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Samstag den 4. November.. 130.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Bele W e

1 7 ö 1Lokal 8 K 95 1 5 g kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets duͤrch die Post nachgenommen.

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i b Amtlicher Theil. Betreffend: Die Anlage von Abfahrten an den Kreisstraßen. Friedberg den 2. November 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 27. v. Mts., Oberh. Anz. Nr. 128, die Anlage von Abfahrten an den Staatsstraßen betr., fordern wir Sie andurch auf, auch alle Abfahrten an den Kreis straßen alsbald von Koth reinigen und die etwa mangelhafte Chaussirung der Abfahrten noch in diesem Herbste durch Aufbringen von Kleinschlag ausbessern zu lassen, auch für Offenhaltung der Fluth räume Sorge zu tragen. Der vom Felde auf die Straße geflößte oder von den Wagenrädern mitgebrachte Koth ist jeweils ohne Auf

machen von Gemüsen und Früchten,

dung, im Bügeln, Putzen,

gründlich unterwiesen, und zwar im Stricken,

forderung zu entfernen.

Wir werden die Ausführung obiger Anordnungen durch die Bezirksbauaufseher überwachen und im Falle Nichtbefolgung dieser

Anordnungen alles Erforderliche auf Kosten der Säumigen ausführen lassen.

Betreffend: Berechnung der Servisvergütung.

Dr. Braden.

Friedberg den 2. November 1893.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 30. August d. J. Oberh. Anzeiger Nr. 103 beauftragen wir andurch die jenigen von Ihnen, welchen die Brochüre von G. Luge:Berechnung der Servisentschädigung für Quartierleistung an die Truppen im Frieden inzwischen zugesandt wurde, dem Gemeinde-Einnehmer Anweisung zur Auszahlung des Betrags von 2 M. für das Exemplar an Großh.

Kreisamtsgehülfen Kreuder dahier zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Dr. Braden.

Der Ortsgewerbeverein zu Offenbach beabsichtigt mit einer Weihnachtsausstellung eine Verloosung von Mobiliar⸗ und Gebrauchs

gegenständen zu verbinden, um die Mittel zur theilweisen Deckung der Ausstellungskosten zu gewinnen.

Großh. Ministerium des Innern

und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 3000 Loose zu 50 Pfennig das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 60 des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum

Ankauf von Gewinngegenständen verwendet werden. Friedberg den 31. Oktober 1893.

Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Oberhessischer Obstbauverein, Vereinsbezirk Friedberg.

Am Sonntag den 5. November, Nachmittags 3 Uhr,

findet im Saale des Gasthauses zumGrünen Baum in Kaichen Ver⸗

sammlung statt, in welcher der Vorsteher der Pomologischen Gärten in Friedberg einen Vortrag überWerthvolle oberhessische

Obstsorten abhalten wird. Die Mitglieder des Oberh.

Der Vorsitzende des

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Obige Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise zur Kenntniß bringen.

Obstbauvereins und Freunde des Obstbaues werden hierzu freundlichst eingeladen.

Vereinsbezirks Friedberg des Oberhessichen Obstbauvereins: Dr. Wallau.

Dr. Braden.

Die landwirthschaftliche Haushaltungsschule zu Lindheim.

Provinz

Die zu Lindheim von dem landwirthschaftlichen Verein für die Provinz

Oberhessen und dem landwirthschaflichen Bezirksverein Büdingen seit 5 Jahren ge ründete Haushaltungsschule hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von etwa 1620 Fahren die Gelegenheit zur Aneignung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung einer wohlgeordneten, einfachen bäuerlich bürgerlichen Haus haltung erforderlich sind, sie an Reinlichkeit, Pünkt⸗ lichkeit und Fleiß, Ordnung und Unterordnung, sowie an Sparsamkeit im Haushalt zu gewöhnen, und auch auf Geist und Gemüth bildend einzuwirken.

In dieser Lehranstalt erhalten die Mädchen Unterricht und praktische An⸗ leitung im Kochen, indem die Unterweisung hierin abtheilungsweise an 2 Kochherden erfolgt und auf die Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen s. g. Hausmannskost gerichtet ist, im Conserviren von Nahrungsmitteln, wie Ein⸗ Einsalzen von Fleisch, Räuchern von Fleisch und Wurstwaaren, im Backen, Waschen, in der Behandlung der Wäsche und Klei im Molkereiwesen und zwar in der Behandlung der Milch und Bearbeitung von Butter und Käse in der der Anstalt zugehörigen, in dem Anstaltsgebäude eingerichteten Molkerei, in der Bestellung und Ausnutzung des Gemüsegartens, sowie Untericht in der Zucht und Pflege des Schweins und des Ge flügels. Es werden ferner die Mädchen in der Fertigung weiblicher Handarbeiten Flicken, Stopfen, und Weißnähen mit ider Hand und der Maschine, und erhalten Anleitung zum Kleidermachen, wobei sie sich für den eigenen Bedarf und für denjenigen ihrer Familie beschäftigen dürfen. Auch wied in den Fortbildungsfächern, nämlich in Rechnen, in der Abfassung von Aufsätzen und Briefen und in der Buchführung Unterricht ertheilt, wie auch Unter weisung in den Anfangsgründen der Gesundheits⸗ und Krankenpflege erfolgt. Es sist in der Anstalt für eine geist⸗ und gemüthsbildende Lektüre gesorgt, und wird ider Gesang gepflegt. Ein Klavier ist der unentgeltlichen Benutzung der Mädchen füberlassen.

1 Die unmittelbare ssteherin(Hausmutter) und einer beide in dem Anstaltsgebäude wohnen. der Großh. Kreisarzt zu Büdingen, ein lehrer Unterricht. Es finden jährlich n welchen jede Schülerin für Unterricht und Lo 5 ffür Kost und Verpflegung pro Tag 1 Mark in Monatsraten ieee dentrichten hat. Außerdem sind noch etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke zu bestreiten.

Leitung und Beaufsichtigung der Anstalt ist einer Vor Assistentin(Industrielehrerin) übertragen, welche

Außerdem ertheilen in der Anstalt noch Landwirthschaftslehrer und ein Volksschul⸗ 2 Unterrichtskurse von je 5 Monaten statt, Logis 20 Mark bei dem Eintritt, und

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Vom Tag des Eintritts an, also während des Cursus, dürfen die Mädchen ohne Erlaubniß oder Auftrag der Haus mutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren und haben sie sich der eingeführten Hausordnung unweigerlich zu fügen. Insbesondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen das Aufsichts- und Lehrerpersonal, Freundlichkeit, Verträglichkeit und liebe⸗ voller Verkehr untereinander, und endlich Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Ar beiten zur strengsten Pflicht gemacht.

An Sonn- und Ffeiertagen werden die Mädchen veranlaßt, den Gottes dienst ihrer Confession zu besuchen, wobei die Hausmutter bezw. Assistentin die Be⸗ gleitung übernimmt. Morgens vor dem Frühstück, vor und nach dem Mittagessen und Abends vor dem Schlafengehen findet gemeinsames Gebet statt. a

Besuche von Eltern und Schwestern sind gestattet, solche anderer Personen nur unter Begleitung eines Mitglieds des Ortscomités.

In die Anstalt sind mitzubringen:

1 Bettdecke, 1 Unterbett, 1 Kissen(Bettstelle und Matratze werden gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurf, 1 Waschbecken, 6 Hemden, 4 Hand⸗ tücher, 2 Bettjacken, 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Trinkglas, 1 Zahnbürste, 1 Regenschirm, 1 Nähkissen, Zeug und Leinwand zur Anfertigung von Kleidern, Hemden und Bettwäsche, Wolle und Garn zu Strümpfen und Socken ꝛc. und 2 Vorhängschlößchen.

Am Schlusse des Cursus findet eine Ausstellung der gefertigten Arbeiten, die Uebergabe von Zeugnissen über Betragen und Leistungen, sowie eine feierliche Entlassung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörigen einge laden werden.

Der J. Cursus pro 1894 beginnt Mittwoch den 3. Januar und wird Sams⸗ tag den 2. Juni 1894 geschlossen werden.

Die Meldungen hierzu sind bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des land irksvereins Büdingen unter gleichzeitiger Angabe des Vor⸗ und Monats und Jahrs der Geburt und des Wohnorts der

des Namens der Eltern oder des Vormunds schriftlich einzureichen. Lindheim den 20. Oktober 1893. Der Vorsitzende des landw. Bezirksvereins Büdingen. Klietsch. Das Ortscomité.

Westernacher, Oberamtmann, Frau Wester nacher, B u ß Kreisschulinspektor, Möller, Pfarrer, Lipp, Bürgermeister, König, Beigeordneter.