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K. Müller
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Dienstag den 5. Dezember.
W 143.
hessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
s dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Annoncen von aus-
—
pitale zu Nieder-Weisel.
Betreffend: Die Errichtung von Hospitälern im Kreise Friedberg, hier den Abschluß eines wegen Unterbringung von Kranken aus dem Bezirke Butzbach in dem Johanniter-Hos
von Johanniter-Rittern am 10. bezw. 15. November l. J.
uf Antrag der Großh. Bürgermeistereien sämmtliche Kranke Verpflegung der betreffende Ortsarmenverband definitiv oder Weisel aufzunehmen, insoweit verfügbarer Raum vorhanden ist. gahme und Entlassung miteingerechnet, den Betrag von 1 Mark, bei ansteckenden K
Amtlicher Theil.
Vertrags
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
und Wohnbach.
Friedberg den 30. November 1893.
an die Großh. Bürgermeistereien Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Göns, Langenhain mit Ziegenberg Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Pohl-Göns, Rockenberg, Trais-Münzenberg
Zufolge eines zwischen dem Kreisausschus des Kreises Friedberg nach Zustimmung des Kreistages und der Hessischen Genossenschaft abgeschlossenen Vertrages hat die Genossenschaft die Verpflichtung übernommen, aus Ihren Gemeinden,(jedoch mit Ausschluß von Geschlechtskranken), für deren auch nur vorläusig aufzukommen hat, in das Johanniter-Hospital zu Nieder— Die Gemeinde hat für den
N
Pflegetag des Erkrankten, den Tag der Auf—
rankheiten jedoch den Betrag von 2 Mark in die Kasse des
ohanniter-Hospitales zu Nieder-⸗Weisel zu entrichten, wogegen das Hospital die vollständige Behandlung, Verpflegung und Verköstigung, owie die Verabfolgung von Medicamenten nach Anordnung des behandelnden Arztes und weiter die Lieferung der erforderlichen Bettwäsche
ibernimmt.
Wir empfehlen Ihnen daher, fortan sämmtliche Kranke, jedoch mit Ausschluß von Geschlechtskranken, für deren Verpflegung der Ortsarmenverband Ihrer Gemeinden definitiv oder auch nur vorbehaltlich des Rückersatzes von dem verpflichteten Ortsarmenverbande be— iehungsweise Landarmenverbande aufzukommen hat, dem Johanniter-Hospitale zu Nieder-Weisel zuzuweisen.
Edictalladung.
Dr. Braden.
Nachdem wider den Rekruten Karl Wilhelm Lösch aus dem Landwehr-Bezirk Friedberg, geboren am 1. April 1872 zu Klein-Karben, Kreis Friedberg, der
brmliche Desertionsprozeß eröffner worden ist, wird derselbe hiermit aufgefordert, sich sofort bei Truppentheil zu gestellen,
spätestens aber in dem auf Mittwoch den
18. April 1894, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termin vor dem unterzeichneten Gericht zu erscheinen, widrigenfalls' die wider ihn eingeleitete Untersuchung ge— chlossen, er in contum nein für fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldbuße von Einhundertundfünfzig bis Dreitausend Mark verurtheilt werden wird. Gericht der Großherzoglich Hessischen(25.) Division.
Darmstadt den 28. November 1893.
E. 1—
Deutsches Reich. Darmstadt. Der 29. Landtag ist auf Dienstag den 12. Dez. einberufen worden. eL 2. Dez. Der Herzog von Sachsen-Co⸗ burg und Gotha traf heute Vormittag zum hesuch des Großh. Hofes hier ein und wurde m Bahnhof von S. K. H. dem Großherzog, sowie dem Prinzen Wilhelm empfangen. Berlin, 2. Dez Das Kaiserpaar ist heute on Hannover wieder in Potsdam eingetroffen. 2 Dez. Der„R.⸗A.“ schreibt: Die Nachricht der Blätter, der Kaiser habe aus Unlaß der Entscheidung über die Embleme, ie an dem Kaiser-Wilhelm-Denkmal ange— bracht werden sollen, bemerkt,„es handle sich licht um ein Volksmonument, sondern um ein Denkmal der Dynastie,“ ist falsch. Der Kaiser lat sich in solchem Sinne niemals geäußert. Berlin, 1. Dez. Im Reichstage fand die erste Lesung des Jesuitenantrags statt. Centrum, Polen und
Elsasser sind fast vollzählig anwesend, die anderen Par— bien schwächer vertreten. Graf Hompesch begründet
zen Antrag. Es liege ihm fern, den alten Kultur—
Kempf wiederzuerwecken, er fordere nur, was das Recht
des Volkes und der katholischen Kirche sei.
Er ver⸗ leicht die Beschränkungen, denen die Jesuiten unter porfen sind, mit der Freiheit der Atheisten und An— rchisten, die den Umsturz predigen können, wo sie pollen. Manteuffel verliest eine Erklärung, wo—
ach die große Mehrheit der Konservativen gegen den Untrag stimmen wird, weil die Aufhebung des Jesuiten⸗ sbesetzes unter den augenblicklichen Verhältnissen der Er— laltung des konfessionellen Friedens nicht förderlich ein und in weiten Kreisen der evangelischen Bevölke— aufe große Beunruhigung hervorrufen würde.(Leb— after Widerspruch im Centrum.) Eine ähnliche Er⸗
sllärung gibt unter wiederholten Zwischenrufen des
Centrums für die Reichspartei Mirbach ab. Noch härfer weist Namens der Nationalliberalen Mar— teen den Antrag zurück, dessen Annahme den Unfessionellen Frieden gefährden und die bestehende Staats- und Gesellschafts Ordnung bedrohen könne. Lotze(Antis) erklark, daß seine Partei die Abstim⸗ gung nicht zur Parteisache mache. Schröder(Freis. derein.) weist die Uebertreibungen des Antragstellers fa und empfiehlt gleichfalls im Interesse der Er—
Antrags.
kulturkämpferische Ausführungen. Die ganze katholische Bevölkerung sehe in dem Jesuitengesetz das blutigste Erzeugniß des Kulturkampfes.(Lebhafter Beifall im Centrum.) Er verlangt Aufhebung des Gesetzes im Interesse des Vaterlandes und der Gerechtigkeit. Blos erklärt, nur aus Gerechtigkeitsgefühl würden die Sozia listen für den Antrag stimmen; sie wollten dem Vor redner auch glauben, daß das Centrum nur aus dem gleichen Grunde, nicht um ein Handelsgeschäft damit zu machen, die Zulassung der Jesuiten verlange. Ihre Meinung über diese Gesellschaft bleibe darum dieselbe. Hodenberg erklärt, die Welfen würden den Antrag annehmen, wie sie alle Ausnahmegesetze bekämpften. Die gleiche Erklärung gibt Radziwill für die Polen ab. Richter führt aus, daß die Annahme des An— trags den Zweck doch nicht erfüllen werde, da ihm das preußische Landgesetz von 1875 entgegenstehe, das die Jesuiten unter den dort aufgenommenen Ausnahmen nicht aufzähle. Man möge den Antrag auf§ 2 be schränken, der die Freizügigkeit der inländlischen Jesuiten von der diskretionären Gewalt der Behörde abhängig mache. Aehnlich spricht Rickert; Vorbedingung für die Aufhebung des§ 1 des Antrages sei eine Aende— rung des Strafgesetzparagraphen über die Religionsbe— schimpfung. Nach einem Schlußwort Heeremann's wird der Antrag Rickert's auf Aussetzung der zweiten Berathung abgelehnt. In der zweiten Berathung wird zunächst der Antrag Rickert auf bloße Aufhebung des § 2 des Antrages gegen die Stimmen der freisinnigen Vereinigung und freisinmgen Volkspartei abgelehnt, worauf über§ 1 des Antrages namentlich abgestimmt wird. Die namentliche Abstimmung ergibt die Annahme des§8 1 des Centrumsantrages mit 173 gegen 136 Stimmen.§ 2 wird ebenfalls angenommen und hier auf der Rest des Gesetzes unter Ablehnung der Anträge Rickert's auf Abänderung des§ 166 des Strafgesetz Buchs.— 2. Dez. Das Gesetz über die Unterstützung der Invalideu aus deu Jahren vor 1870 wird nach
unerheblicher Berathung der Budgetkommission über wiesen. Die Verordnung des Bundesraths über die
Zollzuschläge gegen Rußland wird in erster und zweiter Berathung genehmigt, unter Erörterung der Resolution Möller-Heereman, nach der die ermäßigten Zollsätze auf Waaren ausgedehnt werden sollen, deren Lieferung auf rechtsverbindlich vor dem 31. Juli abgeschlossenen Verträgen beruht. Die Abstimmung über diese Reso⸗ lution, der Staatssekretär Posadowsky Berücksichtigung seiters des Bundesraths versprechen zu können glaubt, erfolgt in dritter Lesung. Der Handelsvertrag mit Culumbien sowie das Zusatzprotokoll zum Vertrage zur
Unterdrückung des Branntweinhandels unter den Nord—
altung des konfessionellen Friedens Ablehnung des seefischern werden in erster und zweiter Lieber protestirt gegen des Vorredners nommen.
Lesung ange
Marken- und Musterschutzabkommen
Das
mit Serbien wird an die Handelsvertrags-Kommission verwiesen.
Hannover, 1. Dez. Der Kaiser nahm Vormittags auf dem Waterlooplatz die Parade der gesammten Garnison ab. Die Kaiserin besuchte Wohlthätigkeitsanstalten und die Garten— kirche.
Ausland.
Oesterreich-Ungarn. Budapest, 2. Dez. Abgeordnetenhaus. Der heute dem Hause vor— gelegte Gesetzentwurf betreffend die Religions- verhältnisse der Kinder, hebt vollständig die Konfessionslosigkeit der Kinder auf. Die Re— ligion der Kinder muß vor Eintritt der Schul— pflicht festgesetzt werden auf Grund einer der Civilbehörde bekanntzugebenden Vereinbarung, die zwischen den Brautleuten vor dem Eheab— schluß zu treffen ist, andernfalls folgen die Kinder der Religion ihres Vaters; uneheliche Kinder folgen der Religion der Mutter. Der Gesetzentwurf über das Eherecht bestimmt be— züglich Eheschließung u. A.: Ehen, die nicht vor einem Civilbeamten abgeschlossen sind, sind ungiltig. Will ein Ausländer in Ungarn eine Ehe schließen, so muß er nachweisen, daß gegen seine Ehe auch nach den Gesetzen seines Vater— landes kein Hinderniß obwaltet. Als Civil— beamte, vor denen eine Ehe rechtsgiltig abge— schlossen werden kann, gelten der Vizegespan respektive in Munizipalstädten der Bürgermeister, eventuell der Stuhlrichter, im Auslande der Vertreter Oesterreich-Ungarns. Die Eheschließ— ung, der ein dreimaliges Aufgebot vorhergehen und die in Anwesenheit von zwei Zeugen er— folgen muß, wird in das Heirathsregister ein— getragen. Geistliche, die bei kirchlichen Trau— ungen mitwirken, bevor der Nachweis der Civiltrauung erbracht ist, werden mit empfind— lichen Geld-, im Wiederholungsfall mit Ge— fängnißstrafen belegt. Die Judikatur in Ehe— sachen gehört in den Wirkungskreis der könig— lichen Gerichtshöfe.
Holland. Amsterdam. Eine Vereinig—
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