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Febr. 1893

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1893.

Samstag den 25. Februar.

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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

9 1 1

e 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf.

* * wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Annoncen von aus⸗

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg. Sonntag den 26. Februar, Nachmittags 3 Uhr, findet zu Klein-Karben im Saale der Gastwirth Schuch Wittwe eine Ver

sammlung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Bildung der Viehzucht⸗Genossenschaft Burg-Gräfenrode mit Umgebung. Referent: Großh. Landwirthschaftslehrer r. von Peter.

2. Geschäftliches.

Zu zahlreichem Besuche ladet ergebenst ein

Der Vorsitzende für die Sektion Vilbel:

Graf Oriola.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Obige Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Fauerbach b. Fr. II. Sache. Montag den 27. Februar l. J., Vormittags von 1011 Uhr, der Wünsche bezüglich der Zutheilung der neuen Grundstücke in der Dippenkaute rub Die Wünsche sind schriftlich einzureichen, müssen Flur und Nummer der zusammen

thümer unterschrieben sein.

Ausdrücklich hervorgehoben wird, daß diejenigen Wünsche in erst

Bekanntmachung.

Zusammenlegen der Grundstücke eines Besitzers bezwecken.

Friedberg den 22. Februar 1893.

Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Ober Die Verschleifung des früheren fisk. S

schleifen von Rainen und dgl. sollen Dienstag den 28.

Zusammenkunft am Gemeindehaus.

Pläne, Voranschlag und Bedingungen liegen auf dem Büreau des

Friedberg den 20. Februar 1893. 815⁵

Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Röd Die im J. Bereinigungsbezirk der Ge

und Planirung der Gewannwege, sollen Montag den 27.

Zusammenkunft am Gemeindehaus.

Pläne, Voranschlag und Bedingungen können auf dem Büreau des Unterzeichneten

Friedberg den 20. Februar 1893. 816

N Erdarbeiten.

Dr. Braden.

findet in dem Rathhause zu Fauerbach b. Fr. die Entgegennahme rc. Gemarkung statt. zulegenden Parzellen enthalten und vom Eigen

er Linie Berücksichtigung finden können, welche auch ein thatsächliches

Der Vollzugs-Commissär:

Dr. Wallau. 901

Wöllstadt, hier die Ausführung der Melloratlons arbeiten im J. Feld. 0 teinbruchs(7870 ebm), die Planirung der neuen Gewannwege, Aufrajolen alter Wege, Ver d. Mts., Vormittags 10 Uhr, öffentlich zur Vergebung gelangen.

Unterzeichneten zur Einsichtnahme offen.

Im Auftrag des Vollzugs-Commissärs:

Arbeits⸗ Vergebung.

en, hier die Ausführung der Meliorattonsarbelten im J. markung Rödgen vorkommenden Erdarbeiten,! d. Mts., Nachmittags 1 ½ Uhr, öffentlich vergeben werden.

Bauer, Kulturtechniker.

Feld. bestehend in Verschleifen von mehreren Rainen

eingesehen werden.

Im Auftrag des Vollzugs-Commissärs:

Bauer, Kulturtechniker.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 22 Febr. 2. Kammer. Die Vor⸗ stellung und Bitte des Hessischen Landes lehrervereins und der Ludwigs, und Aliecestiftung um Erhöhung der Pensionen der Lehrerwittwen und um Gewährung von Walsengeldern für minderjährige Lehrerhalbwaisen bean tragt der Ausschuß, indem er die Wünsche für berechtigt anerkennt, da die Regierung eingehende Prüfung der Frage zugesagt hat, für erledigt zu erklären. Das Haus beschließt demgemäß. Eine am 14. Dezember 1890 zu Mainz stattgefundene Katholikenversammlung hat in einer Eingabe an die Kammer ein Ersuchen des Inhalts ge stellt, bei der Regierung zu befürworten: 1. Daß der Bundesraths bevollmächtigte einem auf Aufhebung des Jesuftengesetzes abzielenden Beschlusse des Reichstages zustimme. 2. daß das Hessische Landesgesetz vom 23. April 1875, die religiösen Orden und ordensähnlichen Kongregattonen betreffend, aufgehoben; 3, daß eine um⸗ fassende, den Rechten und Anforderungen der Katholiken gerecht werdende Schulreform in Hessen angebahnt werde. Der Auschuß beantragt Ablehnung der Petitlonen, da er, wie die Regierung, keine Veranlassung zur Befürwortung habe. Der Ausschußantrag zu 1 und 2 wird gegen die Stimmen der Ultramontanen, Sozialdemokraten und Deutschfreisinnigen angenommen, der Ausschußantrag zu 8 gegen die Stimmen der Ultramontanen angenommen. Es kommt weiter zur Berathung der Gesetzentwurf, be treffend die Kosten der Landarmenpflege. Die Vorlage will die Landarmenpflege wie seither den Krelsen belassen; die Kosten soll der Staat zur Hälfte in der Weise tragen, daß eine Pauschsumme, entsprechend dem Durchschnitt der 3 letzten Jahre angenommen wird. Die einzelnen Artikel und die Vorlage im Ganzen werden hierauf an⸗ genommen, mit einem Antrag Gutfleisch, das Gesetz am 1. April 1894 in Wirksamkeit treten zu lassen. Das Haus geht hierauf zur zweiten Lesung des Einkommen. steuergesetzes über. 23. Febr. 2. Kammer. Das Haus fährt in der zweiten Lesung des Einkommensteuergesetzes

bei Art. 23 fort. Art. 23 bis 31 werden ohne Debatte nach den Beschlüssen erster Lesung angenommen. Nach Art. 31 hat der Ausschuß bei der ersten Lesung die Ein fügung eines Art. 31, 31b, 316 und 31d vorgeschlagenz nach dem ersten Arttkel soll binnen einer Frist von 4 Wochen gegen die Entscheidung der Londeskommission eine Beschwerde an dos Verwaltungsgericht stattfinden, die weiteren Artikel regeln das Verfahren. Diese vier Artikel waren angenommen worden. Obersteuerrath Weigel bittet, diese Artikel abzulehnen. Wolfskehl bittet dringend, es bei den Beschlüssen erster Lesung zu

belassen. Das Haus genehmigt dlese und die folgenden Artikel mit einigen kleinen Abänderungen Wolfs kehls. Die ganze Vorlage wird hierauf im allgemeinen

nach den Beschlüssen der ersten Lesung angenommen. Das Gesetz tritt mit dem 1. April 1894 in Wirksamkeit. Der Antrag Möllinger's auf Einführung der Selbst einschätzung in der oberen Abtheilung ist hiermit gegen standslos geworden und wird für erledigt erklärt. Es kommt weiter zur Berathung die Vorlage über die Ein führung eines einheitlichen Verfahrens der Zwangsvoll⸗ streckung im Verwaltungswege. Die Vorlage wird ge nehmigt. Als letzter Gegenstand kommt zur Berathung der Entwurf eines Gesetzes über Grundeigenthum und Hypothekenwesen in der Provinz Rheinhessen. Nach kurzer Debatte, an der sich Schröder, Metz Darmstadt, Heinzerling und Staatsminister Finger bethetligen, werden die einzelnen Artikel und hierauf der Gesetzent wurf im Ganzen angenommen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1894 in Kraft. Die Reglerung hat die Ver walkungsgesetze zurückgezogen.

Darmstadt. Die Kreisbauaufseheraspiranten Fees aus Michelstadt und Steinbrecher dus Gros⸗Gerau wur den zu Straßenmeistern ernannt.

Militär⸗Dienstnachrichten. Rüdiger, Vize⸗ feldw. vom Landw. Bez. Frankfurt, zum Sek. Lt. der Res. des 4 Gr. Inf-Rets. Nr. 118, Frhr. Schenck zu Schweinsberg, Vizefeldw. vom Landw.⸗Bez. I. Kassel,

zum Sek. Lt. der Res. des 1. Gr. Inf. Regts. Nr. 115, Palm, Vizefeldw. vom Landw. Bez. J. Darmstadt, zum Sek.⸗Lt. der Res. des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68; Klumpp, Vizewachtm. vom Landw. Bez. Frankfurt, zum Sek. Lt. der Res. des Gr. Train⸗Bat. Nr. 25, Kallen, boch, Vizefeldw. vom Landw. Bez Colmar, zum Sek. Lt. der Res' des Inf. Regt. Katser Wilhelm Nr. 116 be, fördert; Gerhard, Pr. Lt. der Inf. 2. Aufg. des Landw. Bez. I. Darmstadt, Schudt, Sek.⸗Lt. der Kav. 2. Aufg. des Landw. Bez. Friedberg, Müller Pr. Lt. der Inf. 2. Aufg. des Landw. Bez. Worms, Link, Hauptm. der Feld⸗ Art. 1. Aufg. des Landw. Bez. Erbach, Wagner, Sek. ⸗Lt. der Res. des Gr. Train-Bats. Nr. 25, der Abschied be⸗ willigt.

Berlin, 22. Febr. Der Reichstag nahm ohne De⸗ batte in dritter Lesung den Gesetzentwurf betr. die Ein⸗ führung der Einheitszeit an. Sodann wird die Berath⸗ ung des Etats des Reichsamts des Innern fortgesetzt. Bel dem Kaplftel Gesundheitsamt regt Rösicke(wild) das Surrogatverbot bet Bereitung untergäriger Biere an. Schatzsekretär v Maltzahn konstatirt, der Surro⸗ gatverbrauch sei unerheblich und weist darauf hin, daß die Reichsregierung beretts dreimal das Surrogatverbot angeregt habe. Meyer(freis.) bekämpft das allgemeine Surrogatverbot; renommirte Brauerelen verwendeten für untergärige Biere schon jetzt nur Malz und Hopfen. Zur Erhaltung dieses Zustandes bedürfe es der Klammer des Gesetzes nicht. Schatzsekretär v. Maltzahn bemerkt, die Frage, ob Surrogate aus gesundheitluchen Gründen zu verbieten seten, set in den von den Regierungen einge⸗ leiteten Konferenzen verneint worden. Auf Anfrage Lingens theilt Staatssekretär v. Bötticher mit, aus den Untersuchungen, wie lange der mit Leichen in die Erde gelangte Boeillus sich erholte, gehe hervor, daß der Bacillus bald abstirbt, weil die Erde als Filter wirkt. Bezüglich der Untersuchung der Gesundheitsschädlichkeit der Kirchhöfe sollen umfassende Versuche mit Thierkadavern angestellt werden. Die Bestimmungen über die Beerdig⸗