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1393. Samstag den 10. Juni. N 67.

Rathhaussaale zu Friedberg stattfindet.

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jährlich des Wohnorts abzuliefern.

berhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus-

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der

Betreffend: Die Reichstagswahlen. Bekanntmachung.

8 wird hierdurch zur, öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Zusammenstellung und Verkündigung des Ergebnisses der am 15. l. Mts. stattfindenden Wahl im II. Reichstagswahlkreise des Großherzogthums Hessen Montag den 19. l. Mts., Vormittags 11 Uhr, in dem 8. Der Wahleommissär für den II. Wahlkreis des Großherzogthums Hessen: Friedberg den 9. Juni 1893. Dr. Braden, Großherzoglicher Kreisrath.

Betreffend: Die Ausführung der Feuerlöschordnung, hier die Verpflie tun der Befe ls aber ö 7. 5 der Pflichtsenerwehren. 9, 5 pflichtung 115 Friedberg den 7. Juni 1893.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern die Rückständigen von Ihnen an Erledigung unserer Verfügung vom 24. März 1893 Kreisblatt 8 Tagen bei Meidung von Strafe. Dy. Betreffend: Die Ablieferung der Vacanzüberschüsse erledigter Schulstellen an den

Provinzialschulfonds, hier in 1892 93. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und Schulvorstände des Kreises.

Wir bringen für diejenigen von Ihnen, welche noch damit rückständig sind, die Einsendung der von den Schulvorständen geprüften und bescheinigten Berechnungen des Einkommens und der Ueberschüsse der in 1892 93 erledigten Schulstellen andurch in Erinnerung und ver weisen im Uebrigen auf unsere früheren Ausschreiben, insbesondere auf dasjenige vom 30. März 1889, Oberhessischer Anzeiger Nr. 40.

Dr. Braden.

Friedberg den 8. Juni 1893.

Nr. 37 binnen Braden.

Friedberg den 8. Juni 1893.

Betreffend: Beiträge der Gemeinden zu dem Leseverein der Lehrer des Conferenzbezirks Friedberg. 5 i Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 8. an die Großh. Bürgermeistereien der zum Lehrer-Conferenz-Bezirk Friedberg gehörigen Orte. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Rechner nicht blos zur Auszahlung der laufenden, sondern auch der noch rückständigen, betr. Beiträge und zwar an den, anstatt des bisherigen Rechners Lehrer Muth, neugewählten Rechner Lehrer Reuning zu Friedberg(im Hause des

pens. Stadtbaumeisters Schneider daselbst) anzuweisen. Zur Vermeidung von Anständen wollen Sie in der Anweisung selbst hierauf Bezug nehmen. 5 g Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Die Angabe der Kapitalrentesteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1894/95. Nach Art. 14 des Gesetzes, die Einführung einer Kapitalrentesteuer betreffend, 8. Juli 1884, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Einschätzungs⸗Commission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen offen oder verschlossen, spätestens bis zum 1. Juli, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall be

sondere Aufforderung der Einschätzungs-Commission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen

Steuerjahr bereits zu Kapitalrentesteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 M.

jährlich erreichende Einkommensverbesserung aus Kapitalzinsen erlangt haben. Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die

Kapitalrentesteuererklärung abzugeben: 1. für minderjährige, vermißte, oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter; 2. für moralische Personen(Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter; 3. in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Ver mögen, oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Kapitalrentesteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat. Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Kapitalrentesteuererklärungen ver pflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum genannten 1. Juli ds. J. an die be⸗ treffenden Bürgermeistereien gelangen zu lassen, von wo sie, und zwar, insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungs⸗Commission übersendet werden. Das Formular zu den Kapitalrentesteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen. Friedberg den 6. Juni 1893. Die Großherzoglichen Steuercommissariate.

Büdingen: Hoos. Butzbach: Klingelhöfer. Friedberg: Deibel. Hungen: Snell.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit der Instruktion vom 30. August 1877 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete

Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat

Mai 1893 sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert für den Centner berechnen wie folgt: Hafer M. 8.90, Heu M. 6.30, Stroh M. 4.20. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Friedberg den 7. Juni 1893. Dr. Braden.

Bekanntmachung. ist die Staatsstraße zwischen Fauerbach und der 10. d. Mts. ab auf 8 Tage gesperrt.

Usabrücke(Einmündung der Kreisstraße nach Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten Bruchenbrücken) für schweres Fuhrwerk vom Friedberg den 7. Juni 1893. V Aufforderung. i Alle diejenigen Militär⸗Invaliden, welche auf Grund des Militär⸗Pensions⸗Gesetzes vom 27. Juni 1871 als dauernd Ganz⸗Invalide anerkannt sind, aber in Folge Anstellung im Civildienst gemäß§ 102 pos. c des genannten Gesetzes Pension nicht beziehen, werden aufge fordert, sich unter Vorlage ihrer Militärpapiere mündlich oder schriftlich bei dem unterzeichneten Bezirks⸗Commando zu melden. Friedberg den 17. Mai 1893. Großherzogliches Bezirks⸗Commando Friedberg. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 2 Wir machen Sie auf die vorstehende Aufforderung aufmerksam und weisen Sie hiermit an, die in Frage kommenden Militärinvaliden auf die Befolgung derselben hinzuweisen.

Friedberg den 8. Juni 1893. Dr. Braden.