
dem Kreise Friedberg. 05 leischbeschauer der Gemeinde Ober-Erlenbach in Pflichten genommen.
Jiaacob Scheurich von Ober⸗Erlenbach wurde als stellvertretender
feuthalts Auskunft begehrt wird M(V. 941/93); Jakob Martin Ei burg(V. 962 93); Heinrich Spam
0 Personen, bezüglich deren Au 8 98); Ludwig Lehr von Miltenberg a. 2 90% 1 B Offen(8. 961/93); Lehnhart 1 von 8 1 *(R. 245%/ĩ93); Gottlieb Martin von Simmenthal(V. 102870 7 N den 85 Diehl Taglöhner etwa 40 Jahre alt, von Löhnberg N. 97⁵ 95); Ludwig Zehn Adolf Bersch Verwalter von Jennenhausen(N. 111693); Arno Hartung von Winter von Froschhausen(N. 861 93); Moritz
er von Vellinghausen(N. 1118 93); Josep Eisenach(V. 1198 93); Sandler von Freudenheim(N. 1018 93);
2 Dienstag den 2. Januar erscheint kein
: Theodor Röder von Eichelhain(F. 1528,93); Valentin Gudka von Wiemwirg enhut von Affstädt(V. 940/93); Wilhelm Daniel von Essen(R. 242,93); Wilhelm
Friedrich Müller von Rüsselsheim(V. 963 93) 5 Karoline Klein von Ilbenstadt er von Usingen(V. 995 93); Gottfried Koch von Steinfurth(F. 1445 93); Heinrich seph Knake, Knecht von Winnweiler(N. 1117/93); Wilhelm Weibel, Metzger von Vilbel(N. 1049/93); Konrad Lina Sandler von Freudenheim(N. 1019/93).
e Nummer des Anzeigers.


