1
zu sich U
— n, einste Pro⸗
zungen der und mache daß meine en Jahren währt hat Jertsch.
ison
ler Sorten
Ch,
ind Kinder⸗ en und nur
diele aniel
f
1893. Donnerstag den 30. März. W 38.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 5 53;: Frscheint drei ö J 8 und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint eee e Dienstag,
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
f. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien Dorn-Assenheim, Harheim, Heldenbergen, Ilbenstadt, Kloppenheim, Nieder-Mörlen, Ober-Erlenbach, Ober— Mörlen, Ober-Wöllstadt, Ockstadt, Oppershofen und Rockenberg. Veranlaßt durch mehrfache Anfragen machen wir Sie darauf aufmerksam, daß unsere Bekanntmachung vom 22. er.(Kreisbl. Nr. 36) für Ihre Gemeinden selbstverständlich keine Anwendung findet. 5 wr. Braden.
Betreffend: Die Heilighaltung des Charfreitags. Friedberg den 28. März 1893.
Betreffend: Abnahme des Verfassungseides vom J. Quartal 1893. Friedberg den 27. März 1893. Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1. zu Friedberg Dienstag den 4. April 1893, Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben Mittwoch den 5. April 1893, Vormittags 10 Uhr.
Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung des rubrieirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 2. April 1893 unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei Z Mark Strafe vorladen lassen. Zugleich werden wir in dem Termine am 5. April 1893 von Angehörigen der betr. Orte Beschwerden oder Wünsche entgegennehmen.
Geistliche und Volksschullehrer sind nicht vorzuladen. Nr. Braden.
Bei 3 Mark Strafe sind zu laden:
Johann Georg Hofmann von Friedberg, Friedr. Karl Kost, Heinrich Karl Bechtold, Johann Peter Essel und Wilh. Friedrich Ambron von Nieder⸗Wöllstadt, Walter Dietz von Groß-Karben, Clemens Höfner und Franz Buschmann von Heldenbergen, Andreas Dickhardt von Vilbel, Heinrich Menges III. und Jakob Johann Menges von Harheim, Philipp Leonhard von Nieder-Erlenbach.
Betreffend: Ermittelung der landw. Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahre 1892. Friedberg den 28. März 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir empfehlen denjenigen von Ihnen, welchen wir die Ueßbersichten über die Ermittelungen der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags und die Uebersichten über die vorgekommenen Hagelschäden mit nächster Post kurzer Hand wieder zukommen lassen, die auf den Uebersichten bemerkten Anstände umgehend zu erledigen und uns die Uebersichten bis 1. April wieder einzusenden.
Ur. Braden.
8 end: Die Einsendung der Tage- und Handbuchs-Auszüge und der Kasseprotokolle, sowie der 5 7 45 5 ie Foßtendelgeichuise der Kreisboten. 1 5 155 g Friedberg den 28 März 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, die Kirchen- und Stiftungs-Vorstände, die Vorstände der israelitischen Religions— gemeinden und die Rechner der betreffenden Fonds.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 13. September 1888— Oberhess. Anzeiger Nr. 109— und vom 25. März 1889 — Oberhess. Anzeiger Nr. 38— bringen wir die mit Anfang des nächsten Monats zu erfolgen habende Einsendung der Kassesturzprotokolle, der Hand- und Tagebuchs-Auszüge und der Abschriften der Kostenverzeichnisse der Kreisboten pro IV. Quartal 1892/93 andurch in Erinnerung.
Hierbei verweisen wir auf die Vorschrift in§ 16 der Instruktion zur Dienstführung der Gemeinde-Einnehmer vom 4. Dezember 1877 bezw. in§ 15 der Instruktion zur Geschäftsführung der Rechner von Kirchen, Stiftungen und Schulen vom 18. September 1835, und beauf— ragen die Rechner andurch, bei den monatlichen Abschlüssen des allgemeinen Tagebuchs dem Abschluß stets folgende Anmerkung beizufügen:
„Nach dem heute, gleichzeitig mit vorstehendem Abschlusse, vorgenommenen Kassesturz waren in Kasse baar vorhanden M. Pf. ʒf..““)“ dd r ,, M. Pf. welche von mir zugeschossen(in der Kasse belassen) worden sind.“ 15 (Datum.) 8(Unterschrift.) Wir erwarten, daß diese Vorschrift genau befolgt wird. 1 Die Vorstände wollen die Rechner hiervon noch besonders benachrichtigen. Br. Bra den. Betreffend: Maul- und Klauenseuche zu Staden. Bekanntmachung.. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Maul- und Klauenseuche zu Staden erloschen und die Gehöftesperre aufgehoben worden ist. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 27. März 1893. 3 3 Dr. Braden.
Bekanntmachung. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Groß- und Klein-Karben. 3 5 3 5 a ag den 30. März l. J., Nachmittags von 3% bis 4½ Uhr in dem Rathhause zu Groß-Karben, findet die Entgegennahme
der Wünsche bezüglich der Zutheilung der neuen Grundstücke in rubr. Gemarkung statt. Die Wünsche sind schriftlich einzureichen, müssen Flur
1
und Nummer der zusammenzulegenden Parzellen enthalten und vom Eigenthümer unterschrieben sein. Ausdrücklich hervorgehoben wird, daß diejenigen Wünsche in erster Linie Berücksichtigung finden können, welche auch ein thatsächliches Zusammenlegen der Grundstücke eines Besitzers
bezwecken. Der Vollzugs-Commissär: Friedberg den 23. März 1893. Dr. Wallau. 1490 Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Rodheim v. d. H. Bekanntmachung.
Die bei Herstellung von 12 Brücken und Durchlässen im ersten Bereinigungsbezirke rubr. Gemarkung vorkommenden Maurerarbeiten — veranschlagt zu ca. 2800 Mark— sollen auf dem Wege schriftlichen Angebotes an leistungstüchtige Uebernehmer vergeben werden. Vor— anschlag und Bedingungen liegen auf Großh. Bürgermeisterei Rodheim v. d. H. zur Einsichtnahme der Bietenden offen. i 5 1 Anbietungen sind ebendaselbst und mit ensprechender Aufschrift versehen bis zum Samstag den 1. April, Vormittags 10 Uhr, einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingelaufenen Offerten stattfinden wird.
Gießen den 26. März 1893. Der Großh. Kulturingenieur für Oberhessen.
1530 Wißmann.
1


