Dienstag den 27. Juni.
berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 5 Weber eee Mensiag,
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗
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0 Betreffend: Die Nothlage der Landwirthschaft.
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N wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
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im Saale des„Hotel Trapp“ dahier ein Abschiedsessen statt, zu welchem der Unterzeichnete Namens des Comits's ergebenst einladet. Anmeldungen werden bis spätestens zum 30. Juni in das„Hotel Trapp“ erbeten. Friedberg den 23. Juni 1893. 2 b Dr. Braden, Geheimer Regierungsrath.
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7 Zu Ehren des von hier scheidenden Herrn Kreisamtmanns Dr. Wallau findet Samstag den 1. Juli, Nachmittags 2 Uhr, ö
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Betreffend: Bürgermeister-Versammlung. f Friedberg den 23. Juni 1893.
a Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 5 Wir laden die Groß. Bürgermeister auf Samstag den 1. Juli, Vormittags 10 Uhr, zu einer Besprechuug über verschiedene Berwaltungsgegenstände in den Rathhaussaal dahier ein. br. Braden Getreffend: Abnahme des Verfassungseides vom II. Quartal 1893. Friedberg den 23. Juni 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1. zu Friedberg Dienstag den 4. Juli 1893, Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben Donnerstag den 6. Juli 1893, Vormittags 10 Uhr. . Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung ves rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 2. Juli 1893 unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 Mark Strafe vorladen lassen. ö Zugleich werden wir in dem Termine am 6. Juli 1893 von Angehörigen der betr. Orte Beschwerden oder Wünsche entgegennehmen. Geistliche und Volksschullehrer sind nicht vorzuladen. Ur. Braden. Bei 3 Mark Strafe sind zu laden: Johann Philipp Diehl von Kirch⸗Göns. Jakob Straßheim II. von Griedel. Georg Vogler von Ober-Mörlen. Franz Reis von
1 Kaichen. Dittmar Fiedler von Massenheim. Philipp Peter Fuhr von Groß-Karben.
2 Bekanntmachung. Nachstehendes Ausschreiben Großh. Ministeriums der Finanzen, Abtheilung für Forst- und Cameral-⸗Verwaltung, bringen wir zur ullgemeinen Kenntniß. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 23. Juni 1893. U Braden. Zur Nr. F. M. D. 22911. Darmstadt am 19. Juni 1893, Setreffend: Die Gestattung der Weidenutzung in den Großh. Domanialwaldungen. Das Großh. Ministerium der Finanzen, Abtheilung für Forst- und Cameral-Verwaltung, f aan die Großherzoglichen Forstämter und Oberförstereien. Mit Rücksicht darauf, daß der seither schon vorhandene Futtermangel sich in den letzten Tagen noch erheblich gesteigert hat, beauf— wagen wir die Großh. Oberförstereien, bis auf Weiteres den Eintrieb des Viehs in die sämmtlichen offenen Bestände der Domanialwaldungen für die unter Aufsicht von Hirten stehenden Gemeindeheerden sofort unentgeltlich zu gestatten.
Hiervon auszuschließen sind selbstverständlich diejenigen Domanialwaldungen, in denen wegen bestehender Berechtigungen die Domanial⸗
verwaltung die freie Verfügung über die Weidenutzung nicht besitzt. a i f. 2 a 4 Bezüglich der Gemeindewaldungen wollen Sie mit den Großh. Bürgermeistereien zu vereinbaren suchen, daß hier in gleicher Weise verfahren wird. Für die Ausfertigung: Guntrum.
Darmstadt, 20. Juni. Das Großherzogliche Ministerium der Finanzen, Abtheilung für Forst⸗ und Cameral⸗ verwaltung, hat unterm gestrigen Datum an die Großherzoglichen Forstämter und Oberförstereien folgendes Aus schreiben gerichtet: 5„Mit Ermächtigung Großh. Ministeriums der Finanzen setzen wir hiermit die Preise für die in Gemäßheit unserer generellen
Verfügungen zu Nr. F. M. D. 19,982 vom 5. und zu Nr. F. M. D. vom 12. d. M. erfolgenden Handabgaben von Wald⸗ streu auf die Hälfte der im Handbuch für die Forst⸗ und Cameralverwaltung Seite 550 bekannt gegebenen Tarife fest. Diesem halben Tarifpreise geht noch der zu ersetzende Erntelohn mit 1 M. pro Haufen à 5 ehm zu. Zahlungstermin wird bis Martini 1894 verlängert.
Wird die Abgabe von Schneidelstreu gewünscht, so wollen Sie den bezüglichen an Sie ergehenden Anforderungen alsbald durch
Abgabe aus der Hand entsprechen. i 5 f.. a. 5 5 5 Wenn die Waldstreu sich infolge der außerordentlichen Trockenheit zu locker in das Maß einsetzt, so wollen Sie besorgt sein, daß ein entsprechendes Uebermaß gegeben wird.. f 3 VVV Un A ven sandnifsen. bemerken wir, daß das Streuquantum von 2 Haufen à 5 ebm welches in Gemäßheit unserer Verfügung vom 5. d. M. als Maximalabgabe an eine Haushaltung verabfolgt werden soll, nur als eine vorläufige Abgabe anzusehen ist und daß wegen weiterer Abgaben Verfügung nachfolgen wird. Friedberg den 23. Juni 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. N Wir weisen Sie an, den vorstehenden Erlaß des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, Abtheilung für Forst⸗ und ö Lameral⸗Verwaltung, in Ihren Gemeinden alsbald in ortsüblicher Weise verkündigen zu lassen. Dr. Braden
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeister des Kreises. Nachdem Großherzogliches Ministerium beschlossen hat, den Kammern eine Vorlage, betreffs Bewilligung von Mitteln zur Linderung gegenwärtiger Nothlage zu machen, lade ich Sie hiermit zu einer Besprechung über die im hiesigen Kreise zu treffenden Maßnahmen für Samstag den 1. Juli, Vormittags ½10 Uhr, in den Saal des Rathhauses zu Friedberg ein. 5. 5 a ö Des Weiteren wird der Großh. Landwirthschaftslehrer Herr Dr. von Peter demnächst verschiedene Gemeinden besuchen, um mit dem Hemeinderath und sonstigen Interessenten, welche Sie zu diesen Besprechungen einladen wollen, die nothwendigen Schritte zu berathen. Der Reiseplan wird im Voraus entworfen und Ihnen rechtzeitig mitgetheilt werden... a N Im Interesse der möglichst raschen Erledigung dieser Vorarbeiten wollen Sie die festgesetzte Berathungszeit genau einhalten und bei den bunden die obwaltenden Verhältnisse rückhaltlos klarlegen, jedoch unter strenger Vermeidung jeglicher Art von Uebertreibung.
f 5 8 50 Dr. Braden. Alles Weitere wollen Sie auf betreffende Zuschrift veranlassen. Dr. Braden
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