Einzelbild herunterladen

e

D

2

9

1893. Donnerstag den 5. Januar. 2 2.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Grui 1 5 5 15 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, 5 und Freitag Abend ausgegeben. ö Kreisblatt für den Kreis Friedberg. ö 1 Donnerstag e e W

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 f., lotale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Beitreibung 170 e e 0 Einsendung 15 Mahn und Pfandlisten über das

1 d 4. Ziel Umlagen für 1892,93, sowie alle fällt wes d noch trend;

sonstigen Eunannalgefüll wie Pacht, Holz, Grag, Ob A fery, en N Friedberg den 3. Januar 1893.

aus 1892.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Der Einsendung der Mahn⸗ und Pfandbefehle über das 3. und 4. Ziel Umlagen für 189293, sowie über die sonstigen fällig ge⸗ wesenen und noch rückständigen Communalgefälle sehen wir binnen 10 Tagen entgegen.

Sollten Rückstände nicht vorhanden sein, so ist Fehlanzeige binnen derselben Frist zu erstatten. Dr. Braden.

Betreffend: Abnahme des Verfassungseides vom IV. Quartal 1892. Friedberg den 3. Januar 1892. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1. zu Friedberg Dienstag den 17. Januar 1893, Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß⸗Karben Mittwoch den 18. Januar 1893, Vormittags 10 Uhr. Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung

des rubrieirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 15. Januar 1893 unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder.

Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 Mark Strafe vorladen lassen. Zugleich werden wir in dem Termine am 18. Januar 1893 von Angehörigen der betr. Orte Beschwerden oder Wünsche entgegennehmen. Geistliche und Volksschullehrer sind nicht vorzuladen. f Dr. Braden.

Daniel Bindewald von Bad⸗Nauheim, Eisemann Bär von Griedel, Simon Kaufmann von Nieder⸗Weisel, Adolf Krämer J. von

Nieder⸗Weisel, Karl Fritz III. von Ober-Mörlen, Karl Konrad Becht von Stammheim, Heinrich Gemmecker von Stammheim, Jakob Johann Menges von Harheim.

Bekanntmachung. Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg. Samstag den 7. Januar, Nachmittags 3 Uhr, findet im Gartensaale der Schmitt'schen Brauerei, vormals Binzel, zu Friedberg eine Haupt⸗Versammlung des landw. Bezirksvereins statt. a Tagesordnung: 1. Besprechung über die Hagelversicherung(Zwangsversicherung oder freie Versicherung). Referent: Ein Mitglied der Berathungs⸗Commission. Korreferent: Herr Seybold von Nieder-Eschbach. 00 2. Besprechung über die Einführung des Ortsstatuts zur Führung von Viehzuchtregistern und Antrag, betreffend Erhöhung des Staatszuschusses für Förderung der Viehzucht. Referent: Großh. Landwirthschaftslehrer Ur. von Peter. Korreferent: Bürgermeister Moscherosch von Burg-Gräfenrode. 3. Einführung einer neuen Prämiirungs-Ordnung bei Thierausstellungen. Referent: Großh. Landwirthschaftslehrer Dr. von Peter. Korreferenten: Kreisthierarzt May und Bürgermeister Keil von Melbach. 4. Abschluß der Weizenabrechnung. Friedberg den 3 Januar 1893. Der Direktor des landw. Bezirksvereins: Ur. Braden. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Obige Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen lassen. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um dle Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Milttärdienst im Frübjahr 1893.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters

1893 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden oder Vormundes beglaubigt sein; e. ein Unbescholtenheits-Zeugniß, hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei welches von der Polizeiobrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde,

Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung auszustellen ist; d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

N spätestens bis zum 1. Februar 1893 5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der An⸗ fremden Sprachen(von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) bringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt: der sich Meldende geprüft sein will.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission 6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbe Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat. scholtenheitszeugniß beizulegen. a 18

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt 17. Lebensjahr erfolgen. werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Wehrordnung vom

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben 22. November 1888 Regierungsblatt Nr. 5 von 1889) Aufschluß. sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Lokals, in welchem angegeben wird. die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts- spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden. zeugniß; b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Darmstadt den 19. Dezember 1892.

Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer 17. iwill

einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu Der Vorsitzende: Dr. Zeller. Bekanntmachung.

Das Proviantamt Bockenheim kauft fortgesetzt Hafer, Heu und Roggenrichtstroh(Flegeldrusch) vorzugsweise von Produzenten. Bockenheim den 28. Dezember 1892. Proviantamt Bockenheim.

ͤ