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1690.

Donnerstag den 20. November.

M137.

1 Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf.,

lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von

e Amtlicher Theil.

2* Betreffend: Ausführung des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889, über die Invallditäts- und Altersversicherung. Friedberg den 18. November 1890. unisch⸗ Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Baueruheim, Dortelweil, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Klein-Karben, Kloppenheim, Langenhain mit hüte, Ziegenberg, Nieder⸗Eschbach, Ober Mörlen, Ockstadt, Okarben, Ostheim, Pohl Göns, r Schwalheim, Steinfurth 11 Weckesheim. . Wir erinnern Sie an die umgehende Erledigung unserer Verfügung vom 8. l. Mis. Amtsblatt Nr. 9. r. Braden. visch 5

Betreffend: Festsetzung des ortsüblichen Tagelohns der Ortskrankenkassenmitglieder. Friedberg den 17. November 1890.

Ke 0 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die. des Kreises. Fertsch. Der ortsübliche Tagelohn in der Lohnklasse v u der sämmtlichen Ortskrankenkassen des Kreises wird vom 1. Januar 1891 an von 1 M. 20 Pf. auf 1 M. 16 Pf. herabgesetzt. N* Dr. Braden.

dena u 5 Bekanntmachung.

. deim. Auf dem Hofgut Wickstadt ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und deßhalb Sperre der Gemarkung Wickstadt angeordnet worden. 4 Friedberg den 18. November 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

E 1 8 2 Dr. Braden.

unnig 1 Bekanntmachung.

Die Maul- und Klauenseuche in den Gehöften des R Lang, des Josef Schaaf in Ockstadt; des Jakob Breitenbach, des Philipp Diel IX. ira in Ober Wöllstadt; des Gottfried Dickeberger III. in Ilbenstadt; der Wwe. Stengel in Ober Rosbach; sowie in Bönstadt ist erloschen und die Gemarkungssperre aufgehoben worden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. inder 1 Friedberg den 19. November 1890. e 2 Dr. Braden.

. Bekanntmachung.

Maus von Butzbach(F. 877/90.)

wird aufgefordert, Dienstag den 2. Dezember, Vormittags 8 Uhr, Franz Geißler von Ober-Seemen(F.

vor Großh.

386/90.); Andreas Falk von Udenhausen(F.

Nach Mittheilung des Königlichen Landrathamts Hanau ist die Maul- und Klauenseuche auf der Domaine Gronauer Hof erloschen.

ö Fried berg den 18. November 1890. Hafen e Kreisamt Friedberg. 0. Braden. N Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Johannes Falk v von bse h usen F. 867/90); Stephan Cheeinskt von Stebenschlöͤ ßchen

Schöffengericht Friedberg behufs. als Zeuge zu erscheinen(F. 197. 90.); Elise

767/ù90.).

Erledigt. Johann Bbem Emrich von Gelnhaar; Heinrich Heuser aus Gleiberg.

7 1 Frleoberg den 15. November 1890. Der Großherzogliche Amtsanwalt: Lebrecht.

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r Deutsches Reich. schaftssteuer-Gesetzes wird das Plenum des Ab- Ferner unterliegen der Steuer nicht der Berg

1 Darmstadt. Nach erfolgter amtlicher geordnetenhauses wie in parlamentarischen Krei-[bau, der Torsstich, Sand-, Lehm- und Thon

ring Mittheilung haben sich am Dienstag d. 25. d. M. die beiden hessischen Ständekammern zu con stitniren und wird Tags darauf der Großherzog persönlich im Residenzschlosse den 27. Landtag eröffnen.

Berlin. Der Reichshaushalts-Etat liegt jetzt in fertiger Gestalt dem Bundesrathe zur Beschlußfassung vor. In der nächsten Sitzung wird derselbe erledigt werden und dann dem Reichstage zugehen.

Der Ausschuß und die Delegirten des Centralverbandes deutscher Industrieller treten hier am 21. d. M. im Kaiserhof zusammen be hufs Stellungnahme zu den Beschlüssen der Ar beiterschutz-Commission in erster Lesung.

Die Nachricht von der Einbringung ei ner Vorlage an den Reichstag wegen einer Do lation für Professor Koch ist sehr verfrüht. Die Regierung scheint eine Initiative seitens der e zu wünschen, auch in Reichs lagskreisen hegt man die Ansicht, daß die An tegung hierzu vom preußischen Landtage ausge hen müsse.

L Dem Staatsminister von Lucius ist die bachgesuchte Entlassung in einem sehr gnädi an Handschreiben des Kaisers ertheilt worden nter Verleihung des Sterns und Kreuzes der Großkomture des Hohenzollern'schen Hausordens. Gleichzeichtig ist die Ernennung des Regierungs- räsidenten v. Heyden in Frankfurt a. O. zum Staatsminister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten erfolgt.

Die Vorberathung der Reform-Gesetzent pürfe in den verschiedenen Fraktionen hat ihren Unfang genommen. Die am Donnerstag begin ende erste Lesung des Einkommen- und Erb

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sen angenommen wird, beschäftigen.

18. Nov. Die Arbeiterschutzeommission nahm bei dem§ 125(Contraktbruch) folgende Abänderungen an: Der Arbeitgeber kann für den Tag des Vertragsbruches und jeden folgen den Tag der vertragsmäßigen oder gesetzlichen Arbeitszeit, höchstens aber für sechs Tage, den Betrag des ortsüblichen Tagelohnes fordern. Diese Forderung ist an den Schadensnachweis nicht gebunden. Durch Geltendmachung des Schadens wird der Anspruch auf Vertragser füllung oder weiteren Schadenersatz ausgeschlos⸗ d sen. Die Annahme erfolgte mit 14 gegen 11 Stimmen. Hierauf wurde der Abschnitt über Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker,§§ 133a bis 1332, angenommen. Die Commission nahm ferner die die Strafbestimmungen enthaltenden §§ 146-150 im wesentlichen nach der Vorlage, den§ 147 mit einem die Befugniß der Poli zeibehörde zur zeitweisen Schließung eines Be triebes einschränkenden Amendement an. Zu§ 151(Straffälligkeit der Gewerbetreibenden oder deren Stellvertreter) wurde die von der Regie rung beantragte neue Fassung abgelehnt.

18. Nov. Nach dem dem Abgeordne tenhause heute zugegangenen Entwurfe des Ge werbesteuer-Gesetzes, welches 82 Paragraphen enthält, sind steuerpflichtig die in Preußen betriebe nen stehenden Gewerbe, sowie die Zweigge schäfte der von außerhalb des e Preußen betriebenen Unternehmungen. Dagegen unter liegen der Steuer im Allgemeinen nicht die Land- und Forstwirthschaft, die Jagd, die Vieh und Fischzucht, der Obsl,, Wein- Gartenbau (ausgenommen Kunst- und Handelsgärtnerei).

mindestens drei Tage

gruben, Steinbrüche, endlich auch nicht wissen schaftliche Berufe, insonderheit die des Arztes und des Rechtsanwaltes. Der Entwurf stellt vier Steuerklassen fest. Für den Betrieb einer Gastwirthschaft, einer Schankwirthschaft oder eines Kleinhandels mit Branntwein und Spiri tus ist jahrlich eine besondere Betriebssteuer zu entrichten.

Ausland.

Holland. Haag. Die feierliche Eideslei 53 der Königin als Regentin ist auf den 20.

Mets. endgiltig festgesetzt; die er kehrt an demselben Tage nach Schloß L Loe zurück.

Belgien. Brüssel, 18. Nov. In der Ab geordnetenkammer brachte der Abgeord nete Janson einen von sechs Abgeordneten unter zeichneten Antrag auf Revision der Artikel 47, 53, 56 der Verfassung, betreffend das Wahlrecht für die Kammern, ein.

18. Nov. Wie das JournalPatriote meldet, ist in den Kohlengruben Trieux und Kaisin ein allgemeiner Ausstand ausgebrochen.

Frankreich. Paris. Die Arbeiter der staatlichen Tabackfabriken beschlossen gestern eine Resolution, worin verlangt wird, daß den Ar beitern und Arbeiterinnen dieser Etablissements gleich den übrigen Angestellten nach 25jähriger Dienstzeit feste 1 gewährt werden.

Italien. Turin, 18. Nov. Bei dem heu tigen Bankett zu Ehren Crispi's führte derselbe in seiner Rede Folgendes aus: Bezüglich der Colonialpolitik erwarte Italien voller Ruhe und Vertrauen den Ausgang der Verhandlungen mit England. Souveräne und Minister der befreun deten Regierungen drückten uns die Gefühle auf