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1893.

Donnerstag den 16. Februar.

1 20.

Obberhessscher Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von aus⸗

wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. Betreffend: Definitorkalprüfung der Schulamts⸗Asptranten und Aspirantinnen im Frühjahr 1893. Die Großherzogliche Kreis-Schulkommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. Sie wollen die an Ihren Schulen verwendeten Schulamtsaspiranten, Verwalter, Gehilfen und Verwalterinnen, welche sich der Prüfung zu unterziehen befugt sind, auf die in der Darmstädter Zeitung(g. B. Nr. 68 Nachmittagsblatt v. 9. d. M.) erlassene Bekanntmachung

Friedberg den 13. Februar 1893.

noch besonders aufmerksam machen, wonach diese Prüfung Montag den 17. April l. J. zu Darmstadt stattfinden soll. Die mit ihren Anlagen und Stempelmarken versehenen Gesuche erwarten wir, wie dort auch angegeben, spätestens bis zum 18. März

l. J. vorgelegt zu erhalten, um sie rechtzeitig der obersten Schulbehörde berichtlich vorlegen zu können.

Or. Braden.

Obstbaukurse an der Ackerbauschule zu Friedberg während des Frühlings und Sommers 1893.

IJ. Obstbaukursus für Baum⸗ und Straßen wärter

in der Gesammtdauer von 10 Wochen. Der erste Theil beginnt Mitt woch den 15. März und dauert vom 15.29. März und vom 10. April bis 13. Mai. Der zweite Theil findet im Juli oder August für die Zeit von 3 Wochen statt. Die Theilnehmer müssen das Alter von mindestens 16 Jahren haben und sich allen Arbeiten in den Pomologischen Gärten und anderen Obstanlagen willig unterziehen. Der Unterricht für hessische Baum⸗ und Straßenwärter ist frei; das Honorar für solche Theil nehmer aus Hessen, welche lediglich im eigenen Interesse den Kursus besuchen, beträgt 10 Mark, für Nichthessen 15 Mark.

Baumwärter, welche eine Unterstützung seitens des zuständigen landwirthschaftlichen Bezirksvereins(im Kreise Friedberg bis zu 75 Mark) zu ihrer Ausbildung wünschen, müssen sich bei dem Direktor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins melden und den Bedürftigkeits nachweis erbringen.

Während des Kursus wird in folgenden Fächern Unterricht er theilt von nachbenannten Lehrern:

Dr. von Peter: Grundzüge des Pflanzenlebens, äußerer und innerer Bau des Obstbaumes, Bodenkunde und Düngung, Lebensthätigkeit des Obstbaumes.

K. Reichelt: Obstsortenkunde, Obstbaumpflege, Obstbaum zucht, Krankheiten des Obstbaumes, schädliche Thiere, Obst⸗ verwerthung; Demonstrationen und praktische Arbeiten.

L. Felsing: Uebungen im geschäftlichen Aufsatze, Berech nungen.

II. Repetitionskursus für Baum- und Straßen-

ist Untersuchungsbaft wegen Körperverletzung verbängt.

wärter vom 15. bis 20. Mai. Solche Baum- und Straßen wärter, welche schon einen Kursus im Obstbau durchgemacht oder

längere Praxis hinter fich haben, können an diesem Kursus Theil nehmen. Nach bestandener Schlußprüfung erhalten dieselben, wenn sie ein Alter von 20 Jahren besitzen, den TitelVereinsbaumwart des Oberhessischen Obstbauvereins. Der Kursus ist honorarfrei.

III. Obstbaukursus für Lehrer und Freunde des Obstbaues, erster Theil vom 4. bis 8. April, zweiter Theil von 10 Tagen nach Uebereinkunft im Laufe des Sommers. Honorar für Hessen 10 Mark, für Nichthessen 15 Mark. Täglich von 8 bis 11 Uhr Vorträge, Nachmittags von 2 bis 5 Uebungen und Demon strationen in den Pomologischen Gärten und Baumgütern.

Die Vorträge erstrecken sich auf folgende Themata:

Dr. von Peter: Ausgewählte Kapitel aus der Morphologie, Anatomie und Physiologie des Obstbaumes.

K. Reichelt: Geschichte des Obstbaues, Pomologie, Obst baumpflege und Schnitt der Zwergbäume, Obstbaumschäd linge, Baumkrankheiten, Obstverwerthung; Uebungen und Demonstrationen.

IV. Obstbaukursus für Freunde des Obstbaues vom 10. Mai ab. Dauer desselben nach Uebereinkunft. Wöchent⸗ lich 2 bis 3 Vorträge und circa 6 Stunden Uebungen und Demon strationen. Honorar 10 Mark für Hessen, 15 Mark für Nichthessen. Programm der Vorträge wie unter III.

Je nach Bedürfniß können auch während der Sommermonate noch weitere Kurse abgehalten werden.

Anmeldungen zu diesen Kursen werden möglichst frühzeitig erbeten und sind schriftlich an den Dirigenten der Ackerbauschule, Dr. von Peter, zu richten.

Der Aufsichtsrath der Ackerbauschule zu Friedberg. Dr. Braden.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen.

Dr. Braden.

a Bekanntmachung. Donn erstag den 28. d. Mts., Nachmittags um 1 Uhr, wird in dem Gemeindehaus zu Ober⸗Rosbach das Anliefern und Zerschlagen von 60 obm Quarzitsteinen

Friedberg den 14. Februar 1893.

auf die Kreisstraßenstrecke Nieder-RosbachRodhelm durch Bezirksbauaufseher Zörb II. öffentlich vergeben.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Erledigungen. Schuhmann von Feldkrücken, Karl Jost von Kölzenhain, Krausenbach durch Gendarm Rückel in Ober Erlenbach.

Friedberg den 10. Februar 1893.

Steckbrief. Gegen den Karl Hüttner, Taglöhner von Schwarzenbach, zuletzt in Eschersheim; den Karl Göbner, Taglöhner von Krimmitschau, zuletzt ebenda, Es wird um Verhaftung, Ablieferung in das nächste Gerichtsgefängniß und Nachricht hierher gebeten(V. 27/93). Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird. Johann Georg B sch bon Döttingen(R. 15,93). N

Johann Leonhar' Peter von Ober Rodenbach vurch Gendarm Steinbach; Wilhelm Daniel von Essen durch Gendarm Steinbach; Ludwig Johannes Linker von da und Karl Appel von da durch Gendarm Zater in Ulrichstein; Severin Hegmann von

Der Großherzogliche Amtsanwaltz:

Tage das Zimmer wird hüten müssen. Darmstadt. Dem Pfandmeister Brauns wurde

daus Anlaß seines 50 jährigen Dienstjublläums das Silberne

Kreuz des Philippsordens verliehen.

Berlin, 14. Februar. Reichstag. Der Etat des Reschsamts des Innern wird weiter berathen. v. Man ueuffel(kons.) richtet an den Staatssekretär eine An⸗ frage wegen der Vorlegung einer Novelle zum Unter stützungswohnsitzgesetze, welche seit 1887 wiederholt in Aussicht gestellt, bis jetzt aber noch ausstehe. Staats- ssekretär v. Marschall erklärt, dieKreuzztg. behaupte, die in russischen deutschfeindlichen Journalen enthaltenen Artikel bezögen ihre Informationen von der hlesigen

gegenüber Manteuffel, daß der Entwurf auf Aende rung des Unterstützungswohnsitzgesetzes bereits im März v. J. von Preußen an den Bundesrath überwiesen wor den ist, dessen Inhalt bekannt gegeben wurde. Wenn die Bundes rathsausschuͤsse sich so lange damit beschäf tigen, so liege das an den dort vorgebrachten juristischen Bedenken. Staatssekretär v. Marschall erklärt, von der morgigen Debatte im Abgeordnetenhause erwarte man offenbar einen Hauptschlag gegen die Handelspolitik der Regierung. Ueber die Wirkung der Handelsverträge lägen überhaupt noch keine Erfahrungen vor, aber die Handelsbilanz für 1892 zeige bereits einen Stillstand, während dieselbe von 1887 bis 1891 stets Verschlechte

1 J. V: Neuenhagen.

1

1 Deutsches Reich. zussischen Botschaft.Ich kann nicht umhin, hierüber rungen aufwies. Graf Behr(R. P.) versteht den An⸗

1 Darmstadt Ueber das Befinden der mein allerlebhaftestes Bedauern auszusprechen Ich halte sturm gegen den russischen Handelsvertrag nicht, hält die

. 5 1777 8 5 diese Behauptung für eine holtlose Insinuation und Hetze gegen Rußland, mit welchem ein friedliches Einver⸗

1 Prinzessin Alix erfahren Wir, daß dasselbe für eine grobe Verletzung der Rücksichten, welche nehmen nöthiger sei als jemals, für unangebracht. in der Besserung andauernd fortschreitet, die man der Vertretung einer fremden Macht schuldig] Komterowski(Pole) empfiehlt die Aufhebung des Prinzessin jedoch voraussichtlich noch einige i. Staatssektetär von Bötticher hebt hervor Identitätsnachweises v. Hammersteln(kons.) betont,

es sei nichts eingetreten, was die Herabsetzung der Ge treidezölle rechtfertige und erklärt, er vertrete die Aeuße⸗ rungen derKreuzzeitung überall außerhalb des Hauses, aber nicht in demselben. Der Gesetzentwurf über die Abänderung der Maß und Gewichtsordnung nebst der erläuternden Denkschrift, ist jetzt dem Reichstage zuge gangen. Die Militärkommission des Reichstags trat heute in die Speztalberathung des Gesetzes über die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres. Zu dem An⸗ trag v. Bennigsen, wonach der zweijährige Dienst der Fußtruppen so lange bleibt, als die neue Friedenspräsenz⸗ stärke nicht herabgesetzt wird, erklärt der Reichskanler: Wie sich die verbündeten Regierungen zu dem Antrage