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1690.
Oberhessischer Anzeiger.
Samstag den 25. Januar. Ii.
— Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von
Annoncen: ar- 0 welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),
——
An die Bewohner Friedbergs und der Umgegend. Zur Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers
wird Montag den 27. d. Mts., Nachmittags 1½ Uhr, eiu Festessen im Hotel Trapp dahier stattfinden, zu welchem die Bewohner der Stadt Friedberg und der Umgegend hierdurch freundlichst eingeladen werden. Auswärtige, sowie sonstige hiesige Einwohner, welchen die in Umlauf gesetzte Liste etwa aus Versehen nicht zukommen sollte, werden gebeten, bis zum 25. d. Mis. ihre Anmeldung im Hötel Trapp zu bethätigen. Die Bewohner der Stadt Friedberg werden ersucht, durch Schmücken ihrer Haͤuser zur Feier des Tages mitzuwirken. Friedberg den 22. Januar 1890. Im Auftrag des Comités: Winter, Mafor z. D., Kommandeur des Landwehrbezirks Friedberg.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Das Mitbieten der Bürgermeister bei von ihnen abgehalten werdenden Versteigerungen.
Friedberg den 22. Januar 1890.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Burgermeistereien des Kreises.
Diucch in letzter Zeit häufig vorgekommene Zuwiderhandlungen gegen die in rubricirtem Betreff bestehenden anlaßt, die im Abdruck nachstehenden Ausschreiben Großherzoglichen Ministertums des Innern und der Justiz vom 5.
Vorschriften sind wir ver⸗ Februar 1834 und
21. Februar 1844 unter dem Anfügen in Erinnerung zu bringen, daß künftig die Nichtbeachtung dieser Bestimmung durch entsprechende Ordnungs- strafen geahndet wird.
Betreffend: Wie oben.
selbst als Meistbietenden den Zuschlag ertheilt haben.
Dr. Braden.
Darmstadt den 5. Februar 1834.
Das Großberzogliche Ministerium des Innern und der Justiz
an die Großherzoglichen Provinzial-Commissäre dahier und zu Gießen und die sämmtlichen Großherzoglichen Kreisräthe in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen.
Es hat sich schon mehrmals ereignet, daß Bürgermeister in Versteigerungen, welche sie selbst abhielten, als Steigerer aufgetreten und sich
Da dieses Verfahren nicht allein an sich als unpassend und unschicklich erscheint,
sondern
auch zum Nachtheile des Gemeindevermögens gereichen kann und jedenfalls das Vetrauen auf die legale und rechtliche Handlungsweise der Gemeinde;
verwaltung schwächen muß, so finden wir uns veranlaßt,
den Bürgermeistern und Beigeordneten das Mitbieten bei von ihnen
selbst geleitet
werdenden Versteigerungen, geschehe dies in eigener Person oder durch dritte dazu Beauftragte, bei Vermeidung einer Disciplinarstrafe von 15 fl.—
in so weit nicht eine durch ein solches Verfahren herbeigeführte wirlliche Benachtheiligung des
Gemeindevermögens oder sonstige erschwerende
Umstände eine härtere Bestrafung nothwendig machen— allgemein hierdurch zu untersagen.
Hiernach sind die Bürgermeister und Beigeordneten mit dem Anfügen zu bedeuten,
als Mitglieder der Kirchen- und Schulvorstände Anwendung finde.
Betreffend: Wie oben.
zur Nr.
beauftragen wir Sie, dieses nachstehend abgedruckte Au
Bedarf an Brennholz ꝛc. steigern wolle, wie der Bürgermeister, verhindert sein sollte,
D
.
daß diese Verfügung auf sie auch in ihrer Eigenschaft In Verhinderung des Staatsministers: v. Lehmann. Dr. Horst.
Darmstadt am 21. Februar 1844.
a Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und sammtliche Großherzoglichen Kreisräthe. Aus Veranlassung mehrfacher zu unserer Kenntniß gekommenen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift unseres(unterm 28. April 1842
Zugleich werden Sie denselben eröffnen, daß, wenn ein
*
er mit Vornahme der Versteigerung den Beigeordneten, ein Gemeinderathsmitglied damit beauftragen koͤnne, in welchem Falle es alsdann dem Buͤrgermeister
7094 auch auf die Provinz Rheinhessen ausgedehnten) Ausschreibens vom 5. Februar 1834 zur Nr. D. 1818(Nr. 5 des Amtsblatts) schreiben den Bürgermeistern zur genauesten Befolgung einzuschärfen. Bürgermeister bei einer Versteigerung von Holz, Gras ꝛc. seinen eigenen
und wenn auch dieser aus demselben Grunde,
resp. Beigeordneten unbenommen sei, bei der Versteigerung als Steigerer aufzutreten.
du Thil.
v. Stein.
Bekanntmachung.
Betreffend: Wahl der Einschätzungs Commissionen für die Veranlagung der Einkommensteuer und Capltaltentensteuer.
Es wird hiermit zur Kenntniß der Kreisangehöͤrigen gebracht, daß von dem Kreistag des Kreises Friedberg zu Mitgliedern und Er— satzmännern der oben genannten Commissson für den Kreis Friedberg
gewählt a. für
=
worden sind: den Steuercommissariatsbezirk Friedberg zu Mitgliedern:
Heinrich Weith IV. zu Nieder-Wöllstadt, Georg Steinhäußer zu Friedberg, Johannes Jakobi VIII. zu Rodheim v. d. H., Karl Guth zu Vilbel,
„Bürgermeister Wörner zu Bad Nauheim, Bürgermeister Schmidt zu Reichelsheim,
zu Ecsatzmitgliedern:
„Bierbrauer Melchior zu Bußbach, Pachter Reif zu Steinfurth, 5. Bürgermeister Jeckel zu Ober⸗Moͤrlen,
zu Ersatzmitgliedern: „Büͤrgermeister Hahn zu Melbach, Gemeinde⸗Einnehmer Landvogt zu Rockenberg,
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8—
für den Steuercommissariatsbezirk Büdingen als Mitglied:
Pachter Rullmann zu Stammheim, als Ersatzmitglied: Martin Hammel zu Staden,
für den Steuercommissariatsbezirk Hungen als Mitglied:
Gemeinde-Einnehmer Scherer zu Woͤlfersheim,
1. Wilhelm Buff zu Nieder-Woͤllstadt, 1 n 2. Georg Philippi zu Friedberg, f als nn 3. Bürgermeister Alles zu Nieder- Florstadt, Gemeinde-Einnehmer Klein zu Wohnbach.
fü S issartatsbezi Mitgliedern: Friedberg den 23. Januar 1890. 8
b. für den Steuercommissartatsbezirk Butzbach zu Mitg F a
Jacob Wießler zu Bußbach,
2. Johannes Diehl I. zu Münzenberg,
Dr. Braden.
Berlin, 23. Jan. Soclalistengesetzes wird fortgeseßt. wurden erötterungslots angenommen.
Deutsches Reich.
Reichstag. Die Berathung des Die§5 11 und 13 Bel der Berathung
des 8 22 beschwert sich Grillenberger, daß die Reichs, commisston die Sachen ungerechtse welchen Vorwurf der Prästdent energisch zurückweist. Paragraph wird angenommen. n den Antrag Ackermann, betr. die geheimen Sihungen der
rtigter Weise verschleppe,
Reichskommisston. Kulemann spricht sich dagegen aus. Mintister Herrfurth hebt die Tendenz des Gesetzes hervor,
Der die sich gegen die gemeingefahrlichen Bestredungen der
Bel§ 23 empfiehlt Hegel Soetaldemokratte, nicht aber gegen diese als solche richte,
deshalb set der kleine Velagerungozustand unentbehrlich.


