1
Donnerstag den 30. Januar.
M13.
3
.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
auswärtigen Einsendern(dsoweit Letztere nicht Jahresconto bei
nnoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
. een
71 Amtlicher Theil.
detreffend: Die Ausübung bezw. Verpachtung der Gemeindejagden.
Friedberg den 28. Januar 1890.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach Nr. 5 der für Verpachtung der Gemeindesagden vorgeschriebenen allgemeinen Bedingungen ist es dem Pachter gestattet, die Jagd urch seine qualificirten Eltern oder Kinder ausüben zu lassen. Da über die Auslegung dieser Pachtbedingung Zweifel entstanden sind, bestimmen
ir biermit, daß dieselbe in Zukunft dahin zu präcistren ist, daß der Pachter die Jagd durch seine qualificirten Eltern oder Kinder nur insofern
eselben mit ihm in gemeinsamem Haushalt leben ausüben lassen kann, erpachtungsprotokollen an der geeigueten Stelle(pos. 5 der Bedingungen) zum Ausdruck kommt. Hiernach wollen Sie sich genau bemessen.
g f etreffend: Reichstagswahlen.
Mit Bezugnahme auf unsere Ausschreiben vom 11. und 20. l. Mts. . Oberhessischer Anzeiger Nr. 6 und 10— theilen wir Ihnen weiter achstehende Bestimmungen zu Ihrem Bemessen mit: 5
2 1) Die Wahlen zum Reichstage sind in Gemäßbeit Kaiserliche
zerordnung im ganzen Reiche Donnerstag den 20. Februar l. J. sorzunehmen, die Abstimmung hat um 10 Uhr Vormittags zu beginnen ud ist um 6 Uhr Abends zu schließen. f
scher Anzeiger Nr. 6— bezüglich Bildung der Wahlbezirke getroffenen nordnungen bleiben unverändert aufrecht erhalten.
Als Wahlvorsteher hat in den einzelnen Gemeinden der Großh. ürgermeister, als Stellvertreter der Großh. Beigeordnete die Wahl t leiten.— In der Stadt Friedberg wird für den I. Wahlbezirk der Proßb. Bürgermeister Steinhäußer als Wablvorsteher und der Großh. Beigeordnete Jockel als Stellvertreter, für den II. Bezirk der Großh. Heigeordnete Hieronimus als Wablvorsteher und das Gemeinderaths—
itglied Fritz Hecht als Stellvertreter bestimmt.— Für den I. Wahl⸗ ezirk der Stadt Vilbel wird der Großh. Bürgermeister Hinkel als Wahlvorsteher und das Gemeinderathsmitglied Bernhard Jamin als Stellvertreter, für den II. Bezirk der Großh. Beigeordnete Hinkel als Dahlvorsteher und das Gemeinderathsmitglied Christian Wilhelm Arm— trust II. als Stellvertreter bestimmt. J 3) Die Wahlen sind in dem Gemeindehause bezw. dem für Ge— neinde Versammlungen bestimmten Locale vorzunehmen.— Die Wahl ur den J. Bezirk der Stadt Friedberg ist in dem Rathhause, diejenige ür den II. Bezirk in dem neuen städtischen Schulhause vorzunehmen. — Die Wahl für den 1. Bezirk der Stadt Vilbel ist in dem Rath⸗ fause, diejenige für den II. Bezirk in dem neuen evangelischen Schul— ause(Knabenschulhause] vorzunehmen. ö Die vorstehend unter 2) und 3) getroffenen Anordnungen, sowie ie in unserem Ausschreiben vom 11. Januar 1890— Oberhessischer inzeiger Nr. 6— bezüglich Abgrenzung der Wahlbezirke gegebenen Westimmungen gelten sowohl für die ersten Wahlen als auch für etwaige Ersatzwahlen innerhalb des ersten Jahres nach den allgemeinen Wahlen.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereten haben diese Anordnungen ind Bestimmungen, insoweit solche ihre Gemeinden betreffen, alsbald ind spätestens bis zum 11. Februar 1890 ortsüblich bekannt v achen zu lassen. In gleicher Weise und zu gleicher Zeit, also sofort nd spätestens bis zum 11. Februar 1890 ist bekannt zu machen, daß die Wahl zum Reichstage Donnerstag den 20. Februar 1890 ron Morgens 10 Uhr bis Abends 6 Uhr vorgenommen wird. 1 Daß diese Bekanntmachungen in Ihrer Gemeinde erfolgt sind,
r
5 iben die Großherzoglichen Bürgermeisteresen unter Angabe des Tages der Vekanntmachung sofort uns berichtlich anzuzeigen.
1 4) Hinsichtlich des Abschlusses der Waͤhlerliste bemerken wir das
olgende:
a. Die beiden Exemplare der Waͤhlerliste, welche im Falle von n und Nachträgen in Folge erhobener Einsprachen gleich— Paäßig berichtigt werden müssen, sind am 13. Februar unter Unter- syrisft der Großherzoglichen Bürgermeisteret abzuschließen. Auf dem veiten, für den Wahlvorsteher bestimmten Exemplar sind, wie auf eite 4 des Formulars zu der Wählerliste in der Anmerkung vofge shrieben, hinter dem Worte„Abgeschlossen“ die Worte:„mit der amt— chen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem Haupt— zemplar der Waͤhlerliste vollig übereinstimmt“ hinzuzusetzen.
e n ee eee,
2) Die in unserem Ausschreiben vom 11. d. Mis.— Oberhes⸗
Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die
und daß diese Einschraͤnkung ausdrücklich schriftlich in den
Dr. Braden.
Friedberg den 28. Januar 1890. Großberzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
b. An dem nämlichen Tage(13 Februar) ist ferner von den Großherzogl. Bürgermeistereten auf beiden Exemplaren der Wähler⸗ liste die auf Seite 4 des Formulars zu den Waählerlisten am Schlusse abgedruckte Bescheinigung nach vorherigem Eintrag der Worte:„vom 23. bis zum 30. Januar 1890“ und nach Ausfüllung des Datums „13. Februar 1890“ zu unterzeichnen.
Auf dem für den Wahlvorsteher bestimmten zweiten Exemplar der Liste ist nach Vorschrift der Anmerkung(Absatz 2) auf Seite 4 des Formulars in der Offenlegungsbescheinigung die Aenderung der Worte„die vorstehende Waͤhlerliste“ in„das Hauptezemplar der vor⸗ stehenden Wäblerliste“ vorzunehmen.
e. Nachdem die Wählerliste in der bezeichneten Weise abgeschlossen worden ist, darf darin eine Streichung oder Eintragung von Waͤhlern nicht mehr stattfinden.
d. Das Hauptexemplar der Waählerliste nebst etwa zugeboͤrigen Beilagen haben die Großherzoglichen Bürgermeister bei den Bürger⸗ meisterei-Acten sorgfältig aufzubewahren, das zweite Exemplar dagegen, da wo sie selbst Wahlvorsteher sind, zum Zweck der Benutzung bei der Wahl an sich zu nehmen, andernfalls dem betreffenden Wahlvorsteher zuzustellen.
5) Die Wahlvorsteher werden unter Hinweis auf ihre versönliche Verantwortlichkeit und auf die Nothwendigkeit der pünktlichsten Beob⸗ achtung der das Wahlgeschaͤft betreffenden Vorschriften angewiesen:
a. Aus der Zahl der Wähler ihres Wablbezirks einen Proto- kollführer und drei bis sechs Beisitzer, welche aber kein unmittelbares Staatsamt bekleiden dürfen, zu ernennen, und dieselben spätestens am 17. Februar 1890 einzuladen, am Wahltage zur Bildung des Wahl⸗ vorstandes so zeutig im Wahllokale zu erscheinen, daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags beginnen kann.
b. Bei der Wahlhandlung selbst genau nach den Vorschriften in §8. 11 bis 21 des Reglements vom 28. Mal 1870 zu verfahren und uͤber die Wahlhandlung ein Protokoll nach dem den Großherzoglichen Bürgermeistereien von uns mitgetheilten Formulare aufzunehmen.
e. Dieses Wahlprotokoll mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken, nämlich der Gegenliste, der Wählerliste, welche beide von dem ge⸗ sammten Wahlvorstande zu unterschreiben sind, und denjenigen Stimmzetteln, über welche es einer Beschlußfassung des Wahl⸗ vorstandes bedurft hatte(§ 13 des Wahlgesetzes vom 31. Mat 1869) unverzüglich, jedenfalls aber so zeitig an den Wahlcommissär des Wahlkreises— Großherzoglicher Kreisratb Dr. Braden in Friedbera— einzusenden, daß dasselbe spätestens im Laufe des 23. Februar 1890 in dessen Hände gelangt.
6) Nach F. 11 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 ist vor⸗ geschrieben, daß in jedem Wahllokal ein Exemplar(Abdruck) des Wahl⸗ gesetzes und Wahlreglements auszulegen sei. Wir machen die Groß⸗ herzoglichen Bürgermeistereien auf diese Bestimmung mit Ein⸗ ladung noch besonders aufmerksam, die erforderliche Anzahl von Ab- drücken des genannten Gesetzes und Reglements rechtzeitig zu beschaffen.
7) Daferne Einsprachen während der Offenlegung der Waͤbler— listen erfolgt sind, worüber der Kreisausschuß zu entscheiden hat,— kreisamtliches Ausschreiben vom 20. Jauuar 1899000, Ober hessischer Anzeiger Nr. 10,— so erwarten wir, alsbaldige Einsendung der betreffenden Verhandlungen unter Beischluß der Waͤhlerliste.
f Dr. Braden.
der be
Bekanntmachung, die Vestellung der Wahlcommissäre für die Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Reichstage betreffend. Durch Verfügung Großherzoglichen Staatsministeriums vom 13. J. Mts. sind zur Leitung der am 20. Februar. Vahlen der Abgeordneten zum Deutschen Reichstage folgende Wahlcommissäre bestellt worden:
J. stattsindenden


