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agferta bräge 8 allem für die Signalisten und den Leute werden die Signale geläufig, so daß sie wie das Commando verstanden werden.
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schaft in einem geschlossenen gewärmten Lokale.
feuerlöschordnung, ihren Ausführungsbestimmungen, der ch, Kreisfeuerlöschordnung, den Bestimmungen über die Unterstützung bei Unfällen ꝛc. bekannt und lese ihnen
4 enthält, oder ein gebundener Band
bon Heldenbergen als Curator für ihn
kFliem rechtsgültig nur durch seinen bestellten Kurator abgeschlossen werden können.
Forderungen an Joseph Kliem sind
binnen 14 Tagen dahier anzumelden.
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g auf den 1. April 1894 ausgeloost.
laf verfallen. Läßt die Witterung Uebungen im Freien nicht zu, so versammele der Commandant die Mann⸗ Dort lese man die Dienstvorschriften aus unserem Uebungs⸗ buche vor, mache die Mannschaft auch mit der Landes—
geeignete Artikel aus der„Feuerwehrzeitung“ vor, die dann sachlich besprochen werden können. Ist eine Feuer⸗ wehrbibliothek beschafft, dann wird es ja Stoff genug eben, über den gesprochen werden kann. Eine solche Bibliothe sollte eigentlich keiner, namentlich freiwilligen, Feuerwehr fehlen.
Wenn man mitunter sieht, für wie
viel unnützen Gram Geld ausgegeben wird, so muß
man staunen, daß bei vielen Feuerwehren nicht einmal ein ordentliches Buch, welches Belehrungen über das
euerwehrzeitungen anzutreffen ist. Die Winterabende sind besonders geeignet, den Mannschaften die Signale einzuprägen. Es ist dies zu gleicher Zeit eine Uebung
Brand im Winter. Bei einem Brande im Winter, namentlich, wenn Eis und Schnee die Erde bedeckt, ist für die Feuerwehr große Vorsicht geboten. Das Ausfahren nach der Brandstelle hat nur mit mäßiger Schnelle zu geschehen, damit, falls Jemand
heißes Wasser in den Spritzenkasten und bewege die
ausgleitet, er nicht unter die Räder kommt. Kälte bildet sich um die Spritze herum durch über⸗ geschüttetes Wasser eine Eisdecke. Man sorge daher stets für Asche oder Sand, auf welchem die Pumpmann⸗ schaft steht. Verbleibt die Spritze längere Zeit an einem Standort, dann muß Stroh gelegt werden, um kalte Füße möglichst zu verhüten. Die Steiger haben mit großer Vorsicht zu Werke zu gehen. Das Anstellen der Leiter wird mitunter durch mehr Leute als sonst ge⸗ schehen müssen und es muß darauf geachtet werden, daß ein Abrutschen der Leiter nicht vorkommen kann. Die Dachleitern sind nur mit Vorsicht zu betreten. Die Rohrführer sollen sich für Handschuhe sorgen, auf alle Fälle aber sollen die Strahlrohre mit Bindfaden ver— schnürt sein Um ein Einfrieren der Spritze und der Schläuche möglichst zu verhindern, muß die Spritze, auch wenn der Strahl augenblicklich nicht gebraucht würde, in kurzen Zwischenräumen langsam gepumpt werden. Ist die Spritze dennoch eingefroren, dann gieße man
Bei strenger
Druckhebel. Im Nothfalle kann auch Spiritus in den Wasserkasten gegossen und angezündet werden, um das
Werk aufzuthauen. Auf alle Fälle sorge man dafür, daß die Nachbarn des Brandplatzes sogleich in Kesseln Wasser wärmen. die Schläuche vorsichtig. Gefrorene Schläuche dürfen unter keinen Umständen geknickt werden, sondern müssen erst mit warmem Wasser aufgethaut und dann in einem
Nach gelöschtem Brand behandle man 0 Morgens 7 Uhr, Nachmittags 3 Uhr 45 Min. Samstag den 9. und Sonntag den 10. Dez.: f Neumond Thebet.
erwärmten Lokale getrocknet werden. An den Messing⸗ gewinden darf nicht geklopft und gehämmert werden, bis sie wieder erwärmt sind. Nach Rückkehr in das Geräthehaus ist die Spritze und alle Requisiten sofort wieder, wie vorstehend beschrieben, in Ordnung zu setzen. Sind Reserveschläuche vorhanden, so werden diese auf— gepackt, denn Niemand ist sicher, daß in der nächsten Sekunde das Alarmsignal zu neuer Arbeit ruft. Haben wir uns auf diese Weise für den Winter eingerichtet, dann können wir einstweilen getrost dem Kommenden entgegensehen. Bei einigem Nachdenken wird sich aller— dings noch gar Manches finden, was im Winter zweck— mäßiger Weise zum Nutzen und Segen der Feuerwehren und zur Sicherheit unserer Mitmenschen bei Feuers⸗ gefahr geschehen kann.
— a 5 7 i Israelit. Gottesdienst in Friedberg. Sabbathfeier vom 2. Dez. 1893.
Vorabend 4 Uhr 15 M., Samstag Morg. 8 Uhr 45 M., Samstag Nachm. 3 Uhr., Sabbathausgang 5 Uhr 15 M.
Sonntag den 3. Dezember 1893, Abends 3¾ Uhr, Beginn des Chanukafestes. Während des Chanukafestes wird an den Wochen—
tagen der Gottesdienst in der Synagoge stattfinden.
Wochengottesdienst von Sonntag den 3. Dez. an
Oeffentliche N
ö i Mandeln Bekanntmachung. z en Nachdem Joseph Kliem von Helden- Backoblaten, Hirschhornsalz, nur selbstgest. u bergen durch Beschluß des unterzeichneten Zucker aus dem feinsten Brod⸗Melis billigst Gerichts vom 2. Oktober l. J. Verschwendung entmündigt und der Ge- 4732
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einde-Einnehmer Franz Schneider verpflichtet worden ist, so wird dieses mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Rechtsgeschäfte mit Joseph
Friedberg den 24. November 1893. Großh. Amtsgericht Friedberg. 4689 Sellheim.
Bekanntmachung.
der heutigen Gemeinderathsver—
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der Gemeinde Okarben Nr. 36 zur Rück—
er Inhaber genannter Obligation wird
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E findet sich Haagkstraße 580. doe 8 Friedberg den 25. November 1893. 88.85
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J. April 1894 bei der Gemeindekasse dahier zu erheben, da von diesem Tage an die BVerzinsung aufhört.
Gleichzeitag werden die Inhaber der Vartial⸗Obligation der Gemeinde Okarben Kufgefordert, die rückständigen Zinsab⸗ chnitte vom 1. April und 1. Oktober 1887
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Der Voranschlag der Gemeinde Ockstadt für 1894 95 liegt vom 30. November l. J.
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