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Oberhessischer Anzeiger.
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keber gesund bleiben und gesund werden üßt sich der Geh. Medizinalrath Dr. Nußbaum ider„Münch. Stadt⸗ Ztg.“ aus. Wir ent⸗
eehmen dieser Betrachtung das, was Nußbaum 50 2 der Ernährung sagt:„Eiweißhaltige Nahrung
gat den größten Werth. Gutes Fleisch erhaͤlt aher am besten die Kraft. Aber auch das flanzen Eiweiß in gutem Brod ist werthvoll. Indere Nahrungsstoffe, Fette, Vegetabilien sind um Leben ebenso unentbehrlich, da sie von dem ungeathmeten Sauerstoff verbrannt werden und erdurch Wärme erzeugen. Wir bedürfen aber Ann auch noch Aschen und Wasser, welch' letzteres nz unentbehrlich ist, weil es den Hauptbestand— bell aller Organe ausmacht und alles lösen nd durchtränken muß. Durch Ausathmung, urch Schweiß und Urin verliert jeder Mensch glich über einen Liter Wasser und die Gewebe rürden ohne neue Wasseraufnahme geradezu ver— nocknen. Gewürze, Bier, Wein, Kaffee, Thee ud Schnaps und Anderes, was oft wenig ahrungsstoff enthält, bedürfen wir, um unsere berven zu beleben. Gemischte Nahrung ist die wpeckmäßigste. Man kann mit der werthvollsten kbiweißnahrung allein nicht bestehen. Die Be— Arfnisse sind namentlich nach dem Lebensberuf cht verschieden. Der Holzknecht, welcher den anzen Tag mit schweren Baumstammen umgeht, darf neben einem kleinen Stück Fleisch viel hemüse, Brod und Fett und namentlich viel Flüs— igkeit, weil er bei seinen großen Anstrengungen zel Wasser abgibt. Ein Gelehrter hingegen, er den ganzen Tag am Schreibtisch sitzt, wird am
und Gemüse, damit er seinen Darm nicht so belästigt. Vergleicht man das monotone Leben eines Schäfers mit dem aufgeregten Zustande eines commandirenden Generals, so wird man einsehen, daß der erstere die Reizmittel gewiß nicht braucht, welche dem zweiten Bedürfniß sind. Gewohnheit und Geschmack haben auch großen Einfluß. Man kann den Magen nach und nach durch unmäßiges Essen recht ausdehnen und den Geschmack durch Leckerbissen verderben. Im Durchschnitt hat jede Speise ihr Angenehmes. Ein gutes Trinkwasser ist ein prächtiges Ge— schenk für eine Stadt. Je tiefer es liegt, desto frischer und gleichmäßiger ist es. Viele Leute trinken keinen Tropfen Wasser, sondern nur Bier und Wein ꝛc. Empfehlenswerth ist solche Lebensart nicht, doch scheint sie, wenn kein Ueber— maß genossen wird, oft unschädlich zu sein. Die Trunksucht ist aber ein furchtbares Laster; der Gottesacker, das Zuchthaus und das Irrenhaus liefern die Beweise für diesen Ausspruch. So— wohl die Nahrung, welche wir genießen, als auch der Sauerstoff der eingeathmeten Luft kommen in das Blut und fließen zur Ernährung aller Organe im ganzen Körper herum. Jedes Organ, das arbeitet, wird reichlich von Blut durchtränkt. Wenn daher ein Organ hauptsächlich thätig ist, so wird dasselbe bald wegen fortwährend, strotzenden Blutgefäßen mehr oder weniger leidend und andere Theile, welche deßhalb zu wenig Blut bekommen, stehen dann nicht mehr im Gleich— gewicht; wenn man daher mit einem Organ übermäßig arbeitet, so fehlt die gleichmäßige
besten Fleisch und Eier wählen und wenig Brod Blutvertheilung und Gesundheit ist nicht möglich.
Vorzüglich aber sind es die 300 Muskeln des Menschen, welche den Hauptherd für die Er— nährung des Menschen bilden und in welchen der Stoffumsatz vor sich geht, welche der geistig Thätige nicht vergessen darf. Sich Bewegung zu machen, wodurch wir die Centralorgane entkasten und das Blut in die 300 Muskeln in Arme und Füße treiben, ist für jeden Menschen eine Bedingung des Wohlbefindens. Jeder Mensch soll täglich so viel Bewegung machen, daß er in Transpiration kommt. Ganz besonders gesund ist die Bewegung in frischer Luft; Bergsteigen, im Garten arbeiten, Velociped fahren gehören zu den wirksamsten Heilmitteln gegen Neurasthenie, gegen die moderne Ueberreizung der Hirn- und Rückenmarksnerven, welche in unserer überhetzten Zeit alle Stände, Geschlechter und Alter befällt. Endlich muß ich noch ein kummerfreies, heiteres Gemüth zu den Bedingungen zählen, welche ein gesundes Leben zu führen helfen. Der Mensch hat es viel in seiner eigenen Hand, wie man ihm entgegenkommt. Wer seinen Mitmenschen hart und stolz entgegenkommt, wird von denselben auch nicht liebevoll behandelt werden. Wer gegen seine Untergebenen wohlwollend und freigebig ist, wird von denselben geliebt und liebevoll bedient werden. Wer für das Schicksal derselben gleich— gültig ist, verbittert sich selbst das Leben mehr als er ahnt. Ein heiteres Gemüth trägt aber sehr zum Gesundbleiben bei. Sind wir gesund und heiter, brauchen wir uns sogar, wenn eine Epidemie kommt, selbst Typhus und Cholera kommen, nicht zu fürchten.
Bekanntmachung.
Jechiel Wertheimer zu Friedberg betreibt daselbst seit 876 einen Kartoffelhandel unter der Firma: J. Wert⸗ zeimer. Eintrag in's Firmenregtster ist heute erfolgt.
Friedberg, 16. August 1890.
Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. B
Ren?! ötticher.
In der Privatklagesache
des Braumeisters Jobannes genannt Friedrich Schmidt in Friedberg, gegen
en Taglöhner Christian Mörschel von da, Angeklagten, negen Beleidigung, hat das Großherzogliche Schöffen⸗ richt zu Friedberg am 5. August 1890 für Recht er⸗ Innt: Der Angeklagte Christian Mörschel wird wegen heleidigung des Johannes Schmidt im Sinne der F. 186. 200 des St. G.⸗B. in eine Gesammtgefängniß⸗ srafe von 6 Tagen, sowie in die Kosten des Verfahrens und die dem Kläger erwachsenen nothwendigen Auslagen »erurtheilt. Zugleich wird dem Kläger die Befugniß
zigesprochen, den erkennenden Thell des Urtheils inner
alb 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft einmal auf kosten des Verurthellten öffentlich bekannt zu machen. bdie Richtigkeit der Abschrift der Urtheilsformel wird
beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urtheils be— scheinigt. Friedberg den 14. August 1890. 3262
Weber, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgericht.
Obst⸗Versteigerung.
Freitag den 29. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, sollen enca 30 Bäume Birnen öffentlich meistbletend versteigert verden.
Die Zusamenkunft ist am Rathhaustreppchen. Friedberg den 22. August 1890.
Großherzogliche Bürgermeisterei Frledberg. . V. d. B
Jöckel, Beigeordneter.
5288
Arbeits⸗Vergebung. Mittwoch den 27. August l. J., Nachmittags 1 Uhr,
sillen auf dem Gemeindehaus zu Reichelsheim nach⸗ suhende Arbelten öffentlich in Accord gegeben werden:
Maurerarbelt, veranschlagt zu 118 M. 50 Pf., Zimmerarbeit 8390„„„ Dachdeckerarbeit 9„— Schreinerarbeit„ Weißbinderarbelt 47„—
Friedberg den 19. August 1890. In Auftrag des Kirchenvorstandes: örb II.,
9257 Bezirks Bauaufseher.
Grummetgras⸗Versteigerung.
Mittwoch den 27. August, Morgens 8 Uhr, soll auf dem Selzerbrunnen das Grummetgras von 17½ ha Domantalwlesen in den Gemarkungen Okarben und Groß⸗ und Klein⸗Karben und eine Parthie Korbweiden versteigert werden.
Heldenbergen den 19. August 1890.
Großherzogliche Oberförsterei Altenstadt.
3256 Pückel.
Grummetgras⸗ Versteigerung.
Das diesjährige Grummet-Gras von ca. 72 ba Domantalwiesen kommt zur Versteigerung:
1. Donnerstag den 28. August l. J., von Vormittags 9 Uhr an, in dem Gemeinderathssaal zu Bingenheim aus den Gemarkungen: Bingenheim, Bingenheimer Mark, Blofeld und Leidhecken.
2. An demselben Tag von Nachmittags 4 Uhr an in der Völbel'schen Gastwirthschaft zu Berstadt aus den Gemarkungen: Berstadt und Echzell(„Auf der Mark“).
3. Freitag den 29. August l. J., von Vormittags 9 Uhr an, in der Steffan'schen Gastwirthschaft zu Echzell aus den Gemarkungen: Echzell, Berstädter und Echzeller Mark, Bisses, Heuchelheim und Gettenau.
Bingenheim den 21. August 1890. Großherzogliche 1 Bingenheim.
3274
Zur Erneuerung der Einfriedigungsmauern für den Wafferbehälter zu Rodheim v. d. H., sollen folgende Arbeiten nächsten Donnerstag den 28. d. Mts., Morgens 11 Uhr, auf dem Gemeindehause daselbst öffentlich ver—
M.
steigert werden. Pf. Maurerarbeit veranschlagt zu 410 60 Bruchsteinlieferung 140— Schwarzkalklleferung 144— Cementlleferung 112— Schlackensandlieferung 64— Grubensandlieferung 24— Steinhauerarbelt 100—
Ferner Herstellung von Straßenpflaster.
Pflasterarbeit veranschlagt zu 524 M. Schlackensandlieferung 188 Grubensandlieferung 96
* Voranschläge und Bedingungen können bei Großher— zoglicher Buͤrgermeisterel Rodheim bis zum obengenannten Tage eingesehen werden. Vilbel den 21. August 1890.
Jungmann. Bezirksbauaufseher.
Friedrichsdorfer Zwieback
3285
empflehlt 69 Ph. Dan. Kümmich.
3243
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Straß— beim nebst den dazu gehörigen Parzellenkarten auf dem Büreau des Großherzoglichen Ortsgerichts zu Ockstadt offengelegt worden ist.
Die Bethelligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung einzusehen, auch gegen Entrichtung der vorschriftsmäßigen Gebühren Grundbuchsauszüge zu verlangen; auch werden sie auf die von den Feldgeschwo⸗ renen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler auf merksam gemacht werden.
Allen Denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuches rücksichtlich des Besitzstandes und der Größ en⸗ angaben für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von 6 Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Großherzoglichen Ortsgerichtsvorsteher zu Ockstadt, vor welchen sie ihre etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseltigen, oder, insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß letzteres geschehen, innerhalb derselben Frist die Anzeige zu machen. Die⸗ selbe Anzelge liegt ihnen innerhalb derselben Frist als⸗ dann ob, wenn sie bereits vor Offenlegung des Grund⸗ buches gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt haben.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und die Größenangaben in allen denjenigen Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gerichtliche Beseitigung bei dem genannten Ortsgerichts. vorsteher zu Protoeoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, betr. die Erwerbung von Grundeigenthum, beigefügten Erwerb— titel berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die er- forderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von 6 Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen, und falls dieses ein anderes als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen.
Die unerstreckliche Frist von 6 Monaten geht mit dem 28. Februar 1891 zu Ende.
Friedberg den 15. Angust 1890.
Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. 3280 Warthorst.
Bekanntmachung.
Dienstag den 26. August, Vormlttags 9 Uhr, wird
in dem Posthofe hier ein ausgemusterter 6sitziger Post⸗
wagen versteigert. Nieder⸗Wöͤllstadt den 18. August 1890. Postamt.
Karg.


