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1393. Samstag den 7. Januar. 1 3.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch ö 1 i i Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. ö N Donnerstag und Samstag. 5

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. 3

Amtlicher Theil.

Betreffend: Abnahme des Verfassungseldes vom IV. Quartal 1892. Friedberg den 3. Januar 1892. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1. zu Friedberg Dienstag den 17. Januar 1893, Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-⸗Karben Mittwoch den 18. Januar 1893, Vormittags 10 Uhr.

Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung des rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 15. Januar 1893 unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 Mark Strafe vorladen lassen.

Zugleich werden wir in dem Termine am 18. Januar 1893 von Angehörigen der betr. Orte Beschwerden oder Wünsche entgegennehmen.

Geistliche und Volksschullehrer sind nicht vorzuladen. Br. Braden.

Daniel Bindewald von Bad-Nauheim, Eisemann Bär von Griedel, Simon Kaufmann von Nieder-Weisel, Adolf Krämer J. von Nieder⸗Weisel, Karl Fritz III. von Ober-Mörlen, Karl Konrad Becht von Stammheim, Heinrich Gemmecker von Stammheim, Jakob Johann

Menges von Harheim.

Bekanntmachung. Betreffend: Das Fabren mit Hundefubrwerken im Land und Stadtkreis Frarkfurt a M.

Wir machen alle Besitzer von Hundefuhrwerken darauf aufmerksam, daß jeder, der innerhalb des Bezirks des Königlichen Polizei⸗ Präsidiums Frankfurt a. M. einen Hund zum Anspannen und Ziehen verwenden will, durch ein für das Jahr der Ausstellung gültiges Attest nachweisen muß, welches Gewicht der im Attest genau zu bezeichnende Hund zu ziehen geeignet ist. Das Attest ist entweder von dem Kreisthierarzt des Wohnortes des Besitzers oder von dem Kreisthierarzt zu Frankfurt a. M. auszustellen.

In Frankfurt findet die Besichtigung der Hundefuhrwerk' am 11., 12. und 13. d. Mts. jedesmal Vormittags von 91 Uhr, resp. von 101 Uhr in der dortigen landwirthschaftlichen Halle Eingang durch das obere Thor der Ostendstraße statt. Die betreffenden

Hunde sind mit eigenem gut hergerichteten Geschirr angeschirrt u. an dem zugehörigen Fuhrwerk(Wagen oder Stoßkarren) angespannt vorzuführen.

Friedberg den 5. Januar 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Or. Braden.

Bekanntmachung. Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg. Samstag den 7. Januar, Nachmittags 3 Uhr, findet im Gartensaale der Sch mitt'schen Brauerei, vormals Binzel, zu Friedberg eine Haupt⸗Versammlung des landw. Bezirksvereins statt. Tagesordnung: 1. Besprechung über die Hagelversicherung(Zwangsversicherung oder freie Versicherung). Referent: Ein Mitglied der Berathungs-Commission. Korreferent: Herr Seybold von Nieder-Eschbach. 2. Besprechung über die Einführung des Ortsstatuts zur Führung von Viehzuchtregistern und Antrag, betreffend Erhöhung des Staatszuschusses für Förderung der Viehzucht. Referent: Großh. Land wirthschaftslehrer Dr. von Peter. Korreferent Bürgermeister Moscherosch von Burg-Gräfenrode. 3. Einführung einer neuen Prämiirungs-Ordnung bei Thierausstellungen. Referent: Großh. Landwirthschaftslehrer r. von Peter. Korreferenten: Kreisthierarzt May und Bürgermeister Keil von Melbach. 4. Abschluß der Weizenabrechnung. Friedberg den 3 Januar 1893. Der Direktor des landw. Bezirksvereins: Dr. Braden. Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Obige Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen lassen. Or. Braden.

* Betreffend: Die Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbfallszählkarten von den Monaten 1 . November e 892. 5 Friedberg den 5. Januar 1893. Das Großherzogliche Kreisgesundheitsamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir ersuchen Sie um umgehende Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbfallszählkarten von den Monaten November und

Dezember 1892. Dr. Lorenz.

Bekanntmachung. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemorkung Harheim, hier die Arbeiten des II Abschnittes. 5 In der Zeit vom 7. bis 21. Januar l. J liegen die Arbeiten des II. Abschnittes rubr. Verfahrens nämlich: 3 Bände Gütergeschosse, 3 Hefte Zusammenstellung der Gütergeschosse, 3 Bände Besitzstandsverzeichnisse, 52 Bonitirungskarten und das Obstbaumverzeichniß

auf dem Feldbereinigungsbureau, Untermühle, zu Harheim zur Einsicht der Betheiligten offen. a Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese Arbeiten findet statt: Montag den 23. Januar d. J, Vormittags

von 10 bis 12 Uhr, in dem oben erwähnten Lokale statt, wozu ich die Betheiligen unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden

mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Der Vollzugs-Commissär:

Friedberg den 5. Januar 1893. Dr. Wallau. 124

Betreffend: Das Vormundschaftswesen. Friedberg den 4. Januar 1893. Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Vormünder und Curatoren im Amtsgerichtsbezirke.

Wir sehen der Einreichung der Rechenschaftsberichte und des Nachweises der Zinsenbeischreibung unter Vorlage der Einlage⸗ büchlein bis längstens zum 1 Februar d. J. entgegen. Dagegen sind die zu stellenden Vormundschaftsrechnungen bis längstens zum 30. April l. J. einzureichen. Nichteinhaltung dieser Fristen hat n eine Ordnungsstrafe von 3 Mark zur Folge. geic

Sellheim. Feick.

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