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J.. R ä.r.r. K...... 5 Gesammt · 88 B. Passivstand. Friedberg. Butzbach. Zusammen. 2 2 M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. 1 Der Stand der Einlagen betrug am Ende 1890. 2103850 86] 1492189 75 3596040 61 Während 1891 wurden: a. neu eingelegt 3 507861 21] 197298 80 b. zurückbezahlt 347534 36] 166802 44 folglich mehr eingelegt 1603206 85 30195 36 190823 21 daher am Ende 1891 Stand der Einlagen 5 37886863 82 2 Die noch nicht bezahlten Zinsen von Einlagen betragen 1436 7 1416 53 2853 31 Summe des Passivstandes 2 1 Bergleichung. N I Das Vermögen betrüäghg t n ö Die Schulden betragen ʒnd 3789717 1 Verglichen ist Reservefonds 5 N Hiervon kommen: ö auf die vorhergehenden Jahre.. C f auf das Rechnungsjahr 1812121 4 11943 99 Zusammen wie oben I N Ende 1890 betrug der Reservefonds.* 147497 03 und hat sich im Jahre 1891 erhöht um. 11943 99 1 1 3 3 i 5 Bekanntmachung.

4. Das Publikum wird aufgefordert, nicht seinerseits durch Be⸗ treten der Uebungsfelder Schaden anzurichten, da für solche Schäden Vergütung aus Militärfonds nicht geleistet wird. personal ist angewiesen, strenge Aufsicht zu üben und diejenigen Civilpersonen festzustellen, die für angerichteten Schaden verantwort⸗ lich zu machen sind. f 5. Die steilen Ränder von Steinbrüchen, Lehm-, Sand-, Kies-. und anderen Gruben, Hohlwegen ꝛe. sind zu bezeichnen und mit wider⸗ standsfähiger Einzäumung zu versehen.

Damit bei den bevorstehenden Herbstübungen der Truppen Flur⸗ schäden nach Möglichkeit verhindert und Unglücksfällen vorgebeugt werde, sehen wir uns veranlaßt, an Diejenigen, die es angeht, folgende Aufforderung zu richten:

1. Die reifen Feldfrüchte sind, soweit ohne Schaden möglich, vor den Uebungen abzuernten und nach der Aberntung möglichst bald einzufahren.

2. Die zu schonenden Grundstücke sind zu bezeichnen und zwar:

a. Die von dem Betreten durch die Truppen überhaupt ausge

schlossenen Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen, Pflanzgärten, 6. Die Brückendecken sind in Stand zu setzen, so daß das soweit dieselben nicht als solche abgezäumt oder von weither für[Durchtreten von Pferden und das Einbrechen von Fahrzeugen un Jedermann deutlich erkennbar sind wie z. B. junge Pflan⸗ Tmöglich ist.

zungen und Heegen vermittels hochstehender Tafeln mit 7. Sensen, Pflüge und Eggen sind von den Manöverfeldern

zu entfernen.

entsprechender Aufschrift. schonenden Felder(Zuckerrüben, 8. Die Bewohner werden ersucht, bei Durchmärschen von Trup⸗

b. Die vorzugsweise zu

Das Feldschutz⸗ 1 ö

Raps, Flachs, Samenklee, Samenrüben ꝛc.) mittels Strohwischen pen durch Ortschaften möglichst viele Eimer und sonstige Gefäße mit auf etwa 2 m hohen Stangen. reinem, guten, nicht zu kalten Trinkwasser längs der Marschstraße 3. Bei Kartoffeln, minderwerthigen Rüben, Dickwurz, Sturz⸗ aufzustellen, so daß die Truppen an möglichst vielen Stellen zugleich äckern ꝛc. bedarf es der Bezeichnung durch Strohwische nicht. Das JWasser schöpfen können. unterschiedlose Bestecken aller Felder mit Warnungszeichen würde den Friedberg den 6. September 1893. Truppen nur das Erkennen der werthvollen Felder erschweren. Ent⸗ Großherzogliches Kreisamt Friedberg. schädigung für entstandene Flurschäden wird auch dann gewährt, Dr. Braden. wenn keine Strohwische auf denselben stehen.

Betreffend: Maßnahmen zur Verminderung der Flurschäden und zur Verhütung von Un lücksfällen; bei den Herbstübungen der Truppen. 9 Friedberg den 6. September 1893.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Sie wollen dem Polizei- und Feldschutzpersonal, entsprechend der Ziffer 4 vorstehender Bekanntmachung, strenge Anweisung ertheilen,

die vorstehende Bekanntmachung wiederholt ortsüblich veröffentlichen und eine Abschrift derselben im Publikationskasten aushängen. Dr. Braden.

Bekanntmachung,

i. 4 landwirthschaftliche Winterschule zu Friedberg betreffend. Die landw. Winterschule für die Provinz Oberhessen zu Fried- Neu eintretende Schüler wollen bis 25. Oktober ihre An⸗

berg eröffnet ihr 22. Schuljahr am 1. November, Vormittags meldung an den Vorsteher der Anstalt, Herrn Dr. von Peter, richten, 10 Uhr, im neuen von der Stadt Friedberg errichteten Anstalts⸗ der mündlich wie schriftlich nähere Auskunft ertheilt. Auf Wunsch gebäude an der Homburger Landstraße. Der Unterricht wird jedoch steht der vorjährige Jahresbericht zur Verfügung. Aeltere Schüler, mindestens bis Weihnachten noch in den bisherigen Räumen(frühere bis zum 20. Jahre, können bei Nachweis genügender Vorbildung in Burgkaserne) ertheilt. 2 die obere Klasse eintreten. Unbemittelte, gut empfohlene Schüler er⸗

Die Unterrichtsstunden sind von 812 und 24 Uhr gelegt.] halten auf Grund des Bedürftigkeitsnachweises eine Beihülfe seitens Für die hier wohnenden Schüler wird Abends von 7-9 Uhr Arbeits- des landw. Bezirksvereins, der hierfür besondere Beträge eingestell stunde abgehalten. Die auswärtigen Schüler, welche Eisenbahn hat. Jungen Leuten, die sich dem Obstbau widmen wollen, 5 Ge⸗ abonnements nehmen, können bis Abgang der Züge unter Aufsicht legenheit geboten, sich an den Winterarbeiten in den pomologischen Gärten der Anstalt zu betheiligen. J

eines Lehrers in der Anstalt bleiben. Wohnung mit Verpflegung in Friedberg sind zu entsprechenden Friedberg den 1. September 1893.

Preisen bei dem Vorsteher der Schule angemeldet. Der Aufsichtsrath Der Besuch unserer Anstalt befreit vom Besuche der Fortbildungs Ur. Braden.

Das Unterrichtsgeld beträgt 25 Mark. ö Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

8 Obige Bekanntmachung wollen Sie im Aushängekasten des Gemeindehauses aushängen und dortselbst bis 1. November belassen,

außerdem uns Adressen von jungen Leuten aufgeben, welche die landwirthschaftliche Winterschule besuchen könnten, damit deren Eltern das

Programm der Schule zugeschickt erhalten. Dr. Braden.

schule.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Beienheim. Bekanntmachung.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigenthümer, welche mehr wie die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, für die Feldbereinigung in der Gemarkung Beienheim erklärt haben, so wird dieses Resultat unter dem Hinweise bekannt gemacht, daß das Abstimmungsprotokoll nebst Zusammenstellung des Resultats in der Zeit vom 9. bis 16. September d. J. auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Beienheim zur Einsicht der Interessenten offenliegen. Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses sind binnen 14 Tagen von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im Kreisblatt an gerechnet, mittelst schriftlicher Beschwerde bei der Großh. Oberen landwirthschaftlichen Behörde geltend zu machen.

Der Vollzugs-Commissär:

Friedberg den 6. September 1893. 3605 Dr. Göttelmann.

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