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Samstag den 13.

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Zetrugs festzunehmen.

Donnerstag den 10. August.

1 93.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch J und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf.,

lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10

Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗

1 wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

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f Amtlicher Theil.

Betreffend: Das Einernten des Obstes in den Gemeinden des Kreises. Friedberg den 8. August 1893.

zur Ausführung desselben Erforderliche al

Falle ist eine besondere Vorlage an uns nicht

Die Feldschützen sind anzuweisen,

Obstes Folgendes verfügt: 8

F. 2.

geliefert ückständig. Wir weisen Sie daher an, * Rückstande befinden.

im 29. Januar 1876 in Günterod.

bönigstein und Bad-Nauheim(N. 618/93). Friedberg den 7. August 1893.

Das Großherzogliche Kreisamt Sie wollen das nachstehend abgedruckte

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Reglements,

Die Einerntung der Zwetschen, Aepfel und Birnen darf nicht vor dem

Don dem Bürgermeister mit Zuziehung mehrerer der bedeutendsten Baumstückbesitzer

Hbestimmten und von dem Kreisamt genehmigten Tag begonnen werden.

Wer deßhalb, weil sein Obst früher zur Reife gekommen, dasselbe vor

dem allgemeinen Termin ernten will, hat um die Erlaubniß hierzu bei dem Bürger meister nachzusuchen, welcher, insofern er es für nöthig hält, durch einen oder nach Amständen zwei bis drei der in§. 1 erwähnten Besitzer einen Augenschein darüber einnehmen lüßt, ob das Obst den nöthigen Grad der Reife erreicht hat und ohne Nachtheil des Eigenthümers nicht bis zur allgemeinen Ernte hängen bleiben kann. Wird die Ernte gestattet, so hat der Bürgermeister zugleich einen Termin festzusetzen bis zu welchem dieselbe vollendet sein muß. Von der ertheilten Erlaubniß hat der Bürger⸗ meister die Feldschützen zu benachrichtigen und für geeignete Aufsicht Sorge zu tragen.

nöthig.

F. 3.

meister nach Maßgabe der und Stunden verboten.

F. 4.

§. 5.

Zetreffend: Die Beiträge zur land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh Obwohl die Beiträge zur land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft binnen werden sollen(s. S. 20 der V. v. 11. Juli 1888), si

Erledigung. Elias Schliefer von Bellenberg, durch Schutzmann Bleßing in Worms. Steckbrief. Heinrich Simon, geboren am 2. März 1871 in Lollar, ist auf Grund Haf Um Nachricht vor Zuführung wird gebeten(F. 731,93).

Ausschreiben. Am 24. Juli 1893 wurde auf Hofgut Griedel ein inzwischen reparirtes eide Absätze einwärts gelaufen, die Schäfte roth gefüttert, einer der tuchenen Struppen halb durchger d Um Fahndung, Durchsuchung, Beschl

auch bezüglich des Auflesens von Fallobst, sind zur auf etwaige Obstfrevel gerade in der Zeit vor der Reife, bezw. Aberntung, besonderes Augenmerk zu haben.

Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Reglement vom 29. August 1860 in Ihren Gemeinden wiederholt bekannt sbald veranlassen.

Die Festsetzung des Tages, an welchem frühestens mit der Einerntung des Obste lassen, falls Sie hierin mit den größeren Baumstückbesitzern, die nach§S 1 um ihre M

machen und das

s begonnen werden darf, wollen wir Ihnen über einung zu fragen sind, übereinstimmen.

In diesem Anzeige zu bringen.

r. Braden.

Reglement in Betreff des Einerntens des Obstes. In Folge Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom

Von dem Zeitpunkt an, wann das fallende Obst als Viehfutter ver⸗ . laufenden Monats zu Nr. M. J. 10,692 wird in Bezug auf das Einernten des

wendet werden kann, ist das Auflesen des Fallob

stes außerhalb der von dem Bürger Localverhältnisse hierfür wöchentlich zu bestimmenden Tage

Der Zeitpunkt, von wann an die vorstehende Bestimmung bezüglich des Lesens des Fallobstes eintritt, wird von dem Bürgermeister festgesetzt und bekannt gemacht. Kinder, welche das Alter der Schulpflichtigkeit noch ni haben, dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen das Geschäft des Lesens verrichten. Von den Bestimmungen der 88. 1 bis 3 sind ausgenommen: alle rundum eingefriedigten und an den Wohnhäusern oder innerhalb des Orts an der Ortsstraße liegenden Grundstücke.

Uebertretungen der§8. 1 bis 3 des vorstehenden Reglements werden nach Artikel 69 des Feldstrafgesetzes bestraft.

Friedberg den 29. August 1860.

cht überschritten

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. l Trapp.

Friedberg den 6. August 1893.

erzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

4 Wochen nach Zusendung der Hebregister ab

nd nach Mittheilung des Genossenschaftsvorstandes doch noch viele Gemeinden die Gemeinde-Einnehmer zur baldigen Zahlung anzuhalten, sofern Sie finden, daß sich diese noch

Ur. Braden.

tbefehls Großh. Amtsgerichts Friedberg vom 24. Juni l. J. wegen

Paar Schaftenstiefel(Faltenstiefel) mit verschlissenen Doppelsohlen, issen, gestohlen. Dringend verdä agnahme und Verhaftung wird gebeten(B. 412/93).

Person, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Friedrich Finger, geboren am 23.

chtig ist Ludwig Hermann, geboren Juli 1867 in DarmstadtBessungen, zuletzt in

Der Großherzogliche Amtsanwalt: Lebrecht.

Deutsches Reich. Frankfurt, 8. Aug. In der heutigen csten Sitzung der Finanzminister-Konferenz

nurde beschlossen, daß die Theilnehmer gegen

iber der Oeffentlichkeit sich Stillschweigen auf legen sollen. Doch kann soviel mitgetheilt berden, daß heute eine Generaldiskussion über stmmtliche Steuerprojekte stattfand, in der alle gegierungen durch Ihre Vertreter zu Worte tumen. Es heißt weiter, daß zwischen den hegierungen heute schon eine vollständige gene ulle Einigung erzielt wurde, was natürlich zicht ausschließt, daß bei der Berathung der enzelnen Vorschläge Gegensätze hervortreten erden. Den Gang der Verhandlungen hofft han so zu beschleunigen, daß man übermorgen vit denselben fertig wird.

1 Helgoland, 8. Aug. Der Kaiser ist Vor⸗ nittags 9 Uhr an Bord derHohenzollern erigetroffen und betrat die Landungsbrücke, bn dem Kommandanten und den Behörden zer Insel empfangen und von den Bewohnern und den zahlreich versammelten Badegästen athusiastisch begrüßt. Der Kaiser begab sich nüt Gefolge zu Fuß nach dem Tunneleingang und von da zu Wagen nach dem Oberlande. dier fanden Schießübungen mit 21 Centimeter ind Revolverkanonen statt.

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien, Das Reichskriegsministerium bleibt unbesetzt. Der Sektionschef Merkl Stellvertreter ernannt werden.

8. Aug. Die Verhandlungen der öster reichisch-ungarischen Zollkoferenz betreffs des Handelsvertrags mit Rußland wurden heute beendet.

Budapest. DieNeue Fr. Pr. meldet, Kaiser Wilhelm werde gelegentlich der Manöver in Guens für mehrere Tage Budapest besuchen. Am 26. September begeben sich beide Kaiser nach Wien, wo Kaiser Wilhelm mehrere Tage im Schloß Schönbrunn Aufenthalt nimmt.

Schweiz. Zürich, 6. Aug. Der Sozia listische Kongreß wurde heute im Saale der Tonhalle durch Bürkli vom Grütliverein mit einer Rede eröffnet, der die Schattenseiten der kapitalistischen Wirthschaftsordnung mit starken Uebertreibungen schilderte und die Organisa tion der Kampfmittel als Aufgabe des Kon

7. Aug. borläufig wird als

gresses bezeichnete. Sodann berieth die Ver⸗ sammlung Geschäftsordnungsfragen. An 2000 Personen sind anwesend. Sechzehn Theilnehmer stimmten für den Ausschluß der Anarchisten, nur die Spanier waren dagegen, während die Franzosen sich weigerten abzustimmen und un

unterbrochen Störungen verursachten. Als das Abstimmungs-Resultat verkündet wurde, rief ein deutscher Anarchist, er protestire dagegen, daß dies ein Arbeiterkongreß sei. Es entstand ein furchtbarer Tumult, der mit der gewalt⸗ samen Entfernung der 12 Anarchisten, sieben Deutschen, 3 Schweizern u. 2 Italienern, endete. Ein Deutscher wurde dabei verwundet. Schließ lich wurde gegen die Stimmen der Deutschen, Italiener und Schweizer auf Antrag der Franzosen die Frage des Generalstrikes auf die Tagesordnung gesetzt.

Frankreich. Paris. Die Regierung ver anstaltet eine strenge Untersuchung über die zwölfstündige Verzögerung, die eine das offizielle Ultimatum enthaltende Depesche auf dem Wege von Paris nach Bangkok in Marseille erfahren hat. Es verlautet, daß die Absetzung mehrerer Telegraphenbeamten bevorstehe.

Wie die Blätter melden, herrscht unter den sozialistischen Gruppen und der Arbeiter börse eine lebhafte Agitation, um für den 1. Oktober den allgemeinen Ausstand vorzu bereiten.

Offiziellen Depeschen aus Siam zufolge ergriff der französische Gesandte Pavie, un mittelbar nach Aufhebung der Blokade, im

Einvernehmen mit der siamesischen Regierung