1893.
Dienstag den 14. Februar. M19.
Dberhessischer Anzeiger.
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1 f 8 10 9;; a g 2 5. eu.“ Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 1 3 1 g Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, ne und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Vonersiag unh Sig stag m dert Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoneen von aus⸗ ette wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. e, Amtlicher Theil. bent teh Betreffend: Ausästungen der Baumpflanzungen an Telegraphenleitungen. Friedberg den 11. Februar 1893.
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Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Entsprechend einem Ersuchen der Oberpostdirektion Darmstadt beauftragen wir Sie, bezugnehmend auf unsere Verfügung vom
23. Dezember 1890, Kreisblatt Nr. 152 von 1890, gelegentlich der bevorstehenden Winter—
und Frühjahrs⸗Ausästungen der an Communal⸗
straßen, sowie in den Ortschaften bestehenden Baumpflanzungen dafür Sorge zu tragen, daß die längs dieser Straßen geführten Telegraphen⸗
2 Ng, leitungen vom Baumwuchs soweit freigelegt werden, daß Berührungen mit den Aesten auch für den Sommer bezw. beim ferneren Wachsen Nagne, der Bäume ausgeschlossen bleiben. Der Wuchs der Anpflanzungen ist so zu reguliren, daß nach allen Richtungen mindestens zwei Fuß um s, Hof die Leitungsdrähte ganz freier Raum bleibt, weil andernfalls Störungen der Telegraphenlinien im Laufe des Sommers eintreten. 170 5 10 Dr. Braden.
erke J. Kein Bekanntmachung.
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Betreffend: Die Ertheilung der Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großberzogthum Hessen Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der hanseatischen Seeversicherungsgesellschaft in Hamburg die Erlaubniß zum
Geschäftsbetrieb im Großherzogthum unter den üblichen Bedingungen auf Widerruf ertheilt w
Friedberg den 10. Februar 1893.
orden ist.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Br. Braden.
en Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Johann Frank wurde als Wasenmeister für die Gemeinde Butzbach und Heinrich Balzer als Wasenmeister für die Gemeinde rten Weckesheim verpflichtet. or. rorg Graf Deutsches Reich. die Städte über 20,000 Einwohner obligatorisch machen,] verknüpft seten. Die Regterungen und Behörden kapitu⸗ l Darmstadt, 10. Febr. 2. Kammer. In der Bel der Abstimmung wird nach längerer Debatte, unter lirten gegenüber dem Verlangen, die Sonntagsruhe wie⸗
heutigen Sitzung wird die Berathung des Kunststraßen Ablehnung aller Anträge, Art. 1 und 2 der Regterungs der möglichst einzuschränken. Besonders in Bayern, bei⸗
Ithran gesetzes fortgesezt. Möhn wird gegen den Ausschußan vorlage abgelehnt. Hlermit ist eine weitere Berathung spielsweise in Nürnberg, Fürth und in Schwaben existirte . ep trag, wie auch gegen die Regierungsvorlage stimmen, über die anderen Artikel überflüssig geworden. für die Genußmittelbranche fast keine Sonntagsruhe. Minde wenn nicht der Reglerungsvorschlag dahin erweitert— Der Pfandmelster Müller in Mainz wurde zum] Dte Aechtung der Soztoldemakraten durch preußssche inden werde, nicht nur die Kreisstraßen, sondern auch die Steueraufseher ernannt. Elsenbahnwerkstätten sei keineswegs eine rein preußtsche
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Staatsstraßen den Provinzen zu überweisen. Mittler⸗ weile ist ein Antrag von Gutfleisch eingegangen, Artikel 1 der Regterungsvorlage dahin abzuändern, daß alle Kreis⸗ und Staatsstraßen Provinzilalstraßen sein sollen.
Berlin, 10. Febr. Der Reichstag beräth den Etat des Reichsamts des Innern. Möller(nat. lib.) bringt eine Rethe von Beschwerden über die Bestimmungen wegen der Sonntagsruhe vor. Bebel bemängelt, daß die Sonntagsruhe im Gewerdebetriebe immer noch nicht
Angelegenheit; jede große Frage, die das deutsche Volk bewege, gehöre vor den Reichstag. Die Arbeiter dürften nur in ganz bestimmten Fällen sofort entlassen werden, der Staat dürfe nicht von den Arbeitern eine konser⸗ vative Gesinnung verlangen. Der bayerische Bundes
5 Gutfleisch bittet, die Regierungsvorlage in ihrer durch 8 f 5 mlm seinen Antrag U telrten 155 N Haas eingeführt werde; ihm scheine, daß hier infolge des kommissär Land mann rechtfertigt die Verfügungen der Ueberzicht gibt zu bedenken, daß durch die Reglerungsvorlage nicht] Widerspruches der Großindustriellen eine Verschleppung Regierungen von Mittelfranken, Schwaben und Ober⸗ mehr wie vielfach seither das Hochbauwesen der Gemein der Sache beabsichtigt werde. Die Zahl der mit der bayern. In Oberbayern sei den Ladengeschäften der Netschen den von den Kreistechnikern desorgt werden könne; es] Sonntatzsruhe Zufrsedenen set bet weitem größer als Sonntag freigegeben worden, weil dort das Handels⸗ . würden hieraus den Gemeinden große Ausgaben er- die der Unzufriedenen. Er wendet sich darauf gegen die gewerbe überwiege. Die ländliche Bevölkerung wohne
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wachsen. Die Ueberweisung der Straßen an die Pro⸗ vinzen bedeute den ersten Schritt zur Wiederherstellung der Provinzialregterungen. Gegenüber den gestrigen Aeußerungen Ulruchs der die geringe Selbstständigkeit der Kreistagsmitglieder bemängelt habe, muͤßte er be
Fabrikordnungen im Staatsbetriebe, weche vielfach den Gesetzen widersprächen. Er führt eine Anzahl solcher Fabrikordnungen an, durch welche die sozialdemokrattschen Arbeiter geächtet werden sollten, während doch die Staatsbehörden in erster Linte verpflichtet wären, den
so entfernt von der Stadt, daß sie nur Sonntags ein⸗ kaufen könne. Die ortsstatutarische Regelung der Sonn- tagsruhe in Oberbayern sei mißlungen, v. Pfetten (Centr.) führt aus, der Reichstag könne die lokalen Verhältnisse nicht beurtheilen, welche die bayerischen Be⸗
een. tonen, daß diese Mitglieder mit Umsicht und Pflichttreue Privatunternehmern mit gutem Belsptel voranzugehen.] stimmungen über die Sony tagsruhe herbeigeführt hätten. hof. 1 ihre Aufgabe erfaßten. Tendenzen des Umsturzes aber Handels minister von Berlepsch hebt gegenüber Bebel Wöllmer(freis.) bemerkt, der Staat set in seinen 1 würden die Kreisräthe jeder Zeit mit kräftiger Hand ent hervor, daß die Beschwerden desselben über die Arbetts Betrieben Arbeitgeber und zugleich Aufsichtsinstanz, er
„ begentreten. Jöckel fützrt aus, daß bel Ueberwelsung ordnungen in Staats betrieben ausschlteßlich preußtsche müsse daher noch mehr als der Privatmann vermeiden, ter Saist der Straßen an die Provinz eine richtige Wahrung der] Angelegenheiten betreffen. Die Klagen der Tabakhändler] daß die Arbeltsordnungen ungexechtfertige Bestimmungen, r Winte t Interessen nicht möglich sei; weder der Staat noch die seien gleich nach dem ersten Sonntag eingereicht worden, wie die über das politische Glaubens bekenntuiß der Ar⸗ konnten daher nicht für berechtigt gehalten werden. Die beiter, enthalten. Das Sonntagsxuhegesetz habe günstig
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Provinz hätten die richtige Initiative, da sie die Ver hältnisse nicht aus eigener Anschauuntz kennten. Durch die Annahme der Aus schußanträge werde ein Akt der Selbstverwaltung geschaffen. Durch die Vorlage werde der Bureaukratie aufs Pferd gebolfen.(Bravo!) Ulrich wendet sich gegen Haas und erklärt, daß in vielen Kreisen geradezu eine Paschawirthschaft bestehe.(Oho!) Berg sträß er protestirt dagegen, daß durch die Regierungsvorlage
keineswegs unberechtigten Klagen der Geschäfte mit länd⸗ licher Kundschaft oder der Geschäfte, welche mit Wagren handeln, die auch in Wirthschaften erhältlich sind, könnten durch Ortsstatut berücksichtigt werden Hitze(Centr.) wünscht eine Unterscheidung zwischen den großen Städten und dem Lande; er konstatirt, daß im Uebrigen über das Gesetz eine große Befriedigung herrsche. Stöcker erklärt
gewirkt.— In der Milttärkommission des Reichstags be⸗ antragte Rickert die gesetzliche Einführung der zwet⸗ jährigen Dienstzeit für die Fußtruppen, also die Ab- änderung des Artikels 59 der Reichsverfassung vom 1. Oktober 1893 ab. 5
— Der Bundesrath ertheilte in der am
9. dieses Monats unter dem Vorsitz des
t zu vermlelll der Bureaukratie in den Sattel geholfen werde. Durch] den Grundsotz, daß den Handlungsgehilfen ein zusammen— ri dten Grafen n 5 rl Fri die Ueberweisung an die Provinz werde keine Verödung hängender Sonntagnachmittag gewährt werden solle, für 1 schen 4 55 5 17 7 8 5 der Kreise eintreten, die Aufgaben der Kreise mebrten] ein Paladium, welches auch nicht im Interesse der kleinen Koefering abgehaltenen Plenarsitzung dem Ge⸗
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sich immer meh. Laußz erklärt sich für den Ausschuß⸗ antrag, da in dem Kreistag die Wahrung der Interessen wirksamer sei. Finanzminister Weber erklärt, die Regte rung set nicht in der Lage, den Vorschlag des Abg. Gut⸗ fleisch anzunehmen. Das Haus tritt hierauf in die Spezlalberatbhung ein und zwar zunächst über Artikel 1 des Ausschußentwurfs(Ueberwessung aller Straßen an die Kreise) und über den Antrag Gutfleich(Ueberweisung sämmtlicher Straßen an die Prorinz.) Wolfskehl kann nur für den Antrag Gutfleisch stimmen. Gut fleisch empfiehlt nochmals seinen Antrag. Der Aus schußantrag wird hierauf mit 28 gegen 19 Stimmen ab⸗ gelehnt; ebenso erfolgt Ablehnung des Antrags Gutfleisch mit 28 gegen 15 Stimmen. Die Regierungsvorlage wird gegen eine Stimme abgelehnt. Hiermit ist eine Abände— rung der seitherigen Bestimmungen überhaupt abgelehnt. — 11. Febr. 2. Kammer. Das Haus tritt in die Be rathung des Gesetzentwurfs über die innere Verwaltung
Städte aufgegeben werden dürfe. Wöllmer kfreis.) konstatirt, daß bisher von Konsumenten noch keine Peti⸗ ttonen gegen das Gesetz eingelaufen sind. Das Gesetz sel im Allgemeinen als ein großer Fortschritt zu bezeichnen Bebel hebt hervor, die Handlungsgehilfen hätten jetzt zum Theil keinen freien Sonntag, da man dleselben bis 4 oder 5 Uhr Nachmittags unter Umständen beschäftigen könne. Berlin, 11. Febr. Reichstag. Bei der fortgesetzten Berathung des Etats des Reichsamts des Innern empfiehlt v. Stumm(R P.), für das Land und die kleinen Städte die Sonntagsnachmittagsstunden für den Verkauf freizugeben; die Arbeiter wünschten, Sonntags auch nach 2 Uhr einkaufen zu können. In Bezug auf die Arbeitsordnungen spreche er der Eisen
bahn verwaltung seinen Dank aus für die Verfügungen
und hoffe, daß auch andere Staatsverwaltungen ein, sähen, daß nur auf diesem Wege die Sozialdemokratte, die gar keine politische Partei sei, bekämpft werden
setzentwurf wegen Abänderung der Maß- und Gewichtsordnung, dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Geltung des Gerichtsverfassungs— gesetzes in Helgoland, und den Gesetzentwürfen für Elsaß⸗Lothringen, wegen Abänderung und Ergänzung des Gesetzes über die Depositenver— waltung vom 24. März 1886 und, betreffend die Errichtung von Spar- und Darlehnskassen mit Gemeindebürgschaft, die Zustimmung.
Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien, 11. Febr. Infolge der Entlassung eines wegen socialistischer Umtriebe bestraften Arbeiters stellten auf mehre⸗ ren dem Staate gehörigen Schichten des Brüxer
5 und Vertretung der Kreise und Provirzen ein. Arnold könne. v. Vollmar(Soz.) sagt, der christliche Stand K 8 lrbeiter die Arbeit ein. 0 200 beantragt, daß die Städte mit ihrer Beitragspflicht zu punkt müßte zur vollen Sonntagsruhe führen. Man. 55 1 1177 Arbeiter lienn 90 den Kosten des Straßenwesens in den Kreisverbänden habe den Wählern vorgeredet, nur die Sozialdemokraten, est, 9. Febr. Heute 9 1 5 0 157% bleiben sollen, der Aus schuß will das Ausscheiden für selen Schuld an den Uebeln, die mit der Sonntags ruhe in der Ungarischen Waffenfabrik die Arbeit „ IN
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