Ausgabe 
18.1.1890
 
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Samstag den 18. Januar. M3.

berhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, onnerstag und Samstag.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

0 bund Teer Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. lung Amtlicher Theil. 85 Betreffend: Das Willtär Ersatzgeschäft pro 1890. Friedberg den 2. Januar 1890. Der Civil-Vorsitzende der Großberzoglichen Ersatz⸗Commission Friedberg

2 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizeicommissariat Wickstadt.

* Mit Aufstellung der Rekruttrungs⸗Stammrollen pro 1890 wollen Sie nunmehr alsbald beginnen und dafür besorgt sein, daß dieselben unfehlbar bis zum 15. Februar 1. J. dabier eintreffen. Ich empfehle Ihnen dabei die genaucste Beachtung der ergangenen Be⸗ e stimmungen, namentlich des§ 16 der Wehrordnung vom 22. November 1888, Regierungsblatt Nr. 5 von 1889.

rtugkfattt für Insbesondere wollen Sie für rechtzeitige ortsübliche Bekanntmachung der Aufforderung Sorge tragen, daß in der Zeit vom 15. Januar u tun bis 1. Februar nicht allein die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1890 sondern auch diejenigen der Jahrgänge 1889 und 1888, sowie überhaupt

welche eine endgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden noch nicht erhalten haben, sich bei der

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alle Militärpflichtige, Bürgermeisterei desjenigen Orts zur Stammrolle anmelden müssen, an welchem stimmung des§. 25, 2 d. W. O., wird um so nachdrücklicher hingewiesen, als in den vorderen J ist, daß Militärpflichtige aus anderen Kreisen, obgleich sie im diesseitigen Bezirk ihren dauernden Aufenthalt nicht hatten, nur aus dem Grunde in die Stammrollen des Kreises eingetragen worden waxen, weil sie sich hier zu stellen wünschten. Sie wollen daher Anträgen, welche in dieser Beziehung an Sie gestellt werden sollten, unter keiner Bedingung stattgeben, die betreffenden Militärpflichtigen bezw. deren Angehörige vielmehr auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen verweisen, sowie darauf aufmerksam machen, daß Leute, welche im diesseitigen Kreise nach den geltenden Bestimmungen nicht gestellungspflichtig sind und sich dennoch hier zur Musterung stellen wollen, zu derselben event. nicht zugelassen werden würden und sich die daraus dann entstehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben hätten.

Ebenso ist es unter keinen Umständen statthaft, daß umgekehrt Militärpflichtige, welche in Ihren Gemeinden dauernden Aufenthalt haben, die Anmeldung deshalb unterlassen, weil sie sich in ihren resp. Heimathgemeinden melden wollen oder gemeldet haben, um sich demnächst in ihrem Heimathbezirk zur Musterung stellen zu können. In Fällen dieser Art, welche Ihnen bekannt werden, sind die Betreffenden von Ihnen zur Meldung anzuhalten. Außerdem ist- eine von solchen Militärpflichtigen spaͤterhin, vor Beginn der Musterung, beabsichtigte Abmeldung nur dann entgegenzunehmen, wenn sie sich die Ueberzeugung verschafft haben, daß dieselben thatsächlich außer Arbeit getreten sind und den Ort verlassen werden.

Ferner wollen Sie N. f von welchen sich ein Bruder im aktiven Dienst befindet oder ein solcher gleichfalls bei der

a. bei den Namen derjenigen Militärpflichtigen, Musterung hier oder auswärts zu gestellen hat, einen entsprechenden Vermerk machen. Die Militärpflichtigen würden daher bei Anmeldung

der Stammrolle in dieser Hinsicht zu befragen sein;. b. bei den Namen derjenigen Militärpflichtigen, welche schon gerichtliche Strafen erhalten haben, diese unter Angabe

sie ihren dauernden Aufenthalt haben. Auf diese letztere Be⸗ ahren vielfach dagegen insosern gefehlt worden

des verurtheilenden

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Petterweil, Rendel, Rockenberg, Rödgen, Schwalheim, Soöͤdel, Trais⸗Münzenberg und

Gerichts und Datums des Urtheils eintragen, auch angeben, ob die Strafe verbüßt ist. Indem ich Ihnen schließlich noch empfehle, bei der von Ibnen zu erlassenden Aufforderung wegen Anmeldung zur Stammrolle zugleich auf die Strafen aufmerksam zu machen, welche nach F. 25, 11 d. W. O. denjenigen treffen, welcher die vorgeschriebene Meldung zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, beauftrage ich Sie, am Schlusse der Stammrolle noch ausdrücklich zu bescheinigen:

1. daß, bezw. wann die Aufforderung sich zur Stammrolle anzumelden erfolgt ist, 2. daß die in derselben eingetragenen, nicht im Orte geborenen Militärpflichtigen dort ihren dauernden Aufenthalt haben, bezw. in Arbeit stehen,

3. daß die in Ihren Gemeinden zuständigen, sich jedoch daselbst nicht aufhaltenden Militärpflichtigen angewiesen worden sind, sich bei der Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes zur Stammrolle anzumelden. Dr. Braden. Betreffend: Das Militär-Ersatzgeschäft pro 1890. a f Friedberg den 2. Januar 1890. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz⸗Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt. Unter Bezugnahme auf F. 32 der Wehrordnung bemerke ich Ihnen, daß Gesuche um Zurückstellung Militarpflichtiger genau zu proto

kolliren und die Protokolle mit Beilagen bis längstens zum 1 7

5. Februar 1890 anber einzusenden sind. Frühere Reklamationen, welche pro 1890 erneuert werden sollen, wollen Sie durch Bericht einfordern und, wenn keine Ver⸗ änderungen in den Verhältnissen eingetreten sind, dies auf

Seite 4 des Protokolls bescheinigen, andernfalls die etwaigen Aenderungen genau angeben.

Dr. Braden. Betreffend: Die Wahl der Vertreter der Forensen. Friedberg den 16. Januar 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nachdem die Gemeinderathswahlen vollzogen sind, fordern wir Sie nunmehr auf, unverzüglich zur Wahl der Vertreter der Forensen zu schreiten. Die Wahl hat nach Vorschrift des Gesetzes vom 22. November 1872 bezw. der zur Ausführung desselben erlassenen Wahlanleitung zu erfolgen. Zur Vermeidung unnöthiger Correspondenz machen wir Sie besonders auf den Art. 2 des Gesetzes aufmerksam, mit der Weisung, in Fällen, in denen kein Forense abgestimmt hat, bei Einsendung der Akten sofort Namen und Wobnort der boͤchstbesteuerten waͤhlbaren Forensen berichtlich anzugeben.

Jun den Gemeinden Baueruheim, Melbach, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Nieder-Mörlen, Nieder-Weisel,

Beienheim, Boͤnstadt, Dorn⸗Asseuheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Hausen, Kaichen, Kloppenheim, Ober⸗Florstadt, Ober-Woͤllstadt, Okarben, Oppershofen, Ostheim, Weckesheim sind je zwei, in den übrigen Gemeinden des

Kereises je ein Vertreter der Forensen zu wählen. Einsendung der Wahlakten erwarten wir spätestens innerhalb vier

Dr. Brad

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Wochen. Betreffend: Maßregeln gegen Welterverbreltung der Jufluenza. Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstande des Kreises.

Nach Ansicht des Großherzoglichen Kreis⸗Gesundheitsamtes kann nunmehr, da ein erheblicher Epidemiestand nirgends mehr vorhanden zu sein scheint, der Schulunterricht ohne Verzug wieder aufgenommen werden. Die Ausschließung solcher Kinder, welche mit Erkrankten zusammen⸗ wohnen, wird nicht für geboten erachtet. Wo die Schule wegen einer immer noch vorhandenen zu großen Anzahl von schulunfaͤhigen, bezw. erkrankten Kindern, etwa der Haͤlfte aller Schüler, oder wegen Erkrankung des Lehrers ꝛc. noch langer ausgesetzt bleiben soll, wollen Sie bis spaͤtestens zum 20. d. Mts, berichtliche Meldung an uns gelangen lassen, ansonst wir voraussetzen, daß der Schulunterricht wieder im Gange ist. Dr. Braden.

Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Bernhard Hußlein, 18 Jahre alt, gebürtig aus Landshut in Bayern, zuletzt Fahrbursche bel Fuhrmann Wirth in Frankfurt a. M. Erledigt. Das Aus schrelben gegen Karl Low von Schmitten. Friedberg den 18. Januar 1890.

Friedberg den 16. Januar 1890.

Der Großherzogliche Amtsanwalt: Krämer.