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1893.

Dienstag den 30. Mai.

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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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uidet nach dem untenstehenden Reiseplan am 31. Mai, 2., 3., 5.,

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Mnoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

treffend: Das Ober-⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1893.

Das diesjährige Ober⸗Ersatz-⸗Geschäft für den Kreis Friedberg

und 7. Juni l. J. in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt. Hierbei haben zu erscheinen:

1. Die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Ein

Jjährig⸗Freiwilligen;

2. sämmtliche, in diesem Jahre von Großherzoglicher Ersatz-Com

sterten, inzwischen in den Kreis Friedberg verzogenen Militär

ichtigen, daferne dieselben nicht auf ein Jahr zurück-

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schäft gestellt haben, haben nicht zu erscheinen.

Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den ilitärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß die ben reinlich und sämmtlich präcis zu der in der Ladung gegebenen Stunde erscheinen.

Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober

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besatz⸗Commission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aus

bungsbezirk verziehen, oder solche, in anderen Aushebungsbezirken emusterte in Ihre resp. Gemeinden einziehen, so wollen Sie hiervon Bei Zugängen ist der Loosungs des Betreffenden der Anzeige beizulegen.

mission Friedberg oder von fremden Ersatz-Commissionen ge-

stellt worden sind. Gemüthskranke, Blödsinnige, sowie augen- einlich zum Militär Untaugliche, welche sich hier zum Ersatz⸗

Amtlicher Theil.

Der Civil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.

Friedberg den 18. Mai 1893.

der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter lassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Be stimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober-Ersatz-Geschäft keine Folge leisten, sich sofortiger zwangsweiser Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.

Die der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission vorzulegenden Reklamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reklamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der Reklamationen irgendwie in Frage kommen, wollen sie auf den Tag, an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vormittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militärpflichtige ge laden ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen.

Militärpflichtige, welche angeblich kurzsichtig, schwerhörig ꝛc. ꝛc. sind, haben insoweit dies noch nicht geschehen Atteste vom Geist lichen, Lehrern ꝛc. ꝛc. mitzubringen, solche, welche an Blutsturz, Blut husten, Geistesgestörtheit oder Epilepsie leiden oder gelitten haben, müssen ärztliche Atteste oder glaubhafte Zeugenaussagen vorlegen.

en Alnter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen Dr. Braden. 9 Deutsche Wehrordnung.

10 und 15 1§. 26. 7. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden] worden sind(§. 26, 7). N. M. G.§. 33. b. Stehen solchen Militärpflichtigen günstigsten* aht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe gesetzliche Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Maße. kewirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen zu be⸗ Seite, so können sie von den verstärkten Ober⸗Ersatzcommissionen dieser Vergün⸗ . Fabrik safen. Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung stigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumniß in bös⸗ 4 8 66) entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder widerholt licher Absicht oder wiederholt erfolgt ist. R. M. G.§8. 30, 4b und 33. c. Unter Tüumen cholgt, oder liegen die Voraussetzungen des§. 150 D.⸗Str.⸗G. vor, so sind sie gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als l von jezt ll beschadet der von ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige(§. 66, 3 c) unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Bezirks⸗ Frl. Stol. n behandeln. 8. Ist die Versäumniß der Gestellungspflicht durch Umstände herbei⸗] Commandeure einem Infanterietruppentheil bezw. der nächsten Arbeiter⸗Abtheilung 0 8. Iktcführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichtigen lag, so(. 30, 4 oder dem nüchsten in Betracht kommenden Marinetheil(Matrosendivisionen 5 geln. kiten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 33.§. 23, 2, b und 3, Werftdivision:§. 23, 26 und ch überwiesen werden(F. 68, 8). IJ e 1§. 66, 8 a. Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in d. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in woll. Heuln e von den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termin nicht pünktlich erschienen und[dem Willen des betreffenden Militärpflichtigen lag, so treten die unter a bis e ben in guufh En deßhalb von den Ersatz-Commissionen die Vortheile der Loosung entzogen erwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 33.

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au Betreffenden gehört, beziehen.

955 und Begmn bes Geschäste des Gesche Reiseweg und Angabe der täglichen Dienstverrichtungen. Monat. Tag. Mai 31.[Mittwoch, Uhr Vormittags,] Friedberg. Reise nach Friedberg, Liste B, C, Beilage 1 3, Felddienstunfähige. Juni 1. Donnerstag 1 Ruhe.

5 2. Freitag, Uhr Vormittags, 7 Liste D, Felddienstunfähige.

1 3.] Samstag, Uhr Vormittags, 17 Liste E, Invaliden.

8 4. Sonntag 5 Ruhe.

1 5. Montag, Uhr Vormittags, 5 Liste E, Invaliden.

5 6. Dienstag, 8 ½ Uhr Vormittags, 5 Liste E, Invaliden.

N 7. Mittwoch, Uhr Vormittags, 8 Liste E, Invaliden, e n und Restanten-Listen.

ꝛc. Darmstadt den 9. Mai 1893. Großherzogliche Obe

Der Militär-Vorsitzende:

detreffend: Die Pensionen der Militär⸗Invaliden. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an d Wir beauftragen Sie, a 0 bezeichnen, welche ihre Pension aus einer anderen Kasse als

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Gegebenenfalls wollen Sie binnen genannter Frist dem Bezir

Ihre bezüglichen Schreiben sind an die

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binnen 3 Tagen dem Großh. Bezirks

genannte Militärbehörde als Militäria nicht zu frankiren.

5 ꝛc. r⸗Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Infant.⸗Brig.(1. Großh. Hess.) Der Civil⸗Vorsitzende:

(gez.) Dr. Zeller.

Friedberg den 26. Mai 1893. e Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Commando Friedberg alle diejenigen Militär-Invaliden namentlich Großh. Distriktseinnehmereien, zu deren Bezirk der Aufenthaltsort

(gez.) v. Obernitz.

den

ks⸗Commando Fehlanzeige erstatten.

Dr. Braden.