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den 4

1393.

.

Samstag den 25. März. N 36.

Oberhessischer Anzeiger.

Wirr hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch; 73 g; Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

und Freitag Abend ausgegeben.

Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

. f Bekanntmachung. Wir sind veranlaßt darauf hinzuweisen, daß das Kuchenbacken am Charfreitag, wenn und insoweit die einschlägigen Hantirungen sich als geräuschvolle oder öffentliche(z. B. der Transport der Kuchen von und nach dem Backhause) darstellen, nach Art. 224 des Polizeistraf

gesetzbuchs strafbar ist. Friedberg den 22. März 1893.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises.

Sie wollen sich nach vorstehender Bekanntmachung bemessen.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen dieselbe ortsüblich veröffentlichen lassen. 8 Dr. Braden.

3 Bekanntmachung. Nach Mittheilung des Garnisons Commandos zu Butzbach findet von Montag den 27. l. Mts. an bis Mitte April l. J. das Scheibenschießen mit scharfer Munition auf dem Schießstand in dem Nieder⸗Weiseler Wald statt. Von dem Garnisons⸗Commando wird an den Hauptwegen, wenn scharf geschossen wird, eine Warnungstafel angebracht werden. Die Großh. Bürgermeistereien der zunächst gelegenen Orte wollen Obiges durch ortsübliche Bekanntmachung zur Kenntniß der Ge

meindeangehörigen bringen. Friedberg den 23. März 1893.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Petterweil 11. Sache. Bekanntmachung. Montag den 27. d. Mts., von Vormittags 10 Uhr ab, findet der Verkauf der bei dem III. Bereinigungsbezirk rubr. Gemarkung

ö ausgewiesenen Massestücke an Ort und Stelle statt.

1 Bemerkt wird, daß bei Erreichung des Abschätzungswerthes der Grundstücke die Vollzugs-Commission wegen der Genehmigung sofort

in Berathung treten wird.

Mit den noch zu verkaufenden Massestücken im IJ. Felde wird begonnen werden. Der Vollzugs-Commissär:

Friedberg den 23. März 1893.

Dr. Wallau. 1491

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober-Wöllstadt Bekanntmachung. Dienstag den 28. März d. J., Vormittags 9 Uhr beginnend in dem Wiesenfeld, findet die Ueberweisung der neuen Grundstücke

des J. Bereinigungsbezirks statt.

Es wird besonders darauf hingewiesen, daß mit dieser Ueberweisung das Eigenthum an den neuen Besitzer übergeht.

Friedberg den 23. März 1893.

Der Vollzugs-Commissär: Dr. Wallau.

1489

0 Bekanntmachung.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Groß⸗ und Klein⸗Karben.

Donnerstag den 30. März l. J., Vormittags von 1011 Uhr in dem Rathhause zu Groß⸗Karben, findet die Entgegennahme der Wünsche bezüglich der Zutheilung der neuen Grundstücke in rubr. Gemarkung statt. Die Wünsche sind schriftlich einzureichen, müssen Flur und Nummer der zusammenzulegenden Parzellen enthalten und vom Eigenthümer unterschrieben sein. Ausdrücklich hervorgehoben wird, daß diejenigen Wünsche in erster Linie Berücksichtigung finden können, welche auch ein thatsächliches Zusammenlegen der Grundstücke eines Besitzers

bezwecken. Der Vollzugs-Commissär: 4 Friedberg den 23. März 1893. Dr. Wallau. 1490

4 Bekanntmachung Berlin den 25. Februar 1893. den Ankauf von Remonten für 1893 betreffend.

Zum Ankaufe von Remonten im Alter von drei und ausnahms⸗ weise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt

worden und zwar: 3 5 am 6. Mai Lampertheim,

»BBaickenbach, 9. Groß-Gerau, 10. Gernsheim, ien, 13. Nieder⸗Wöllstadt. Die von der Remonte-Ankaufs-Kommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt. 1 Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den

1 Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer und Klophengste, sowie Wallache mit ausgeprägter Hengstmanier, welche sich in den ersten zehn bezw. acht und zwanzig Tagen nach Einlieferung uin den Depots als solche erweisen. Pferde, welche den Verkäufern

fe der Kommission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausge schlossen.

Die Verkäufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine neue Kopf⸗ halfter von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, sind die Deckscheine resp. Füllenscheine mitzubringen, auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu koupiren oder über⸗ mäßig zu verkürzen. Ferner ist es dringend erwünscht, daß ein zu massiger oder zu weicher Futterzustand bei den zum Verkauf zu stellenden Remonten nicht stattfindet, weil dadurch die in den Remonte⸗ depots vorkommenden Krankheiten sehr viel schwerer zu überstehen sind, als dies bei rationell und nicht übermäßig gefütterten Remonten der

Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Fall ist. Die auf den Märkten vorzustellenden Remonten müssen da

her in solcher Verfassung sein, daß sie durch mangelhafte Ernährung

nicht gelitten haben und bei der Musterung ihrem Alter entsprechend

in Knochen und Muskulatur ausgebildet sind.

Königlich Preußisches Kriegs ministerium, Remontirungs-Abtheilung. (gez.) Hoffmann-Scholtz

nicht eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten Bevoll⸗

Person, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird. Johann Schmidt von Ober⸗Steinbach(F. 114 93).

Friedberg; Karl Busch von Stallupöhnen. Friedberg den 23. März 1893.

Steckbriefe. 1. Gegen den Anton Fridolin Krämer, Schmied, von Johannesberg; 2. gegen die Auguste Amalie Stein, angebliche Ehefrau des Vorigen Von Oschatz, welche flüchtig sind oder sich verborgen halten, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs verhängt. Es wird um Verhaftung, Ablieferung in das nächste HGerichtsgefängniß und Nachricht hierher gebeten. Beschreibung des Krämer: Statur: klein, Haare: schwarz, Bart: schwarzer Schnurrbart, Kleidung: geschwärzt, wie sie die Schmiede zu tragen pflegen. Beschreibung der Stein: Statur: klein, Gesicht: roth und voll, Haare: blond. Beide sind etwa 30 Jahre alt.

O

Erledigungen. Friedrich Stephan von Windecken; Peter Heck von Astheim durch Gendarm Rückel zu Ober⸗Erlenbach und Gendarm Schäfer zu Friedberg; Tarl Hüttner von Schwarzenbach; Jakob Uhrig von Heidelberg; Johann Hansel von Wallenrod;

Marie Bullmann von Nieder-Rosbach durch Gendarm Steinbach in 25 e 5 Der Großherzogliche Amtsanwalt.

O

J. V.: Neuenhagen.

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