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ssenschaft, Ortsausschuß, hält gedruckte Bestellzettel, I., für diejenigen Landwirthe der Ge⸗ Zur Erreichung von Bestellungen sofort durch ortsübliche Bekanntmachung aufzu⸗ ordern. Einsendung der Bestellscheine. § 6. Auf Grund der eingelaufenen Einzelbe⸗ sellungen fertigt die Ortsvermittlungsstelle für die in er Gemeinde erforderliche Gesammtmenge sofort Be— ellscheine, Formular 2, aus, welche in Gemäßheit der Ministerialbekanntmachung an die Namens der Noth— tandscommission mit der Ausführung beauftragte e der hessischen landwirthschaftlichen onsumvereine e. G. m. b. H. in Darmstadt, Casernen⸗ kraße 50, einzusenden sind. Bürgschaftsleistung der Gemeinden. 8 7. Für die in die einzelnen Gemeinden auf Be— e bewirkten Lieferungen hat der Gemeinderath lamens der Gemeinde die Bürgschaft zu übernehmen. Bescheinigung über die Nichtbetheiligung von Händlern. 88. Auf dem Bestellscheine hat die bestellende Orts⸗ gelle zu bescheinigen, daß an der Bestellung nur Land— bpirthe und keine Händler betheiligt sind. Beschleunigte Lieferungen.
§ 9. Die Bestellungen werden so rasch wie möglich usgeführt. Im Falle sehr dringenden Bedürfnisses önnen Theillieferungen beschleunigt werden, da Ankäufe ereits bewerkstelligt sind.
Bedarfszeit. § 10. Zunächst sollen sich die Bestellungen auf
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ntmachung Groß; und der Ju 20, sowie de an die Groß ige, die Lei ir Linderung fend, werden on die nachsteh⸗ en. enständen fn Vetrieb. u nehmende 9“ anschuftihnn“ at, Futtermitt
nsprüche auf Entschädigung wegen Mindergehalt und
ie Bedarfszeit von jetzt bis Anfangs Oktober er— 1 05 Die Einforderung weiterer Bestellungen für ie späteren Quartale ist vorbehalten. Doch können uf Verlangen Vormerkungen für diese Zeit jetzt schon tefolgen.
Beschaffenheit der Bedarfsgegenstände. 8 11. Zum Ankauf und zur Lieferung gelangt nur seine, gute und gesunde Waare. Bei künstlichen Dünge— nitteln und bei den Kraftfuttermitteln werden bestimmte sehaltsgarantien, welche den Bestellscheinen vorgedruckt jnd, ausbedungen. Bei Sämereien wird eine bestimmte susreichende Keimfähigkeit verabredet. Probeerhebung und Untersuchung.
§ 12. Die Ortsvermittelungsstelle, Genossenschaft, rtausschuß, ist verpflichtet, von jeder Waarensendung, hit Ausnahme von Futtermais und Torfstreu, nach Lorschrift Proben zu erheben und sofort an die land— wirthschaftliche Lersuchsslation in Darmstadt mit An⸗ bag, Formular 3, einzusenden. Im Gegenfalle können
hangelnder Keimfähigkeit ꝛc. nicht erhoben werden. bine Belehrung über die Probeehebung geht den Orts— ellen sofort zu. Die landwirthschaftliche Versuchs⸗ ation gibt der Ortsstelle sowohl wie der Centralan⸗ kufsstelle von dem Ergebniß der Untersuchung einer den Probe Nachricht. Beanstandung der Sendungen.
§ 13. Beanstandungen, welche sich auf die Be— shaffenheit der Waare beziehen, sind sofort der Central— genossenschaft telegraphisch zu melden. Muster der ein⸗ betroffenen Waare sind in diesem Falle alsbald dahin einzusenden. Bertheilung der gelieferten Gegenstände.
§ 14. Die Vertheilung der gelieferten Gegenstände an die Besteller ist Sache der Ortsvermittelungsstelle. die Abgabe hat gegen Empfangsbescheinigung, Form.
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tände. N olgenden Bedarf für die S rüben, 2. Weiß deizen, 6. Sunn: 8. Winterwich rue, 10. Gen 12. Incarnatl Palnkernnehl, mehl. B. 5 kann aber 3 wuverlasigken 1 attfinden. 0 e file e 2. Superp b hosphorsäute
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zu geschehen. Die Empfangsbescheinigungen sind an e Centraleinkaufsstelle einzusenden. Preisberechnung.
S8 15. Vorherige feste Preisangaben hinsichtlich der enzelnen Gegenstände sind zur Zeit nicht möglich, da
1 vergebenden Gesammtquantum, sowie den Geschäfts⸗ fnjunkturen abhängt, und außerdem innerhalb eines wissen Zeitraums den Empfängern ein möglichst ein⸗ 15 Preis berechnet werden soll.§ 16. Die reisberechnung erfolgt zu den Selbstkosten. Transportkosten.
§ 17. Die Bedarfsgegenstände werden franko der jichsten Eisenbahnstation geliefert. Der Transport von
her nächsten Bahnstation in den Verbrauchsort ist Sache H
er Ortsvermittlungsstelle und fallen die Kosten hier⸗ . den Empfängern direkt, eventuell der Gemeinde zur Hust.
Fakturaertheilung.
§ 18. Sobald die Preisberechnung, betreffenden alles nach Bekanntgabe des Untersuchungsresultats, folgen kann, wird seitens der Centraleinkaufsstelle den Jetsstellen Faktura ertheilt. Die Ortsstellen haben die kirnzelempfänger zu benachrichtigen. Etwaige Einwen⸗ guigen gegen die Fakturabeträge sind sofort bei der
Uutraleinkaufsstelle zu erheben.
Zahlungsleistung.
8 19. Die Zahlung des von der Staatskasse für A gelieferten Gegenstände vorgelegten Betrags ist auf forderung spätestens 2 Monate nach im Auftrage len Nothstandscommission durch die Centralgenossen⸗ shift ertheilter Faktura an die betr. Gr. Distriktsein⸗ dezmerei zu leisten. ö 8 Stundungen. § 20. Landwirthe, welche in Gemäßheit der ge— lffenen Bestimmungen eine Stundung, bis 1. Dezbr. 804 ohne Zinszahlung, von da ab gegen Verzinsung, ler berechneten Beträge in Anspruch nehmen wollen, kiben bei Ausfertigung des Scheines über den Em⸗
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pfang der bestellten Gegenstände den diesbezüglichen Antrag, Formular 5, zu stellen.§ 21. Die Ortsver⸗ mittlungsstellen haben diese Anträge mit einer Begut⸗ achtung über das Bedürfniß der Stundung und die Maß en der Antragsteller, die Art und das Ma stands⸗Commission in Darmstadt, Paradeplatz 4, ein⸗
zusenden. Buchführung.
§. 22. Um eine geregelte Geschäftsführung zu er⸗ möglichen, wird den Ortsvermittlungsstellen, Genossen⸗ schaften, Ortsausschüssen, das Material zu einer ein⸗ fachen Buchführung unentgeltlich zugesendet.
Unkosten.
§ 23. Die mit der Verwaltung der Nothstandsan⸗ gelegenheiten verbundenen Unkosten trägt die Staats- kasse; ebenso fallen derselben die Kosten der Probe— untersuchungen auf der landwirthschaftlichen Versuchs⸗ station zur Last.§S 24. Den Ortsvermittlungsstellen werden die baaren Auslagen für die nothwendigen Hilfskräfte, für Botenlohn, Porto, Schreibmaterial ꝛc.
ersetzt. Formulare. § 25. Die in vorstehenden Bestimmungen vorge— sehenen Formulare gehen den Ortsvermittlungsstellen alsbald in besonderer Sendung zu. Schlußbestimmungen. § 26. Die Mittheilungen und Sendungen der Noth— stands⸗Commission an die Ortsvermittlungsstellen er⸗ folgen, soweit Genossenschaften in Frage kommen, an diese, in den übrigen Orten an die betr. Buͤrgermeistereien. Die Großh. Bürgermeister werden, sofern sie nicht selbst Vorsitzende der Ortsausschüsse sind, die Zusendungen sofort an den betr. Ortsausschuß abgeben.§ 27. Die Genossenschaften bezw. Großh. Bürgermeistereien wer⸗ den hierdurch veranlaßt, den Inhalt dieses Schreibens sofort in geeigneter Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Die Nothstands⸗Commission Jaup, Vorsitzender.
Das Haus der Zukunft
bildet einen der hervorragendsten Gegenstände der Chicagoer Ausstellung. Die Aussteller des— selben haben sich bemüht, den Besuchern ein Bild der Bequemlichkeiten und Vortheile vor— zuführen, welche die ausgedehnte Verwendung der Elektrizität hoffentlich schon dem heran— wachsenden Geschlechte gewähren wird. Selbst— verständlich ist das Haus der Zukunft vom Keller bis zum Boden elektrisch beleuchtet, je— doch mit wesentlichen Verbesserungen der jetzigen Beleuchtungsweise gegenüber. Es versteht sich von selbst, daß die Bewohner durch das Auf— machen der Hausthür oder einer Zimmerthür den Flur oder das betreffende Zimmer selbst— thätig beleuchten; neu sind aber folgende Ein— richtungen: Oeffnest du einen Schrank, so ent— zündest du damit zugleich ein Lämpchen, welches das Innere beleuchtet und wieder erlischt, wenn die Thür geschlossen wird. Ferner braucht der Hausherr nur auf einen an seinem Bette an— geordneten Umschalter zu drücken, um sämmt⸗ liche Lampen des Hauses zum Glühen zu bringen. Etwaige Einbrecher halten dieser plötzlichen Lichtfülle gegenüber schwerlich Stand. Selbstverständlich vermittelt ein elektrischer Auf— zug den Verkehr zwischen den Geschossen und treibt der Strom die im Hausstande benöthigten Kraftwerke, wie Nähmaschine, Waschmaschine, Wringmaschine. Auch bethätigt er sich an Fächern, welche Kühlung verbreiten, und er— zeugt täglich zwei Zentner Eis für den Haus— bedarf. Am schönsten ist jedoch die elektrische Heizung, besonders diejenige der Küche. Der Kochherd ist durch eine Marmorplatte ersetzt. Die Köchin hat weiter nichts zu thun, als die Töpfe mit den Gerichten auf die Platte zu setzen und diese mit der Leitung zu verbinden. Das Weitere besorgt der Strom, der auch die Bügeleisen, das Wasch⸗ und das Badewasser heizt. Wie theuer der Spaß zu stehen kommt, wird leider nicht gesagt.
Gegen die Blattläuse. Von den vielen Mitteln, welche gegen die genannten Parasiten angewendet werden, nenne ich diesmal die Preßhefe. Dieselbe wird in Wasser
aufgelöst, und alsdann werden die von Blatt—
läusen heimgesuchten Pflanzen damit bespritzt.
Brennnesseln als Heilmittel.
Die Brennnesseln sind nach Mittheilung der S
„Kneippblätter“ ein ausgezeichnetes Haarer—
der zu gewährenden Erleichterung an die Noth⸗
und haben auf allen deutschen Locomobil-Concurre
haltungsmittel. Sie erzeugen sogar da, wo die Haarzwiebeln noch nicht erstorben sind, neuen Haarwuchs. Zur Herstellung dieses Haarmittels verwendet man die Wurzeln. Man nimmt etwa 200 Gramm fein geschnittene Wurzeln, bringt sie mit einem Liter Wasser und einem halben Liter Essig aufs Feuer und läßt sie eine halbe Stunde lang sieden. Mit der abgeschütteten Flüssigkeit wird des Abends vor dem Schlafengehen der Kopf täglich ein— gerieben. Um das Sprödewerden der noch vorhandenen Haare zu verhüten, wird der Kopf wöchentlich einmal mit feinem Salatöl abgerieben.
In Amerika verstorbene Hessen und Hessen⸗ Nassauer.
New⸗Pork, N. P. Ernst Glöckner, 50 Jahre alt, aus Lich; Adolph Bühner, 37 Jahre alt, aus Hungen. Baltimore, Md. Carl Fischer, 59 Jahre alt, aus Lich. Cincinnati, O. Valentin Nau, 72 Jahre alt, aus Homberg. Detroit, Mich.
Nikolaus Herber, 67 Jahre alt, aus Klesberg, Kreis Schlüchtern.
Friedberger Markt
Mittwoch den 19. Juli.
Brodpreise vom 16. bis 31. Juli. Nach eigener Angabe der Bäcker. Für Friedberg, Bad⸗Nauheim u. Butzbach unverändert.
Fleisch⸗ ꝛc. Preise vom 16. bis 31. Juli. Nach eigener Angabe der Metzger. Für Friedberg, Bad⸗Nauheim u. Butzbach unverändert.
Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Evangelische Gemeinde.
7. Sonntag nach Trinitatis. Pfarramtswoche: Herr Pfarrer Meyer. Gottesdienst in der Stadtkirche.
Vormittags 9½¼ Uhr: Herr Pfarrer Dr. Diegel. Nachmittags 1½ Uhr: Herr Candidat Schuster. Gottesdienst in der Burgkirche. Vormittags 8 Uhr: Herr Candidat Seriba. Nachmittags 1½ Uhr: Herr Pfarrer Dr. Weiffenbach. Katechismuslehre.
Am 8. Sonntag nach Trin. Abendmahl in der Stadtkirche.
Katholische Gemeinde. Samstag Nachmittag von 5 Uhr an Beicht. Sonntag Morgen 6 Uhr Beicht; um 7 Uhr wird die heil. Communion ausgetheilt. 10 Uhr: Hochamt mit Predigt. 2 Uhr: Christenlehre und Andacht.
Bedeutende Vetriebsersparnisse
werden in jeder maschinellen Anlage der Großindustrie, des Kleingewerbes oder der Landwirthschaft durch Auf⸗ stellung einer Wolf'schen Locomobile als Betriebsmaschine erzielt. Die von der rühmlichst bekannten Maschinen⸗ fabrik von R. Wolf in Magdeburg ⸗Buckau seit mehr als 30 Jahren als Specialität gebauten halbstationären und fahrbaren Locomobilen mit ausziehbaren Röhrenkesseln übertreffen an Sparsamkeit des Brennmaterialverbrauchs, Dauerhaftigkeit und Leistungsfähigkeit jegliche Motoren anderen Ursprungs
1733 den Sieg davongetragen. 2133
Tinte.
Feine schwarze Schreib-, Copir⸗ und Archiv⸗Tinte in Flaschen zu M. 1, 60, 40 Pf.,
Feine schwarze Alizarin⸗, Schreib- und Copir⸗Tinte in Flaschen zu M. 1, 60 Pf.,
A Kaiser⸗Tinte in Flaschen zu M. 1, 20,
12 Pf.,
Schwarze Schreib⸗Tinte in Flaschen zu 20 und 12 Pf.,
Gallus⸗Tinte(Schultinte) à 8 Pf.,
3 violette Salon⸗Tinte in Flaschen zu 25 Pf.,
Feine brillantviolette Copirtinte in Flaschen à 25, 15 Pf.,
Feine rothe Tinte in Flaschen zu 40, 25 Pf.,
Feine blaue Tinte in Flaschen zu 40 und 25 Pf.,
ee Wäschezeichnen in Schachteln mit Zubehör 75 Pf.,
Hektographen⸗Tinte,
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Silber⸗Tinte,
Gold⸗ Tinte bei Carl Bindernagel.


