Ausgabe 
10.5.1890
 
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Samstag den 10. Mai.

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berhessischer Anzeiger.

5 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

noncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 A auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets. 50 Pa u 22

laßt, zur öffentlichen Kenntniß:

gte verbracht wird.

Büdingen den 5. Mai 1890.

treffend: Maßregeln gegen die Ausbreitung der Maul⸗ Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 30. v. Mts. Kreisblatt Nr 51) bringen wir, durch mehrfache Anfragen dazu ver

Amtlicher Theil. Bekanntmachung.

und Klauenseuche.

») Abgedruckt im Oberhessischen Anzeiger Nr. 54 von 1890.

Bekanntmachung.

1. Für alles Vieh, das auf Viehmärkten aufgetrieben oder von Viehmärkten weggebracht wird, ist thierärztliches Gesundheits gniß erforderlich. Die Vorschrift gilt also auch für Vieh, das aus dem Marktorte auf den Viehmarkt oder von diesem nach dem Markt⸗

0 2. Der Händler, der Vieh bei einem Landwirth kauft und dasselbe weiter bringen will, hat sich für den erforderlichen Gesundheitsschein bst zu sorgen; der Landwirth ist zu dessen Beschaffung nicht verpflichtet.

Großherzogliches Kreisamt Büdingen. Klietsch.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, birden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu Jachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß * rnach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. 1) Das Gesuͤch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission zu dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum b ssen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 9 2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht ur vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar es Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein. scgrigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April dsselben Jahres zu erbringen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. ö nuch erscheint es zweckdienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird. 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts zugniß; b. ein Einwilligungs⸗Attest des Vaters oder Vormundes mit

dn Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer ein⸗ Ihrigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten

treffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen; die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Real schulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürger schulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos, b.: daß in dem

Einwilligungs Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormunds, be

glaubigt sein muß; Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Real gymnasien und Ober-Realschulen, saͤmmtlich nach dem Schema 18 zur Wehrordnung vom 22. November 1888 Regierungsblatt Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehrordnung verwiesen. Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt

Der Vorsitzende: Dr. Zeller.

Personen, bezüglich deren Aufenthaltsort Auskunft begehr n Siebenschlößchen, zuletzt Schmledegeselle in Frledberg(üst als Zeuge zu verne

1 sutbflechterin. Erledigt. Friedberg den 6. Mat 1890.

Das Ausschreiben gegen Johannes Muth, Dienstknecht von Vilbel, durch

t wird: Paul Dikten von Solingen, zuletzt Dienstknecht in Okarben, Stephan Cherinsky hmen) und Eva Klein von Battenberg, Tochter des Georg Karl Klein daselbst, umherzlehende

Wachtmeister Will und Gendarm Gries in Vilbel.

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Krämer.

Deutsches Reich. Friedberg, 9. Mai. Seine Königliche b. belt der Großherzog werden morgen Nach⸗ autag mit den Prinzessinnen Alix und Victoria Vrinzessin von Battenberg) mittelst Extrazuges rher kommen. Wie weiter aus sicherer Quelle lautet, treffen am Sonntag auch Prinz Heinrich Preußen mit Gemahlin und Sohn hier ein.

Berlin, 8. Mai. Der Kaiser begab sich ente früh auf derAlexandra nach Spandau o besichtigte daselbst das vierte Garderegiment, zisches er nach der Besichtigung eine Gefechts ö ing mit den neuen Gewehren mit rauchlosem Alver machen ließ. In seiner Begleitung befand Prinz Heinrich und eine glänzende Suite.

ich beendigtem Exerzieren tritt der Kaiser an

Spitze des Regiments durch die Stadt und mm bel dem Officiercorps das Frühstüͤck ein. Mai. In der heutigen Sitzung di Herrenhauses ist nach dem Fr. J. Reichs kuzler von Caprivi zum ersten Male anwesend un gibt folgende Erklärung ab: Ich weiß mich ins mit dem scharakteristischen Zuge dieses Hauses, der traditionellen Liebe zu Preußen und dem Jügshause. Auf diesem gemeinsamen Boden

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de ich mich stets mit Ihnen finden. v. Pfuel erwartet.

dankt im Namen des Hauses für diese Aner kennung und nimmt als Referent der Etats commission Veranlassung, dem Fürsten Bismarck, welcher die Landwirthschaft stets unterstützt, seine Bewunderung und Dankbarkeit auszudrücken. Graf Hohenthal erklärt, es sei der Vorzug des Herrenhauses, noch vor dem Abgeordnetenhause der Dankbarkeit für Bismarck Ausdruck verliehen zu haben und betont die Nothwendigkeit des Ersatzes des am 1. October ablaufenden Socta listengesetzes.

8. Mai. In der heutigen Commissions berathung über das Sperrgesetz wurde der§ 3 gemäß dem Antrag Bruel gegen die Stimmen der Nationalliberalen angenommen. Der Antrag lautet: Die Kirchenoberen haben die ihnen zu kommenden Beträge dazu zu verwenden, den geistlichen und den kirchlichen Stellen, Anstalten, Fonds und Gemeinden, welche infolge der Ein stellung von Staatsmitteln unmittelbar oder mittel⸗ bar erheblich und nachhaltig geschädigt sind, Bei hilfen zu gewähren. Die Zutheilung solcher Beihilfen im Einzelnen bleibt ihrem Ermessen überlassen.

Karlsruhe. Die Rückkehr des erbgroß herzoglichen Paarcß aus Meran wird am 10. Mai Der Kronprinz und die Kronprinzessin

von Schweden treffen in einigen Tagen in Karls ruhe ein, während die Söhne des Prinzen Gustav Wilhelm bereits angekommen sind.

München. Der Prinzregent genehmigte die Entlassung des Kriegsministers v. Heinleth unter Verleihung des Großkreuzes zum Ver dienstorden der bayerischen Krone, und ernannte an seine Stelle den Generallieutenant v. Saffer ling zum Kriegsminister.

Ausland.

Belgien. Brüssel. Der neuerdings im Lütticher Kohlenrevier ausgebrochene Streik droht nach dem Fr. J. jetzt sich auf das ganze Kohlen becken von Lüttich auszudehnen. Zwischen Berg arbeitern und Polizeiagenten haben bereits mehr fache Zusammenstöße stattgefunden.

Frankreich. Paris. Tigrane Pascha und Palmer theilten der französischen Regierung mit, daß Egypten die franzosischen Bedingungen be treffs der Conversion der egyptischen Schuld an nehme. Ein bezügliches Dekret werde unver züglich vorbereitet.

8. Mai. Den heutigen Ministerrath beschaͤftigten verschiedene der Kammer vorliegende Gesetzentwürfe betr. die Auferlegung einer Steuer für die in Frankreich wohnenden Fremden. Es

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