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1890. Samstag den 11. Januar. 5.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint drelmal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Annoncen: Die elnspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil.
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Betreffend: Das Ableben Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta. Friedberg den 10. Januar 1890.
Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Mit Allerhöchster Ermaͤchtigung Seiner Koͤniglichen Hoheit des Großherzogs bat Großherzogliches Mintsterlum des Innern und der Justiz bestimmt, daß am Tage der Beisetzung Ihrer Majestaͤt der Kalserin Augusta— Samstag den 11. I. Mis.— alle öffentliche Tänze Spiele, Musiken(Kirchenmusik ausgenommen) und sonstige öffentliche Lustbarkeiten zu unterbleiben haben. J. V.: Dr. Wallau. f
Betreffend: Mitwirkung der Civilbehörden bei Ausübung der militärischen Kontrole. Friedberg den 9. Januar 1890.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Selens des Großherzoglichen Bezirkscommandos Friedberg ist bei uns darüber Beschwerde gefühtt worden, daß in letzter Zeit wieder⸗ holt in Gemeinden des Kreises Petsonen des Beurlaubtenstandes, welche sich jahrelang der milttärischen Kontrole entzogen batten, durch Nach⸗ forschungen der Kontrolbebörden ermittelt worden sind. In einer Gemeinde wurde auch ein bereits im Herbst 1886 von seinem Ttuppentheil desertitter Mann aufgegriffen. Eine derartig lange Kontrolentziehung bezw. Entziehung der Dienstpflicht konnte den Betreffenden nur dadurch ermöglicht werden, daß von den zuständigen Bürgermeistereien, obwohl die betreffenden Personen sich ununterbrochen mehrere Jahre in der Gemeinde aufgehalten, das Militärverhaͤltniß derselben nicht geprüft und das zur Erfüllung der Melde, und Dienstpflicht Erforderliche nicht veranlaßt worden ist. Indem wir Sie auf unser Ausschreiben vom 31. Oktober 1885(Oberhessischer Anzeiger Nr. 130) und die Bestimmungen des F. 106 der deutschen Webrordnung(vergl. Regierungsblatt von 1889 Nr. 5, Seite 83 und 174 ff.) binweisen, erwarten wir, daß Sie sich mit den daselbst gegebenen Vorschriften vollständig vertraut machen und dieselben genau befolgen. Gegen diejenigen von Ihnen, welche dem
Großherzoglichen Bezirkskommando fernerhin zu Klagen Anlaß geben, müssen wir mit Disziplinarstrafe vorgehen. J. V.: Dr. Wallau.
Betreffend: Die Matbildenstiftung für Oberhessen. Bekanntmachung.
In dem Voranschlag der Mathildenstiftung für Oberbessen sind für das Jahr 1889 980 M. vorgesehen, welche zu wos ltbatigen Zwecken verwendet und womit in erster Linie die in der Provinz bestebenden Kleinkinderschulen bedacht werden sollen.
Es werden hiernach die Vorstände solcher Schulen, für welche eine Subvention gewünscht wird, aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche, mit welchen eine moͤglichst ausführliche Mittbeilung über Ausdehnung, Mittel und Bedürfnisse der betreffenden Anstalt zu verbinden ist, bis zum 1. Februar l. J. an den unterzeichneten Vorstand der Stiftung gelangen zu lassen.
Gießen den 1. Januar 1890. Der Vorstand der Mathildenstiftung für Oben hessen.
v. Gagern, Provinzial⸗Director.
Bekanntmachung. In Gemäßheit der Instruction vom 30. August 1887 zur Ausführung des Reichsgesezes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Keuntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Dezember 1889 sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert für den Centner berechnen wie folgt: Hafer M. 8.40, Heu M. 3.40, Stroh M. 4.10.
Friedberg den 9. Januar 1890. Großberzogliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr. Wallau.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Wisselsheim. Bekanntmachung.
Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund— Eigenthümer, welche mehr als die Halfte der betheiligten Fläche be— sitzen, unterschriftlich für die Feldbereinigung in der Gemarkung Wissels— 2. heim erklärt haben, und nachdem ferner die gegen die Zulässigkeit oder Nechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhobenen Einwendungen erledigt sind, hat die Großh Obere landwirthschaftliche Behoͤrde den Beginn der
träge nach Bedürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen; Die zur Vollzugs⸗Commission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schieds— gerichts und dessen Stellvertreter zu wählen. Außerdem konnen Wuͤnsche und Anträge seitens der Betheiligten
Feldbereinigungsarbeiten für die Gemarkung Wisselsheim verordnet und den Unterzeichneten zum Vollzugs⸗Commissär ernannt.
Juden ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich⸗ zeitig saͤmmtliche betheiligten Grund ⸗Eigenthümer zu der in Gemaßheit des Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887
auf Mittwoch den 22. Januar 1890, Vormittags 10 Uhr, in dem Rathbause zu Wisselsheim stattfindenden Versammlung ein.
Diese Versammlung hat:
1. Zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschaͤtzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Bei—
vorgebracht und berathen werden.
In dieser Versammlung bat jeder anwesende bethtiljgte Grund⸗ Eigentdümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidrüttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschtenenen Bethetligten verbindlich.
Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so bat zu 1) die Vollzugs Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und
zu 2) die Großh. Obere landwirthschaftliche Behoͤrde die Sach— verständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
Friedberg den 3. Januar 1890.
Der Vollzugs Commissär: Dr. Wallau.
Bekanntmachung. Der Biebesheimer Fasel- und Zuchtviehmarkt wird am 4. März d. J. abgehalten werden. Der Vormittags 8 Uhr 23 Minuten sonst an Biebesheim vorbeifahrende Schnellzug wird am Markttage in Biebesheim anhalten.
Groß-Gerau am 6. Januar 1890.
Der Vorsitzende des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Groß Gerau
v. Low.
Deutsches Reich. Darmstadt, 8. Jan. Die gestern hier zusammengetretene 4. odentliche hessische Landes- synode wählte heute den Oberlandesgerichtsrath Heinzerling zum Praͤsidenten, Dekan Dr. Walter zu dessen Stellvertreter. Nach erfolgter Wahl der Ausschüsse wurde einstimmig eln Antrag ange—
nommen, welcher die Reglerung ersucht, dahin zu wirken, daß einem etwaigen Beschlusse des Reichstags, welcher die Befreiung der evange— lischen Theologiestudirenden vom Militärdienst in einer die Gleichstellung mit den übrigen Deut— schen aufhebenden Weise bezweckt, die Genehmi— gung seitens des Bundes raths versagt werde. Der
Vertreter des Consistoriums erklaͤrte sich mit dem Antrage ebenfalls einverstanden. Nachdem noch die Einläufe den Ausschüssen überwiesen waren, vertagte sich die Synode dis Ende Februar.
Der Kammerdiener Ploͤtzer wurde zum Leibkammerdiener, der Gerichts--Accessist von Bech told zu Bensheim zum Hoffunker ernannt.


