Ausgabe 
27.3.1890
 
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Betreffend: Die Einsendung der Tage- und Handbuchs Auszüge und der Kassesturzprotokolle, sowie der

Kostenverzeichnisse der Kreisboten.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 8 45 b an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, die Kirchen und Stiftungs Vorstände, die Vorstäaͤnde der israelitischen Religionsgemeinde

und die Rechner der betreffenden Fonds.

Friedberg den 25. März 1890.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 13. September 1888 Oberhessischer Anzeiger Nr. 109 und vom 25. Marz 1889 Oberhessischer Anzeiger Nr. 38 bringen wir die mit Anfang des nächsten Monats zu erfolgen habende Einsendung der Kassesturzprotokolle der Hand. und Tagebuchs-Auszüge und der Abschriften der Kostenverzeichnisse der Kreisboten pro IV. Quartal 1889 90 andurch in Erinnerung

Hierbei verweisen wir auf die Vorschrift in§ 16 der Justruktion zur Dienstführung der Gemeinde-Einnehmer vom 4. Dezember 1877 ö bezw. in§ 15 der Justruktion zur Geschäftsführung der Rechner von Kirchen, Stiftungen und Schulen vom 18. September 1835, welche, wie wir mehrfach wahrzunehmen Gelegenheit hatten, nur in einzelnen Fällen vollständig befolgt wird, und beauftra monatlichen Abschlüssen des allgemeinen Tagebuchs dem Abschluß stets folgende Anmerkung beizufügen:

Nach dem heute gleichzeitig mit vorstehendem Abschlusse vorgenommenen Kasse

Der Rest nach ben betrag Verglichen, so fehlen, sind mehr in der Kassen. welche von mir zugeschossen(in der Kasse belassen) worden sind.

(Datum.)

sturz waren in Kasse baar vorhanden

M.

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M.

55

(Unterschrift.)

Wir erwarten, daß diese Vorschrift nunmehr genau befolgt wird und werden Nachlässigkeiten in dieser Beziehung ahnden. f Die Vorstände wollen die Rechner hiervon noch besonders benachrichtigen.

Bekanntmachung.

Dr. Braden.

Nach Mittheilung des Landrathsamts Wetzlar ist in Niedergirmes bei einer Kuh Milzbrand festgestellt worden.

Friedberg den 25. März 1890.

Bekanntmachung.

Betreffend: Feldbereinigung in Flur IX XI. der Gemarkung Fauerbach b. Fr. In der Zeit vom 27. März bis 10. April l. Is. liegen die Arbeiten des III. Abschnittes rubre. Gemarkung, nämlich:

1. die Gütergeschosse, 2. die Karten,

3. das Zutheilungsverzeichniß, 4. das Verzeichniß der Obstbäume,

5. das Protokollbuch

auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Fauerbach b. F. zur Einsicht der Betbeiligten offen. T

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

1464

Einwendungen gegen diese Arbeiten findet statt: Montag den 14. April l. Is., Vormittags von 10 bis 11 Uhr, wozu ich die Betheiligten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Friedberg den 25. März 1890.

Bekanntmachung.

Der Vollzugs Commissär. Dr. Wallau.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Kloppenheim, hier die Arbeiten des III. Abschnittes in dem Gemarkungstheil westlich der Main Weser Bahn. In der Zeit vom 27. März bis 10. April J. Js. liegen die Arbeiten des III. Abschnittes rubrc. Gemarkung, nämlich:

1. Die Geschosse, 2. die Karten,

3. das Zutheilungsverzeichniß, 4. das Verzeichniß der Obstbäume

auf dem Amtszimmer der Großberzoglichen germeisterei Kloppenbeim zur Einsicht der Betbeiligten offen. Taafahrt zur Eutgegennahme von

1465

Einwendungen gegen diese Arbeiten findet statt: Samstag den 12. April l. Is., Vormittags von 10 bis 11 Uhr, wozu ich die Beiheiligten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Emnwendungen ausgeschlossen siad.

Friedberg den 25. März 1890.

Der evangelischen Missionsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika wurde gestattet behufs Gewinnung von Mitteln zur Erbauung eines deutschen ö

Genehmigte Verloosungen

Der Vollzugs Commissär. Dr. Wallau.

Krankenhauses in Sansibar 200,000 Loose à 3 Mark im Großherzogthum zur Ausgabe gelangen zu lassen. 8

Erledigt: Die Ausschreiben gegen Friedrich Wilheim Schulz von

Friedberg den 25. März 1890.

Zandersdorf und Peter Frimmersdorf von Frixheim, durch Gendarm von Landen berg in Mainz.

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Krämer.

gen die Rechner andurch bei den 9

P

agfahrt zur Entgegennahme von

Deutsches Reich.

Berlin. Zur Kanzlerklisis schreibt das Fr. J.: Die für die Geschichte der Kanzlerkrisis wichtige Cabinetsordre vom 8. Sept. 1852, hat folgenden Wortlaut:Ich finde es nöthig, daß dem Ministerpräsidenten, mehr als bisher, eine allgemeine Uebersicht über die verschiedenen Zweige der inneren Verwaltung und dadurch die Mög lichkeit gewährt werde, die nothwendige Einheit darin, seiner Stellung gemäß, auffechtzuerhalten und Mir über alle wichtigen Verwaltungsmaß regeln auf Mein Erfordern Auskunft zu geben. Zu dem Ende bestimme Ich Folgendes: 1) Ueber alle Verwaltungsmaßregeln von Wichtigkeit, die nicht schon nach den bestehenden Vorschriften einer vorgängigen Beschlußnahme des Staats ministeriums bedürfen, hat sich der betreffende Departementschef vorher, mündlich oder schrift⸗ lich, mit dem Ministerpräsidenten zu verständigen. Letzterem steht es frei, nach seinem Ermessen eine Berathung der Sache im Staatsministerium, auch nach Befinden eine Berichterstattung darüber an Mich zu veranlassen. 2) Wenn es zu Ver⸗ waltungsmaßregeln der angegebenen Art, nach den bestehenden Grundsätzen, Meiner Geneh migung bedarf, so ist der erforderliche Bericht vorher dem Minister-Präsidenten mitzutheilen, welcher denselben mit seinen etwaigen Bemerk⸗ ungen Mir vorzulegen hat. 3) Wenn ein Ver⸗

waltungschef sich bewogen findet, Mir in Ange legenheiten seines Ressorts unmittelbar Vortrag zu halten, so hat er den Minister-Präsidenten davon zeitig vorher in Kenntniß zu setzen, damit derselbe, wenn er es nöthig findet, solchen Vor tägen beiwohnen kann. Die regelmäßigen Immediat-Vorträge des Kriegsministers bleiben von dieser Bestunmung ausgeschlossen. Es ist, zweifellos, daß während der regelmäßigen und lange andauernden Abwesenheit des Fürsten Bismarck von Berlin jene Ordre nicht mehr auf⸗ recht erhalten bleiben konnte, wenn der Kaiser nicht in die Lage kommen sollte, zuweilen ohne berathende Minister zu sein. Bei dem natür lichen Rubebedürfniß des Fürsten Bismarck und bei der Wichtigkeit der Aufgaben, deren rasche Lösung der Kalser als dringend nothwendig erkannt, mußte dieser dazu übergehen,die voll ständige Concentration aller Kraft der Initiative und des Entschlusses der Regierung in dem einen Amte des Reichskanzlers und Ministerpräsidenten rückgängig zu machen, wie dieNat.⸗Ztg. sich ausdrückt. Es ist daher ein sehr bedenkliches Beginnen einzelner Blätter, die dem Fürsten Bismarck besonders nahe standen, aus dem Ver langen des Kaisers, jene Ordre aus der Welt zu schaffen, gewissermaßen Kapital für den Fürsten Bismarck gegen den Kaiser zu schlagen. Für jetzt genügt völlig die Einsicht, daß die Macht⸗

vollkommenheit, welche Fürst Bismarck unter Kaiser Wilheim J. allmählich erlangt ha te und hatte erlangen müssen, unmöglich fortbestehen konnte, nachdem ein jugendkräftiger Herischer mit eigenen Ideen und Absichten, mit jugendlicher Begeiste⸗ rung für die Lösung der Aufgaben einer neuen Wie und durch welche Einzelvorgänge das Unhaltbare ins Wanken I und zum Sturze kam, bleibe für jetzt mit dem wohlthaͤtigen Schleier des Geheimnisses bedeckt. Der officiösen WienerPol. Corr. wird von hier geschrieben:Die Behauptung, daß Fuͤrst Bismarck es war, der den General v. Caprivi

Zeit den Thron bestiegen hatte.

zu seinem Nachfolger vorgeschlagen habe, ent

spricht nicht den Thatsachen, die Wahl des Nachfolgers des Fürsten Bismarck ist vielmehr ausschließlich den eigenen Erwägungen des Kaisers

Wilhelm II. entsprungen.

24. März. Der Prinz von Wales hat gestern mit seinem Sohne bei Graf Bismarck dinirt.

gehaltene, demselben zugestellte Adresse. 25. März.

mirte die Arbeitsdauer für Kinder und 16 Jahren auf 10 Stunden.

1 n De Der Bundesrath verabschiedete sich vom Fürsten Bismarck durch eine in wärmstem Tone

Die dritte Commission der Arbeiterschutz Conferenz nahm ferner das Arbeits- verbot für Kinder unter 12 Jahren an und nor⸗

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