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1800 1593. Samstag den 5. August. 2 91.

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ordnung:

Wird 85 1 7 Hreung e Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

5, II., 12., 14. und 17. August in dem Gelände zwischen Vilbel

4 0 Die Schußrichtungen laufen von Vilbel nordwärts in der unge⸗

DObrrhessischer Anzeiger.

Donnerstag und Samstag.

Innoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30? f., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

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Amtlicher Theil.

Bekanntmachung. Das Königlich Preußische J. Hessische Infanterie-Regiment Nr. 81 Die Zeit, wann die Uebungen an den einzelnen Tagen statt⸗ ird seine diesjährigen Schießübungen mit scharfen Patronen am 9., finden, werden noch veröffentlicht werden.

i c g. Die Wege, welche die Schußrichtung kreuzen, dürfen während assenheim, Nieder-Erlenbach, Ober⸗Erlenbach, Petterweil, Kloppen⸗ der Dauer der Schießübungen an den einzelnen Tagen nicht betreten

im, Straße von Klopenheim nach Vilbel abhalten. werden, und ist den Weisungen der ausgestellten Sicherheitsposten un⸗

hren Nicht f Pet n N bedingt Folge zu leisten.

ren duchtung auf Petterweil; jedoch liegt weder diese noch irgen Die Großh. Bürgermeistereien der in der Nähe des Schieß ne andere Ortschaft im Gefahrbereich. Die Eisenbahn, die Staats⸗ 1 5 5 1 8 f f g aße VilbelFriedberg, sowie die Kreisstraßen Vilbel-Nieder⸗Erlen⸗ terrains belegenen bezw. begüterten Großherzoglich Hessischen Ge

blage für 1892. n 1. August 180% Der Vorsizen Runkel

e ischirm. reitag wurde in! n Damen⸗ Regen ird um gefl. Aus igt die Expeditio

1 schOber⸗Erlenbach sind völlig außer jeder Gefahr dagegen wird meinden wollen diese Bekanntmachung alsbald in ortsüblicher Weise

de Straße Ober⸗Erlenbach Kloppenheim und der von der Mitte.

de nach Petterweil führende Weg, obwohl in der entferntesten Friedberg den 2. August 1893. f

Lefahrbereichszone liegend, für einige Stunden an den Schießtagen Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

sperrt werden müssen. Dr. Braden. Bekanntmachung.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat im Einvernehmen mit Großherzoglichem Ministerium der Finanzen, Atheilung für Forst⸗ und Cameralverwaltung, die Heegzeit für weibliches Rothwild in der Gemarkung Maibach während des Jahres 1893

aufgehoben. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. riedberg den 3. August 1893. Dr. Braden.

dundeleitrienn Wereffend: Regulirung der Usa. Bekanntmachung.

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aussee⸗Haus un blaß am letzten M. ben gegen Bele

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Pläne und Kostenüberschläge zur Regulirung der Usa in der Zeit vom 8. August bis 5. September d. Is. auf unserer Registratur zur Einsicht der Interessenten offen liegen, und daß etwaige Einwendungen gegen das lhternehmen binnen gedachter Frist bei Meidung des Ausschlusses uns vorzutragen sind.

nz. Friedberg den 2. August 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 1⸗Fleisc 0 F Dr. Bra den. 1 dle 0 Bekanntmachung.

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und 54 Pfg.,

en⸗Fett fund 50 Pfg. f ccsen⸗ u. Rinde EEE

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Wilhelm 9.

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Seitens der Aachener und Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft sind dem landwirthschaftlichen Bezirksverein Friedberg zu Zwecken de Vereins für das Jahr 1892 73.70 M. überwiesen worden, was ich hiermit zur Kenntniß der verehrlichen Mitglieder des landwirthschaft

lihen Bezirks⸗Vereins Friedberg bringe. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg. Friedberg den 23. Juli 1893. b f 1 Dr. Braden.

1 Bekanntmachung.

bpeffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Vilbel. 9805. 0. a 5 5 a

1 Nachstehenden Beschluß der Vollzugs⸗Commission bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß. 72.

3 Friedberg den 2. August 1893. Der Vollzugs⸗Commissär:

1 Dr. Göttelmann.

Die Vollzugscommission für die Feldbereinigung in der Gemarkung Vilbel hat beschlossen: 3155

1. Das III. Feld muß bis längstens 15. Oktober d. J. geräumt sein. 8 5 N* N 2. Sämmtliche Stoppeläcker des(II. Feldes müssen bis zum 15. September d. J. ordnungsmäßig gestürzt sein. Die bis zu diesem

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1 Termine nicht oder nicht ordnungsgemäß gestürzten Aecker werden auf Kosten der Säumigen umgeackert werden.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Johann Wilhelm Peppler von Nieder-Wöllstadt wurde als Wiesenwärter für die Gemeinde Nieder⸗Wöllstadt verpflichtet. Heinrich Schneeberger von Stammheim wurde als Polizeidiener für die Gemeinde Stammheim eidlich verpflichtet. Georg Petri von Dorn-Assenheim wurde als Beischütze für die Gemeinde Dorn-Assenheim eidlich verpflichtet.

180 Pf. Deutsches Reich. des Zollsatzes beizulegen. An der Befugniß eine der von den Kongostaats⸗Expeditionen mal eu Darmstadt. 2 6 30 1 Dr. Königer zu des Zunbesrachs, aus Billigkeitsrücksichten in zersprengten und unter Said's Befehl stehenden 9. A. Winde n en wurde auf Nachsuchen von der Stelle eines einzelnen dazu geeigneten Fällen einen Zollerlaß Manyema-Banden ermordet wurde.

enten ares in Schotten enthoben und der prak. zu gewähren, werde durch die Verordnung vom Kiel. Die großen Herbstübungen der

ee 5 5 0 1 zum Ae 29. Juli nichts geändert. Flotte, die in die Zeit vom 20. August bis

I r. e de i ee Die in diesem Jahre zur Ersatzreserve 27. September fallen, werden sich nur auf die Mk. 130% W. aa dan. DerReichsanzeiger theilt an⸗ ausgehobenen Mannschaften werden, wie der Ostsee erstrecken und zwar in dem Küstengebiet 50, M. 500, lählch der zahlreichen Gesuche um BefreiungPos. Ztg. von amtlicher Seite mitgetheilt von Memel bis Kiel stattfinden. Den Schluß 05 Ml. 110 n tun dem Zollzuschlag für russische Provenienzen, wird, nicht mehr zu Uebungen herangezogen. derselben wird ein Massenangriff der vereinigten 2 eupfeh t lche auf Grund früher abgeschlossener Ver⸗ Da bei der diesjährigen Aushebung der Re- Geschwader gegen den Kieler Hafen bilden, der

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tige im Laufe nächf it eingeführt werden, krutenbedarf für das stehende Heer auch trotz seinerseits blockirt wird und durch seine Küsten⸗ unt Der dr Nag ob über der erheblichen Verstärkung vollständig gedeckt forts vertheidigt werden soll. Einem Theil der Ii in der Verordnung vom 29. Juli vor- ist, so werden die Ersatzreserven in Friedens⸗ Flottenmanöver gedenkt auch der Kaiser an geenenen noch hinausgehende Ausnahmen zu zeiten von Uebungen jedenfalls verschont bleiben. Bord derHohenzollern beizuwohnen. evihren seien, sorgfältig erwogen, aber aus, In einer Zuschrift an dieNeue Fr. g

kugenden Gründen verneint. Bei dieser Presse erklärt der Afrikareisende Oskar Bau⸗ Ausland. 4 altslage sei es nicht möglich, dem Zeitpunkte] mann, es lasse sich bei der großen Feindschaf Belgien. Brüssel, 2. Aug. der cn dies Abschlusses der betreffenden Kaufverträge Said Ben Abid's gegen Emin mit großer der nunmehr mit der Revisionsfrage etraut em enischeidende Bedeutung für die Bemessung! Wahrscheinlichkeit behaupten, daß Emin durch ist, nahm heute den ersten Paragraphen der

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