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Samstag den 2. September. N 103.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag. Mitt s 5 W r Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus- wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Schießübungen des Feld-Artillerie-Regiments Nr. 25; hier die Abschätzung der Flurschäden.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großh. Bürgermeistereien derjenigen Gemeinden, deren Gemarkungen durch die am 4. September d. Is. stattfindende Schießübung des Feld⸗Artillerie-Regiments Nr. 25 berührt werden.
Unter Hinweis auf unser Ausschreiben betr. die Herbstübungen meistereien das Formular spätestens am Tag der Uebung bei uns der Großh.(25.) Division vom 23. d. Mts. in Nr. 100 des Kreis⸗ abholen zu lassen. blattes und unsere Bekanntmachung vom 25. August rubr. Betreffs 3. Die Zusammenstellung wird in doppelter Ausfertigung auf⸗ in der Beilage zur selben Nummer des Kreisblatts eröffnen wir gestellt. Ein Exemplar muß so zeitig an den Civil-Commissär für Ihnen das Folgende: die Flurschadens-Abschätzung, Großherzoglichen Kreisamtmann
1. Am 4. September, Vormittags 8860 beginnen die Schießübungen[ Dr. Göttelmann dahier(Militaria) abgesandt werden, daß es des 25. Feld⸗Artillerie-Regiments. Bereits Tags zuvor und nochmals spätestens am 5. Sepember Abends in dessen Händen ist. Das sofort nach Beendigung der Schießübung wollen Sie die Grundbesitzer andere Exemplar(das Original) bleibt in Händen des Bürgermeisters durch ortsübliche Bekanntmachung zur Anmeldung der durch diese und ist der Abschätzungs-Commission bei deren Eintreffen(am 6. Sep— Uebungen entstehenden Flurschäden(bei Ihnen) auffordern. tember) von diesem vorzulegen.
2. Die angemeldeten Flurschäden sind ohne Verzug auf dem vor— 4. Die Abschätzung findet am 6. September statt. Die geschriebenen Formular zusammenzustellen. Hierbei ist der Vordruck Stunde wann die Commission in den einzelnen Gemarkungen eintrifft, auf dem Formular und unser oben angeführtes Ausschreiben vom kann nicht angegeben werden. Die Großh. Bürgermeister der in 23. August genau zu beachten.— Das Formular wird den in der Betracht kommenden Gemeinden wollen sich bereit halten, die Com— Bekanntmachung vom 25. August benannten Bürgermeistereien Wissels⸗ mission zu empfangen und zu führen. Zu dem Schätzungstermine heim, Rödgen, Beienheim, Melbach, Södel, Oppershofen, Steinfurth sind die Betheiligten zu laden. Denselben kann bereits bei ber An⸗ sofort zugesandt werden. Sollten noch andere Gemarkungen von meldung der Flurschäden entsprechende Eröffnung gemacht werden. der Schießübung berührt werden, so haben die betr. Bürger— Dr. Braden. Betreffend: Die Landkalender für 1894.——— Friedberg den 30. August 1893.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 20. Juli d. J.— Oberh. Anzeiger Nr. 85— beauftragen wir Sie andurch, die Polizeidiener anzuweisen, für gelegentliche Abholung der nunmehr bei unserem Gehülfen Kreuder zur Abgabe bereit liegenden Landkalender besorgt zu sein. Dr. Braden. Betreffend: Berechnung der Servisentschädigung. Friedberg den 30. August 1893.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Der Sekretariats-Assistent G. Luge bei der Kreisdirektion zu Mühlhausen im Elsaß hat eine Brochüre:„Berechnung der Servis⸗
entschädigung für Quartierleistung an die Truppen im Frieden“ herausgegeben, welche als Hülfsmittel bei Aufstellung und Prüfung der
betreffenden Liquidationen zu dienen geeignet ist. ö. Das Werkchen ist im Selbstverlage des Verfassers erschienen und kostet 2 Mark das Exemplar. Diejenigen von Ihnen, welche die Anschaffung wünschen, wollen an uns berichten.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
———
Friedberg den 30. August 1893.
Dr. Braden.
Betreffend: Schießübungen des Feld⸗Artillerie-Regiments Nr. 25. Bekanntmachung. a Auf Befehl des General-Kommandos wird das Feld⸗Artillerie-Regiment Nr. 25 am 4. September d. J. mit 4 Batterien eine Schießübung mit scharfer Munition in dem Gelände⸗Rayon Wisselsheim—Rödgen—Beienheim. Melbach—Sodel—Hohe⸗ oder Römerstraße— Oppershofen— Steinfurth—Wisselsheim abhalten. Das Schießen beginnt um 830 Vormittags, jedoch wird der genannte Rayon durch Sicher⸗ heitsposten von 745 an für jeglichen Verkehr auf den Straßen zwischen obengenannten Orten, auf den Wegen, die in das von obigen Orten eingeschlossene Gelände führen oder in dem Gelände selbst, gesperrt werden. Die Posten sind mit strenger Anweisung versehen; da ein Ab⸗ sperren jedoch nur an den Straßenmündungen bezw. Knotenpunkten erfolgen kann, so wird darauf hingewiesen, daß das Betreten obenge— nannten Rayons als mit größter Lebensgefahr verbunden, streng verboten ist. 8 f 5 g 151 Die Absperrung des Rayons dauert etwa bis 10 Uhr Vormittags. Schließlich wird bekannt gegeben, daß das Auffinden blindge⸗ gangener Geschosse sofort dem Regiment bezw. den im Gelände befindlichen Unteroffizieren oder Mannschaften des Regiments mitgetheilt werden muß; die Sprengung wird alsdann veranlaßt werden. Auch wird hierbei darauf hingewiesen, daß solche Geschosse unbedingt liegen bleiben müssen, da das Aufheben mit der größten Lebensgefahr verbunden ist.— Der durch das Schießen entstehende Flurschaden wird nach dem Schießen abgeschätzt werden und wird Vergütung des Schadens erfolgen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 25. August 1893. Ur. Braden. Betreffend: Wie oben. Friedberg den 25. August 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 8 Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie, dieselbe wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und das Polizei⸗ und Feldschutzpersonal strengstens anzuhalten, etwaige Außerachtlassung derselben durch das Publikum zu verhüten. Auch
ie in den Schulen durch die Herren Lehrer auf die Bekanntmachung aufmerksam machen lassen. 4 3 5 die i 3 ber Flurschadens anbelangt, so verweisen wir auf unser Ausschreiben vom 23. d. Mts. am Ende und
beauftragen Sie, die desfallsigen besonderen Nachweisungen alsbald nach Abschluß des Schießens an den Civil-Kommissär Herrn Kreisamt⸗ mann Or. Göttelmann dahier einzusenden. e Dr. Braden. Johannes Mai aus Cölbe ist auf die Dauer von 3 Jahren aus dem Großherzogthum Hessen ausgewiesen worden.
3 Darmstadt ertheilt, dem Schulverwalter Noeske sind: der Schullehrer Stühlinger zu Roßdorf; der
98 1 Kreis 85 2 Deutsches Reich. i 5 Lindheim die 2. Lehrerstelle daselbst übertragen, dem Schullehrer Bert zu Ober⸗Ramstadt; der Schullehrer Darmstadt. Der Amtsgerichtediener Dine A. Walter aus Wald⸗Michelbach das Patent als Geometer Alpeter zu Offenbach; der Schullehrer Lentz zu Aulen⸗
Höchst wurde auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste, in den Ruhestand versetzt; dem Schulamtsasp. Sprengel aus Reichelsheim i. d. W. au n zu e Ruppertenrod übertragen, dem Forstassessor Ohl zu Nreb e. 5 ulehre Darmstadt das Patent als 8 1. Kl. für den zu Seligenstadt auf Nachsuchen entlassen.
1. Kl. für den Kreis Heppenheim ertheilt, dem Schul⸗ diebach; der Oberlehrer Adelberger zu Bürgel; der sp. Speckert aus Bretzenheim eine Lehrerstelle zu Straßenmeister Biegler zu Essenheim; der Schullehrer rsheim übertragen, der Schullehrer Stiefenhofer Vogel zu Rodheim v. d. H.; der Schullehrer Wiegold 2 Gestorben zu Freienseen; der Schullehrer Peter zu Worms; der
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