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Donnerstag den 26. Januar. g 11.

serhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch f 1 3 i e r e ed ünsgeg ben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗

wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung. Betreffend: Anonyme Anzeigen. Bei der unterfertigten Behörde werden in letzterer Zeit häufiger Anzeigen ohne Nennung der Namen ihrer Absender eingereicht. Da die Erfahrung gelehrt hat, daß solche Anzeigen meist Beschwerden gegen die uns nachgeordneten Organe

der Verwaltung und Polizei in den weitaus meisten Fällen grundlose Anklagen enthalten, so erscheinen dieselben zu

einem amtlichen Einschreiten nicht geeignet. Wer nicht den Muth hat, seine Sache persönlich zu vertreten, kann eine Berücksichtigung umsoweniger erwarten, als Jedermann bei uns für seine Anliegen ein offenes Gehör findet und er gegebenenfalls auch auf Wahrung seiner Anonymität

durch uns rechnen kann. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Friedberg den 24. Januar 1893. Dr. Braden. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die vorstehende Bekanntmachung ortsüblich zu veröffentlichen. Dr. Braden. Betreffend: Notirung des Handels mit Schlachtvieh nach Lebendgewicht. Friedberg den 23. Januar 1893.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt. Auf Anregung des deutschen Landwirthschaftsrathes ist in der letzten Sitzung des Ausschusses des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen die Frage des Verkaufs und der Notirung des Handels mit Schlachtvieh nach Lebendgewicht zur Sprache gekommen und beschlossen worden, dahin zu wirken, daß die Anschaffung von Viehwaagen für die Gemeinden eine immer größere Verbreitung fände. Auch wurde es zweckmäßig gefunden, zu veranlassen, daß die Notirung der Preise nach Lebendgewicht in den öffentlichen Blättern erfolge. Wir sehen nunmehr bis zum 15. k. Mts. Ihren Berichten darüber entgegen, ob in Ihren resp. Gemeinden Viehwaagen(der Gemeinde

oder Privaten gehörig) oder Brückenwaagen vorhanden sind und wenn nicht ob die Anschaffung einer Viehwaage vielleicht schon projektirt ist. Dr. Braden. Betreffend: Fristbewilligung für Zahlung der Domanlalgefälle. Friedberg den 24. Januar 1893.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach uns gewordener Mittheilung werden die Bürgscheine für Creditbewilligung zur Zahlung von Domanialgefällen von vielen Bürgermeistereien so mangelhaft ausgefertigt, daß deren Annahme nicht erfolgen kann und abgesehen von Portokosten die betreffenden Personen,

welche die Bürgscheine dem Großherzoglichen Rentamte übergeben den Weg dahin vergeblich gemacht haben. So wird unter Anderem auch

vielfach falsches nicht passendes Formular verwendet und der Eintrag ins Creditbuch beinahe durchweg unterlassen. Diese Mißstände sind im Interesse der Zahlungspflichtigen abzustellen. Wir verweisen Sie auf die Instruktion für die Großherzoglichen Ortsvorstände über Führung der Creditbücher und Ausstellung der

Biürgscheine vom 12. August 1851 und erwarten deren genaue Befolgung. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

4 Betreffend: Gesuch der Ersten Deutschen CautsonsversicherungsanstaltFides zu Mannheim um Ertbellung der Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogtbum Hessen.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die rubrieirte Versicherungsanstalt gemäß Beschluß der Generalversammlung vom 20. v. Mts. unter Annahme der Firma:Fides, Erste Deutsche Cautions- und Allgemeine Versicherungs-Anstalt durch entsprechende Aenderung ihrer Statuten ihren Geschäftsbereich auch auf die Unfall- und Lebens-Versicherung erstreckt hat.

Friedberg den 23. Januar 1893. ee Friedberg.

r. Braden

Bekanntmachung. Nach Mittheilung Großherzoglichen Kreisamts Gießen ist in einem Gehöft der Gemarkung Muschenheim und in zwei Gehöften in

Gießen die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und Gehöftsperre angeordnet worden.

Friedberg den 23. Januar 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dy. Braden. Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Jakob Müller von Friedberg wurde als Nachtwächter für die Gemeinde Friedberg verpflichtet. ü Georg Philipp Feuerbach von Ockstadt wurde als Amtstaxator in Wildschadensangelegenheiten verpflichtet. Lehrer Heinrich Schultheis zu Schwalheim wurde als Rechner für die ev. Kirche Schwalheim verpflichtet.

Betreffend: Das Verfahren in Feldrügesachen. Friedberg den 23. Januar 1893. Der Großherzogliche Amtsanwalt zu Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Amtsgerichtsbezirke Bad-Nauheim, Butzbach, Friedberg und Vilbel. Ich ersuche Sie um baldgefällige Vorlage der Feldfrevelanzeigen und Rügeregister für die erste Periode 1893. 5 Lebrecht.

Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird. Peter Heck von Astheim NERT.; Jakob Scheld von Langensteln(V. c16/93); Lina Alt

von Kaulstoß(R. 8/93)

Erledigungen. Franz Schwanke von Berlin; Wilhelm Schneider von Scheidt oder Höchst a. M. durch die Schutzleute Bing und Carle in Offenbach; Karl

Wullinger von Pleinting; Heinrich Friedrich August Möller von Sachsenhagen; Wilhelm Kahsel von Bornheim durch Gendarm Schäfer in Friedberg zund Poltzeidtener

Schmidt in Assenheim. Friedberg den 23 Januar 1893. Der ne K e brecht.

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