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vinzialtags bereits mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugegangen. Es findet dessen rubrikenweise Durchgehung, mit der Ausgabe be⸗ ginnend, statt, wobei der Vorsitzende ersucht, etwaige Anträge bei den einzelnen Rubriken zu stellen.

Rubrik 19,Neubau von Kreisstraßen, stellt Graf zu S olms⸗ Laubach, Erlaucht, die Anfrage, warum das Projekt Ulfa⸗Gonters⸗ kirchen nicht berücksichtigt worden sei. f.

Provinzial⸗Ingenieur Stahl erwiedert, daß ein vollständiges Projekt über diese Neubaustrecke noch gar nicht eingegangen sei.

Der Vorsitzende bemerkt hierzu, daß der Kreisausschuß des Kreises Schotten sich über die Wegrichtung selbst noch nicht schlüssig gemacht habe. In das Budget des Kreises Schotten sei wohl ein Betrag für diese Straße eingestellt worden, es hätten indessen dabei noch keine vollständigen Pläne vorgelegen.

Graf zu Solms-Laubach, Erlaucht, bezeichnet die Erbau⸗ ung einer Kreisstraße von Ulfa nach Gonterskirchen als sehr wünschens⸗ werth und empfiehlt die Linie durch das Silbachthal, wofür sich auch Provinzial⸗Ingenieur Stahl ausspricht.

Bürgermeister Fendt bemerkt, daß in der Sitzung des Kreis tages des Kreises Schotten vom 25. d. Mts. die vom Kreisausschuß vorgeschlagene Wegrichtung genehmigt und gleichzeitig ein Theil der Bausumme bewilligt worden sei.

Bezüglich des Straßenbaues im Kreise Friedberg bemerkt Rechts⸗ anwalt Jöckel: Der Zustand der Straße nach dem Selzerbrunnen bei Groß⸗Karben spotte jeder Beschreibung, es sei daher dringend zu wünschen, daß für das vom Kreis bereits vorgelegte Projekt eine Beitragsrate bewilligt werde. Sein Antrag gehe dahin, dem für die Strecke Butzbach-Hausen vorgesehenen Credit von je 6000 M. aus Staats- und Provizialmitteln je 2000 M. abzusetzen und diese letztere Summe für den Bau der Straße von Groß-Karben über den Selzer brunnen nach der Staatsstraße zu bewilligen.

Der Vorsitzende erklärt: Nachdem der Großh. Kreisrath Dr. Braden ihm vor einigen Tagen denselben Wunsch zu erkennen gegeben habe, sei der Provinzialausschuß schon in die Berathung der Frage eingetreten. Es habe sich dabei aber die Schwierigkeit ergeben, daß in den Verhandlungen des Kreisansschusses und des Kreistags die Frage der Beitragsleistung der Gemeinden gar nicht erörtert worden sei und letztere sich ganz ablehnend verhalten, auch das Interesse an dem Bau dieser Straße bestritten hätten. Der von dem Mitglied Jöckel beantragte Beschluß könne daher wohl nur unter gewissen Be dingungen gefaßt werden; vielleicht dürfte der Provinzialausschuß zu

haltungslast übergehe. Wenn übrigens die nächstliegenden Gem kein Interesse für den Bau der Straße zeigten, solle man von d Herstellung absehen. f Rechtsanwalt Jöckel erwiedert, daß Freiherr von Leonhardi keine unbeschränkte Unterhaltungspflicht habe, sondern nur verpflichtet sei, den Weg als Zugang zum Selzerbrunnen und auch nur für leichtes N Fuhrwerk zu unterhalten. 1 Rechtsanwalt Curtman gibt dem Abgeordneten Jöckel anheim, seinen Antrag im Sinne der Ausführungen des Vorsitzenden zu modi fiziren; in der jetzigen Form sei der Antrag unannehmbar. a Der Vorsitzende bemerkt noch, daß in der den Akten an⸗ liegenden Erklärung des Freiherrn von Leonhardi nicht gesagt sei, daß der Beitrag von 6000 M. zu Gunsten der Gemeinden Berwendung finden solle; letztere müßten zu den Kosten beitragen. Der Antrag des Abgeordneten Jöckel sei nur dann zur Annahme zu empfehlen, wenn derselbe entsprechend modifizirt werde. 70 Rechtsanwalt Jöckel ändert daraufhin seinen Antrag dahin ab, daß die Bewilligung der Mittel zum Bau der fraglichen Straße, vor⸗ behältlich der Verständigung über den Kostenpunkt durch Verhandlungen des Provinzial⸗Ausschusses mit der Kreisvertretung geschehen möge. 1 Oberbürgermeister Gnauth erklärt, daß er den Antrag so ver⸗ stehe, daß die besagte Straße nicht gebaut werde, sofern die Frage der Kostenaufbringung nicht im Sinne der vom Provinzial-Ausschusse geltend gemachten Anschauung zur Erledigung gelange. f In dieser Form wird der Antrag angenommen und für die StraßenstreckeGroß-Karben über den Selzerbrunnen nach der Staats⸗ straße zusammen der Betrag von 2000 M., welcher an den Kosten der Strecke Butzbach-Hausen abzusetzen ist, bewilligt. 1 Bei Rubr. 21,Kosten des chemischen Untersuchungsamtes, be- dauert Justizrath Geyger, daß von Seiten der Behörden nicht mehr

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Gebrauch von diesem Institut gemacht worden sei. 105 Der Vorsitzende theilt mit, daß er es an Aufforderungen N 3 2 zur Benutzung der Anstalt nicht habe fehlen lassen. Der vorliegende, lu

Jahresbericht des Amtes werde den Kreisämtern zum Abdruck in den Kreisblättern mitgetheilt werden. 1 Zu Rubr. 3,Beiträge der Kreise, erörtert der Vorsitzende die Gründe für deren Erhöhung. 1 Oberbürgermeister Gnauth vertritt, ohne einen bestimmten An- trag stellen zu wollen, die Ansicht, daß zunächst das aus den Ueber⸗ schüssen angesammelte Capitalvermögen hätte aufgebracht werden sollen, bevor man zur Erhöhung der Umlage schreite. 99

Aöbrigen * Vohn

fend:

Ku. 5 5 5 E 5 Am Schlusse der Diskussion bemerkt Kaufman a 5 4. ermächtigen sein, mit dem Kreisausschusse Friedberg wegen der Kosten zu den aus DN 1 weiter online N 9 aufbringung weiter zu verhandeln. 8 5 rücksichtigten beiden Straßenprojekten eine Antragstellung unterlassen 0 Bürgermeister Keil bezeichnet die Herstellung dieser Straße als habe, jedoch bitte, im nächsten Jahre an die Ausführung dieser Straßen* e und gibt zu, daß im Kreis-Ausschusse über die zu denken.. eitragspflicht der Gemeinden nicht verhandelt worden sei. Interessirt Nachdem der Voranschlag bis zum Schlusse durchgegan bed: an dem in Rede stehenden Straßenbau seien die Gemeinden Kloppen- und 11 650 Bemerkungen ch en 5 0 wird Herse* 1 de heim, Okarben und Groß-Karben, sowie auch Petterweil. Anträgen des Provinzial-Ausschusses entsprechend und mit der zu nn Rechtsanwalt Jöckel bemerkt, daß die Heranziehung der Ge⸗ Rubr. 19 beschlossenen Creditvertheilung in Einnahme und Ausgabe 14 meinden nicht beabsichtigt gewesen sei, da statt ihrer der Freiherr[auf dem Gesammtbetrag von 320563 M. 55 Pf. festgestellt. ire von Leonhardi einen Beitrag leiste. Da hiermit die Tagesordnung erschöpft ist, schließt der Vor: In Oberbürgermeister Gnauth: Nach seiner Anschauung müßte, sitzende die Sitzung. Ale der seitens des Freiherrn von Leonhardi zugesicherte Beitrag zu den Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: hi Straßenbaukosten mit 6000 M. der Provinz und dem Kreise allein v. Gagern. Rabenau. zu gute kommen, indem dieser Betrag aus Anlaß des Fortfalls der C. J. Melchior. b bead: bestehenden Unterhaltungspflicht des Freiherrn von Leonhardi gezahlt Der Protokollführer: ö werde und daher demjenigen zu gute kommen müsse, auf den die Unter Becker. 10 lg 1 b Maurerarbeiten. n Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Rendel, hier die Ausführung von Maurerarbeiten. 1 en Die Herstellung der Stirnmauern an 50 Stück Cementrohrdurchlässe soll durch schriftliches Angebot vergeben werden. Fises Voranschlag und Bedingungen liegen bis zum 23. d. Mts. auf dem Büreau des Unterzeichneten, von da ab auf dem Büreau der W Großh. Bürgermeisterei Rendel zur Einsicht offen. f 1 Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:Submission auf Maurerarbeiten bis zum 26. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, auf Großh. Bürgermeisterei Rendel abzugeben, woselbst sie dann in Gegenwart der Kommission und etwa erschienener Submittenten geöffnet werden. Friedberg den 19. Juni 1893. Im Auftrag des Vollzugs-Commissärs: 2632 VCC Bauer, Kulturtechniker. o lizei⸗ Verordnung.

Auf Grund der Ss 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über 5* 2. 7 die Polizeiverwaltung vom 20. September 1867 und des§ 143 des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883

wird mit Zustimmung des Königlichen Herrn Landraths und des Gemeindevorstandes unter Aufhebung der Polizeiverordnung vom

29. Juni 1889 für die Stadt Homburg verordnet was folgt: n§ 1. In der Zeit vom 15. Juni bis 1. September jeden Jahres dürfen die Straßen hiesiger Stadt, mit Ausnahme desNeuen Wegs und der Straßevor dem Unterthor mit durchgehendem Lastfuhrwerk, einerlei ob es leer oder beladen ist nicht befahren werden, dasselbe ist vielmehr über die obenerwähnten Straßen und die Ferdinandsan lage zu leiten.

Solche Fuhrwerke, welche auf der Durchfahrt Waaren bei hiesigen Gewerbetreibenden aufzunehmen oder abzuliefern haben, sind selbstver ständlich von dem Verbot ausgenommen.

Außerdem behält sich die unterfertigte Stelle vor,

8 8 in einzelnen Fällen Ausnahmen zu gestatten.

§ 2. Die Bestimmungen der Polizeiverordnung vom 10. Februar 1876, betr. das allgemeine Verbot des Befahrens der Promenade und 1 des Schwedenpfads mit schwerem und Oekonomiefuhrwerk, bleiben tn aufrecht erhalten. 8

§ 3. Das Recht der Gonzenheimer Orts⸗Einwohner, den 1 Schwedenpfad und die Unterpromenade zur Abfuhr des Holzes aus un dem Gonzenheimer Hardtwaldantheil bei trockener Witterung zu 4 nutzen, wird durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt.

§ 4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des 8 1 werden gemäß§ 36610 des Strafgesetzbuchs bestraft.

§ 5. Gegenwärtige Polizeiverordnung tritt mit dem 16. Jun dieses Jahres in Kraft. a

Homburg den 11. Juni 1890.

Bürgermeister-Amt. J. V.: Der Beigeordnete F. Lo z.