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quittung nachweisen.
Betreffend: Die Wahlen zum XXIX. Landtag.
Samstag den 26. August.
M 100.
g 6. bberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die
ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus— Post nachgenommen.
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Amtlicher Theil.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises, welche dem J., II., IV. und XIII. Wahlbezirk zugetheilt sind.
Betreffend: Die Wahlen zum XXIX. Landtag.
Nachdem die in unserem Ausschreiben vom 14. Juli d. J.— Oberh. Anzeiger Nr. 83— angeordneten Vorbereitungen zur Wahl der Wahlmänner laut Ihren Berichtserstattungen beendet sind, verfügen wir zufolge Auftrags Gr. Staats-Ministeriums nunmehr das Folgende:
1. Mit der Offenlegung der Wählerlisten ist
Montag den 11. September l. J. u beginnen; es hat deshalb Seitens der Wahl⸗Commiffion die er— lorderliche Bekanntmachung— Formular F.— alsbald zu erfolgen. Daß, und wann dies geschehen, ist bis längstens 9. k. Mts. an uns zu berichten.
2. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist, also am 14. September l. J., ist Bescheinigung über die geschehene Offenlegung auf Formular F. auszufertigen. Ueber etwaige Einwendungen hat die Wahl⸗Com⸗ mission zu entscheiden und ist im Falle eines Recurses uns Zwecks Herbeiführung der Entscheidung des Kreisausschusses— darüber alsbald Vorlage zu machen. Auf Grund der Entscheidung der Wahlcommission oder solcher des Kreis-Ausschusses sind die Listen zu ergänzen oder zu berichtigen. Hiernach, oder sofern Einwendungen nicht stattfanden, hat die Feststellung in der nach§ 21 Absatz 4 und 5 der Wahlanleitung vorgeschriebenen Weise zu erfolgen.
3. Die Wahlmännerwahlen haben am 25. September l. J. stattzufinden. Lokal, Tag und Stunde der Wahl sind spätestens am 21. September l. J. bekannt zu machen.(Anlage G. zum Wahl⸗ protokoll.) In dieser Bekanntmachung ist ausdrücklich zu verkündigen, daß Diejenigen, welche mit der Entrichtung ihrer schuldigen direkten Staatssteuer, oder falls sie zu einer solchen nicht herangezogen sind, sich mit ihrer Communalsteuer länger als zwei Monate im Rück⸗ stande befinden, nur dann zur Abstimmung zugelassen werden können, wenn sie diesen Rückstand noch bis zur Wahl abführen, und daß solches geschehen, der Wahlcommission durch Vorzeigung ihrer Steuer—
4. Etwa während der Offenlage der Listen vorgebrachte Recla— mationen müssen bis zu jenem Termin(25. September l. J.) zur Er⸗ ledigung(siehe oben) gebracht worden sein. i 5
5. Auch hat nach Feststellung der Liste der Stimmberechtigten die Wahlcommission diese Liste der betreffenden Großh. Distrikts⸗Ein⸗ nehmerei, sowie demnächst dem Gemeinde-Einnehmer, mit dem Ersuchen
Friedberg den 22. August 1893.
zuzustellen, die Namen derjenigen darin aufgeführten Personen, welche mit der Entrichtung ihrer Staatssteuer, oder falls sie zu einer solchen nicht herangezogen sind, ihrer Communalsteuer, länger als zwei Monate sich im Rückstande befinden, in der Spalte„Bemerkungen“ mit„St. R.“ bezw„C. R.“(Restant) in rother Tinte zu bezeichnen und ihr, nach⸗ dem solches geschehen, die Liste möglichst beschleunigt zurückzugeben. Den Gemeinde-Einnehmern ist dabei zu bemerken, daß sie nur solche communalsteuerpflichtigen Personen als Restan⸗ ten bezeichnen dürfen, welche eine Staatssteuer über- haupt nicht entrichten.
6. Die Zustellung der Wählerlisten an die bezüglichen Erheber hat Seitens der Wahlcommissionen so zeitig zu geschehen, daß solche vor dem Wahltermin wieder in Ihre Hände gelangt sein können.
7. Bei Abhaltung der Wahl werden die Wahlcommissionen sich genau nach den Vorschriften der Wahlanleitung, 88. 25 und folgende, und der Ihnen mit unserem Ausschreiben vom 20. Mai 1887 mitge⸗ theilten„Aenderungen der Anleitung zur Vornahme der Wahlen der Wahlmänner für die Ernennung der Landtagsabgeordneten“ richten.
8. Zur Vermeidung von Irrthümern wollen wir hier noch aus- drücklich hervorheben, daß in Wahlgemeinden, welche aus mehreren Gemeinden zusammengesetzt sind, die Wahl in der am meisten bevöl⸗ kerten Gemeinde vorzunehmen sei, wohin sich die Stimmberechtigten aus der anderen Gemeinde zur Abstimmung zu begeben haben(vergl. §. 24 der Wahlanleitung) und daß auch in diesem Wahlorte die Offenlage der Listen der Stimmberechtigten und Wählbaren der aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Wahlgemeinde stattzufinden habe(vergl.§. 15 der Wahlanleitung).
9. Eine Uebersicht über die Wahlgemeinden, ihre Seelenzahl u. die Zahl der zu wählenden Wahlmänner in jeder Wahlgemeinde folgt unten.
10. Schließlich machen wir noch darauf aufmerksam, daß im Falle der Zuziehung eines Protokollführers, solcher vorher zu dieser Handlung von uns besonders verpflichtet und daß dies geschehen, in den Wahlakten beurkundet sein muß. Eintretenden Falles wollen Sie daher rechtzeitig die Sistirung des erwählten Protokollführers zur Verpflichtung(an einem Amtstag) veranlassen.
Ur. Braden.
Uebersicht
über die den I., II.,
Iv. und XIII. Oberhessischen Wahlbezirken angehörenden Gemeinden des Kreises Friedberg, die Seelenzahl der Wahl— Gemeinden und die Zahl der zu wählenden Wahlmänner.
Seelenzahl Zahl der zu
Seelenzahl Zahl der zu b Seelenzahl Zahl der zu i Wahl⸗Gemeinden. der Wahl⸗ wählenden Wahl⸗Gemeinden der Wahl⸗ wählenden Wahl-Gemeinden. der Wahl⸗ wählenden Gemeinden. Wahlmänner. Gemeinden. Wahlmänner. Gemeinden. Wahlmänner. J. Wahlbezirk. Rendel 796 1 Ober⸗Wöllstadt 736 1
Büdesheim 1005 2 Rodheim 1520 3 Ockstadt mit Straßheim 1286 2 Burg⸗Gräfenrode 479 5 Vilbel n 3962 7 Ossenheim e 274 1 Dortelweil 558 1 I. Wahlbezirk.. Reichelsheim f 822, 1013 2 Groß⸗Karben 1084 1318 2 Assenheim mit Wickstadt 956 1 mit Bauernheim 191 l
mit Kloppenheim 234 Bad-⸗Nauheim 2878 5 Schwalheim 598 1 Harheim 972 1 Beienheim 402 1 Södel 660 1 Heldenbergen 1518 3 Bruchenbrücken—77 1 Steinfurth 1003 2 Holzhausen 817 1 Dorheim 5 10 1 Weckesheim f 344 1 Kaichen 522 1 Dorn⸗Assenheim 609 1 Wissels heim 239 476 1 Klein⸗Karben 798 1 Fauerbach b. Fr. 635 1 mit Rödgen 237 Massenheim 280 1 Ilbenstadt 970 1 E Wahlbezirk. N Nieder⸗Erlenbach 834 1 Melbach 5¹6 1 Wölfersheim 873 1 Nieder⸗Eschbach 678 1 Nieder-Florstadt 1371 2 Wohnbach 1 i 624 1 Ober⸗Erlenbach 965 1 Nieder⸗Rosbach 495 1 1 3 XIII. Wahlbezirk. Ober⸗Eschbach 682 1 Nieder-Wöllstadt 106* 2 Bönstadt 594 1 Okarben 613 1 Ober⸗Florstadt f 253 1 Staden f 386 1 Petterweil 565 1 Sber⸗Rosbach mit Bainhards 1221 2 Stammheim 695 1
an die Großh. Bürgermeistereien des
Im Anschluß an unser heutiges Ministeriums vom 12. d. Mts. zu Nr. 1. für den J.
St. M. 3501 für
Friedberg den 22. August 1893.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Kreises, welche dem J., Ausschreiben rubricirten Betreffs benachrichtigen wir Sie, daß durch Erlaß Großherzoglichen Staats— die bevorstehenden Landtagswahlen zu Wahleommissären ernannt worden Wahlbezirk(Vilbel) Großherzoglicher Kreisamtmann Dr Göttelmann zu Friedberg,
II., IV. und XIII. Wahlbezirk zugetheilt sind. sind:


