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1893. Donnerstag den 23. März. N 35.
Oberhessischer Anzeiger.
Wirr hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch. 53 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. n D. 0
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus—
wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Betreffend: Die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung. Friedberg den 21. März 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Im Hinblicke auf das mit dem 1. April d. J. in Kraft tretende Gesetz, betr. die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung, weisen wir Sie an, dafür zu sorgen, daß am genannten Tage die öffentlichen Uhren in Ihren resp. Gemeinden übereinstimmend nach der neuen Zeit eingestellt werden.
Bei allen Eisenbahnstationen und Telegraphenanstalten ist die neue Zeitbestimmung stets zuverlässig zu erfahren; im Uebrigen werden auch die Postboten und Landbriefträger die Zeit richtig angeben können.
Wegen der im Eigenthum der kirchlichen Gemeinden befindlichen Uhren ist an die oberen kirchlichen Behörden besonderes Ersuchen ergangen. Ur. Braden.
Betreffend: Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags. Fri edberg den 17. März 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Zur Ausführung der von dem Bundesrath des Deutschen Reichs gefaßten Beschlüsse vom 7. Juli 1892 in Betreff der Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags sind an Stelle der Bestimmungen vom 15. Dezember 1892 andere Bestimm— ungen erlassen worden, welche Ihnen nebst weiteren Vorschriften in besonderer Verfügung mit nächster Post zugehen werden.
Die nach J. 4 und IJ. 4 der Bestimmungen durch Sie und noch weiter zuzuziehende orts- und sachkundige Personen vorzunehmenden Ermittelungen sind so rechtzeitig einzuleiten, daß auf die Einhaltung des unter J. 5 und II. 6 der Bestimmungen für die Einsendung der Nachweisungen(Formular 1 und 2) bis zum 1. November l. J. mit Sicherheit gerechnet werden kann.
Im Speciellen machen wir noch darauf aufmerksam, daß für jede Gemarkung das eine Exemplar von Formular 1 mit den Angaben der Flächengehalte der Hauptculturarten nach dem Centralkataster der Centralstelle für die Landesstatistik versehen worden, während das zweite Exemplar als Concept bei Ihren Akten aufzubewahren ist; das Gleiche gilt für Formular 2. Dr. Braden.
Betreffend: Verwendung der Ueberschüsse der Sparkasse(Mathildenstift) zu Vilbel pro 1892 zu Unterstützungen. F riedberg den 18. März 1893.
träge den Gemeinde-Einnehmern in Einnahme zu decretiren und für Controlirung derselben besorgt zu sein.. Dr. Braden. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf.. M. Pf. M. Pf. Altenstadt m. Engel⸗ Groß⸗Karben 27 38 Kaichen 15 40 Oberau 6 34 Petterweil 16 81] Rommelhausen 6 39 thal 28 43 Harheim 27 44 Klein⸗Karben 21 87 Ober⸗Erlenbach 26 08 Rendel 22 61 Stammheim 20 68 Büdesheim 26 70 Heldenbergen 39 68] Kloppenheim 6 76 Ober-⸗Eschbach 18 29 Rodenbach 7 30 Steinbach 19 3¹ Burg⸗Gräfenrode 15 08 Höchst a. d. N. 13 27 Massenheim 7 67[Okarben 17 18 Rodheim 43 37 Vilbel 108 56 Dortelweil 15 65 Holzhausen 22 98 Nieder-Eschbach 18 77 Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Ossenheim. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in einem Gehöfte zu Ossenheim die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und Gehöftsperre von uns angeordnet worden ist. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Friedberg den 20. März 1893..
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Bauernheim II. Sache. Bekanntmachung. In der Zeit vom 23. bis 29. März l. J. liegen die Geldaus- 6. das Verzeichniß über zu viel empfangenes Gelände,
gleichungs⸗Verzeichnisse zu rubr. Sache nämlich: 7. das Verzeichniß über zu wenig empfangenes Gelände g
1. das Verzeichniß der übergehenden Obstbäume, auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Bauernheim zur
2. das Verzeichniß über zu viel erhaltenes Gelände infolge Beseitigung Einsicht der Interessenten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von
eines Weges, Einwendungen gegen diese Verzeichnisse findet Donnerstag den 3. das Verzeichniß über zu wenig erhaltenes Gelände infolge nach— 30. d. Mts., Nachmittags von 2—3 Uhr, in dem Gemeinde— 4.
träglicher Anlegung von Wegen, e hause zn Bauernheim statt, wozu ich die Betheiligten mit dem An⸗ das Einnahme⸗Verzeichniß über Pachtentschädigung für zu viel in fügen einlade, daß nachträgliche Reklamationen ausgeschlossen sind. Benutzung gegebenes Gelände pro 1893 infolge Grenz-Regulirung Friedberg den 21. März 1893. 335 mit Dorn⸗Assenheim und Dorheim, 9 855 Der Vollzugs-Commissär:
5. das Ausgabe⸗Verzeichniß über Pachtentschädigung für zu wenig in 1424 Ur. Wallau.
Benutzung gegebenes Gelände,
Der Unterzeichnete Stellvertreter der Staatsanwaltschaft in Forstrügesachen ersucht um Ermittelung der derzeitigen Aufenthaltsorte des Johann Elbing aus Oberellguth im Regierungsbezirk Oppeln in Schlesien, sowie des Joseph Braun aus Ilbenstadt, welche im vorigen Jahre auf Hof Haselheck als Knechte gedient haben. Bad⸗Nauheim den 21. März 1893. Schnittspahn, Forstmeister.
N Jadenflintenaffaire ein. Reichskanzler v. Caprivi: wird die Generaldiskussion geschlossen. In der Spezial⸗
D e K d Die Eigenschaft des Vorredners als Mitglied des Hauses diskussion erwiederte beim Kapitel Reichskenzler derselbe
5 ar mst a t, 1 Arz. 5 H. der hindere ihn, so zu antworten, wie er eigentlich müßte. auf die Anfrage Rickerts, die Gerüchte über den Ab⸗ Großherzog hat heute eine Reise an die Höfe Die Löwe⸗Gewehre seien durchaus gut. Wenn es noch bruch der deutsch⸗ russischen Handelsvertragsverhand⸗ von München, Stuttgart und Karlsruhe an⸗ einmal versucht werde die deutschen Gewehre schlecht zu lungen seien unbegründet. Die Spezialetats Reichstag, getreten. machen, werde er den richtigen 1 e e Amt, 1 Hauen li 20. ärz. i 5 itte Lesung Richter sucht die völlige Nichtigkeit und den Ver⸗ Etat des Reichsamts des Innern werden bewilligt.— e enenaldiek ffn 8 e der Behauptungen Ahlwardts nach⸗ 2 März. Reichstag. Dritte Lesung des Gesetz⸗ zmächst Liebknecht, welcher über die lange Hinaus⸗ zuweisen. Ahlwardt wendet sich gegen den Reichs⸗ entwurfs betr. das Provisorium mit Spanien. und Wiebe der Entscheidung über die Militärvorlage kanzler und Richter und hält seine Behauptungen auf⸗ Rumänien. Nach kurzer Debatte wird der Gesetz— Liebermann erklärt, seine Stellung zur Mili⸗ 2 angenommen. Es folgt die ere 8
Ablehni r 8 r rbreitet sich über tärvorlage später mitzutheilen. Ahlwardt habe nicht tatsberathung bei dem Spezialetat Reichsheeresverwal⸗ die Mögliche eine e 5 und e Ae nur in gutem Glauben gehandelt. tung. Nach längerer Debatte, namentlich über das spricht für die Militärvorlage, will aber andere Deck⸗ Kriegsminister v. Kaltenborn: Vor gekommene Un- mililärische Strafverfahren, wird der Militäretat an⸗ ungsmittel, keine Branntwein⸗ und Biersteuer. Redner regelmäßigkeiten seien von Offizieren aufgedeckt und genommen, ebenso der Marineetat, der Etat der Reichs⸗ verwahrt sich gegen den vom Reichskanzler gemachten abgeschafft worden. Nach einigen unwesentlichen Be⸗ justizverwaltung, des Reichsschatzamtes, des Reichseisen⸗ Vorwurf der Berleumdung und geht sodann auf die merkungen Ahlwardts, Liebermanns, Richters und Buhls bahnamtes, der Reichsschuld und des Rechnungshofes
klagt. Das Volk, behauptet er, sei einmüthig in der recht.


