d ö gilde Oberhessischer Anzeiger.
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14 g Werth des Badens. . Die Gesundheitslehre rechnet mit der gewal— 12 ze Schleuse der Wärmeregelung und Säfte— Aung in der Art, daß sie geflissentliche Rein— ung und Kräftigung des Hautorgans, kürzer igt: Uebung der Hautpflege, für gesundheits— erlich, Unterlassung dieser Uebung für krank— erzeugend erklärt. Die völlige Unterdrückung autausdünstung ist von tödtlicher Wirkung, 50 habituell getriebene Vernachlässigung der Atpflege ist als Quelle von allerhand schlei— ehen Uebeln zu betrachten. Diese habituelle 0 tlassung ist die Wasserscheu, Zwillings— hhester der Luftscheu. Gesunde Wirkung der saltpflege ist die Abhärtung, ungesunde Wirkung Wasserscheu ist die Verweichlichung. Unser torgan hat sich in seiner Eigenschaft als ußr natürliches Kleid im Kampfe mit der 1 enwelt hauptsächlich mit den Einflüssen der e osphärischen Kälte oder Wärme, Nässe oder e ckenheit, oder kurz gesagt mit Wind und ter ins Benehmen zu setzen. Zu dem Ende eln f 8 von der Natur außer mit Oberhaut, Schweiß—
a en und Blutgefäßen noch mit Nerven aus— „ eutet, welche uns als Fühler dienen, wie
wir uns gegen die von Wind und Wetter wende Steigerung der Abkühlung oder wie
der Nerven und Blutgefäße ist die Hautfeder⸗ kraft, welche Kraft unter gesunden Verhältnissen die Eigenschaft zeigt, daß sie bei Einwirkung von Wärme erschlafft, um aus dem Körper Wärme reichlicher sowohl auszustrahlen, als auszudünsten, bei Einwirkung von Kälte dagegen sich zusammen— zieht, um die eigene Wärme im Körper zurück— zuhalten. Das Merkmal eines hygienisch ge— züchteten Hautorgans nun geht dahin, daß die Federkraft auch bei plötzlichen Temperaturwechseln je nachdem mit Ausdehnung oder Zusammen— ziehung folgt. Während nun durch übermäßiges oder unzeitiges Warmhalten die Hautfederkraft in der Art verwöhnt wird, daß sie nur Erschlaf— fung zu leisten, zur Zusammenziehung aber sich nur schwer, laugsam und unvollkommen aufzu— raffen vermag, gälte es vielmehr, sie mit Fleiß so abzuhärten, daß sie laufend einen mittleren Grad der Schonung einhielte, eine Aufgabe, welche durch tägliches Baden sicher erfüllt würde. Die eingerissene Wasserscheu übt weiter ihre ge— sundheitswidrige Wirkung auch auf die Säfte— mischung, die sich nicht am letzten in Hautkrank— heiten äußert und zwar schon beim heranwach— senden Kinde. Das in der ersten Zeit regel— mäßig betriebene Baden des Neugeborenen schlägt bald in Unregelmäßigkeit, unvollkommenes bloßes Waschen, nach und nach sogar in gänzliche Unter— lassung um und es greift die Muhmenregel Platz, das Kind dürfe nicht gebadet werden, weil sich's erkälten könne. Mit Bestimmtheit erklärt nun die Gesundheitslehre, daß mit dieser Aera der
wasserscheuen Haltung die körperliche Leidensge— schichte des bis dahin gesunden Kindes beginnt. Während man durch habituelles Nichtbaden da— heim die Skrophelsucht förmlich züchtet, entschließt man sich erst einmal auswärts, gegen den schlim— men Ausschlag, die schlimmen Augen und das ganze Heer der sogenannten skrophulösen Säfte— verderbniß und Nachwehen der Influenza Bäder zu gebrauchen. Die wahrhaft wunderbare Heil— wirkung des Badens erklärt sich dann einfach daraus, daß von der daheim beobachteten wasser— scheuen Behandlung zur wasserfreundlichen über gegangen wurde. Lasset uns darum als Wasser⸗ freunde das nasse Element als halbes Leben schätzen und nachdem während der Nachtruhe die Lebensgeister sich ins Innere zurückgezogen und das Hauptorgan thatsächlich geschlafen, den Tages— lauf je nach gebotener Möglichkeit, persönlicher Neigung und Gewöhnung, sowie nach Beschaffen— heit der Jahreszeit mit dem das Hautleben wieder erweckenden Baden beginnen, wozu uns jetzt bei der bevorstehenden warmen Jahreszeit in der hiesigen Bade- und Schwimmanstalt wieder so schöne Gelegenheit geboten ist. Zum Schluß wird noch der Merkspruch zur Beherzigung em— pfohlen:„Das Neugeborene soll nicht blos die ersten zwei Wochen, sondern so lange gebadet werden, bis es das 60. Jahr erreicht hat, wo's dann Anwartschaft erworben haben wird, auch noch das 80. zu erreichen.“
„ Steinm i sie gewöhnlich nennt„Erkältung“ in Acht
ligt 3 nen sollen, indem wir künstliche Bekleidung 5¹ Zurückhaltung unserer natürlichen Strahl⸗ r. Puth, K me zu Hilfe nehmen. Die gemeinsame Function
dene Edictalladung.
Neis. Laut gerichtlich bestätigter Urkunde vom 9. August 1855
e Peter Clartus von Heldenbergen dem Herrn Grafen Solms Rödelheim eine Caution von 232 Gulden N ae, Mereuzer für gepachtetes Gelände und verpfändet darin u dee a des Herrn Verpachters folgende in der Mndernage! Inarkung Heldenbergen gelegene Grundstücke: Flur III A und Flur VII Nr. 94.
— Dir Pfandgläubiger bildet bescheinigtermaßen keine Mug Uprüche mebr aus dleser Caution, jedoch ist die be— — 0 dafendende Hypothekurkunde angeblich verloren worden. Auf Antrag werden deshalb Alle, welche etwa aus
6. Schall er Gautlon noch Ansprüche erheben zu können glauben, 4 ugefordert, solche binnen zwei Monaten dahter geltend cuschum machen, als sonst die Löschung der betreffenden Hypothek en fügt werden wird. 6 Friedberg den 21. Juni 1890. 5 delbseleth 1 Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. 50 25 Sellheim. L. lll 0 Arbeits⸗Vergebung. 1 rtr. Montag den 29. d. Mts., Vormittags um 9 Uhr,
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