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Betreffend: Reichstagswahlen. 4 g Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die
Mit Bezugnahme auf unsere Ausschreiben vom 9. und 12. l. Mts. — Oberhessischer Anzeiger Nr. 55 und 57— theilen wir Ihnen weiter nachstehende Bestimmungen zu Ihrem Bemessen mit:
1) Die Wahlen zum Reichstage sind in Gemäßheit Kaiserlicher Verordnung im ganzen Reiche Donnerstag den 15. Juni l. J. vorzunehmen, die Abstimmung hat um 10 Uhr Vormittags zu be— ginnen und ist um 6 Uhr Abends zu schließen.
2) Die in unserem Ausschreiben vom 9. d. Mts.— Ober⸗ hessischer Anzeiger Nr. 55— bezüglich Bildung der Wahlbezirke ge⸗ troffenen Anordnungen bleiben unverändert aufrecht erhalten.
Als Wahlvorsteher hat in den einzelnen Gemeinden der Großh. Bürgermeister, als Stellvertreter der Großh. Beigeordnete die Wahl zu leiten.— In der Stadt Friedberg wird für den l. Wahlbezirk der Großh. Bürgermeister Steinhäußer als Wahlvorsteher und der Großh. Beigeordnete Jöckel als Stellvertreter, für den II. Bezirk der Großh. Beigeordnete Hieronimus als Wahlvorsteher und das Ge⸗ meinderathsmitglied Fritz Hecht als Stellvertreter bestimmt.— Für den J. Wahlbezirk der Stadt Vilbel wird der Großh. Beigeordnete Hinkel als Wahlvorsteher und das Gemeinderathsmitglied Philipp Wilh. Mohr als Stellvertreter, für den II. Bezirk das Gemeinderaths— mitglied Hartmann Wilh. Schmidt als Wahlvorsteher und das Ge— meinderathsmitglied Adolf Wilh. Schantz als Stellvertreter bestimmt. Für Rödgen wird der Großh. Beigeordnete als Wahlvorsteher und das Gemeinderathsmitglied Karl Truschel als Stellvertreter bestimmt.
3) Die Wahlen sind in dem Gemeindehause bezw. dem für Ge⸗ meinde⸗Versammlungen bestimmten Locale vorzunehmen.— Die Wahl für den J. Bezirk der Stadt Friedberg ist in dem Rathhause, die⸗ jenige für den II. Bezirk in dem neuen städtischen Schulhause vor⸗ zunehmen.— Die Wahl für den J. Bezirk der Stadt Vilbel ist in dem Rathhause, diejenige für den II. Bezirk in dem neuen evange— lischen Schulhause(Knabenschulhause) vorzunehmen.
Die vorstehend unter 2) und 3) getroffenen Anordnungen, sowie die in unserem Ausschreiben vom 9. l. Mts.— Oberhessischer An⸗ zeiger Nr. 55— bezüglich Abgrenzung der Wahlbezirke gegebenen Bestimmungen gelten sowohl für die ersten Wahlen als auch für etwaige Ersatzwahlen innerhalb des ersten Jahres nach den allgemeinen Wahlen.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben diese Anordnungen und Bestimmungen, insoweit solche ihre Gemeinden betreffen, alsbald und spätestens bis zum 6. Juni l. Js. ortsüblich bekannt machen
u lassen. In gleicher Weise und zu gleicher Zeit, also sofort und spätestens bis zum 6. Juni l. Is. ist bekannt zu machen, daß die Wahl zum Reichstage Donnerstag den 15. Juni l. Js. von Morgens 10 Uhr bis Abends 6 Uhr vorgenommen wird.
Daß diese Bekanntmachungen in Ihrer Gemeinde erfolgt sind, haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien unter Angabe des Tages der Bekanntmachung sofort uns berichtlich anzuzeigen.
4) Hinsichtlich des Abschlusses der Wählerliste bemerken wir das Folgende:
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Friedberg den 23. Mai 1893. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. g der amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem
Hauptexemplar der Wählerliste völlig üdbereinstimmt“ hinzuzusetzen. dem nämlichen Tage(8. Juni) ist ferner von den 1 Großherzogl. Bürgermeistereien auf beiden Exemplaren der Wähler⸗
b. An
liste die auf Seite 4 des Formulars zu den Wählerlisten am Schlusse
abgedruckte Bescheinigung nach vorherigem Eintrag der Worte:„vom Mai 1893“ und nach Ausfüllung des Datums
18. bis zum 25. „8. Juni 1893“ zu unterzeichnen.
Auf dem für den Wahlvorsteher bestimmten zweiten Exemplar
der Liste ist nach Vorschrift der Anmerkung(Absatz 2) auf Seite 4 des Formulars in der Offenlegungsbescheinigung die Aenderung der Worte„die vorstehende Wählerliste“ in„das Hauptexemplar der vor⸗ stehenden Wählerliste“ vorzunehmen.
0. Nachdem die Wählerliste in der bezeichneten Weise abgeschlossen 1 worden ist, darf darin eine Streichung oder Eintragung von Wählern
nicht mehr stattfinden.
d. Das Hauptexemplar der Wählerliste nebst etwa zugehörigen Ii
Beilagen haben die Großherzoglichen Bürgermeister bei den Bürger⸗
meisterei-Acten sorgfältig aufzubewahren, das zweite Exemplar dagegen, 4
da wo sie selbst Wahlvorsteher sind, zum Zweck der Benutzung bei
der Wahl an sich zu nehmen, andernfalls dem betreffenden Wahl⸗
vorsteher zuzustellen. f 5) Die Wahlvorsteher werden unter Hinweis auf ihre persön⸗ liche Verantwortlichkeit und auf die Nothwendigkeit der pünktlichsten
Beobachtung der das Wahlgeschäft betreffenden Vorschriften angewiesen:.
a. Aus der Zahl der Wähler ihres Wahlbezirks einen Proto-. kollführer und drei bis sechs Beisitzer, welche aber kein unmittelbares
Staatsamt bekleiden dürfen, zu ernennen. und dieselben spätestens am 12. Juni 1893 einzuladen, am Wahltage zur Bildung des
Wahlvorstandes so zeitig im Wahllocale zu erscheinen, daß die Wahl-
handlung um 10 Uhr Vormittags beginnen kann.
bp. Bei der Wahlhandlung selbst genau nach den Vorschriften in 1 88. 11 bis 21 des Reglements vom 28. Mai 1870 zu verfahren und
8 f über die Wahlhandlung ein Protocoll nach dem den Großherzoglichen
Bürgermeistereien von uns mitgetheilten Formulare aufzunehmen.
e. Dieses Wahlprotocoll mit sämmtlichen zugehörigen Schrift⸗ stücken, nämlich der Gegenliste, der Wählerliste, welche beide von dem gesammten Wahlvorstande zu unterschreiben sind, und denjenigen Stimmzetteln, über welche es einer Beschlußfassung des Wahlvorstandes 5 31. Mai 1869) unverzüglich, jedenfalls aber so zeitig an den Wahl⸗ commissär des Wahlkreises— Großherzoglicher Kreisrath Dr. Braden in Friedberg— einzusenden, daß dasselbe spätestens im Laufe des 1 18. Juni 1893 in dessen Hände gelangt. 1
6) Nach§. 11 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 ist vor⸗ geschrieben, daß in jedem Wahllocal ein Exemplar(Abdruck) des Wahl⸗ gesetzes und Wahlreglements auszulegen sei. Wir machen die Groß⸗ herzoglichen Bürgermeistereien auf diese Bestimmung mit der Ein⸗ ladung noch besonders aufmerksam, die erforderliche Anzahl von Ab⸗
bedurft hatte(§. 13 des Wahlgesetzes vom 0 ö
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a. Die beiden Exemplare der Wählerliste, welche im Falle von
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trei m n 0 7) Daferne Einsprachen während der Offenlegung der Wähler⸗ izt de mäßig berichtigt werden müssen, sind am 8. Juni l. Is. unter listen erfolgt sind, worüber der Kreisausschuß zu entscheiden. Unterschrift der Großherzoglichen Bürgermeisterei abzuschließen. Auf[hat,— kreisamtliches Ausschreiben vom 12. l. Mts., Oberhessischer ö— 7 dem zweiten, für den Wahlvorsteher bestimmten Exemplare sind, wie J Anzeiger Nr. 57,— so erwarten wir, alsbaldige Einsendung der 1— 95 auf Seite 4 des Formulars zu der Wählerliste in der Anmerkung betreffenden Verhandlungen unter Beischluß der Wählerliste. bung vorgeschrieben, hinter dem Worte„Abgeschlossen“ die Worte:„mit Dr. Braden. ders euer Di
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Bekanntmachung, 0
die Bestellung der Wahl-Commissäre für die Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Reichstage betreffend. 10
Zur Leitung der am 15. Juni l. J. stattfindenden Wahlen der Abgeordneten zum Deulschen Reichstage sind auf Grund der Vorschrift[ da
in§ 24 des Reglements vom 28. Mai 1870— Bundesgesetzblatt Nr. 17— folgende Wahl⸗Commissäre bestellt worden: 0 der 1) für den ersten Wahlkreis: der Großherzogliche Provinzialdirektor Freiherr von Gagern in Gießen, N Ahn F 1 5 Kreisrath Dr. Braden in Friedberg, dae 3)„„ dritten 1 5 1 Kreisrath von Grolman in Alsfeld, i 4„„ vierten 8 5* Provinzialdirektor Geheimerath von Marquard in Darmstadt, a B„„ 7 8 5 Kreisrath Haas in Offenbach, 1 6)„ sechsten 5 8 50 Kreisrath von Bechtold in Bensheim, 1 0 7)„„ siebenten„ 8 5 Kreisrath Gros in Worms, e A„ 1 1 0 Kreisrath Spamer in Bingen, fn 74. 9)„„ neunten„„ 7 Provinzialdirektor Geheimerath Rothe in Mainz. i 4 Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. a 1 de 0 5 Friedberg den 23. Mai 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. ae n Dr. Braden. n i—————. 1 Nie N Ach I 5 a Bekanntmachung. c 1 Betreffend: Maul- und Klauenseuche zu Steinfurth. g 1 e Nachdem die Maul- und Klauenseuche zu Steinfurth wieder erloschen ist, haben wir die angeordneten Sperrmaßregeln wieder E aufgehoben.. d 8 Friedberg den 20. Mai 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 2
1 Dr. Braden. en


