„i593 Donnerstag den 11. Mai. a 55.
Oberhessischer Anzeiger.
* 0 5 alt, weg., Schwanz lb, Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mi zspize, ir 5 ontag, Mittwoch 7. 8 8 77 5. 2 5. bone 0 und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint e e e Dienstag, en 1* 5 der siche Rehn, Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzei ördli preis re Auth 1 925 end el„ lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ aeg——— ern. 8 Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. bed NR Amtlicher Theil.
rig Faint 0 Mr. 2007.) Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags. Vom 6. Mai 1893. 5 10 91 Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen c. verordnen auf Grund des nach Artikel 24 der Reichsverfassung vom Bundesrath unter Unserer Zustimmung gefaßten Beschlusses, im Namen
deko des Reichs, was folgt: Der Reichstag wird hierdurch aufgelöst.
, Sitz ur 5 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck Kaiserli Insi 6 N. 10 f e Bertin den 6, Mai 19955 9 schrift und beigedrucktem aiserlichen Insiegel. %%(L. S.) Wilhelm. Graf von Caprivi. 0 7% Vetreffend: Reichstagswahlen. Friedberg den 9. Mai 1893.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
len werden. Nach Kaiserlicher Verordnung sind die Reichstagswahlen auf den 15. Juni l. J. anberaumt.
indernag i Zufolge Verfügung Großh. Staatsministeriums vom 8. d. Mts. zu Nr. St.⸗M. 1971 laden wir Sie daher ein, mit Aufstellung der
g- Naß Wählerlisten zu der demnächst stattfindenden Reichstagswahl unverzüglich zu beginnen und deren Fertigstellung dergestalt zu beschleunigen, daß fia⸗ Ba, die Auslegung der Wählerlisten unfehlbar Donnerstag den 18. l. Mts. erfolgen kann. Bei Aufstellung dieser Listen, welche für jeden
stricke 1 Wahlbezirk in doppelter Ausfertigung und genau nach dem vorgeschriebenen Formular zu erfolgen hat, sind die Bestimmungen in den 88 1 W. Vent bis 3, 7 und 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869(Bundesgesetzblatt von 1869 Seite 145) und in§ 1 und 7 des
Nin Reglements zur Ausführung dieses Wahlgesetzes vom 28. Mai 1870(Bundesgesetzblatt von 1870 Seite 275) zu beachten. f
fl 1 Bezüglich des Eintrags des Alters in Spalte 4 des Formulars zur Wählerliste genügt es jedoch, wenn dieser Eintrag dahin vollzogen
8 inderhh wird, daß der zum Wählen Berechtigte das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat. N
sen; ferner U Auf Grund des§ 7 des Wahlgesetzes für den Reichstag und§§ 6 und 7 des Ausführungs-Reglements hierzu werden zugleich für
a die nächste Reichstagswahl und zwar sowohl für die ersten Wahlen als auch etwaige Ersatzwahlen nachstehende Vorschriften ertheilt, welche
il un Ei Sie, insoweit solche Ihre Gemeinden betreffen, ortsüblich bekannt machen lassen und daß dies geschehen, anher anzeigen wollen.
e ee 1. Jede Bürgermeisterei des Kreises Friedberg— mit Ausnahme von Friedberg und Vilbel— bildet einen Wahlbezirk; die selbst⸗ eee ständige Gemarkung Wickstadt wird für die bevorstehende Reichstagswahl der Bürgermeisterei Assenheim, Bainhards der Bürgermeisterei Ober⸗ ichs, frth⸗ 80 Rosbach, Straßheim der Bürgermeisterei Ockstadt, Haselheck der Bürgermeisterei Ober-Mörlen und Oes der Bürgermeisterei Hausen angeschlossen. wwße, el. 5 1903 80 1775 Sue bie- ub fen Pünemnt getheilt: der erste Wahlbezirk umfaßt die Wahlberechtigten der Hausnummern von in Sonuenshi Nr. i„der zweite Bezirk die u rigen Hausnummern f
empfehlen zu 3. Die Stadt Vilbel wird ebenmäßig in zwei Wahlbezirke getheilt: den ersten Wahlbezirk bilden sämmtliche auf der rechten Seite der den zweiten Bezirk
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Nidda gelegenen Hofraithen sowie Marktplatz, Lohstraße und Hanauerstraße einschließlich der angrenzenden Nebenstraßen,
toll vonn die sämmtlichen übrigen Straßen und Hofraithen. en⸗ Sta 4. Die Auslegung der Wählerlisten(§. 8 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 und§ 2 des Reglements vom 28. Mai 1870) hat unfehlbar von Donnerstag den 18. Mai bis Donnerstag den 25. Mai l. J. stattzufinden und haben Sie deshalb Montag den 15.
agu l und Dienstag den 16. l. Mis. in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, daß die Listen der Wähler zum Reichstage von Donnerstag
Kaiserstuf⸗ den 18. Mai bis Donnerstag den 25. Mai l. J.— beide Tage einschließlich— auf dem Gemeindehause bezw. dem etwa sonst hierfür
Schuhwaren bestimmten Locale zu Jedermanns Einsicht ausgelegt seien und daß Einsprachen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Listen inner⸗ halb 8 Tagen nach Beginn der Auslegung bei Meidung des Ausschlusses den betreffenden Bürgermeistereien vorzutragen seien.
toll, vorm. J. e
Haarig Am 18. l. Mts. unfehlbar sehen wir Ihrer berichtlichen Anzeige darüber entgegen, daß, nachdem Sie am 15. und 16. l. Mts. die Bekanntmachung bezüglich der Offenlegung der Wählerlisten erlassen haben, diese Offenlegung von Donnerstag den 18. l. Mts. und zwar von enpfeslt! Morgens an, erfolgt ist.
-& Hul Die nothwendigen Formularien zu den Wählerlisten, wozu die erforderlichen Einlagebogen mit der Feder herzustellen sind, sowie die euere Formularien zu den Wahlprotokollen werden Ihnen mit nächster Post zugesendet.
anten hit Weitere Anweisung in Betreff des Wahlgeschäfts folgt in der Kürze. Dr. Braden. e Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Burg⸗Gräfenrode. Bekanntmachung.
1 Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundbesitzer, welche mehr wie die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, für die Feldbereinigung in der Gemarkung Burg⸗Gräfenrode erklärt haben, so wird dieses Resultat unter dem Hinweise bekannt gemacht, daß das ultats in der Zeit vom 11. bis 18. Mai l. J. auf dem Amtszimmer der Großh.
1 „ M 18 W. Abstimmungsprotokoll nebst Zusammenstellung des Ruf b auf er del die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des
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N 100 N. 5 Bürgermeisterei Burg⸗Gräfenrode zur Einsicht der Interessenten offenliegen. Einwendungen gegen keit Re 5
90 Ergebnisses sind binnen 14 Tagen von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im Kreisblatt an gerechnet mittelst schriftlicher Beschwerde bei Der Vollzugs⸗Commissär:
1
dr Bun, der Großh. Oberen landwirthschaftlichen Behörde geltend zu machen. a
11 Friedberg den 9. Mai 1893. 7 Hr. Wallau. 2122 Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. 5
Ernannt und verpflichtet wurde: Joseph Damm von Rockenberg als Nachtwächter für diese Gemeinde.
ich. der letzteren die Vorlage über die Schonzeit des Reh⸗ konsistoriums mit dem Titel Oberkonsistorialassessor er⸗
0 ekessches r bocks sowie über die Gemeindejagden an. Bezüglich nannt, der Oberkonsistorialbuchhalter Gerhardt unter
Darmstadt, 8. Mai. O. K. H. 8 der der Straßenbrücke bei Worms war die 1. Kammer dem Verleihung des Charakters als Rechnungsrath auf Nach⸗
Großherzog und die Prinzessin Alix sind gestern Beschluß der 2. Kammer 44 f hatte 2 5 0 5 in e der 51 e 7
5 ü i f inge⸗ schloss i f ie Regier 1 richten, den stelle zu Eberstadt präs. Pfarrverwalter Althen dase st in erwünschtem Wohlsein aus Italien einge⸗ schlossen, ein Ersuchen an die Regierung zu nchen, stelle 5
Betrag für dieselbe in das nächste Staatsbudget einzu⸗ bestätigt. 5
9— Postpersonal⸗ Nachrichten. D Postan⸗
kuchen woffen. S. K. Hoheit wird sich am 12. b. stellen. Ein gleichlautender von Schröder unterstützter
61 Mts. nach Dresden und von dort nach Wien Antrag auf Empfehlung in der 2. Kammer wurde mit wärter Dollega in Westhofen wurde als Postverwalter, ia begeben. 20 gegen 17 Stimmen abgelehnt. Sodann gab Präsi⸗ die Postanwärter Dahmer in Lauterbach, Ringenwald 2 0 Geschäftsübersicht über die jährige und Schäfer in Mainz als Postassistenten, die Tele⸗
— 9. Mai. 2. Kammer. In der heutigen Schluß⸗ dent Weber eine 1 8 ige 0 95 zals. 10 n, die sitzung wurden insbesondere Rückäußerungen der ersten Thätigkeit der 2. Kammer. Morgen findet der feierliche graphenanwärter Jahn in Bingen, Sude in Friedberg Kammer, die heute Vormittag ebenfalls tagte, erledigt. Schluß der Kammern durch S. K. H. den Großherzog und Böhm in Mainz als Telegraphenassistenten ange⸗
t wenigen nicht erheblichen Aus⸗ statt. Die Neuwahlen finden im Nachsommer nach Be⸗ stellt, der Postsecretär Suckau von Michelstadt nach
Die Kammer sprach mi g 4. 5 5 nahmen ihr Beharren auf den früher gefaßten Beschlüssen endigung der Reichstagswahlen statt. 25 Mainz, der Ober⸗Postassistent, Vierheller von Groß⸗ i de rhessischen Eisenbahnen Gerau nach Darmstadt, der Postassistent Grenz von
aus. Ueber das Gesetz betr. die Entschädigun des— Der Heizer bei der 0 isenb 5 astadt, Wildschadens war* in r Volz, wurde zum Lokomotivführer und der Hilfsheizer Darmstadt nach Groß-Gerau und der Telegraphen⸗
dem die 2. Kammer dasselbe gänzlich abgelehnt hatte, Wenderoth zum Heizer e int, der Amtmann Nebel assistent Brenner von Offenbach nach Groß-Zimmern nicht eingetreten, nahm jedoch in Uebereinstimmung mit zu Gießen wurde zum wette hen Mitglied des Ober- versetzt.


