Ausgabe 
13.9.1890
 
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Samstag den 13. September. 108.

berhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo:; N;; Erscheint dreimal f 5 und Freitag Abend ausgegeben. 0 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. rhein ess, b e Dienstag,

Unnoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

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Amtlicher Theil.

Zetreffend: Die Volkszählung im Jahre 1890. Friedberg den 12. September 1890.

Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

1 Nach Bundesratsbeschluß vom 3. Juli a. c. hat am 1. Dezember 1890 eine Volkszählung im deutschen Reich stattzufinden.

eee Laut der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz vom 29. Juli zur Ausführung erlassenenBestimmungen sollen 7. Alelle sie dieserhalb erforderlichen Erhebungen mittelst von uns zu bestellender Zählungscommissionen unter unserer Leitung in abgegrenzten Bezirken

und unter möͤglichst weitgehender Heranziehnung freiwilliger Zähler erfolgen.

f Die Eintheilung in Zählbezirke und die Auswahl der freiwilligen Zähler erfolgt durch die von uns für jede Gemeinde festzusetzende Zahlungscommission. 1 f Zu Mitgliedern und Vorsitzenden der Zählungscommissionen der zu Ihrer Bürgermeisterei gehörigen Gemeinden ernennen wir die Groß J. A. Wie serzoglichen Bürgermeister und in deren Verhinderung die Großh. Beigeordneten, und beauftragen wir dieselben zugleich, uns für jede Ihrer 5 ürgermeistereigemeinden binnen 10 Tagen eine entsprechende Anzahl von zu Mitgliedern der Commissionen geeigneten Personen in Vorschlag bringen; für kleinere Gemeinden sind mindestes 2, für größere 3 bis 6 und je nach Bedürfniß noch mehr Personen vorzuschlagen. Sie wollen ei Auswahl dieser Personen namentlich darauf achten, daß womöglich solche Personen in Vorschlag gebracht werden, die schon bei der Volks ihlung im Jahre 1882 vergl. Oberhess. Anzeiger vom 19. September 1885 mitgewirkt haben und die außer der erforderlichen Gewandt eit in schriftlichen Arbeiten auch den Bildungsgrad besitzen, daß sie die weitgehende Bedeutung der Volkszählung zu würdigen und die von Groß

erzoglichen Ministerium erlassenen Bestimmungen anzuwenden wissen. ichl. Uu Demnächst wird Ihnen eine entsprechende Anzahl derBestimmungen für die Ausführung der Volkszählung im Großherzogthum Hessen 8 1 15 wie derAnweisung für die Zähler zugehen, welche Sie alsbald nach Bildung der Zählungscommissionen und der Ernennung der Zähler außen, In

zertheilen wollen, damit dieselben hinreichend Zeit finden, sich mit den betreffenden Vorschriften genau bekannt zu machen.

36 9 Weiter werden Ihnen die bei der Volkszählung von 1885 aufgestellten Centrallisten der Zähler zugehen, welche den Zählungscommissionen 2 Irir sachdienlichen Benutzung zu überlassen sind. Diese Centrallisten sind nach beendeter Zählung, ebenso wie die zum Gebrauch der Commissionen früch bbgegebenen Exemplare derBestimmungen und dieAnweisung für die Zähler von Ihnen in Verwahrung zu nehmen.

Fr. n. Die erforderlichen Formulare werden Ihnen rechtzeitig zugehen. Dr. Braden.

. 2 2 1 Die Unterhaltung der Kreisstraßen. Friedberg den 11. September 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt.

0 Es ist schon häufig wahrgenommen worden, daß in und in nächster Nähe der Orte die meisten vorsätzlichen Beschädigungen an den

Straßenkörpern, sowie Verbringung des Kleinschlags, durch Werfen nach dem Obste ꝛc. vorkommen. Den Straßenwärtern, welche meistens

6 Kilometer lange Straßenstrecken zu unterhalten und zu beaufsichtigen haben, ist es nicht moglich, die Straßenstrecken oft genug zu begehen,

un genügende Aufsicht führen zu können. Wir beauftragen Sie deshalb, die Feldschützen und Polizeidiener anzuweisen, diejenigen Personen uns fort behufs Veranlassung deren Bestrafung zur Anzeige zu bringen, welche sich Beschädigungen der Straßenkörper ꝛc. zu Schulden kommen lassen. setz, 17 Dr. Braden. 1 ketreffend: Errichtung eines Provinzlalsiechenhauses für die Provinz Oberhessen. Friedberg den 11. September 1890. ichte Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeicommissariat Wickstadt. 1 An rium 14 Die Ihnen mit der nächsten Post zugehenden Formulare obigen Betreffs wollen Sie nach sorgfältiger Ermittelung ausfüllen und uns 9 eselben unfehlbar binnen 8 Tagen remittiren. Dr. Braden. 1 1 der N Bekanntmachung. 1 m Gehöfte des Christian Brückmann in Groß-Karben ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und deshalb Gehöftsperre angeordnet worden. 1 14 Friedberg den 10. September 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

ö Bekanntmachung. treffend: Ent⸗ und Bewässerung der Gemeinde- und Privatwiesen in den Fluren 1 II und III der Gemarkung Stammheim. 8 Nachdem der vom Gemeinderath zu Stammheim gestellte Antrag auf Bildung einer Genossenschaft behufs Ent⸗ und Bewasserung der gemeinde⸗ und Privatwiesen in den Fluren I II und III der Gemarkung Stammheim von der fachlichen Centralbehoͤrde als zweckmäßig und zu⸗ 9 ssig erkannt und die Einleitung des Verfahrens angeordnet worden ist, so wird hiermit bekannt gegeben, daß die Drainageplane, Verzeichniß 0 r betheiligten Grundstücke, Nachweis über die Drainröhren und die Kostenanschläge in der Zeit von Mittwoch den 24. September bis Mittwoch an 8. Oktober a. c. auf dem Gemeindehause zu Stammheim zur Einsicht der Betheiligten offen liegen. Gleichzeitig werden die betheiligten cundbesitzer zur Verhandlung und zur Beschlußfassung, sowie zur Wahl der Vertreter für das weitere Verfahren auf Donnerstag den 9. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr,

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Reitz.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Obige Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise zur Kenntniß bringen.

0 8 Stammheim unter dem Anfügen eingeladen, daß die Nichtabstummenden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit 12 n er 12 55 5 angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden. ändet, eiter werden die bei dem Unternehmen nicht direkt betheiligten Grundeigenthümer aufgefordert, etwaige Einspruͤche gegen das Unternehmen in 17 E d. 10 Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls Einsprüche nach Ablauf der Frist Berüͤcksichtigung nicht mehr finden. a 3 üg 1 1 den 5. September 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Seri 9069 Dr. Braden. 86. de 5 2 Wetterauer Obstbauverein. 0. Bekanntmachung,. l 3 5 Sonntag den 14. September, Nachmittags 4 Uhr, Versammlung in Ober-Rosbach in der Gastwirthschaft von G. H. Engel. n 1 Tagesordnung: Besprechung über Obsternte, Obstausstellung und Obstmarkt.

1 i Betheiligung wird freundlichst eingeladen. ö a

1 e 1 1 e Der Vorsitzende der Sektion Friedberg.

Dr. Braden.

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