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Samstag den 15. Juli. 1 62.
berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch; Fan;. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, u dog ad aug hee Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 1 8. en stag
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
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odnun 0 ng. Amtlicher Theil. mungen Betreffend: Die Verwaltung des Großh. Holzs. i emst ier Ersatz für zaaugen. 5. samen⸗Magazins zu Darmstadt, hier Ersatz für ö; 5 u en WW Holzsamen⸗Lieferung pro 1852705 8 0 250 Friedberg den 12. Juli 1893. wurf getz 4 g Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 1 14 f an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Wald besitzenden Gemeinden und Markvorstände. Der Nrü i Mit Bezug auf das nachstehend abgedruckte Verzeichniß ꝛc. beauftragen wir Sie, die zur Auszahlung der Kostenantheile Ihrer Ge— j i. neinden dc. erforderliche Ausgabedecretur auf die Gemeindekasse ꝛc. zu ertheilen. fert. . 4 2 8 Mett., He Berzeichniß 99 herjenigen Beiträge, welche die nachstehenden Communalwaldbesitzer für den aus dem Großherzoglichen Holzsamen-Magazin bezogenen Holzsamen 6. Juli don 4 an das betreffende Großherzogliche Rentamt zu vergüten haben. N zoglich 5 9 Manch 1———— 8——— 2 daarsclänge Ordn.⸗ Namen Geldbetra i 5 9 Ordn.⸗ Namen Geldbetrag Ordn.⸗ Namen Geldbetrag 115 diken J Nr. der Gemeinden ꝛc. M. Pf. Rentamt. Nr. der Gemeinden ꝛc. M. pf. Rentamt. Nr. der Gemeinden c. M. Pf. Rentamt. 1(Assenheim—— Friedberg. 14[Weckesheim 16 80 riedberg. 27[Hausen 22 6 72 riedberg. 9 2 Bönstadt 64 27 5 15 Butzbach 13 45 7 28[Harheim 16 14 1 Kranz 00 3[Büdesheim 126 47 75 16][GGriedeler Mark 13 45 7 29[Massenheim 2 69 5 1 4 Burg⸗Gräfenrode 5 38 5 17[Kirch⸗Göns 41 45 5 30[Nieder ⸗Eschbach 53 80 5 l. Mts. Jaun 5[Groß⸗Karben 56 67 5 18[Wölfersheim 107 60 5 31[Ober⸗Eschbach et 5 Hausberg, 6 eldenbergen 6675 5 19[Bodenrod 28 75 32[Petterweil 24 65 15 rgens. 7 lein⸗Karben 25 08 1 20[Fauerbach v. d. H. 16 36 11 33 Rodheim v. d. H. 62 60 1 le man bis zup, 8 Nieder-⸗Florstadt 122 51 5 21[Hoch⸗-Weisel 174 82 5 34[Klein⸗Karben 10 40 15 i Herrn Wil, 9[Ober ⸗-⸗Florstadt 61 15 1 22 Langenhain 378 7 35[Trais⸗Münzenberg 5 machen. 10[Stammheim 100 85 5 23 Maibach 1 27 298 1 Mark 25 Der Von 11 Beienheim 5 38 75 24[Münster 166 51 1 36[Wohnbach 26 90 Nidda. e 19 Reichelsheim 39 62 5 25 Nieder⸗Weisel 156 73 5 Summe[1940 97 cteranen-. 1 Rodheim v. d. H. 33 60 95 5 26 Ostheim 3 55 5 1 berg. Bekanntmachung. d. NB, Das nachstehende Ausschreiben Großh. Ministeriums der Finanzen, Abtheilung für Forst⸗ und Cameralverwaltung, bringen wir hier⸗ Bersammum. jurch zur öffentlichen Kenntniß. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. ronung: 4 Friedberg den 13. Juli 1893. J. V.: Dr. Göttelmann. 8 der A—. niuges dere“ zu Nr. F. M. D. 25769. Darmstadt am 7. Juli 1893.
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Betreffend: Den landwirthschaftlichen Nothstand. 8 ä Das Großh. Ministerium der Finanzen, Abtheilung für Forst⸗ und Cameral-Verwaltung,
an die Großh. Forstämter, Rentämter und Oberförstereien.
Unter Bezugnahme auf den vierten Absatz des Landtagsabschieds 4. Für diejenige aufgearbeitete Waldstreu, die seit dem 12. v. Mts. vom 28. v. Mts. verfügen wir mit Genehmigung Großh. Ministeriums versteigert wurde, ist nur der halbe Tarifpreis nebst 1 Mark der Finanzen das Nachstehende: Erntekosten pro Haufen à 5 ebm zu zahlen.
5. Es wird empfohlen, mit den Waldarbeiten im Herbste d. J.
Un) möglichst frühzeitig zu beginnen, um der Bevölkerung Gelegen—
4 Waldstreu wird der 1. Dezember 1894 bestimmt. r
4 2. Die Abgabe von Futterlaub und Rupfgras aus den Domanial— Mit Rücksi 1177 3761 1;;
4 f b 5 8 it Rücksicht auf Ziffer 4 gegenwärtiger Verfügung sind die
1 waldungen soll mit e 1. d. Mis. an für das Protokolle derjenigen Versteigerungen aufgearbeiteter Waldstreu aus laufende Jahr vorerst unentgeltlich geschehen. den Domanialwaldungen, die seit dem 12. v. Mts. einschl. abgehalten
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1 3. Bei den Handabgaben von Waldstreu ist Privatbürgschaft wurden, alsbald mit Bericht anher vorzulegen. Wir werden dann, in gleicher Weise zuzulassen, wie dies bezüglich der versteigerten wegen eventueller Herabsetzung der betreffenden Schuldigkeiten das Er—
Waldprodukte angeordnet if.(ek. Seite 515 des Handbuchs forderliche anordnen. Für die Ausfertigung: für die Forst⸗ und Cameralverwaltung). Dölp. Betreffend: Den Bezug von Futtermitteln ꝛc. durch die staatliche Nothstands-Kommission. Friedberg den 13. Juli 1893.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach§ 7 des von der Nothstandskommission unterm 11. d. Mts. an sämmtliche Ortsvermittlungsstellen erlassenen Ausschreibens lat für die Rückzahlung des Preises der in die einzelnen Gemeinden(auf Bestellung) durch die Nothstandskommission bewirkten Lieferungen ton Sämereien, Futtermitteln, Düngemitteln und Streuersatzmitteln in allen Fällen der Gemeinderath Namens der Gemeinde die Bürgschaft u übernehmen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, dafür besorgt zu sein, daß den an die Ortsvermittlungsstellen einzusendenden Bestellscheinen
6 6 des Ausschreibens) die bezüglichen Erklärungen des Ortsvorstands beigefügt werden und daß für diejenigen Bestellungen, die bereits
bpeitergegeben worden sind ohne Bürgschaftserklärung des Gemeinderaths, die letztere nachträglich beigebracht werde.
J. V.: Dr. Göttelmann.
Bekanntmachung. Letreffend: Die Zulassung von Loosen auswärtiger Lotterien zum Vertriebe im Großherzogthum. 5 25 5 b 2 Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Verband der oberbadischen Zuchtgenossenschaften die Erlaubniß ertheilt, die Loose einer anläßlich des am 15. September l. J. zu Radolfzell stattfindenden Centralviehmarktes zu veranstaltenden Verloosung von
Jauchtvieh innerhalb des Großherzogthums zu vertreiben.
Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verloosungsplan dürfen 30,000 Loose 2 1 Mark ausgegeben werden und müssen 22,400 Mark zum Ankauf von Gewinnsten verwendet werden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 11. Juli 1893. J. V.: Dr. Göttelmann.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Heinrich Lind, Heinrich Petersohn und Heinrich Jung, sämmtlich von Wölfersheim, wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde
Wölfersheim eidlich verpflichtet. FF a Konrad Müller IV. von Wölfersheim wurde als Feldschütze für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.


