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1690.

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Dienstag den 11. Februar.

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Oberhessischer Anzeiger.

der da ie dein Wird hier und in Bad-⸗Mauheim Montag. Mittwoch Frei 750 4 ge Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, N Nee und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerst g und Samstäg. dee ncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von . auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 3 8 1 5 zenbolz. Amtlicher Theil.

tragt baben, dies zu thun aber beabsichtigen, hierdurch aufgefordert,

don ohuleger⸗ A r. Friedberg den 8. Februar 1890. 2il 1 m 2 mati kalete

Friedberg den 8. Februar 1890.

J. Bei nothwendigen Verstärkungen oder Mobilmachungen werden die Mann⸗ ten des Beurlaubtenstandes, sowett die militätischen Interessen es gestatten, nach Jahresklassen, mit den jüngsten beginnend, einberufen.

3 Hierbei können dringende häusliche und gewerbliche Verbältnssse derartige Be⸗ n sche 51 finden, daß Reservisten binter die letzte Jahresklasse der Reserve ihrer

* e und Dienstkategorte, Landwehrmannschaften aber, sowie in besonders dringenden n auch einzelne Resetvisten, hinter die letzte Jabresklasse der Landwehr ihrer en ee oder Dienstkategorte zeitweise zurückgestellt werden. Jedoch darf in keinem Nutdebungsbezirke die Zahl der hinter der letzten Jahresklasse der Reserve zurück Aten Mannschaften zwei Prozent der Reserve, die Zahl der binter der letzten a b kresklasse der Landwehr zurückgestellten Mannschaften drei Prozent der Reserve en lee and Landwehr übersteigen. Auf die Dauer der Gesammtdienstzeit(Dienstpflicht) hat die Zurückstellung Men Einfluß.

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e III. Zurückstellungen im Sinne der vorbezeichneten Festsetzungen dürfen aus 1* e Gründen(Klassificationsgründe] eintreten: 7 ö 1 e a

wenn ein Mann als der einzige Ernährer seines arbeitsunfählgen Vaters oder

selner Mutter, beziebungsweise seines Großvaters oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstelle bewohnt, zu betrachten ist und ein Knecht oder ein Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Ein⸗ berufung gesetzlich zustebende Unterstützung der dauernde Ruin des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte;

wenn die Einberufung eines Mannes, der das dreißigste Lebens jahr vollendet bat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetteibender oder Ernährer einer zahlreichen Familie ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst det dem Genusse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgegeben würden;

wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellnng eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der all⸗ gemeinen Landeskultur und der Volks wirthschaft für unabwelslich nothwendig kerachtet wird.

Mannschaften, welche in Gemäßheit des§. 67 und 69 des Reichsmilitär⸗ is wegen Kontrol-Entztehung nachdtenen müssen, haben jedoch auch in den vor⸗ wannten Fällen keinerlel Anspruch auf Zurückstellung.

Nachstehende Bestimmungen über die Zuröckstellung der Reserves, gewerblichen Verhältnisse werden hiermit für die Betheiligteu zur offentlichen Kenntniß gebracht.

herzoglichen Bürgermeistereien die bei ihnen vorgebracht werdenden Gesuche anher einzusenden. Der Civil-Vorsißzende der Großherzoglichen Ersatz⸗Commission Friedberg:

Bekanntmachung. Die Zurückstellung der zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen betreffend. Oiejenigen, im Jahre 1870 gebotenen. Militärpflichtigen, welche im Kreise Friedberg ihren dauerden Aufenthalt haben und Aechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst besitzen, werden, ihre Berechtigungs⸗Scheine albald und laͤngstens bis zum 25. I. M. dahier Der Civil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz Commission Friedberg:

insofern sie ihre Zurückstellung vom Militärdienst bis jetzt noch nicht

Dr. Braden.

Bekanntmachung. Die Zurückstellung der Reserve-, Ersaßz⸗Reserve⸗ und Landwehr ⸗Mannschaften betreffend.

Etsatz-Reserve⸗ und Landwehr⸗Mannschaften rücksichtlich ihrer häuslichen Bis zum 15. nächsten Monats haben die

Dr. Braden.

1. Die Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr und Ersatz⸗Reserve erster Klasse, welche auf Zurückstellung Anspruch machen, haben ihre Gesuche bei der Bürgermetsterel ihres Wohnorts anzubringen, welche dieselben prüft und darüber eine an den Civil⸗Vorsitzenden der Ersatz Commission einzureichende Nachweisung aufstellt, aus der nicht nur die militärischen bürgerlichen und Vermögens Ver⸗ hältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann.

Die eingereichten Gesuche unterliegen der Entscheidung der verstärkten Ersaßtz⸗ Commission, welche im Anschluß an des Musterungsgeschäft in öffentlich bekannt zu machenden Terminen jährlich einmal Sitzung hält.

3. Das Verfahren der verstärkten Ersatz Commission beim Klassificattonsgeschäft regelt sich nach§. 30,7 des Reichs Militärgeseßes.

4. Die Entscheidungen sind endgültig, insofern nicht der Militär- Vorsitzende auf Grund des§ 30,7 des Reichs Militärgesetzes Einspruch erhebt.

5. Die vorgedachten Entscheldungen behalten ire Gältigkett nur bis zum naͤchsten Klassifications Termin. Im Falle des Bedürfnisses sind Anträge auf wei⸗ tere Zurückstellung alsdann zu erneuern.

6. Wenn Mannschaften aus einem Aushebungs bezirk in einen andern verziehen, so

etlischt die gewährte Zurückstellung

IV. Die vor erfüllter activer Dienstpflicht auf Reelamation entlassenen Mannschaften bleiben bis zu dem ihrer Entlassung zunächst folgenden Klassifications Termin hinter die letzte Jabreskasse der Reserve zurückgestellt und haben demnächst etwaige Anträge auf weitere Zurückstellung, wie alle übrigen Mannschaften zu stellen.

Wenn nach dem allgemeinen Entlassungs Termin der Reserven dringende Verhält⸗ nisse, die sofortige Zurückstellung einzelner der entlassenen Mannschaften gerechtfertigt erscheinen lassen, so kann die vorläufige Zurückstellung solcher Mannschaften dis zum nächsten Klassificatlons Termin hinter die letzte Jahreskasse der Reserve durch schrift⸗ liches Uebereinkommen der ständigen Mitglieder der Ersatz- Commission verfügt werden.

In anderen als den unter 11 vorbezeichneten Fällen sind außerterminliche Zurück⸗ stelluͤngen unstatthaft. Insbesondere sind Gesuche um Zurückstellung im Augenblick der Einberufung unzulässig.

Eine Wiederentlassung einzelner einberufenen Mannschaften kann nur ausnadms⸗ weise auf dem im§ 83,3 und§ 99,3 der Wehr Ordnung vorgeschriebenen Weg ber⸗ beigeführt werden. Derartige Gesuche können nur dadurch begründet werden, daß seit dem letzten Klassifications Termin für den Eingestellten durch unabwendbare, nicht durch ihn selbst herbeigeführte Ereignisse, als Brandschaden, Uberschwemmung, Tod eines nahen Anverwandten u. s. w. ein wirklicher Nothstand eingetreten ist.

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2, III. In Bezug auf das Verfahren bei derartigen Zurückstellungen bestehen ende Vorschriften: Der Unterzeichnete bringt andurch zur Keuntniß der Interessenten, während der Zeit vom 12. bis 22. Juni l. J. eine allgemeine eutsche Pferdeausstellung in Berlin veranstaltet werden soll. Der Anmeldetermin für die Stückzahl ist der 20. März l. J. und aud bei dieser Anmeldung die Anzahl der erforderlichen Bozen oder l fattenstände anzugeben. Bis zum 1. Mai 1890 muß die genaue Abstammung und Be⸗ ein Ateibung der auszustellenden Pferde erfolgen. Diese, sowie alle An⸗ Aldungen, sind an das General⸗Secretariat des Union-Clubs zu Berlin 2% richten. 1 Küffa An Preisen sind vorgesehen, zur Prämitrung ffet 1) von Heng sten M. 32,100 Kuff ö. 33,200 150 3) ganzen Gestäten, Familien * und Zucht gruppen5 72800 9 aan 2520 18 5) Wagen pferden 8000 6) Arbeits pferden i 2700

. 8 0 Zusammen 86320 Außerdem werden mit goldenen, silbernen und bronzenen Medaillen

1) vorzügliche Stalleinrichtungen,

leu 6. 2 1 Aus rüstungen für Zug und Reiterei, gol. 3 5 Futtermittel und Streumatertal, % 5 4 Fuhrwerke(Luzus⸗ und Arbeitswagen),

Bekanntmachung.

5 5 Pferdeportraits(Photographien, Kupferstiche, Handzeichnungen und Aquarelle, Oelgemälde, Statuen und Gruppen in Modellen, von Gyps, Metall, Gold und Silber,

6) wissenschaftliche Leistungen(Modelle für Stalleinrichtungen, Reitbahnen, Kavallerie-Kasernen, für Anlage ganzer Gestüte, Entwürfe mit Plänen und Zeichnungen, Literatur, oͤffentliche Stutbücher und Zucht⸗ register, Lehrmittel und Sammlungen der Thierarzneischulen ꝛc., thier ärztliche Instrumente und Requisiten zur Krankenpflege, fertige Arznei⸗ mittel in allen Formen, zusammengestellte Apotheken für den Hausge brauch; militärisches Veterinärwesen, Sammlungen und Lehrmittel für den Hufbeschlag, Modelle von Fuhrwerken aller Art und von Eisenbabn⸗ wagen zum Pferdetransport; Zeichnungen und Abbildungen von solchen; alte Werke über Hippologie; Sammlungen historisch werthvoller Gegen⸗ stände und Kuriosa aus dem gesammten Gebiet der Hippologie,

7) Gegenstaͤnde des Kunstgewerbes, welche aus Nachbildungen des Pferdes selbst oder einzelner Theile desselben bestehen oder welche für Pferdezüchter besonderen Werth besitzen, ausgezeichnet.

Der Prämtiirungsplan und die Bedingungen unter welchen eine Betheiligung an der Ausstellung erfolgen kann, koͤnnen auf dem Bureau Großherzoglichen Kreisamts Friedberg eingesehen werden.

Friedberg den 7. Februar 1890.

Der Direktor des landw. Bezirk-Vereins Friedberg.

Dr. Braden.