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1390. Donnerstag den 23. Oktober.. 125.
HO berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 07 16 1 i Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und 7 25
m dertsc. Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und 123 aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von
A auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. ge Amtlicher Theil. (Watnet. Betreffend: Schulfeter aus Anlaß des Geburtstags des General-Feldmarschalls Grafen von Moltke. Friedberg am 21. October 1890. hen Die Großberzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an die sämmtlichen Schulvorstände des Kreises. Kümmich. Nachstehendes Ausschreiben der obersten Schulbehörde in obigem Betreff zu Nr. 26805 vom 18. d. Mis. bringen wir hiermit zu Ihrer 5—KRenntniß und empfehlen Ihnen, sofort die Lehrer bezw. die Oberlehrer an Ihren Schulen darnach zu bedeuten, bezw. bedeuten zu lassen. g Wir erwarten, daß die Lehrer die entsprechende Weisung ohne Verzug erhalten. Dr. Braden. eee Zu Nr. M. J. 26805. Darmstadt am 18. October 1890.
— kein. etreffend: Schulfeier aus Anlaß des Geburtstags des General Feldmarschalls Grafen von Moltke.
— das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, an die Großh. Kreis-Schulcommissionen. Der General-Feldmarschall Graf von Moltke wird am Sonntag den 26. October d. J. sein 90. Lebensjahr vollenden. Aus diesem
Anlaß hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
ngeordnet, daß Tags zuvor am 25. d. Mts. in allen öffentlichen Schulen des Großherzogthums während einer Stunde des Vormittags—
unterrichts eine angemessene Schulfeier stattfindet, bei welcher der Verdienste des Grafen von Moltke in Verbindung mit der Gründung des
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utb i f — Deutschen Reichs ehrend gedacht wird. v. Knorr. Achenbach.
l. 9 Betreffend: Beitreibung der Communalintraden. Friedberg den 21 October 1890.
g. Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 1 Unser Ausschreiben vom 1. l. Mts.(Oberhessischer Anzeiger Nr. 117) bringen wir für die Rückständigen mit dem Anfügen in Erinnerung, derloch. daß wir bis 1. November l. J. die Erledigung bestimmt erwarten bei Meidung von Strafe im Unterlassungsfall. Dr. Braden. erg. Bekanntmachung. „ 60 N. a, Die nachstehenden Bestimmungen der am 10. Juli l. J. in Kraft getretenen Baupolizeiordnung für die Stadt Friedberg bringen wir ente] hiermit wiederholt zur Veröffentlichung und weisen die Interessenten zur Vermeidung von späteren Strafanzeigen ausdrücklich darauf hin, daß „Geibel.] die in den§§. 5 und 11 gesetzte sechsmonatliche Frist am 10. Januar 1891 abläuft. Großh. Kreisamt Friedbrrg. len, zu- Friedberg den 18. Oktober 1890. Dr. Braden. asmittel§ 5. Die unmittelbar an der Straße oder öffentlichen Wegen gelegenen Ge- Kanals herzustellen. Im Weigerungsfalle erfolgt die Ausführung auf Anordnung 95 bäude müssen mit Dachkandeln und bis auf den Boden gebenden Abfallröhren ver der Poltzeibehörde durch die Stadt auf Kosten des Besitzers. 181 sehen sein; von dem Rohrausguß ist das Wasser, sofern nicht§ 7 Platz greift, bei§.. Ausgüsse aus Küchen, Brennereien ꝛc. müssen in geschlossenen Röhren len, Itiböbten Trottoirs mittelst eisener Rinnen in die Straßengosse zu fäbren, und zwar[bis unter den Boden, von da unterirdisch in die öffentlichen Kanäle oder Ableitungs⸗
Valclee innerhalb 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Baupolizei⸗Ordnung. gräben, sowelt solche vorhanden sind, geführt werden. An der gegen Straßen und Aalertiten. Alle diese Theile sind stets in gutem Zustande zu erhalten; ihre Anlage erfolgt nach öffentlichen Plätzen gerichteten Seite der Gebäude dürfen solche Ausgüsse überhaupt A Areibele den von Großherzoglicher Bürgermeisteret zu erlassenden Bestimmungen. nicht angebracht werden. Diesen Vorschriften widersprechende Anlagen sind binnen E— 1
. Do, wo öffentliche Kanäle bestehen oder angelegt werden, muß die Ab- 6 Monaten nach Erscheinen dieser Polizeiverordnung zu beseitigen bezw. leitung des Abfallwassers von den an die Straße grenzenden Grundstücken in jene[ umzuändern. Dtese Frist kann ausnahmswetse in Berücksichtigung besonderer Ver⸗ Kanäle nach näherer Weisung der Großherzoglichen Bürgermeisterei unterirdisch erfolgen;[hältnisse, welche deren Einhaltung als nicht möglich oder mit zu großen Härten ver⸗ die erforderliche Einrichtung zur Ableitung ist binnen Jahresfrist nach Erscheinen bunden erscheinen lassen, durch Großherzogliches Kreisamt nach Anhörung des Stadt, dieser Polizeiverordnung bezw. sofort nach Fertigstellung des öffentlichen J vorstandes erstreckt werden.
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Bekanntmachung. Betreffend: Straße Kloppenheim— Groß⸗Karben, hier die Reparatur der Niddabrücke bel Groß-Karben.
Dali Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wegen Herstellung rubricirter Brücke dieselbe vom 27. d. Mts, ab auf etwa 10 Tage an fir den Verkehr gesperrt ist. Die Großh. Bürgermeistereien der zunächst gelegenen Orte wollen dies noch in ortsüblicher Weise veröffentlichen. Friedberg den 21. October 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 1 2 r Dr. Braden. Bekanntmachung.
Zum Zwecke der Errichtung eines Denkmals für weiland Kaiser Wilhelm und Friedrich in Verbindung mit einem Kriegerdenkmal zu Alzey ist daselbst ein Ausschuß zusammengetreten, der behufs Vermehrung der Mittel für die Errichtung dieses Denkmals eine Verloosung von Mobiliargegenständen(Silbergegenständen, Möbelgarnituren, Erzeugnissen des Kunstfleißes) am 1. Februar 1891 zu veranstalten beabsichtigt.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 10,000 Loose zum Preise von 1 M. das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 40% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenstaͤnden zu verwenden sind.
1 bl Der Vertrieb der Loose im Großherzogthum ist gestattet. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 21. October 1890. Dr. Braden. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Bruchenbrücken. Bekanntmachung. 1 In der Zeit vom 23. Oktober bis 8. November l. Is. liegen die Arbeiten des I. Abschnittes rubre. Verfahrens nämlich: 4121 1 der allgemeine Meliorationsplan nebst Erläuterungsbericht und Protokoll über die stattgehabte Prüfung des Planes a auf dem Amts zimmer der Großh. Bürgermeisterei Bruchenbrücken zur Einsicht der Betheiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese Arbeiten findet statt: Montag den 10. November l. J., Vormittags von 10 bis 11 Uhr, wozu ich die Betheiligten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Der Vollzugs Commissär: 0 Friedberg den 21. Oktober 1890. Dr. Wallau. 1 Bekanntmachung. betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Melbach; hier Offenlegung der Arbeiten des III. Abschnittes vom III. Felde. verubel. 10 In der Zeit vom 23. Oktober bis 6. November l. J., liegen die Arbeiten des III. Abschnittes vom III. Felde rubre. Gemarkung naͤmlich.
1) drei Zutheilungskarten, 2) vier Bände Guͤtergeschosse und ein Band enthaltend die Zusammenstellung derselben,
0 3) das Zutheilungsverzeichniß, 4122 14% 4) das Abschätzungsverzeichniß der Obstbaͤume und 1 5) das Protokollbuch, e uf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisteret Melbach zur Einsicht der Bethelligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen
gegen diese Arbeiten findet statt: Donnerstag den 6. November l. J., Vormittags von 10 bis 11 Uhr, wozu ich die Betheiligten unter em Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Der Vollzugs Commissär: ö Frledberg den 21. Oktober 1890. Dr. Wallau.


